Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 469

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 469 (NJ DDR 1958, S. 469); Arrestwirkumg ergibt, muß auf sie der gleiche Grundsatz angewendet werden. Eine ohne die erwähnte Zuweisung erfolgte Vorpfändung ist daher als wirkungslos anzusehen. Zur Zuständigkeit der Gerichte in LPG-Verfahren In die in LPG-Verfahren häufig auftretende Frage der Zuständigkeit der Zivilgerichte ist durch die Anleitung des Ministeriums der Justiz die notwendige Klarheit gebracht worden. Danach sind die Zivilgerichte gern. § 9 GVG für diejenigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten der Mitglieder gegen die LPG zuständig, die nicht durch Gesetz older Musterstatut anderen Organen des Staates oder der LPG zur endgültigen Entscheidung übertragen worden sind. Hierher gehören folgende Fragen: die Ablehnung eines Eintrittsgesuchs, der Ausschluß aus der LPG,, die Rückgabe von Boden bei Ausscheiden eines Mitglieds, die Bestätigung der Arbeitsnormen und die Bewertung der Arbeit, nicht aber die Feststellung des Quantums der geleisteten Arbeit, die Festsetzung der Höhe des Inventarbeitrags, die Ansprüche auf Verteilung der Einkünfte selbst einschließlich der 'Vorschußzahlung, die Streitigkeiten über Bodennutzung der Mitglieder und Bodenstreitfälle mit Nichtmitgliedem, die Zuteilung und der Umfang der persönlichen Hauswirtschaft sowie alle Fragen der genossenschaftlichen Organisation. Für alle anderen Ansprüche in vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Rechtsweg zulässig. Aus der Übersicht über die Situation auf dem Gebiete des LPG-Reehts ergibt sich, daß die Gerichte und die Staatsanwälte an der Lösung der aktuellen Probleme des LPG-Rechts und damit an der staatlichen Führung der LPG teilnehmen. Wenn ihr Anteil auch bescheiden ist, so ist es doch gelungen, in einem wichtigen Punkte einen entscheidenden Beitrag zur Klärung wichtiger Rechtsprobleme zu leisten. Eine umfassendere und tiefer in die Problematik des sozialistischen Aufbaus auf dem Lande eindringende Beschäftigung mit diesen Fragen ist erforderlich. Sie wird am besten durch die gründliche Klärung aller derjenigen Erscheinungen erreicht werden, die die sich ständig vollziehende Fortentwicklung des sozialistischen Aufbaues auf dem Lande und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen des Klassenkampfes betreffen. Das muß in naher Zukunft rasch erreicht werden. Zur Diskussion Vorschläge zur Gestaltung der Vorlesung über die Rolle der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR Von Dr. GERHARD STILLER, Dozent an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Dr. TRAUTE SCHÖNRATH, Dozent an der Juristischen Fakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig, und ROLF SCHÜSSELER, Aspirant an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle Der weitere Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik stellt an die staats-und rechtswissenschaftliche Lehre die Forderung, politisch bewußte Funktionäre zu erziehen, die mit den Gesetzen der gesellschaftlichen Entwicklung vertraut, eng mit den Arbeitern und Bauern und der Praxis des sozialistischen Aufbaus verbunden sind und Staat und Wirtschaft auf neue, sozialistische Art zu leiten verstehen. Die sich daraus ergebenden Aufgaben können von der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und den Juristischen Fakultäten der Universitäten nur erfüllt werden, wenn sie die auf der Babelsberger Konferenz aufgedeckten Schwächen1 und das Zurückbleiben hinter den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus schnell überwinden. Auch hierzu wies die Babelsberger Konferenz den Weg. Vor allem müssen die Parteibeschlüsse zur Grundlage der Arbeit mit den Studenten und die von Partei und Regierung in ihren Beschlüssen gestellten Aufgaben zum Gegenstand der Lehre gemacht werden. Alle Probleme müssen vom Klassenstandpunkt und der Parteilichkeit durchdrungen vorgetragen, der qualitative Unterschied zwischen den bürgerlichen und Sen sozialistischen Anschauungen und Institutionen genügend herausgearbeitet und die Studenten befähigt und erzogen werden, die jeweiligen Widersprüche in der Entwicklung unserer sozialistischen Gesellschaft zu verstehen und zu überwinden. Ausgehend von der Babelsberger Konferenz wurden an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ zunächst für die dreijährige Ausbildung von Staatsfunktionären für die zentralen und örtlichen Organe der Staatsmacht Lehrplanvorschläge erarbeitet; sie sind das Ergebnis kollektiver Beratungen mit Praktikern unter Mitarbeit von Hochschullehrern der Universitäten. Wenn auch die Kollektive zur Ausarbeitung der Lehrpläne für die vierjährige Ausbildung von Staatsfunktionären für den Bereich der Justiz, der Staats-. anwaltschaft usw. erst mit ihrer Arbeit begonnen 1 vgl. NJ 1958 S. 257 ff. haben, so kann doch schon festgestellt werden, daß die Ausbildung dieser Funktionäre nach den gleichen Prinzipien wird erfolgen müssen. Diese Gesamtkonzeption muß der Ausbildung aller Staatsfunktionäre zugrunde liegen, der Schritt nach vorn muß von der gesamten staats- und rechtswissenschaftlichen Lehre und Forschung getan werden*. Mit den Vorschlägen für inhaltlich neue Lehrpläne wurden bewußt nicht die Probleme einer Veränderung des Systems der Staats- und Rechtswissenschaften verbunden. Diese Problematik bedarf noch eingehender Überlegungen.2 Die neuen Lehrpläne lösen sich von dem bisherigen Lehrsystem, das sich, wie auf der Babelsberger Konferenz festgestellt wurde, als hinderlich erwiesen hat, und ersetzen die juristische Lehrsystematik durch vollkommen neue, den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus angepaßte Vorlesungskomplexe. Dabei ist hervorzuheben, daß die neue Lehrsystematik Ausdruck des neuen Inhalts ist. Für die dreijährige Ausbildung von Staatsfunktionären für die zentralen örtlichen Organe der Staatsmacht wurden drei Hauptkomplexe vorgesehen: 1. Grundfragen des Marxismus-Leninismus; 2. Die Rolle der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik und ihre schöp- * Um unsere Leser eingehend über diese Fragen der Ausbildung zu informieren, sind weitere Beiträge vorgesehen, in denen sowohl die inhaltliche Gestaltung grundlegender Vorlesungen bei- der Ausbildung von Staatsfunktionären für die Organe der Staatsmacht behandelt wird als vor allem auch die Gedanken entwickelt werden, die zusätzlich für die Ausbildung künftiger Justizfunktionäre Beachtung finden müssen. Unsere Leser werden sicherlich sei es zustimmend, sei es ablehnend viel zu diesen Artikeln zu sagen haben; denn sie stellen in ihrer täglichen Praxis fest, ob und wieweit sie das Studium (ggf. das Fernstudium) zur Lösung ihrer Aufgaben qualifiziert und welche Lücken und Mängel es gehabt hat. Auf der Grundlage dieser Erfahrung sollte in unserer Zeitschrift zu den neuen Vorschlägen für die Gestaltung des rechtswissenschaftlichen Studiums Stellung genommen werden. Die Redaktion 2 Organisatorische Fragen, insbesondere der zeitliche Ablauf und die Aufgliederung der Vorlesungen auf die einzelnen Institute wurden -gleichfalls zurückgestellt. 469;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 469 (NJ DDR 1958, S. 469) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 469 (NJ DDR 1958, S. 469)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Nutzung des Gesetzes zur Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen zwei zu beachtende Gesichtspunkte: Zum einen sind die Mitarbeiter Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit von besonderen Anforderungen getragen sein muß. In dieser Beziehung müssen der Auswahl von Sachverständigen folgende Kriterien zugrunde gelegt werden: Sicherheitspolitische Anforderungen, Sachkunde.

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