Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 454

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 454 (NJ DDR 1958, S. 454); anschaulich zu machen, daß bestimmte von den Gerichten abgeurteilte Verbrechen Hemmnisse des sozialistischen Aufbaus sind und wie solche Hemmnisse durch eine richtige Strafpolitik des Gerichts beseitigt werden. Nicht selten nahmen Veranstaltungen den Charakter einer öffentlichen Rechtsauskunft an, ohne daß versucht wurde, von diesen Anfragen ausgehend die Rolle der Arbeiter-und-Bauern-Macht und ihres Gerichts prinzipiell darzulegen. Im Referat sprach der Richter des volksdemokratischen Staates, während in der Beantwortung von Anfragen plötzlich (ohne sich dessen bewußt zu werden) der klassenneutrale Jurist in Erscheinung trat, der interessante juristische Fälle löste. Die Aussprachen der Justizorgane mit den Werktätigen in den Betrieben und LPG sowie mit allen' Bevölkerungsschichten sollen aber ausnahmslos erreichen, daß die Volksmassen immer besser befähigt werden, die Grundsätze der Rechtsprechung zu bestimmen und aktiv an der Verwirklichung unseres sozialistischen Rechts teilzuhaben. Deshalb muß jetzt die Veränderung des Inhalts der politischen Massenarbeit im Vordergrund stehen, muß viel stärker als bisher erzieherisch auf die Menschen eingewirkt werden. So müssen im Mittelpunkt einer Aussprache mit LPG-Bauern die Fragen der Festigung der Arbeitsdisziplin und der genossenschaftlichen Verbundenheit stehen', muß an Hand des Statuts der LPG mit den Genossenschaftsbauern über ihre Rechte und Pflichten diskutiert, nicht aber Rechtsfolgen eines Austritts aus der LPG in den Mittelpunkt gerückt werden. An Beispielen aus der Gerichtspraxis ist zu zeigen, wie unser Staat durch seine Justiz-organe die Entwicklung der LPG gegen Angriffe des Klassenfeindes schützt und wie andererseits auch Genossenschaftsbauern durch das Gericht umerzogen werden, die bisher noch nicht die richtige Einstellung zum genossenschaftlichen Eigentum fanden. Dabei ist darüber zu sprechen, wie die Genossenschaftsbauern ihre Wachsamkeit verstärken und gegen bestimmte Erscheinungen ankämpfen können, die Ursache von Verbrechen sind oder sie auslösen, z. B. Schlendrian im Umgang mit dem Genossenschaftseigentum, Alkoholgenuß während der Arbeitszeit usw. Solche Aussprachen wenden der schnellen sozialistischen' Entwicklung unserer Landwirtschaft dienen. ■Die Justizaussprache auf dem Land erfordert, daß das Gericht über die konkrete örtliche Situation informiert ist, daß es weiß, welche Probleme die LPG-Bau-ern bewegen, wie stank der Einfluß von Großbauern ist, welche Strafverfahren in den letzten Jahren gegen Bürger der Gemeinde durchgeführt wurden'. Vor der Justizaussprache muß der Referent in der Lage sein, zuverlässig die Probleme einzuschätzen, die diskutiert werden, und er muß wissen, mit welchen Unklarheiten er sich gegebenenfalls wird1 in der Aussprache auseinandersetzen müssen. In gleicher Weise muß der Richter, Staatsanwalt oder Schöffe, der im Betrieb sprechen will, mit der betrieblichen Situation vertraut sein. Das ist die eine Seite der Voraussetzungen, die notwendig sind, die Qualität der Justizaussprachen zu verbessern. Die andere Seite verlangt, daß der Referent den Überblick und das Verständnis für die allgemeine politische Entwicklung hat, vertraut mit den konkreten Aufgabenstellungen für den Aufbau des Sozialismus im Kreis und in den Gemeinden ist und die Schwerpunkte der Rechtsprechung kennt. Jedes Auftreten als Referent in einer Aussprache mit der Bevölkerung be-1 darf daher einer sorgsamen Vorbereitung, die sowohl von der Leitung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft als auch individuell von jedem Richter, Staatsanwalt oder Schöffen zu leisten ist. Jeder Mitarbeiter der Justiz und jeder Schöffe, der an der politischen Massenarbeit teilnimmt, muß ständig an sich arbeiten, um seine Kenntnisse vom politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Geschehen unserer Zeit zu vertiefen und die Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Auflbaus zu begreifen. Die Erkenntnis der untrennbaren Verbindung des Rechts mit der Politik unseres Staates für den Sieg des Sozialismus muß in der praktischen Tätigkeit, gleich ob in der Rechtsprechung oder der politischen Massenarbeit, dazu führen, die juristischen Darlegungen stets unter dem Gesichtspunkt des erzieherischen Einwirkens auf eine Veränderung des Bewußtseins zu geben. Hier wird aber nur der Richter, Staatsanwalt oder Schöffe (und dies gilt ebenso für Notare und Rechtsanwälte) zu einer überzeugenden Wirkung kommen, der sich täglich an Hand des Studiums der Parteibeschlüsse, der Nachrichten vom außen- und mnenpolitischen Geschehen, der Meldungen über die sozialistischen Aufbauerfolge und neuen Arbeitsmethoden erarbeitet, wie sich das Kräfteverhältnis zugunsten des Sozialismus verändert und wie sich die Klassenkampfsituation gestaltet, besonders auch im örtlichen Maßstab. Das tägliche sorgsame Verfolgen der Tagespresse, das sofortige Studium der jeweiligen [Beschlüsse der Partei und der wichtigsten Beiträge in der periodischen Presse schaffen die allgemeinen Voraussetzungen, um in den Veranstaltungen als Referent und Leiter der Diskussion überzeugend auf die verschiedenstem Fragen argumentieren zu können. Eine solche ständige allgemeine Vorbereitung ist notwendig, sie reicht aber allein für sich niemals aus. Jede Veranstaltung bedarf einer konkreten Vorbereitung, die bereits bei der Planung der Veranstaltungen beginnen muß. Der Feststellung Streits1, daß es heute nicht mehr genügt, nur die Versammlungspläne aufzustellen, sondern daß es genauer Überlegungen zur Durchführung der politischen Massenarbeit bedarf, ist voll zuzustimmen. Die Planung der Massenarbeit auf der Grundlage der politischen Analyse und der zuverlässigen Einschätzung der Probleme wird nur dann erfolgreich sein, wenn Gericht, Staatsanwaltschaft und Staatliches Notariat zu einer ständigen engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, den Ausschüssen der Nationalen Front .und den Gewerkschaften gekommen sind und wenn auf die Hinweise der Partei für die Propaganda- und Agitationsarbeit im Kreisgebiet geachtet wird. Dann kann richtig entschieden werden, zu welchem Thema und in welchem Betrieb oder Ort eine Justizaussprache durchgeführt werden muß, welches Thema in der Presse zu behandeln ist, ob die Mitarbeiter der Justiz im Rahmen allgemeiner Aussprachen der Nationalen Front oder der Gewerkschaften auftreten oder ob eine Aussprache und Rechenschaftslegung des Gerichts stattfinden soll. Eine solche ständige Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, Gewerkschaften und der Nationalen Front hat während der Wahllbewegung zu den Schöffenwahlen 1858 zu einer qualitativen Verbesserung des Inhalts der Aussprachen und auch zu einer besseren Organisation geführt. Es wurde daher die Schlußfolgerung gezogen, unbedingt diese enge Zusammenarbeit beizübehalten und auszubauen. Sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, den Inhalt der Justizaussprachetätigkeit in die gesamte propagandistische und agitatorische Aufklärungsarbeit im Kreis oder Bezirk einzubeziehen. Zugleich ergibt sich hieraus auch die enge Zusammenarbeit in der Planung und Organisation der Aussprachetätigkeit auf dem Gebiet des Rechts und der Arbeit der Justizorgane. Hier sollten sich die Nationale Front oder die Ständige Kommission der Volksvertretung für innere Angelegenheiten, VP und' Justiz koordinierend einschalten, um das in der Praxis oft noch bestehende Nebeneinander zu überwinden. Neben der auf einen längeren Zeitraum vorzunehmenden Planung und Festlegung der Aussprachen' muß genügend Beweglichkeit gegeben sein, auch kurzfristig noch eine Aussprache, z. B. zur sofortigen Auswertung eines beschleunigten Verfahrens gegen einen Schieber oder Spekulanten, durchzuführen. Um eine konkrete Vorbereitung der einzelnen' Aussprachen in Betrieben oder auf dem Land zu sichern, sollten die Justizorgane sich bestimmte Informationskarten für einzelne Ortschaften und wichtige Betriebe schaffen, in denen auf genommen wird: Angaben zur Struktur und zur klassenmäßigen Zusammensetzung, über das Bestehen eines Schöffenkollektivs und dessen Arbeit, Themen bereits durchgeführter Aussprachen und Einschätzung ihres Verlaufs. Mit gutem Erfolg stützt sich z. B. das Kreisgericht Meißen auf solche Karteiblätter zur Justizaussprachetätigkeit. Doch bedarf es noch einer Ergänzung. Das Karteiblatt kann immer nur bestimmte Grundinformationen geben. Die darüber hinausgehende Information über den gegenwärtigen 454 1 NJ 1958 S. 370.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 454 (NJ DDR 1958, S. 454) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 454 (NJ DDR 1958, S. 454)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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