Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 463

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 463 (NJ DDR 1958, S. 463); Wenn solche Bauern also trotz Fälligkeit und mehrmaliger, manchmal monate-, ja jahrelanger Mahnung nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, ist auf die in jedem Staat übliche Geltendmachung im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens schon lange genug zum Nachteil des Haushalts des Arbeiter-und-Bauern-Staates verzichtet worden. Wenn aber dann noch nicht einmal die normalen Prozeßzinsen von 4 Prozent, geschweige denn die vorgeschriebenen Verzugs- bzw. Verspätungszinsen von 8 Prozent geltend gemacht werden, lebt der Einzelbauer bei uns wie in keinem Staat der Welt: Jahr für Jahr kann er mit einem zinslosen Kredit pflügen, säen, mähen, dreschen lassen usw. Eines Tages wird ihm dann1 bei Gericht im Wege des „gegenseitigen Nachgebens“ bis zur Hälfte (und mehr!) davon erlassen. Den Rest braucht er nur in kleinen Raten, etwa zu 10 DM, zu zahlen, und die MTS verpflichtet sich selbstverständlich im Vergleich, keinerlei Zwangsmaßnahmen anzuwenden. Außerdem wird sie vom Gericht verpflichtet, auch noch die Kosten zu tragen! So geschehen z. B. in Rudolstadt, Lobendem, Teterow und anderen Kreisen der DDR. Obwohl gerade in Teterow die krassesten Fehler in der Behandlung der Zivilsachen (nicht nur hinsichtlich der MTS-Klagen) seit Jahren praktiziert werden, berichtet der Kreisstaatsanwalt in seiner periodischen Berichterstattung, insbesondere in den Jahresberichten 1955 bis 1957, daß es beim Zivilgericht keine Schwerpunkte gebe! Das erschwert eine reale (Berichterstattung der Bezirke und dadurch ebenfalls eine reale Schwerpunktplanung der Obersten Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt von Lobenstein setzt sich schrift-sätzlich sogar für die Abweisung der Klagen der MTS ein, weil die Forderungen angeblich verjährt seien. Weil von Anfang an die gesellschaftlichen Ursachen und Auswirkungen dieser Erscheinungen (viele Zahlungsbefehle der MTS) nicht gründlich und allseitig politisch untersucht und analysiert wurden und statt dessen völlig losgelöst von den tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnissen nur die „rein rechtliche“ bzw. prozessuale Erledigung der Verfahren beim Zivilgericht ressortmäßig gesehen wurde, orientierte man sich von seiten der Staatsanwaltschaft z. B. auf die wenigen Widerspruchsverfahren, in denen der Widerspruch Erfolg hatte, reagierte auf Grund dieser oberflächlichen Feststellung und sah nicht die unbedingte Notwendigkeit, sich über den gesamten Komplex einen erschöpfenden Überblick zu verschaffen, weil die zu ergreifenden rechtlichen Maßnahmen in vollem Umfang davon abhängig sind. Bei einer Gesamteinschätzung dieses Komplexes wäre rflan z. B. in Neubrandenburg zu folgenden Feststellungen, die z. T. auch für Gera und andere Bezirke gelten, gelangt: a) Die Mehrzahl der Zahlungsbefehle wird rechtskräftig, ohne daß Widerspruch eingelegt wird, z. B. in Neustrelitz wurden 1957 von 57 beantragten Zahlungsbefehlen (in der Regel ohne Zinsen) 53 rechtskräftig. In vier Fällen wurde Widerspruch eingelegt, der in drei Fällen mit einem Vergleich ebenfalls ohne Berechnung der Zinsen und nur in einem Fall mit der Rücknahme der Klage abschloß. Bei der Staatsanwaltschaft waren jedoch nur die Widerspruchsverfahren bekannt, weil niemand in das Mahnregister Einsicht genommen hatte. b) Mehrere Millionen staatlicher Gelder stehen insgesamt auf dem Spiel. c) Bauern, die jahrelang nicht nur vorrangig bedient wurden, sondern auch noch in dieser Höhe völlig kostenlos, verlieren oftmals das Interesse, in eine LPG einzutreten. Außerdem gibt ihr Verhalten einen gewissen Anreiz für bisher pflichtbewußte Bauern, nachlässig in der Einstellung zu ihren Pflichten zu werden, wodurch sich die kapitalistischen Verhältnisse festigen und der genossenschaftliche Zusammenschluß stagniert. d) Die Autorität staatlicher Einrichtungen (MTS), ja des Staates selbst, wird bei den Bauern diskreditiert. e) Schließlich wird in zunehmendem Maße infolge Fehlens einer systematischen und gewissenhaften Kontrolle seitens mancher übergeordneten staatlichen Verwaltungsorgane gegenüber den MTS / hinsichtlich ihres Finanzgebarens auch (bei den Funktionären und Werktätigen in den MTS selbst zwangsläufig die Staats- und Arbeitsdisziplin, d. h. die Einstellung zu ihren Pflichten gegenüber dem Staat und ihren Aufgaben bei der sozialistischen Umgestaltung der Verhältnisse auf dem Lande, beeinträchtigt. f) In einigen MTS sinken die Altforderungen trotz verstärkter Einzugsbemühungen nicht, sondern steigen ständig infolge der verstärkten Bemühungen der Staatsanwälte, den MTS den Weg über das Gericht zu erschweren. Auch eine den Ressortgeist überwindende kombinierte Aktivität mit der Allgemeinen Aufsicht innerhalb der letzten Jahre hätte bewirken können, daß außer den oben beschriebenen Mängeln in den zivilgerichtlichen Verfahren nicht Millionen DM wegen Verjährung, aber auch wegen bedenklicherer Umstände ausgebucht wurden; z.B. wurden bei der MTS Großkochberg per 31. Dezember 1956 von insgesamt 4974 DM Schulden der Großbauern 3790 DM, das sind rund 80 Prozent, ausgebucht, dagegen von Schulden der Mittel- und Kleinbauern nur zwischen 10 bis 15 Prozent und bei den LPG nichts, weil sie keine Schulden hatten. Die heute noch ausstehenden Gelder hätten bei rechtzeitiger, konsequenter und aktiver Unterstützung durch die Organe der Justiz, insbesondere die Staatsanwaltschaft, längst eingezogen sein können. Statt dessen orientiert die Abteilung IV in Neubrandenburg die Kreisstaatsanwälte sogar noch bis ins II. Quartal 1958 hinein auf Grund des Arbeitsplanes des Bezirks auf Unterhaltssachen und prozessuale Fehler in sämtlichen Güteverfahren (nicht etwa nur bei VE), und die Abteilungen V in Gera und z. T. auch in Neubrandenburg orientieren die Kreisstaatsanwälte auf formale und schematische Massen-' Überprüfungen der Statuten der LPG. Vielleicht ist es kein Zufall, daß auch der Kreisstaatsanwalt in Lobenstein laut Arbeitsplan für das II. Quartal 1958 an allen Unterhalts- und Ehesachen teilnehmen und Artikel über die „Regelung von Erbangelegenheiten zwischen der BRD und der DDR“ und über „Ehe und Familie“ schreiben will. Soweit Aufgaben zur Förderung der sozialistischen Entwicklung in der Landwirtschaft überhaupt eingeplant worden sind, entsprang diese Aufgabenstellung nicht einer zuverlässigen Analyse der wirklichen Verhältnisse und Schwerpunkte, sondern war viel zu eng und wurde den wirklichen Aufgaben nicht gerecht. Das zeigt schon der MTS-Komplex mit seinen vielfältigen negativen Auswirkungen, das zeigt weiter das von Kern14 angeführte Beispiel des Zucht- und Nutzviehkontors in Neubrandenburg. * Zusammenfassend ist festzustellen, daß die im Gesetz der Volkskammer vom 11. Februar 1958 geforderte Vervollkommnung der Arbeit des Staatsapparats und die Verbesserung des Arbeitsstils, die Genosse Ulbricht auf der Babelsberger Konferenz noch einmal so hervorragend erläutert hat, für die Organe der Justiz größte Bedeutung hat, daß vor allem die übergeordneten Organe stärker und prinzipieller als bisher ihrer politischen Verantwortung gerecht werden und die nach geordneten -Dienststellen befähigen müssen, ihre Aufgaben bei der aktiven Umgestaltung der kapitalistischen Verhältnisse und der systematischen Festigung der sozialistischen Verhältnisse wirksamer und umfassender als bisher auf allen Gebieten ihrer täglichen Praxis zu verwirklichen. Dabei darf sich die Leitung, insbesondere die Anleitung und Kontrolle durch die übergeordneten Organe, also die Bezirksstaatsanwaltschaften und die Oberste Staatsanwaltschaft, nicht ressortmäßig auf den Einzelfall und darin enthaltene einzelne prozessuale und materiellrechtliche Fehler beschränken. Durch solch ressortmäßiges Arbeiten ist z. B. jahrelang die systematische Schädlingsarbeit des Gegners in der MTS Großkochberg nicht erkannt worden. Dort wurde zwar im April 1956 einem der negativsten Beschäftigten gekündigt, einem gewissen Schirmer, 463 14 S. 442 dieses Heftes.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 463 (NJ DDR 1958, S. 463) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 463 (NJ DDR 1958, S. 463)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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