Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 52 (NJ DDR 1958, S. 52); Werktätigen ihres Geriohtsfoezirks für das Richteramt vorgeschlagen worden war. Sie gab einen auf das Wesentliche konzentrierten, sehr überzeugenden Rechenschaftsbericht über die Arbeit des Volksgerichts, über ihre Arbeit als Richter und über ihr Leben und ihre Entwicklung. Aus der Versammlung heraus sprachen sich mehrere Diskussionsredner, darunter eine ältere Deputierte des Sowjets, welche die Arbeit der Richterin schon lange kannte, für die Wiederwahl aus. Es war deutlich erkennbar, daß die Richterin allen Versammlungsteilnehmern gut bekannt war1 2. * Die Aktivität und Anteilnahme der Bevölkerung an der Richterwahl wurde uns ganz besonders am Tag der Wahl selbst deutlich. Wir hatten Gelegenheit, den Wahl-vorgang auch auf dem Dorf und in einer mittleren Stadt kennenzulernen. Die Wahlen beginnen bereits um 6 Uhr früh, und um 24 Uhr schließt der Wahlvorgang ab. Schon um 6 Uhr waren zahlreiche Wähler erschienen. Der Hauptteil der Wahlberechtigten kam in der Zeit von 9 bis 12 Uhr in die Wahllokale, und um die Mittagszeit herum waren bereits über 50 bis 80 Prozent aller Wahlberechtigten zur Wahl gekommen. Die erste Erkenntnis, die wir bei den Besuchen mehrerer Wahllokale gewannen, war, daß alle Bürger, mit denen wir uns unterhielten, ihren Richter kannten. Sie sagten uns, daß sie ihn aus Rechenschaftslegungen und aus Justizveranstaltungen kennen. Zum Teil wurde der Richter schon zum dritten, vierten oder fünften Male an diesem Gericht gewählt. Die zweite Erkenntnis war, daß der Wahltag selbst für die Bevölkerung, ganz besonders aber auf dem Lande, wirklich ein Festtag ist. Das kam nicht nur in den mit sehr viel Liebe ausgestalteten Wahllokalen zum Ausdruck, sondern auch darin, daß die Wähler nach dem Wahlakt noch lange Zeit zusammenblieben und daß alle interessiert waren zu erfahren, in welchem Maß die Wähler ihres Stimmbezirks bereits ihrer Wahlpflicht nachgekommen waren. In den von uns besuchten Dörfern war die Wahl gegen 15 Uhr abgeschlossen, und es fanden anschließend kleine Volksfeste mit Tanz und Konzerten statt. Bemerkenswert war die Ausgestaltung der Wahllokale. Ein Wahllokal, in das Kolchosbauern und die Werktätigen einer Sowchose kamen, war mit den Bildern und Auszeichnungen von Bäuerinnen und Bauern geschmückt, die im sozialistischen Wettbewerb hervorragende Leistungen vollbracht hatten. Junge Maler aus Moskau, die ihr „Praktikum“ auf dem Lande absolvierten, hatten die Besten des Kolchos porträtiert. Die Wahlkabinen waren geräumig und sehr gut eingerichtet; besonders würdig war der Platz des Wahllokals ausgestaltet, an welchem die Wahlurne aufgestellt war. In allen Lokalen waren zahlreiche Wahlhelfer den Wählern bei der Erledigung der Formalitäten behilflich. * Zum Abschluß noch einige Bemerkungen über die Stellung der gewählten Volksrichter. Der Richter, dessen verfassungsrechtliche Stellung dadurch gekennzeichnet ist, daß er unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist, ist als gewähltes Organ dem Volke rechenschaftspflichtig und seinen Wählern verantwortlich. Diese demokratische Verantwortung des Richters begründet seine Pflicht, der Bevölkerung Rechenschaft 2 Vgl. hierzu auch den Beitrag im „Neuem Deutschland“ vom 13. Dezember 1957, S. 5. zu geben und aus ihrer Kritik zu lernen. Es entspricht den demokratischen Prinzipien des Sowjetstaates, daß ein Richter, der seine Pflicht nicht erfüllt oder das Gesetz verletzt, vor Ablauf der Wahlperiode abberufen werden kann. Treten Gründe für eine Abberufung ein, so wird diese Frage von dem Minister der Justiz mit einer Stellungnahme dem Präsidium des Obersten Sowjets der jeweiligen Unionsrepublik vargelegt. Dieses Organ der höchsten gewählten Körperschaft hat über die Abberufung zu entscheiden3. Gegen Richter, die sich Disziplinarverstöße zuschulden kommen lassen, werden Disziplinarverfahren vor den Disziplinarkollegien der Gebietsgerichte durchgeführt. Ergibt sich, daß in einer Disziplinarsache nicht eine Rüge oder eine strenge Rüge, sondern die Abberufung in Betracht kommt, so leitet das Disziplinar-kollegium die Sache an das Ministerium der Justiz der Unionsrepublik oder der Autonomen Republik weiter. Das Ausscheiden des Richters im Wege der Abberufung hat zugleich die Anordnung und Durchführung einer Neuwahl zur Folge. Diese Wahl ist sofort durchzuführen. Der neue Kandidat wird für die restliche Zeit der laufenden dreijährigen Wahlperiode gewählt. Von Interesse für uns waren natürlich auch die Formen der Zusammenarbeit zwischen dem Volksgericht und dem örtlichen Sowjet. Die gemeinsamen Aufgaben, die alle Organe der Staatsmacht im örtlichen Bereich zu lösen haben, verbinden sie auch zu gemeinsamer Arbeit. Dem örtlichen Sowjet ist eine Information oder ein Bericht über die Schwerpunkte der Arbeit des Volksgerichts von großem Nutzen für seine eigene Arbeit. Das Exekutivkomitee des Sowjets der Deputierten der Werktätigen erhält deshalb von dem Volksgericht solche Berichte und macht sich ihren Inhalt nutzbar. Fragen der gemeinsamen Arbeit bei der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit bilden von Zeit zu Zeit den Gegenstand gemeinsamer Erörterung der örtlichen Organe der Staatsmacht im Rayon. Abweichend von .unserer Praxis kennt man in der Sowjetunion keine regelmäßige Berichterstattung des Volksgeriohts vor dem Plenum des örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen. Aber auch in diesem Gremium werden zur gegebenen Zeit allgemeine Fragen der Gesetzlichkeit im Rayon behandelt. Der Kontakt zwischen dem Volksgericht und der örtlichen Volksvertretung besteht überdies im großen Umfange schon dadurch, daß viele Richter und Volksbeisitzer zugleich Deputierte der Sowjets sind. * Wenn wir unsere Studienergebnisse und Reiseeindrücke zusammenfassen, so dürfen wir sagen, daß die Wahlen zu den Volksgerichten in der Sowjetunion für uns eine erneute Bestätigung der Lehre Lenins über das Wesen des sowjetischen Gerichts und seinen tiefen demokratischen Charakter waren. Ein Gericht, das sich aus allgemeinen Wahlen aller Sowjetbürger bildet, das sich in seiner gesamten Arbeit ständig mit dem Volke verbindet, dessen Autorität und Ansehen in seiner ständigen Sorge um die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und in dem Vertrauen des Volkes wurzeln ein solches Gericht verdient im wahrsten Sinne des Wortes den Namen Volksgericht. 3 Über die Abberufung der Richter der Gebiefcsgerichte und der Obersten Gerichte entscheiden die Gebietssowjets bzw. die Obersten Sowjets. Das Vertragsgesetz und die Aufgaben der Zivilrichter Von Dr. GEORG FREYTAG, Mitglied des Staatlichen Vertragsgerichts bei der Regierung der DDR Mit der Ausarbeitung des Entwurfs eines Vertragsgesetzes, die vor rund zwei Jahren erfolgte, war der erste Schritt zur Zusammenfassung der bisherigen Erfahrungen und Vorstellungen von einem Schuldrecht für die sozialistischen Betriebe unter Übernahme alter, weiterhin brauchbarer Normen getan worden. Über diesen Entwurf in seinen verschiedenen Fassungen1 wurde in allen Zweigen der Wirtschaft2, in 1 Letzte Fassung des Regierungsentwurfs in „Die Wirtschaft“ vom 11. April 1957 (Sonderbeilage) und „Vertragssystem“ 1957 Heft 1 (Beilage). 2 vgl. z. B. Bericht in „Vertragssystem“ 1957 Heft 2 S. 18. wissenschaftlichen Institutionen3 und darüber hinaus in breiten Kreisen der Bevölkerung ausgiebig diskutiert, und zahlreiche Hinweise haben zu Änderungen am Entwurf geführt. Am 11. Dezember 1957 hat nun die Volkskammer das Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft (GBl. I. S. 627) beschlossen, auf das die Praxis seit langem wartete. Das Gesetz, das am 1. Januar 1958 in Kraft getreten ist, enthält die allgemeinen schuldrechtlichen Normen, 3 vgl. z. B. Bericht über eine Tagung der Abt. Zivilrecht des Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft, „Staat und Recht“ 1957 Heft 8/9 S. 950. 52;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Betreuern sowie der Hauptinhalt ihrer Anziehung und Befähigung durch den Leiter in der Fähigkeit zur osycho oisch-nädagogischen Führung von Menschen auf der Grundlage einer objektiven Beurteilung der Aussagetätigkeit Beschuldigter kann richtig festgelegt werden, ob eine Auseinandersetzung mit ihm zu führen ist. Zur Einschätzung der Aussagetätigkeit ist sicheres Wissen erforderlich, das nur auf der Grundlage entsprechend begründeter schriftlicher Vorschläge der Leiter der Abteilungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

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