Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 521

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 521 (NJ DDR 1958, S. 521); miliengesetzbuch entspricht dieser Forderung nur ungenügend. Trotz des unseren neuen Bedingungen entsprechenden veränderten materiellen Inhalts lehnt sich der Entwurf hinsichtlich der Formulierungen noch zu stark an das alte BGB an. Es zeigt sich, daß die Genossen in der mit der Ausarbeitung des FGB betrauten Gesetzgebungskommission noch nicht die einfache und klare Sprache gefunden haben, die das Gesetzeswerk über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparats auszeichnet. Die Genossen müssen aber endlich begreifen, daß Inhalt und Form eine Einheit bilden, und darauf bedacht sein, dieser dialektischen Einheit gerecht zu werden. In dem Referat des Genossen Ulbricht wird ausdrücklich betont, daß die großen Vorhaben auf dem Gebiet der Gesetzgebung zur Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung zugleich eine bedeutende Verbesserung der Tätigkeit der Justizorgane erforderlich machen. Unsere Justizorgane müssen in kürzester Zeit alle Versäumnisse nachholen und zu sozialistischen Justizorganen werden. Diese Forderung verlangt aber die Mobilisierung aller Kräfte in der Justiz und ein ganzes Programm zur Verbesserung der Arbeit der Staatsanwälte und der Richter. An der Spitze dieses Programms müssen Maßnahmen stehen, wie die Arbeit mit den Kadern zu verbessern ist und wie der bisherige, oft noch bürokratische Arbeitsstil verändert werden kann. Die Organe der Justiz sind ein Teil des einheitlichen Staatsapparats und können nicht losgelöst von der Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung arbeiten, denn sie entscheiden über sehr reale gesellschaftliche Verhältnisse. Die Staatsanwälte und Richter müssen die entscheidende Rolle des Staatsapparats als Instrument des Klasserikampfes und der politischen Führung der Werktätigen richtig begreifen lernen und demgemäß handeln. Das können sie aber nur, wenn sie enge Kontakte mit den Werktätigen haben. Dort, wo es keine engen Verbindungen zum praktischen Leben und zur täglichen Praxis der Menschen gibt, dort bleibt die Arbeit erstarrt, formal und dogmatisch. Eine solche erstarrte und unpolitische Arbeit leistet z. B. der Genosse C z e r w o n von der Obersten Staatsanwaltschaft. Als eines Tages ein Kassationsantrag eines Leipziger Rechtsanwalts einging, der vor Verleumdungen strotzte, machte es sich erforderlich, neben der Ablehnung des durch nichts begründeten Antrags auch auf die Verleumdungen eine gebührende Antwort zu geben. Staatsanwalt Czerwon, dem das Schreiben an den Rechtsanwalt vorgelegt wurde, strich die politisch richtige und notwendige Antwort aus dem Schreiben heraus. Er ist offensichtlich der Meinung, daß eine politische Argumentation in einem Schreiben der Obersten Staatsanwaltschaft nichts zu suchen hat. Aber auch in anderen Fällen hat Staatsanwalt Czerwon Entscheidungen getroffen, die eindeutig beweisen, daß er der Meinung ist, es gäbe keinen Klassenkampf, dafür aber eine konfliktlose Entwicklung. Diese Vorstellungen eines konfliktlosen Weges bestimmen offensichtlich auch die Atmosphäre in der Abteilung, in der Genosse Czerwon arbeitet. Obwohl die Entfernung des Genossen Haid aus dem Apparat der Obersten Staatsanwaltschaft auch er war ein Vertreter der Theorie der konfliktlosen Entwicklung eine wirklich echte Auseinandersetzung notwendig gemacht hätte, blieb es in dieser Hinsicht bei Anfängen. So ist es keine Seltenheit, daß Genossen Entscheidungen treffen, die nicht mit ihrer Überzeugung übereinstimmen. Genosse Junius hat z. B. auf eine Kassationsanregung des Staatsanwalts des Bezirks Dresden hin einen Kassationsantrag beim Obersten Gericht gestellt mit dem Ziel einer höheren Bestrafung, weil das Urteil in der betreffenden Strafsache gröblichst unrichtig war. Gleichzeitig beantragte er beim Obersten Gericht Haftbefehl. Nach einer Rücksprache mit dem Genossen Czerwon wurden beide Anträge „auf Eis gelegt“. Es ist an der Zeit, daß die Grundorganisation der Obersten Staatsanwaltschaft dafür sorgt, daß Genosse Czerwon auf einen Posten gestellt wird, wo er kämpfen und begreifen lernt, daß es auf dem Wege zum Sozialismus keine konfliktlose Entwicklung, sondern einen echten Kampf gibt. Hier muß man mit den Worten des Genossen Grotewohl sagen: „Er ist ein guter Bürokrat und auch sonst von mäßigem Verstand“; unter unseren neuen Bedingungen wird es höchste Zeit, daß dieser Typ endlich ausstirbt. Wenn man sich in der Parteiorganisation mit dem Genossen Czerwon beschäftigt, so wird es notwendig sein, die Wurzeln des Verhaltens einiger Genossen aufzudecken, damit alle Mitarbeiter den richtigen Scharfblick für die Perspektive der Entwicklung erhalten und restlose Klarheit über die Grundfragen der Politik und die grundlegenden Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Aufbau des Sozialismus geschaffen wird. Das ist sozusagen nur die ideologische Seite der Angelegenheit. Sie hat aber auch eine praktische Seite. Diese besteht darin, daß einige Genossen der Obersten Staatsanwaltschaft weit weg vom Leben „leiten“ und deshalb um sich herum nur Stagnation sehen. Weil sie sich kaum vom Schreibtisch lösen wenn sie das einmal tun, so nehmen sie am Schreibtisch des Bezirksstaatsanwalts Platz , erkennen sie das sich Entwickelnde nicht und verlieren den Blick für die großen Perspektiven des Sozialismus. Man kann also sagen: einem Bürokraten fehlt der Scharfblick für die ideologischen Probleme und der Weitblick für das neue Leben. In der Vorbereitung des Parteitages wurde in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, in Aussprachen und Tagungen der Richter und Staatsanwälte die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften einer eingehenden Kritik unterzogen. Besonders wertvolle Ergebnisse wurden in den Brigaden, die gemeinsam von Vertretern des Zentralkomitees der SED, Genossen der Obersten Staatsanwaltschaft, des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz durchgeführt wurden1, erzielt. Mit Hilfe der Kritik und Selbstkritik wurden ernste Fehler und Schwächen aufgedeckt und in einer Reihe von Grundorganisationen die Genossen aus ihrer Selbstzufriedenheit aufgerüttelt. Auf den Delegierten-Konferenzen wurde eine Reihe von Grundorganisationen der Justiz veranlaßt, ihre mangelhafte Arbeit zu korrigieren. So wurde z. B. auf der Delegierten-Konferenz in Potsdam eine ernste/ Kritik an dem formalen Verhalten der Staatsanwaltschaft geübt und den Genossen Staatsanwälten von den Delegierten gesagt, daß auch ihre Arbeit dem Aufbau des Sozialismus dienen muß und nicht irgendwo im freien Raum schweben darf. Statt nun aus dieser ernsten Kritik die richtigen Schlußfolgerungen für die leitende Tätigkeit der Obersten Staatsanwaltschaft zu ziehen, scheinen einige Genossen der Meinung zu sein, daß die Staatsanwaltschaft des Bezirks Potsdam zu Unrecht kritisiert worden sei und die Kritik der Delegierten an dem Auftreten des Genossen A m a n n auf der Delegiertenkonferenz nicht gerechtfertigt war. Mit einer solchen Einstellung hilft man weder den Staatsanwälten im Bezirk Potsdam noch dem Kollektiv der Staatsanwälte in der Obersten Staatsanwaltschaft bei der Verbesserung ihres Arbeitsstils. Die Genossen der Obersten Staatsanwaltschaft sollten die Worte des Genossen Grotewohl beherzigen, die er in seinem Diskussionsbeitrag aussprach: „Wir haben nie klarer gefühlt als gegenwärtig und in der Zeit der Vorbereitung unseres V. Parteitages, wie Kritik und Selbstkritik uns dabei wirklich helfen. Man muß mit überholten Methoden und Auffassungen brechen, man muß sie beseitigen und den Weg frei machen für den weiteren Vormarsch des Sozialismus. Darin liegt auch der tiefere Sinn der Kritik und Selbstkritik als sozialistisches Entwicklungsgesetz.“ Deshalb ist es erforderlich, den Fragen der Verbesserung des Arbeitsstils und den Fragen der Kaderarbeit größte Beachtung zu schenken. In diesem Zusammenhang werden sich die Grundorganisationen in den Justizorganen auch mit den Fragen des demokratischen Zentralismus und ihrer Bedeutung für eine Verbesserung der Arbeit der Gerichte und Staatsanwälte befassen müssen. Der Genossin Benjamin* ist voll zuzustimmen, wenn sie schreibt, daß die Durchsetzung des demokratischen Zentralismus eng verbunden ist mit dem neuen Arbeitsstil, mit dem Kampf um die Parteilichkeit in der Rechtsanwendung und Rechtsprechung, mit einer 1 2 1 vgl. hierzu Spranger/Wunsch, NJ 1958 S. 267 ff.; Streit, NJ 1958 S. 368 ff., und Kern, NJ 1958 S. 440 fl. 2 NJ 1958 S. 439. 5 21;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 521 (NJ DDR 1958, S. 521) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 521 (NJ DDR 1958, S. 521)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes erfordern. Zum anderen kann der gleiche Zustand unter sich verändernden politisch-operativen Lagebedingungen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit mehr darstellen. Die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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