Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 517

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 517 (NJ DDR 1958, S. 517); Der Y. Parteitag und einige Aufgaben der Justizorgane Von HANS RANKE, Stellvertreter des Ministers der Justiz, und GUSTAV JAHN, Vizepräsident des Obersten Gerichts Der von den Werktätigen mit viel Enthusiasmus und Tatkraft vorbereitete V. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands ist beendet. Die Beratungen, die unter der Losung „Der Sozialismus siegt“ mit Ernst und Gründlichkeit, mit Optimismus und .Begeisterung geführt wurden, zeigten die herrliche Perspektive und das große Programm für die Vollendung des sozialistischen Aufbaus in der Deutschen Demokratischen Republik. Der V. Parteitag beschloß: „Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist innerhalb weniger Jahre so zu entwickeln, daß die Überlegenheit der sozialistischen Gesellschaftsordnung der DDR gegenüber der Herrschaft der imperialistischen Kräfte im Bonner Staat eindeutig bewiesen wird und infolgedessen der Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft.“1 Ausgehend hiervon steht auch vor uns die Aufgabe, auf dem Gebiet des Rechts und der Justiz die Überlegenheit des Sozialismus für jedermann sichtbar zu beweisen. Die Aufgabe lautet: Ein wahrhaft sozialistisches Rechtssystem und wahrhaft sozialistische Gerichte zu schaffen! 1 2 Deshalb ist für die Lösung unserer Aufgabe, die Justizorgane zu echten sozialistischen Machtorganen zu entwickeln, die sowohl im Rechenschaftsbericht wie auch im Schlußwort des Genossen Walter Ulbricht enthaltene Feststellung von besonderer Wichtigkeit, daß sich angesichts des Wirkens der Hauptwidersprüche der Klassenkampf verschärft und deshalb die ■ Beschleunigung des Entwicklungstempos unseres sozialistischen Aufbaus eine objektive Notwendigkeit im Kampf gegen den deutschen Militarismus geworden ist. Die kurzfristige Lösung der wirtschaftlichen Hauptaufgaben setzt also ein noch schnelleres Entwicklungstempo des Staatsapparates einschließlich der Justizorgane voraus. Der V. Parteitag ließ uns mit eindrucksvoller Deutlichkeit und Klarheit erkennen, daß für die Lösung der vor uns stehenden großen politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben dem Recht künftig eine noch größere, qualitativ höhere Rolle zukommt, daß seine aktive, gestaltende Rolle noch wirksamer in Erscheinung treten muß. Genosse Walter Ulbricht hat den Fragen des Rechts, der Gesetzgebung und der Justiz in seinem Referat einen den neuen Aufgaben entsprechenden besonders hervorragenden Platz eingeräumt und sie in umfassender Weise behandelt. Darin zeigt sich erneut der bedeutsame Zusammenhang zwischen den großen politischen, ökonomischen und kulturellen Aufgaben und denen des Rechts und der Gesetzlichkeit sowie die daraus folgende Verantwortung der Mitarbeiter aller Justizorgane. Bei allen Mitarbeitern der Justizorgane bedarf es daher der endgültigen Durchsetzung der auf dem V. Parteitag abermals formulierten Erkenntnis, daß „das sozialistische Recht der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse ist, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“, daß seine Grundlage „die Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen“, daß sein Hauptzweck „die Sicherung der Arbeiter-und-Bauern-Macht und der sozialistischen Errungenschaften“ und daß es „ein wichtiges Mittel zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger“ ist3. Diese Worte Walter Ulbrichts bestimmen die Prinzipien der Gesetzgebung, sind der Leitgedanke für die 1 vgl. Referat von Walter Ulbricht, Neues Deutschland vom 11. JuU 1958 (Nr. 183), S. 6. 2 Daß die Justizorgane noch ernsthaftere Anstrengungen machen müssen, um dieses Ziel zu erreichen, zeigten auch die Brigadeeinsätze in Gera, Magdeburg und Neübrandenburg. Vgl. Kern in NJ 1958 S. 440 ff. 3 vgl. Referat von Walter Ulbricht, a. a. O. S. 4. Rechtsprechung der Gerichte und gelten für die gesamte Arbeit der Justizorgane. Ihre Realisierung setzt die verstärkte sozialistische Erziehung der Kader voraus und stellt daher höhere Anforderungen an die Arbeit mit den Kadern. Der Minister der Justiz hat bereits in seinem Dis-kussdonsbeitrag auf dem V. Parteitag die Hauptgesichtspunkte für unsere künftigen Aufgaben dargelegt4. Wenn wir, ausgehend von diesen Ausführungen und den ersten Beratungen im Kollegium des Ministeriums der Justiz, hier den Versuch unternehmen, weitere Gedanken zu den vor den Justizorganen stehenden Aufgaben zu formulieren, so stellen wir bewußt an den Anfang unserer Betrachtungen die Notwendigkeit, die gesamten Materialien des V. Parteitags gründlichst zu studieren. Wir dürfen uns nicht darauf beschränken, etwa nur die Ausführungen und Materialien auszuwerten, die sich unmittelbar mit den Fragen von Staat, Recht und Justiz beschäftigen. Richter und Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte müssen die politischen, ökonomischen und kulturellen Fragen, die der Parteitag beraten und beschlossen hat, voll beherrschen, weil wir nur so das für den Sieg des Sozialismus so bedeutsame Instrument des Rechts wirksam handhaben können. Erste und wichtigste Aufgabe aller Justizfunktionäre ist daher das grundlegende Studium des gesamten Materials, das planmäßig organisiert werden muß. Daraus muß das Programm zur Umgestaltung der einzelnen Justizorgane zu sozialistischen Machtorganen einerseits und zur aktiven Unterstützung der Vollendung des sozialistischen Aufbaus andererseits erwachsen. Die Parteiorganisationen müssen dafür sorgen, daß die Aneignung des gesamten Inhalts der Beratungen und Beschlüsse des V. Parteitags kein einmaliger Akt bleibt, sondern daß die gesetzmäßige Entwicklung ständig verfolgt und die neu heranwachsenden Aufgaben gemäß der vom Parteitag gegebenen Generallinie erkannt und gelöst werden. * Wenn wir unsere neuen Aufgaben und den Weg zu ihrer Verwirklichung beraten, dann sind wir uns bewußt, daß der Plan eine lange Periode, nämlich bis zum Jahre 1961, ja, in der Perspektive bis 1965, umfassen muß. Welche Hauptfragen gilt es in Angriff zu nehmen? Große Aufgaben stellt der Parteitag der Gesetzgebung. Nachdem bereits zahlreiche neue, sozialistische Gesetze geschaffen wurden, beschreiten wir jetzt den Weg der sozialistischen Umgestaltung unseres Rechtssystems. Der Parteitag stellt u. a. die Aufgabe der Kodifikation weiterer Rechtsgebiete, wie der des Strafrechts, des Zivilrechts, des Zivilprozeßrechts, die Schaffung eines geschlossenen Rechts des Volkseigentums, eines Rechts der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, die Fertigstellung des Familiengesetzbuchs und der Familienprozeßordnung. Es geht also um die Schaffung neuer, sozialistischer Justizgesetze, die wie kaum andere Gesetze tief in das gesellschaftliche und persönliche Leben der Bürger ein-greifen. Vom Inhalt dieseF neuen Gesetze, von ihrer klaren, unmißverständlichen Sprache und ihrer vorwärtsweisenden Kraft hängt deshalb in großem Maße das Ergebnis und das Tempo der sozialistischen Umgestaltung, der sozialistischen Erziehung der Menschen ab. Es müssen deshalb im Leben des sozialistischen Aufbaus geborene und auf das Neue, Zukünftige gerichtete Gesetze sein, deren Geburtsstätte nicht nur der Schreibtisch sein kann. Deshalb erfordert die Lösung dieser Aufgabe die enge Verbindung mit den Werktätigen, für die die Gesetze erlassen werden. „Diese Gesetze, die unter breiter Mitwirkung der Bevölkerung ausgearbeitet werden, festigen das Rechtsbewußtsein, machen den Werktätigen bewußt, 4 vgl. S. 509 dieses Heftes.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 517 (NJ DDR 1958, S. 517) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 517 (NJ DDR 1958, S. 517)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen.

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