Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 518

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 518 (NJ DDR 1958, S. 518); daß es ihre Gesetze sind, die sie freiwillig einhalten und über deren parteiliche und unbürokratische Anwendung sie wachen“.5 Deshalb ist es notwendig, die Arbeitsmethoden der bereits mit vorbereitenden Arbeiten beschäftigten Gesetzgebungskommissionen zu überprüfen und zu verändern. Notwendig ist auch eine noch bessere Mitarbeit der Rechtswissenschaftler in der Gesetzgebungsarbeit, eine zügigere Arbeit in den Instituten der juristischen Fakultäten und vor allem eine lebendigere, kühnere publizistische Erörterung wichtiger Probleme und theoretischer Grundfragen der neuen Gesetze. Notwendig ist vor allem eine breitere Einbeziehung von Praktikern und Werktätigen. Dabei muß für die dazu Berufenen klar sein, daß gegenwärtig die Mitwirkung an der Gesetzgebung die höchste Aufgabe ist. Besonders wichtige Probleme sollten vor ihrer Fixierung an Ort und Stelle studiert und mit den Arbeitern beraten werden. Die Mitarbeiter der Hauptabteilung Gesetzgebung des Ministeriums der Justiz können so einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Arbeitsstils und ein gutes Stück Erziehungsarbeit leisten. Soll unser neues, sozialistisches Recht seine aktive, das gesellschaftliche Leben gestaltende, die Erziehung der Menschen zum sozialistischen Bewußtsein fördernde Rolle wirksam erfüllen, dann darf die Gesetzgebungsarbeit nicht hinter der Entwicklung Zurückbleiben, sondern muß so schnell wie möglich reale Gestalt erhalten. Eine besonders wichtige, mit der Entwicklung sozialistischer Gerichte eng verbundene gesetzgeberische Aufgabe ist die Schaffung eines Gesetzes über die Stellung der Richter (Richterwahl) und die entsprechende Umarbeitung und Angleichung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Außerordentlich bedeutsam für die Entwicklung sozialistischer Justizorgane ist der auf dem 33. Plenum bereits angedeutete Beschluß des V. Parteitags, spätestens im Jahre 1960 die Richter durch die Bezirks- und Kreistage und ab 1965 unmittelbar durch die Bevölkerung wählen zu lassen. Damit stellt die Partei den Justizorganen eine Aufgabe, von der wir alle erkennen, welch große politische Bedeutung sie hat, weil sie einerseits das Interesse und die Verantwortlichkeit des Volkes für sein Gericht voll entwickeln wird und andererseits die Verantwortung des Richters vor dem Volk zum Ausdruck bringt. Erst die unmittelbare Wahl der Richter durch die Bevölkerung krönt die lebendige Verbindung der Justizorgane mit den Werktätigen, bringt das unmittelbare Herrschafts- und Machtverhältnis der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten auf dem wichtigen Gebiet der Rechtsprechung zum Ausdruck. Mit der Wahl der Richter wird auch das Vertrauensverhältnis der Bevölkerung zur Justiz gefestigt, wird die letzte Kluft, die die Ausbeuterjustiz mit ihrer volksfeindlichen Judikatur hinterlassen hat, beseitigt. Die Wahl der Richter muß dazu beitragen, die Gerichte in ihrer gesamten Arbeit, in ihrem Gewicht und Ansehen zu sozialistischen Volksgerichten zu entwickeln. Aus diesem Beschluß des Parteitags ergeben sich bedeutsame Aufgaben, angefangen vom Ministerium der Justiz bis zu den Kreisgerichten. Entscheidend ist die sozialistische Erziehung der Richter zu solchen geachteten und zielklaren, dem sozialistischen Aufbau ergebenen Menschen, die in ihrer Persönlichkeit alle Voraussetzungen vereinigen, die für die Schaffung sozialistischer Gerichte erforderlich sind. Daher besteht die erste Hauptaufgabe darin, sozialistische Kader zu erziehen und sie auf dem richtigen Platz einzusetzen. Die sozialistische Erziehung umfaßt das ständige organisierte und kontrollierte Studium und die tägliche praktische Anwendung der Grundsätze des dialektischen und historischen Materialismus6. Eine wichtige Hilfe hierbei wird die Durchführung von Lehrgängen an der Justizschule in Ettersburg sein. Das Ministerium der Justiz muß ferner beachten, daß die sozialistische Erziehung der Richter bereits auf den Universitäten und Hochschulen beginnt, und sich des- 5 vgl. Referat von Walter Ulbricht, a. a. O. S. 5. 6 Es ist sehr begrüßenswert, daß die Justizverwaltungsstelle im Bezirk Potsdam diese Aufgabe bereits an Hand der Praxis auf Stützpunktkonferenzen der Richter in Angriff genommen hat. halb an der Ausarbeitung der neuen Studienpläne und Vorlesungsentwürfe beteiligen und laufend das Ergebnis des Studiums beobachten. Von großer Bedeutung für die ideologisch-fachliche Erziehung der jungen Richter ist die vom Parteitag beschlossene Einführung einer Praktikantenzeit, in der die Absolventen auf den verantwortungsvollen Beruf als Richter und Staatsanwalt vorbereitet werden. Diese Praktikantenzeit hat nichts gemein mit der ehemaligen Referendarzeit. Sie darf sich nicht auf die Vermittlung juristischen Fachwissens beschränken, sondern muß die jungen Kader an die Vielfalt der politischen Aufgaben eines sozialistischen Staatsfunktionärs heranführen. Dazu gehört in erster Linie die enge Verbindung zur Praxis des sozialistischen Aufbaus und die körperliche Arbeit. Die Praktikantenzeit muß ferner beweglich, d. h. so gestaltet sein, daß sie den gesellschaftlichen und beruflichen Erfahrungen, dem Alter, der Ausbildung und der Lebenserfahrung der Praktikanten entspricht. Die Durchführung der Richterwahl erfordert eine gründliche und gute politische Vorbereitung. Sie erfordert weiter, daß jedes Gericht seine eigene Arbeit überprüft und jeder Richter sich selbstkritisch die Frage stellt, ob er schon das Vertrauen besitzt, das für die Wahl erforderlich ist. Für die Gewinnung des Vertrauens darf aber weder der opportunistische Weg des „geringsten Widerstandes“ noch das plumpe „Auf-die-Schulter-Klopfen“ gewählt werden. Nur derjenige Richter wird sich des notwendigen Ansehens und Vertrauens erfreuen können, der konsequent und ohne jede Schwankung die mit dem sozialistischen Aufbau identischen Interessen der Werktätigen vertritt, der beharrlich die Massen lehrt und ständig von ihnen lernt. Eng und lebendig muß auch die Verbindung des Richters mit den werktätigen Massen in der körperlichen Arbeit sein. Die körperliche Arbeit eines jeden Justizfunktionärs ist Maßstab seines Klassenbewußtseins und der Wertschätzung der manuellen Arbeit überhaupt und das Unterpfand für das für die Richterwahl erforderliche Vertrauen. Sie muß zu einem selbstverständlichen, organisierten und kontrollierten Bestandteil seiner Tätigkeit werden. Die Formen werden vielfältig sein und die jeweiligen örtlichen Verhältnisse beachten. Grundsätzlich wird dabei die Arbeit im Nationalen Aufbauwerk eine wesentliche Bedeutung haben. Die Arbeit in der Produktion soll in einer solchen Weise geleistet werden, daß sie den Richter mit den ökonomischen Schwerpunkten im Kreis und mit den Menschen, die an ihrer Lösung arbeiten, in Verbindung bringt. * Bereits in Vorbereitung des V. Parteitages und auch im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahl 1958 haben die Gerichte ihre Arbeit gründlich überprüft. In den Parteiorganisationen und Arbeitsbesprechungen fanden lebhafte, kritische Auseinandersetzungen über die Arbeit, ihre Mängel und Fehler statt. Fragen des Eindringens revisionistischer und liberalisierender Tendenzen wurden offen und kämpferisch behandelt; in der Arbeit der Gerichte und der Rechtsprechung aufgetretene, der Festigung der Gesetzlichkeit abträgliche formale und dogmatische Ansichten, die nicht die veränderten Formen des Klassenkampfes berücksichtigten, wurden im wesentlichen überwunden. Auf diese Weise wurden die Voraussetzungen für eine weitere Verbesserung der gerichtlichen Arbeit geschaffen, so daß im Bericht des Zentralkomitees an den Parteitag die Feststellung getroffen werden konnte, daß die Genossen in den Justizorganen in der Lage waren, richtig zu differenzieren zwischen staatsfeindlichen, gegen die Grundlagen unseres Staates gerichteten verbrecherischen Angriffen und solchen Straftaten, die aus zurückgebliebenem, in kapitalistischem Denken und Gewohnheiten wurzelndem Bewußtsein, aus mangelndem Verantwortungsbewußtsein oder aus Undiszipliniertheit begangen wurden. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Justizorgane mit ihrer Rechtsprechung den Sieg des Sozialismus nur dann wirksam fördern können, wenn sie den 518;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes wird insbesondere durch die Tätigkeit der Abteilung der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Dresden beeinflußt. Sie führten allein fast aller in der Linie auf der Grundlage der Analyse der konkreten politisch-operativen Situation. Auf einige operative Schwerpunkte sowie wesentliche Bestandteile und Zielstellungen dieser Analyse sind wir bereits im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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