Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 5 (NJ DDR 1958, S. 5); Trotz großer Entfernung und trotz des für die lateinamerikanischen Juristen ungünstigen Zeitpunkts der Ratstagung hatten die Sektionen Brasiliens und Perus ihre Vertreter entsandt. Fast vollständig waren die europäischen Sektionen an dieser Ratstagung beteiligt, und gerade auf ihre Arbeit, auf die notwendige Verbesserung des Kontaktes zwischen ihnen, auf die Entwicklung neuer Arbeitsmethoden in diesen z. T. nur schwachen Sektionen bezogen sich viele Diskussionsbeiträge. So wünschte z. B. die österreichische Sektion den häufigeren Besuch ausländischer Juristen, die über Rechtsprobleme ihrer Länder berichten sollten. Die Haldane Society in Großbritannien, der zahlreiche Gewerkschaftsorganisationen angeschlossen sind, konnte nur wenige Juristen als neue Mitglieder gewinnen, obwohl sie auch im letzten Jahr auf den verschiedensten Rechtsgebieten sehr aktiv war. Sie beschäftigte sich insbesondere mit der Frage nach der Verantwortlichkeit der Unternehmer für Arbeitsunfälle und plant für 1958 eine internationale Konferenz, die dem rechtsvergleichenden Studium der auf die Sicherheit des Arbeiters bezüglichen Rechtsvorschriften gewidmet ist. Vizepräsident Prof. Jodlowski regte die Durchführung regionaler Konferenzen an, die ebenso wie der systematische Austausch von juristischer Literatur ein besseres gegenseitiges Kennenlernen der Probleme und Aufgaben ermöglichen würden. Entgegen den Bestrebungen gewisser Kreise, alles, was östlich der Elbe liegt, nicht mehr zu Europa zu rechnen, "fühlen sich die fortschrittlichen Menschen der westeuropäischen Länder unter ihnen viele Juristen eng mit allen europäischen Staaten verbunden. Der sich ständig steigernde politische und ökonomische Drude der USA vermag nicht die geschichtlich gewachsenen, engen kulturellen Beziehungen aller dieser Länder zu zerreißen. Mit großem Interesse nahmen die Ratsmitglieder die Berichte über Aufgaben und Tätigkeit der Juristen in beiden deutschen Staaten entgegen. Frau Dr. Benjamin schilderte die westdeutsche Justiz mit ihren zahlreichen ehemals nazistischen Richtern sowie das unbehinderte, ja sogar staatlich subventionierte verbrecherische Treiben von Agentenorganisationen, die ausschließlich der Spionage gegen unseren Staat sowie der Organisierung von Sabotage und Mordanschlägen, von Brandstiftungen und Sprengungen in der DDR dienen. Diese gesamte Tätigkeit ist als einer der Hebel der NATO-Strategie anzusehen, die darauf abzielt, ihren Machtbereich und ihre Operationsbasen so eng wie möglich um das sozialistische Lager zu schließen und in dieses hineinzutreiben und als geeignetes Mittel hierfür den sog. kleinen lokalen Krieg ansieht. Aus dieser historisch wohl einmaligen Besonderheit der Lage unseres Staates ergibt sich zu einem Teil dessen Strafrechtspolitik. Dr. Benjamin informierte weiter über den bedeutenden Rückgang der Kriminalität in der DDR und über die bevorstehende Einführung neuer, in erster Linie erzieherischer Strafarten für weniger schwere Verbrechen, bei denen sich die Strafrechtspflege weniger auf den Strafzwang als auf die inzwischen herangewachsenen moralisch-erzieherischen Kräfte und Fähigkeiten der Gesellschaft selbst stützt. So kann man auch im Vergleich der Kriminalitätsentwicklung der beiden deutschen Staaten augenfällig die Überlegenheit des sozialistischen Systems feststellen. Aus den Ausführungen des Kieler Rechtsanwalts Dr. K ö r b y sei hier zunächst hervorgehoben, was er über die Haltung der Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Juristen zu Fragen der Entwicklung Deutschlands ausführte, daß nämlich die Arbeitsgemeinschaft für die friedliche Wiedervereinigung auf demokratischem Wege durch Annäherung und Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik sowie dafür eintritt, daß das einheitliche Deutschland ein Staat sein muß, in dem undemokratische und faschistische Kräfte aus den führenden und einflußreichen Positionen ausgeschaltet sind. An Hand einer Reihe von konkreten Tatsachen führte er den Beweis, daß von der Bundesregierung ein Machtansp.-ueh auf Gebiet und Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik erhoben, von ihr keine friedliche Wiedervereinigung, sondern lediglich eine Angliederung erstrebt wird. Bei der Behandlung von Tendenzen der politischen Strafrechtsprechung der Bundesrepublik ging Dr. Körby vor allem auf die Verfahren gegen Dr. Agartz und gegen Dr. Frenkel, Dr. Mertens, Hartmann und Frau Stertzenbach ein, bekannte Persönlichkeiten der Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Juristen und des Zentralrates zum Schutz demokratischer Rechte und zur Verteidigung deutscher Patrioten. Mit Entrüstung nahm die Ratstagung zur Kenntnis, daß diesen Persönlichkeiten, die die Anwesenden z. T. selbst kannten, vorgeworfen wird, „nach den Staatsgefährdungsbestimmungen Gründer, Rädelsführer bzw. Hintermänner von verfassungsfeindlichen Vereinigungen zu sein“. Dr. Körby informierte die Mitglieder des Rates auch darüber, daß die Strafverfolgungsbehörden der Bundesrepublik gegen die Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Juristen den „Vorwurf“ erheben, die gleiche Zielsetzung wie die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen zu haben.* Über ihre jeweilige neueste Rechtsentwicklung berichteten Vertreter verschiedener sozialistischer Länder, unter ihnen auch die ungarische Sektion, die mit vielen Einzelheiten, z. T. auch statistischer Art, die Bekämpfung der Konterrevolution durch die Justizorgane behandelte. Die Sowjetunion, Polen, CSR. Albanien, Bulgarien und die DDR hatten bereits in schriftlichen Berichten, die den Ratsmitgliedem zugegangen waren, die wichtigsten Probleme umrissen mit denen sich diese Sektionen z. Z. beschäftigen. Das sind z. B. für Bulgarien Rechtsfragen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, die Einführung der Arbitrage zwischen staatlichen Betrieben und auf dem Gebiete des Strafrechts die Abschaffung der Analogie und die Zulassung der Verteidigung während der Voruntersuchung. Die Juristen Volkspolens nehmen aktiven Anteil an der Vorbereitung der Wahlen der Volksräte. Sie haben Gesetzentwürfe ausgearbeitet, die z. B. der Bekämpfung der Spekulation und des Rowdytums dienen oder eine justizförmige Kontrolle von Verwaltungsakten beinhalten. Alle solche Entwürfe werden im Rahmen des polnischen Juristenverbandes unter Heranziehung aller interessierten Kreise eingehend diskutiert. Die Veränderungen der Strafprozeßordnung, die im Dezember 1955 durchgeführt und vom Juristenverband popularisiert wurden, haben eine Verstärkung der Kontrolle des Staatsanwalts über die Untersuchungsorgane gebracht sowie die Zulassung der Verteidigung in der abschließenden Etappe der Voruntersuchung und eine Begrenzung der Untersuchungshaft auf neun Monate, die nur durch Beschluß des Obersten Gerichts durchbrochen werden kann. Vizepräsident Kudrjawzew, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der UdSSR, brachte die Überzeugung zum Ausdruck, daß die IVDJ noch zahllose Freunde und Mitglieder gewinnen kann, wenn sie noch mehr als bisher sich an alle fortschrittlichen Juristen wendet. Überall besteht ein großes Interesse für die Tätigkeit, für die Veröffentlichungen unserer Vereinigung, für die Zusammenarbeit mit Juristen anderer Länder zur Sicherung und Festigung des Friedens. Keine andere internationale juristische Organisation hat dieses große Ziel in den Mittelpunkt ihrer Bestrebungen gestellt; die IVDJ kann und soll mit allen * Wie wir erfahren, heißt es auf S. 35 der Anklageschrift: „In der .Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen' wurde die ADJ durch den Angeschuldigten Dr. Mertens vertreten, der dem Rate der .Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen’ angehörte. Die Tätigkeit dieser Vereinigung, die zusammen mit dem .Weltfriedensrat’, der .Internationalen demokratischen Frauenföderation’, dem .Weltbünde demokratischer Jugend’ und anderen gleichgerichteten Organisationen dem sogenannten Weltfriedenslager angehört, war aus ihrer pro-kommunistischen und pro-sowjetischen Einstellung heraus gegen die Demokratien westlicher Prägung gerichtet.“ Diesel einzige Satz illustriert die schon mehrfach aufgedeckte, in der westdeutschen Justiz immer weiter praktizierte Methode willkürlicher Unterstellung und „Deutung“ von Tatsachen und Zusammenhängen, auf die u. a. Geräts in NJ 1954 S. 2 ff., 618 ff. und 1955 S. 692 ff. hingewiesen hat. Die Redaktion 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 5 (NJ DDR 1958, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 5 (NJ DDR 1958, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Anwendung, da sie gute Möglichkeiten der erzieherischen Einflußnahme auf den Befragten bietet und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sonstigen Prüfungshandlungen häufig die Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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