Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 476

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 476 (NJ DDR 1958, S. 476); rührt; wenn dann der Vater die Mutter verläßt, die Mutter aber duldet, daß der Junge sich herumtreibt, in Westberlin Schundfilime besucht und 'Gangsterliteratur liest, um schließlich einen Diebstahl zu begehen, weil das Taschengeld nicht ausreichte, so sind das eben erzieherische Mängel, die zur Ursache des Diebstahls wurden. Man wird an dieser Stelle vielleicht sagen, die Ursachen für den Diebstahl liegen doch eindeutig darin', daß der Jugendliche von der amerikanischen Lebensweise in Westberlin infiziert wurde. Das ist richtig, denn- auf diesen Jugendlichen hat die verfaulende Lebensweise Westberlins gewirkt aber vor dieser hätte er bewahrt werden können', wenn sich seiner eine richtige Erziehung angenommen hätte. Hierzu schrieb Makarenko: „Ich bin der festen Meinung, daß Jungen und Mädchen nur dann Rechtsverletzer und anormal werden, wenn sich ihrer eine rechtsverletzerische und anormale Pädagogik annimmt.“3 Natürlich sind diese Dinge klassenmäßig bedingt. Man muß mit Lekschas einverstanden sein., wenn er sich gegen solche Auffassungen wendet, die darauf hinaus-laufen, die Jugendkriminalität „seelsorgerisch“ zu bekämpfen. Aber Lekschas darf auf keinen Fall das Kind mit dem Bade ausschütten. In dem von Lekschas zitierten Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands heißt es: „Die Imperialisten stützen sich auch auf die Mängel und Nachlässigkeiten in unserer Erziehungs- und Bildiungsarfoeit unter der Jugend, besonders was die Erziehung vom proletarischen Klassenstandpunkt zur sozialistischen Parteilichkeit anbelangt.“ Hier wird doch sehr eindeutig gesagt, daß es in erster Linie an uns selbst liegt, den feindlichen Einflüssen energisch zu begegnen; die Voraussetzungen dafür sind vorhanden, es liegt an uns allen, sie zu nutzen. In erster Linie kommt es bei der Erziehung der Kinder und Jugendlichen auf die Anbahnung einer sozialistischen Weltanschauung an. Aus ihr schöpft der Mensch seine Lebensziele, die eine entscheidende Rolle im Willensverhalten spielen, und es entstehen die moralischen Einstellungen, ohne die der Wille nicht als erzogen gelten kann. Die Kinder und Jugendlichen müssen so erzogen werden, daß sie sich jedesmal Rechenschaft darüber geben, wie in den einzelnen Fällen notwendig zu handeln ist und welche Ursachen zu dieser und keiner anderen Handlung anregen. Der Entwicklungsprozeß in der Übergangsperiode ist äußerst kompliziert, und es ist notwendig, alle Erscheinungen gründlich zu studieren. So müssen wir z. B. beachten, daß aus der Existenz kapitalistischer Betriebe und privater Kleinproduzenten verschiedene Einflüsse der kapitalistischen Ideologie herrühren, die auch auf die Jugend wirken. Es gibt rückständige Kräfte, die noch auf die Restaurierung der alten Verhältnisse hoffen und große Anstrengungen machen, die Jugend vom Wege zum Sozialismus abzuhalten. Die Kinder rückständiger Schichten werden im Elternhaus noch im alten Sinne erzogen; diese Kinder haben wiederum Einfluß auf andere Jugendliche; auch dieser Einfluß hemmt die Entwicklung des sozialistischen. Bewußtseins. Hier sehen wir, wie eng verknüpft äußere Ursachen mit anderen Faktoren sind. Wenn aber die Ursachen- für das Abgleiten der Jugendlichen, für die Begehung krimineller Handlungen ausschließlich auf die kapitalistische Umkreisung zurückgeführt werden, wenn nicht beachtet wird, daß auch andere Faktoren dabei eine Rolle spielen, so wird die. Bekämpfung der Jugendkriminalität ausschließlich den Strafverfolgungsorganen überlassen bleiben und die Gesellschaft nicht genügend mobilisiert. Wir müssen uns aber endlich von dem Irrtum befreien, daß die Bekämpfung der Jugendkriminalität nur von den Untersuohungsorganen, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten geführt werden kann. Diese Institutionen werden erst tätig, wenn ein Jugendlicher bereits gestrauchelt ist. Entscheidend aber muß doch die vorbeugende Tätigkeit sein. Die Prophylaxe gegen die Jugendkriminalität ist die sozialistische Erziehung der Kinder 3 Makarenko, Ausgewählte pädagogische Schriften, Berlin 1953, S. 25. und der Jugendlichen. Es ist an der Zeit, daß alle Eltern begreifen lernen, daß sie nicht nur verantwortlich dafür sind, daß die Kinder verpflegt und bekleidet sein müssen, sondern daß -sie auch sozialistisch erzogen und disziplinierte und moralisch einwandfreie Menschen werden. Genosse Walter Ulbricht sagte auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz: „Wir 'kommen nur zu einer richtigen Einschätzung der Verbrechen und Vergehen, wann wir zwischen antagonistischen Widersprüchen, die sich in solchen Verbrechen äußern, und nidhtantagonistischen gesellschaftlichen Widersprüchen unterscheiden, die auf Disproportionen und Widersprüchen in der Wirtschaft und auf alten, bürgerlichen Gewohnheiten und ideologischer Rückständigkeit beruhen.“4 Ohne Zweifel trifft diese Feststellung auch auf die Ursachen der Verbrechen und Vergehen Jugendlicher zu. Lekschas läßt in seiner Arbeit auch die Erfahrungen der Sowjetunion und der Länder der Volksdemokratie außer acht. So heißt es z. B. in den Thesen der „Theoretischen Konferenz über Fragen des Kampfes gegen gesellschaftsgefährliche Handlungen Minderjähriger“ der Staatlichen Universität „A. A. Shdanow“ in Leningrad u. a.: „Die Jugendkriminalität in der UdSSR ist die Folge der Unbeaufsiohtigtkeit, der Erziehungsmängel in einigen Familien, der Mängel in der Arbeit einzelner Ki nder-Insti tu tionen. “ 5 In der Zeitschrift „Soudce z lidu“ schrieb Dagmar B1u movä: jede Gesetzesübertretung eines jungen Menschen ist eine sehr ernste Warnung für den Erzieher. Sie beweist, daß er offensichtlich etwas sehr Wichtiges in der Erziehung unterlassen hat.“6 In der gleichen Zeitschrift schrieb Genosse Karl Skvme : „Ich war vier Jahre lang Volksrichter im Jugend-senat beim Volksgericht in Prag. Während meiner Tätigkeit hatte ich die Verfehlungen Jugendlicher im Alter von 15 bis 18 Jahren zu beurteilen. Ich wünschte, alle Eltern, denen die Erziehung und die Zukunft ihrer Kinder am Herzen liegt, hätten das gleiche sehen und hören können.“7 8 Weil aber Lekschas die Praxis ungenügend kennt, mißachtet er die Erfahrungen der Praxis und kommt zu theoretischen Feststellungen, die von der Praxis nicht bestätigt werden. Lekschas kritisiert auch den ungarischen Juristen Haläsz* in ungehöriger Weise. Obwohl er es nicht offen ausspricht, hält er Haläsz ebenfalls für einen Anhänger der „bürgerlich-klassenneutralen Faktorentheorie“. Haläsz schreibt: „Obwohl die gesellschaftliche Entwicklung der verflossenen 12 Jahre mehr als einen der Faktoren beseitigt hat, die in manchen westlichen Ländern Ursache der Jugendkriminalität sind , war doch das schädliche Erbe der Vergangenheit in so kurzer Zeit nicht völlig zu überwinden,“ Nach dieser Feststellung führt Haläsz einige Faktoren an, die sich in der sich neugestaltenden Gesellschaft entwickeln und negative Auswirkungen auf die Jugend haben können: „ die im Zuge der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau erfolgende Einstellung von ‘ Hunderttausenden von weiblichen Arbeitskräften führte zunächst zu einer mangelnden Beaufsichtigung der Kinder.“ 4 Walter Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland, Referat auf der Babelsberger Konferenz am 2. und 3. April 1958, Berlin 1958, S. 27/28. 5 Aus einer Veröffentlichung des Verlages der Leningrader Universität 1956. 6 Aus der Zeitschrift der tschechischen Schöffen „Soudce z lidu“ 1957 Nr. 7-8. 7 a. a. O. 8 Zoltan Haläsz, Der Kampf gegen die Jugendkriminalität in Ungarn, NJ 1957 S. 538. 476;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 476 (NJ DDR 1958, S. 476) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 476 (NJ DDR 1958, S. 476)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der Leiter widerspiegeln und in einer konstruktiven Arbeit mit den an den Vorgängen zum Ausdruck kommen. Ich muß noch auf ein weiteres Problem aufmerksam machen.

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