Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 513

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 513 (NJ DDR 1958, S. 513); wirksame Hilfe bei der Entwicklung einer neuen Arbeitsweise zu leisten und dort selbst Veränderungen in der Arbeit herbeizuführen. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, daß sowohl die Leitungstätigkeit der Obersten Staatsanwaltschaft als auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft in den Kreisen unmittelbar verbessert und daß hier wie dort das sozialistische Bewußtsein weiter gefestigt wird. Die politisch-ideologische Erziehung, die Erhöhung der politisch-fachlichen Fähigkeiten der Staatsanwälte hat die größte Bedeutung. Neben der ständigen kritischen Auseinandersetzung, zu der aufgetretene Fehler Anlaß geben müssen, ist es Tinerläßlich, in allen Dienststellen der Staatsanwaltschaft das intensive Studium des dialektischen Materialismus zu organisieren. Denn seine Beherrschung und tägliche Anwendung ist Voraussetzung für die richtige Lesung unserer Aufgaben. Die Feststellungen, die bei den mehrfach erwähnten Brigadeeinsätzen getroffen wurden, haben ergeben, daß die Ursachen der in der Arbeit der Staatsanwaltschaft aufgetretenen Fehler nicht in erster Linie darin lagen, daß die Staatsanwälte die Gesetze mangelhaft beherrschten, sondern darin, daß ihnen die ideologische Klarheit über die Grundprobleme der Entwicklung des sozialistischen Aufbaus fehlte. Diesen Zustand müssen wir schnell und gründlich verändern. Ein sozialistischer Staatsanwalt ist nur der, der fest auf dem Boden des Marxismus-Leninismus steht, der über die Entwicklungsbedingungen der sozialistischen Gesellschaft völlige Klarheit besitzt und der zugleich über umfassende Rechtskenntnisse verfügt. Besondere Beachtung verdienen auch für die Staatsanwaltschaft die vom Genossen Walter Ulbricht auf dem Parteitag entwickelten und in den Diskussionsbeiträgen vielfach unterstrichenen Grundsätze über die Auswahl der Kader im Staatsapparat. Auch die Staatsanwaltschaft muß größtes Gewicht auf die sorgsame Entwicklung und Förderung der Kader legen, die aus der Arbeiterklasse stammen und über Produktions- und Kampferfahrungen verfügen. Die vom V. Parteitag wiederholt und mit größtem Nachdruck erhobene Forderung nach breiter Einbeziehung der Werktätigen in die staatliche Leitung muß Richtschnur auch unserer Arbeit sein. Für uns gilt es, den Werktätigen in den verschiedensten Formen die Politik von Partei und Regierung zu erläutern, ihnen insbesondere die Überlegenheit der sozialistischen Rechtsordnung und der Praxis unserer Justizorgane gegenüber dem Recht und der Gerichtspraxis im westdeutschen Unrechtsstaat darzulegen und zur Entwicklung ihres sozialistischen Rechtsbewußtseins Der Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Erste Schlußfolgerungen aus dem V. I. Zur internationalen und nationalen Lage 1. Der Kampf für den Frieden, für den Sieg des Sozialismus und für die demokratische Wiedervereinigung Deutschlands bestimmt Inhalt und Ziel dgr staats-anwaltschaftlichen Tätigkeit. Es ist ständig zu prüfen, inwieweit die eigenen Arbeitsergebnisse und -methoden der internationalen und nationalen Lage entsprechen und zur weiteren Stärkung der internationalen Stellung der Deutschen Demokratischen Republik beitragen. In allen Dienststellen der Staatsanwaltschaft ist regelmäßig die internationale Lage einzuschätzen und allen Mitarbeitern zu erläutern. 2. Jede Handlung eines Staatsanwaltes sei es in der Anklage, im Plädoyer, in einem Schriftsatz, Einspruch oder Hinweis, bei der Auswertung von Verfahren oder bei anderen Formen der politischen Massenarbeit muß konkret und sachbezogen auf die Erhaltung des Friedens, den Sieg des Sozialismus und die demokratische Wiedervereinigung Deutschlands hinweisen. 3. Um westdeutschen Bürgern die Überlegenheit unserer sozialistischen Ordnung, insbesondere unserer beizutragen. Wir müssen die Werktätigen in verstärktem Maße mit der Arbeit der Staatsanwaltschaft in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat vertraut machen. Engste Verbindung mit den Massen ist eine wesentliche Voraussetzung für gute staatsanwaltschaftliche Tätigkeit und für die ständige Verbesserung unserer Arbeit. Die in unserer bisherigen politischen Massenarbeit noch immer nicht völlig überwundene Isolierung von den gesellschaftlichen Organisationen muß beseitigt werden. Die Forderung nach breitester politischer Massenarbeit gilt nicht nur für die Staatsanwälte an der Basis, die schon jetzt intensiv auf diesem Gebiet tätig sind, sie gilt in besonderem Maße für die im Bezirk tätigen Staatsanwälte und für die der Obersten Staatsanwaltschaft. Die großen Aufgaben, die der V. Parteitag an uns stellt, können nur dann erfüllt werden, wenn die Parteiorganisationen in den Dienststellen der Staatsanwaltschaft ihre führende Rolle verwirklichen. Jede Unterschätzung der führenden Rolle der Partei führt unweigerlich zu Fehlem in der Arbeit und zur Schädigung des sozialistischen Aufbaus. Wir müssen feststellen, daß sich diese führende Rolle der Betriebsparteiorganisation noch nicht überall durchgesetzt hat und daß es hier besondere Schwierigkeiten in den Kreisdienststellen gibt. Jeder Staatsanwalt ist verpflichtet, von sich aus dahin zu wirken, daß die führende Rolle der Partei verwirklicht wird, daß sich die BPO ständig mit der Arbeit der Staatsanwälte befaßt und daß in diesem Rahmen kritische Auseinandersetzungen zu allen Problemen unserer Arbeit geführt werden. Die Brigadeeinsätze in Magdeburg und Gera haben gezeigt, wie schädlich es sich auswirken kann, wenn die führende Rolle der Partei nicht verwirklicht wird, wenn Auseinandersetzungen in der BPO unterbleiben. Dann ist der Boden vorhanden für die Entwicklung und Verbreitung falscher Auffassungen, die in fehlerhafter Arbeit ihren Niederschlag finden. Es ist sicher auch nicht zufällig, daß sich in allen Bezirken, in denen zur Vorbereitung des V. Parteitages Brigadeeinsätze stattfanden, die Arbeit in der Folgezeit sichtbar verbessert hat. Der Grund liegt eben darin, daß die Brigade die festgestellten Fehler der BPO auswertete und so zu kritischer Auseinandersetzung und zur Klärung der ideologischen Ursachen Anlaß gab. Die großartige Perspektive, die uns der V. Parteitag gegeben hat, muß für jeden Staatsanwalt Verpflichtung sein, seine ganze Kraft einzusetzen, um parteilich und konsequent seinen Beitrag zum Sieg des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten. Berlin, den 23. Juli 1958 Parteitag für die Staatsanwaltschaft Rechtsordnung, zu erläutern, haben die Staatsanwälte jede Gelegenheit auszunutzen, um Aussprachen mit westdeutschen Bürgern durchzuführen oder an solchen Aussprachen teilzunehmen. II. Zur Vollendung des sozialistischen Aufbaus 1. Im Vordergrund unserer gesamten staatsanwalt-schaftlichen Tätigkeit steht der Schutz und die Festigung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht als des Hauptinstruments bei der Vollendung des Aufbaus des Sozialismus. 2. Die ökonomischen Aufgaben, die der V. Parteitag zur Vollendung des sozialistischen Aufbaus gestellt hat, geben die Orientierung auf die Schwerpunkte unserer Arbeit. 3. Die Staatsanwälte haben einen maßgeblichen Beitrag zur Lösung der bei der Vollendung des sozialistischen Aufbaus auftretenden Widersprüche zu leisten. Der Kurs der Partei auf die Vollendung des sozialistischen Aufbaus wird den Widerstand und die Aktivität des Klassengegners verstärken. Die Staats- 513;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 513 (NJ DDR 1958, S. 513) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 513 (NJ DDR 1958, S. 513)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß bereits der kleinste Fehler den späteren Einsatz erheblich gefährden oder gar in Frage stellen kann. Das alles begründet die Notwendigkeit, die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X