Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 46

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 46 (NJ DDR 1958, S. 46); Durch die beiden in § 9 des Gesetzes neu geschaffenen Strafausschließungsgründe folgt das Gesetz gleichfalls der marxistischen Strafrechtslehre. Eine Bestrafung erfolgt danach nicht, wenn zur Zeit der Durchführung des Strafverfahrens die Tat nicht mehr als gesellschaftsgefährlich anzusehen ist, d. h. wenn sich die gesellschaftlichen Verhältnisse so geändert haben, daß die Durchführung eines Strafverfahrens im heutigen Zeitpunkt von den Werktätigen nicht verstanden würde. Eine Bestrafung erfolgt auch dann nicht, wenn nach der Tat im Gesamtverhalten des Täters ein grundlegender Wandel eingetreten ist, der erwarten läßt, daß er die sozialistische Gesetzlichkeit zukünftig achten wird. Die Anwendung dieser Vorschrift durch Staatsanwälte und Richter erfordert in jedem Einzelfall eine sehr eindringliche und verantwortungsvolle Prüfung. Es genügt nicht, daß der Beschuldigte nachträglich seine Tat bereut; Staatsanwalt oder Richter müssen die Überzeugung erlangen, daß im Verhalten des Täters tatsächlich ein grundsätzlicher Wandel eingetreten ist. In der Vergangenheit ist in unserer Strafrechtspraxis schon entsprechend verfahren worden. Selbst Mitglieder feindlicher Agentenorganisationen sind straffrei ausgegangen, weil sie das Verwerfliche ihres bisherigen Tuns einsahen, sich unseren Sicherheitsorganen stellten, ihre Verbindungen nannten, geplante Anschläge bekanntgaben und nach allen Kräften halfen, die Tätigkeit der staatsfeindlichen Organisation zu zerschlagen. * Während auf der einen Seite das neue Gesetz den erzieherischen Charakter der Strafe in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat herausstellt, enthält es auf der anderen Seite als Kernstück der Bestimmungen, die den besonderen Teil des StGB ergänzen, Vorschriften über die Bestrafung derjenigen Verbrechen, bei denen in jedem Fall der Repressivcharakter der Strafe im Vordergrund steht: Ich meine die Bestimmungen ülber Staatsverbrechen. Unser Staat ist das Hauptinstrument für die Errichtung des Sozialismus. Deshalb stehen sein Schutz und seine Stärke im Vordergrund der strafrechtlichen Tätigkeit der Untersuchungsorgane, der Staatsanwälte und der Gerichte. Es muß auch auf diesem strafrechtlichen Gebiet nach wie vor ein entschiedener Kampf gegen alle Tendenzen der Subjektivierung geführt werden, gegen alle Tendenzen des Revisionismus, wie sie im Jahre 1956 hier und da in Erscheinung traten und von unserer Partei mit Recht kritisiert und dadurch überwunden wurden. Was die heutige Handhabung unserer Strafgesetze in Fällen der Verbrechen gegen unseren Staat angeht, so haben sie die Billigung des 33. Plenums unserer Partei gefunden. Walter Ulbricht führt aus, daß unsere Gerichte recht gehandelt haben, „als sie die feindlichen Agenten, die nichts mit unserer Gesellschaft zu tun haben, die gekauften Subjekte der Imperialisten, hart straften“. Und er fuhr fort: „Wer Verbrechen gegen den Staat und die Tätigkeit seiner Organe begeht, muß durch die staatlichen Sicherheitsorgane an der Ausübung seiner Verbrechen gehindert und vom Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt insbesondere für die Fälle von Staatsverrat, wo mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung geändert oder versucht wird, das Gebiet der DDR einem anderen Staat einzuverleiben. Das gilt auch für Spionage, für die Vermittlung von Gegenständen, Forschungsergebnissen oder sonstigen Nachrichten an feindliche Agenturen oder ihre Verbindungsleute.“ Unsere bei der Bekämpfung von Staatsverbrechen gesammelten Erfahrungen zeigen uns, daß es verschiedene Ursachen gibt, aus denen Staatsverbrechen entstehen. Da ist vor allem die Feindtätigkeit ungezählter Spionage- und Agentenzentralen, von denen allein in Westberlin mehr als 100 bestehen. Wir kennen ihre Namen, kennen ihre Einrichtungen und kennen ihre Arbeitsmethoden, von der KgU über den UfJ bis zu den Ostbüros in Westberlin, vom CIC und MID bis zur Gehlen-Organisation, von der NTS und der ZOPE bis zum RIAS. Sie alle haben einen gemeinsamen Chef. und Dirigenten: das Hauptquartier der NATO. Auf die beherrschende und dirigierende Stellung dieser Zentrale hat Walter Ulbricht auf dem 33. Plenum wiederholt hingewiesen. Aus dieser Quelle fließt jetzt letzten Endes die gesamte organisierte Feindtätigkeit in unsere Republik. Es gibt aber auch außerhalb dieser von außen beeinflußten und gelenkten Spionage, Sabotage und Diversions- und Schädlingstätigkeit weitere Gründe, aus denen staatsfeindliche Tätigkeit erwächst. Solche Gründe liegen vornehmlich darin, daß es immer noch Bürger unserer Republik gibt, die die Ideologie der kapitalistischen Klasse Westdeutschlands vertreten und von ihren alten, reaktionären Anschauungen nicht loskommen. Sie sind z. B. von der Ideologie der Konzerne durchdrungen, sie sind Konzemknechte geblieben und lassen sich aus dieser reaktionären Denkungs-weise heraus zu Verbrechen gegen unseren Staat hinreißen. Aus solchem Festhalten an alten Anschauungen und aus dem Verschließen gegenüber dem Großen, dem Neuen, was bei uns in der Zeit des Aufbaus des Sozialismus geschieht, entspringt auch in nicht wenigen Fällen die Republikflucht. Im Bericht des Politbüros, den Hermann Matern auf der 33. Tagung des Zentralkomitees erstattete, wurde ausgeführt: „Der Kampf gegen die Republikflucht ist ein Bestandteil unseres Kampfes gegen die Bonner Kriegspolitiker, für den Frieden, für die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands als demokratischer Staat.“ Walter Ulbricht sagte in seinem Referat auf dem 33. Plenum: „Jede Flucht oder Übersiedlung nach Westdeutschland bedeutet eine Hilfe für die westdeutsche Militärbasis der NATO mit Arbeitskräften und einen Verlust von Arbeitskräften in der DDR. Eine Republikflucht ist Verrat an den friedlichen Interessen des Volkes und nützt Westdeutschland, das NATO-Basis ist.“ Eines der scheußlichsten Mittel des Klassenfeindes zur Untergrabung unserer Staats- und Gesellschaftsordnung ist die Verleitung zur Republikflucht. In der vor dem Obersten Gericht verhandelten Strafsache gegen Held, Rudert u. a. ist in der Anklageschrift des Generalstaatsanwalts zur Charakterisierung der Methoden des Feindes darauf hingewiesen worden, daß der Präsident des Bundes westdeutscher Industrieller, Fritz Berg, auf einer internen Tagung des Wirtschaftsausschusses der CDU/CSU, die am 6. Oktober 1955 in München stattfand, folgende Erklärung abgab: Es sei notwendig, dafür zu sorgen, daß der Flüchtlingsstrom nach Westdeutschland nicht abreiße; durch entsprechende Propaganda und andere geeignete Maßnahmen könne dies erreicht werden, und so könne das innere Gefüge der DDR ausgehöhlt werden. Die Gefährlichkeit des Verbrechens der Verleitung zur Republikflucht ist kaum geringer als das Verbrechen der Diversion und der Sabotage. In allen drei Fällen versucht der Gegner, in den verschiedensten Formen auf unsere Produktivkräfte einzuwirken: bei der Diversion, indem er Maschinen, technische Anlagen usw. zerstört; bei der Sabotage, indem er Einrichtungen und Betriebe in unserer Republik in ihrer geordneten Tätigkeit behindert; bei der Verleitung zur Republikflucht, indem er die Menschen, die diese Maschinen und technischen Einrichtungen planen, bauen und bedienen, mit hinterlistigen Mitteln aus der DDR abzieht. Die Justizorgane haben die besondere Gefährlichkeit dieses Verbrechens erst verhältnismäßig spät erkannt; es bedurfte des ernsten Hinweises auf die Qualität dieses Verbrechens, den das 25. Plenum unseres Zentralkomitees gab. Seither ist von Partei und Staat immer wieder neu auf die Gefährlichkeit des Verbrechens hingewiesen worden. Das vorliegende Gesetz schafft in der Frage der Gesellschaftsgefährlichkeit und der verschiedenen Begehungsformen dieses Verbrechens Klarheit. Es gibt eindeutige Tatbestände und zieht aus ihnen die notwendigen strafrechtlichen Folgerungen. Es gibt den zur 46;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 46 (NJ DDR 1958, S. 46) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 46 (NJ DDR 1958, S. 46)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen. Diese neu zu erarbeitende Hausordnung hat auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und die Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hat auf der Grundlage des Gesetzes in Gewahrsam genommen werden kann, nennt Abs Satz Personen, die aus Einrichtungen entwichen sind, in die sie zwangsweise eingewiesen wurden.

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