Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 465

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 465 (NJ DDR 1958, S. 465); des Klägers, der Produktionsplan der LPG und der Beschluß der LPG über die Jahresendabrechnung zur Verhandlung herbeigezogen werden müßten. Nach diesem Schriftsatz hat das Gericht noch vor Durchführung des ersten Termins den Parteien entsprechende Auflagen erteilt und konnte den Prozeß dann ohne Schwierigkeiten zügig durchführen. Bei der Durchführung der Gerichtsverfahren wurde die Mitwirkungstätigkeit im wesentlichen auf die Konzentration und Beschleunigung der Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts und' auf die zu lösenden Rechtsfragen gerichtet. Die Mitwirkung der Staatsanwälte bei der Durchführung des Prozesses muß aber immer von einer der Gesetzlichkeit entsprechenden parteilichen Stellungnahme getragen sein, in der eine klare politische Zielsetzung für die Entscheidung zum Ausdruck kommt und somit Einfluß auf das Ergebnis des Prozesses genommen' wird. Die Staatsanwälte sind u. a. auch gegen die Verschleppung der Verfahren bei ungeklärten Problemen aufgetreten und halben in vielen Fällen eine Beschleunigung der Prozesse erreicht. So hat z. B. in einem Mietrechtsstreit der Staatsanwalt des Kreises Prenzlau das Gericht in einem Schriftsatz darauf hingewiesen, daß die außerordentlich lange Verzögerung des Verfahrens für die LPG große Nachteile bringt. Als das Gericht weiterhin einer Entscheidung auswich, ist dieses Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft mit der Justizverwaltung ausgewertet worden. Dies hatte zur Folge, daß der entscheidungsreife Prozeß schnellstens abgeschlossen wurde. Zur Aufklärung des Sachverhalts ist von seiten der Staatsanwälte viel beigetragen' worden. So ist u. a. auch’ der falschen Praxis mancher Kreisgerichte entgegengetreten worden, bei Abänderungsklagen dem Sachvor-trag eines in die LPG eingetretenen werktätigen Bauern bedenkenlos in der Richtung zu folgen, daß sich sein Einkommen durch den Beitritt zur LPG wesentlich vermindert habe. Es wurde darauf hingewiesen, daß es nicht angeht, unter Beschränkung auf den Vortrag des Klägers lediglich die von ihm von der LPG für geleistete Arbeitseinheiten gewährten Barbe-träge, nicht aber die Naturalleistungen, Bodenanteile und die Einkünfte aus der Hauswirtschaft für die Ermittlung seiner wirtschaftlichen Lage zugrunde zu legen. Es muß in der Mitwirkungstätigkeit zu einem ständigen Prinzip der Staatsanwälte werden, daß sie erst dann zu der zu entscheidenden Rechtsfrage Stellung nehmen, wenn alle zur Entscheidung des Prozesses notwendig zu klärenden Tatsachen und' Fakten aufgeklärt und bekannt sind'. Die Mitwiikungstätigkeit hat sich daher, wenn die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen, zuerst immer auf die notwendige und allumfassende Aufklärung des Sachverhalts zu konzentrieren. In diesem Stadium des Verfahrens können die Staatsanwälte den Gerichten eine sehr wesentliche Hilfe und Unterstützung gewähren. Die Auswertung der Verfahren durch den Staatsanwalt Die Mitwirkungstätigkeit der Staatsanwälte im Zivilverfahren erstreckt sich aber nicht nur auf die Vorbereitung und Durchführung sowie die Einwirkung auf die Entscheidung der Verfahren, sondern auch auf die Auswertung der vom Gericht entschiedenen Verfahren. Diese bedeutungsvolle staatSamwaltschaf fliehe Tätigkeit wird von vielen Staatsanwälten völlig unterschätzt. Der Standpunkt mancher Staatsanwälte, sich nur auf die unmittelbare Mitwirkung am laufenden Verfahren zu beschränken und der bedeutungsvollen Arbeit der Auswertung der Verfahren und aufgetauchten Probleme keine Bedeutung beizumessen, ist politisch falsch und1 hilft uns in der Entwicklung, im Kampf des Neuen mit dem Alten, nicht weiter. Dieser nur einseitig juristischen Mitwirkungstätigkeit der Staatsanwälte muß deshalb schnellstens und mit geeigneten Mitteln entgegengetreten werden. Die Auswertung der Verfahren hat nicht nur Bedeutung für die eigene stäatsanwaltschaftliche Praxis, sondern erstreckt sich auch auf die beteiligten Parteien des jeweiligen Prozesses. In der Regel werden aber umfassendere Auswertungen beim Rat des Kreises, Abt. Landwirtschaft, auf Bürgermeisterbesprechungen, bei Zusammenkünften der LPG-Vorsitzenden sowie bei der Schulung der Buchhalter der LPG vorgenommen. Vernachlässigt wurde bisher die Auswertung der Verfahren und Probleme mit dem LPG-Beirat und mit der Ständigen Kommission Landwirtschaft der jeweiligen Volksvertretungen. Das gleiche gilt für Auswertungen von LPG-Venfahren in der Tagespresse, in Betriebszeitungen und in Justizausspracheabenden. Obwohl von vielen' Kreisstaatsanwälten zum Teil sehr gute Auswertungen vorgenommen worden sind, wird die Auswertungstätigkeit insgesamt gesehen zu sporadisch und nicht planmäßig betrieben. Es besteht zur Zeit kein umfassender Überblick über diese so wichtige staatsanwaltschaftliche Tätigkeit. Die Ursachen des Selbstlaufs liegen darin, daß es keinerlei verbindliche Anweisungen für die Erfassung der zum Teil sehr gut vorgenommenen Auswertungen und ihrer Erfahrungen zur Verallgemeinerung für die staatsanwaltschaftliche Praxis gibt. Weder von der Obersten Staatsanwaltschaft noch von den Staatsanwälten der Bezirke wird eine ausreichende Kontrolle über diese Tätigkeit ausgeübt. Es ist daher ein erheblicher Mangel der staatsanwaltschaftlichen- Tätigkeit, wenn kein umfassender Überblick über die politischen und ökonomischen Auswirkungen der Entscheidungen der Gerichte und über die Einflußnahme der Staatsanwaltschaft auf diese Verfahren besteht. Diese Praxis muß in der Zukunft durch gemeinsame Arbeit aller Staatsanwälte recht bald überwunden werden. Rechtsgedanken über das Mitgliedschaftsverhältnis Aus den Berichten ergibt sich, daß infolge der geringen Zahl vorkommender Prozesse die Gerichtspraxis über die Probleme des LPG-Rechts nur einen unvollkommenen Überblick gibt. Infolge der bei den Justizorganen' und den Prozeßparteien vielfach bestehenden Unsicherheiten bei der Beurteilung einschlägiger Rechtsfragen wird der leitende Gesichtspunkt für die Gerichtspraxis nicht allenthalben ausreichend verwirklicht. Es kommt darauf an, die Eigenart des neuen Rechtsgebildes herauszuarbeiten, es in das geltende Rechtssystem richtig einzuordnen und auf dieser Grundlage in der Gerichtspraxis juristisch einwandfrei begründete Entscheidungen' herbeizuführen. Diese müssen der Festigung der LPG, der Förderung der Ein-trittsbewegung und damit dem Aufbau des Sozialismus auf dem Lande dienen. Unter diesem Gesichtspunkt sind am wichtigsten die speziell genossenschaftlichen Probleme. Von ihnen treten1 in der Gerichtspraxis am meisten die Fragen des Mitgliedschaftsverhältnisses der LPG-Mitglieder auf. Da sich der Übergang zum Sozialismus nicht konfliktlos vollzieht und die Konflikte aus dem Widerstreit von Überbleibseln kapitalistischer Ideologie im Bewußtsein mit der neuen, sozialistischen Wirklichkeit entstehen, muß sich das Zivilgericht, genau wie das Strafgericht, zumeist mit Erscheinungen dieser Art befassen. Sie kommen besonders in den Prozessen zum Ausdruck, die beim Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG entstehen und welche die Fragen der Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses betreffen. In den Stellungnahmen der Gerichte und Staatsanwälte zu diesen Fragen kommen neuerdings erkennbar, wenn auch nicht zureichend formuliert, sozialistische Gedanken zum Ausdruck. Sie sind die Überwindung bisher in der Gerichtspraxis herrschender Anschauungen, welche weithin von bürgerlicher Rechtsideologie beeinflußt waren. Die Rechtspflegeorgane haben die bei ihnen in Erscheinung tretenden negativen' Erscheinungen zum Anlaß für die Herausarbeitung der positiven, sozialistischen Inhalte des LPG-Rechts benutzt. Sie üben dadurch einen erzieherischen Einfluß aus. Dieser Umschwung der Anschauungen 'kommt sehr spät. Durch den Beschluß des Präsidiums des Ministerrats (ND vom 15. 6. 1968) über die Wirtschaftsbeihilfen' und die Möglichkeit des Erlasses überfälliger 'kurzfristiger Kredite werden nunmehr die Grundlagen für das Ausscheiden von Mitgliedern aus der LPG (und damit auch die hiermit in Zusammenhang stehende Problematik weitgehend beseitigt. Es wird davon' ausgegangen, daß die sozialistischen Genossenschaften infolge der Wirkung des ökonomi- 465;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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