Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 452

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 452 (NJ DDR 1958, S. 452); des Abschlusses sog. Scheinverträge. Damit werden die Maßnahmen unserer Partei und Regierung zur sozialistischen Entwicklung auf dem Lande ernsthaft gefährdet. Die Nichtablieferung landwirtschaftlicher Produkte, Korruptionserscheinungen usw. sind Momente, die genauester Beobachtung und entsprechender Reaktionen bedürfen. Die Staatsanwälte der Kreise und Bezirke erhalten auch hier wieder verbindliche Orientierung auf bestimmte Umstände und Vorkommnisse, die schnellstens zu bereinigen sind. Nicht zuletzt erhält die Mitwirkungstätigkeit der Staatsanwälte in Zivil- und Arbeitsrechtssachen und die Aufgabenstellung der Abteilung V durch den Schwerpunktplan ihr Gesicht. Auf dem Gebiet der VE-Sachen muß eine parteiliche, dem Aufbau des Sozialismus dienende Mitwirkung erreicht werden. In der Landwirtschaft sind die Verfahren besonders zu beachten, die die Entwicklung sozialistischer Verhältnisse in irgendeiner Form beeinflussen. Die Konkretisierung der Aufgaben in den Kreisen und Bezirken wird unter diesen allgemein verbindlichen Gesichtspunkten verschieden sein. Prozesse gegen das Zucht- und Nutzvieh-Kon tor wegen Viehkäufen, Prozesse gegen LPG-Mitglieder, Arbeitsrechtsstreitigkeiten zur Durchsetzung des Leistungsprinzips in der Landwirtschaft u. a. m. können eine dominierende Rolle spielen. Durch gute und parteiliche Mitwirkung wird die Staatsanwaltschaft einen wesentlichen Teil zur Erfüllung der Beschlüsse der Partei über die sozialistische Landwirtschaft beitragen. Unter den genannten drei Komplexaufgaben konzentriert sich die Tätigkeit der Allgemeinen Aufsicht auf die Durchsetzung solcher Gesetze, die dem Aufbau des Sozialismus dienen. Ob es die Förderüng der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ist oder die Durchsetzung der Anwendung des Leistungsprinzips in der Landwirtschaft, die Einhaltung der Betriebsprämienverordnung oder die vorrangige Entwicklung der Kohle- und Energieproduktion: die Allgemeine Aufsicht hat die ihr von unserem Staat übertragene aktive Rolle zu stärken, denn nur so kann sie unserem sozialistischen Aufbau dienen. Worauf kommt es also bei der Erfüllung des Planes für das zweite Halbjahr an? Durch eine richtige Plangestaltung, basierend auf der genauen Einschätzung der Klassenkampfsituation, der laufenden Kontrolle der Erfüllung und u. U. der notwendigen Korrektur muß der Plan zur Hilfe und Anleitung werden. Aus dem Schwerpunktplan der Obersten Staatsanwaltschaft für das zweite Halbjahr 1958 muß in Anwendung auf die örtlichen Besonderheiten und unter Berücksichtigung der Eigenverantwortlichkeit eine Arbeitsgrundlage entstehen, die die staats-anwaltschaftliche Arbeit auf die Lösung der uns von Partei und Regierung gestellten Aufgaben konzentriert. Die in der Vergangenheit noch nicht völlig befriedigende Auswertung der Arbeitsergebnisse muß einer systematischen Analysierung weichen. Auf veränderte Verhältnisse, die eine Schwerpunktverlagerung bewirken, muß schnell reagiert werden. Der Erfolg des Planes und damit unserer Arbeit hängt von der richtigen Einschätzung der jeweiligen politischen und ökonomischen Situation und der richtigen, von dem Prinzip der Parteilichkeit getragenen Reaktion jedes einzelnen Staatsanwalts ab. Zur Verbesserung der politischen Massenarbeit i Von HEINZ KAKWEHL, Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Erfurt Die Feststellung des 33. Plenums des ZK der SED, daß auch die Justizorgane im Rahmen des Aktionsprogramms der SED bis 1960 bei der Erziehung der Werktätigen der DDR zu Menschen sozialistischen Typus eine entscheidende Rolle spielen, verpflichtet die Mitarbeiter der Justiz, neue Wege zu suchen, um diese Aufgabe mit noch größerem Erfolg als bisher lösen zu können. Bekanntlich sind die organisatorischen Formen von wesentlicher Bedeutung, um eine politische Aufgabe zu lösen, wenn diese klar und präzise bestimmt und die Bereitschaft der Massen zu ihrer Lösung vorhanden ist. Letzteres ist zweifellos der Fall. Auch die Richter, Staatlichen Notare und Staatsanwälte sehen es als eine ihrer vornehmsten Aufgaben an, das Rechtsbewußtsein der Massen ständig zu heben. Es ist aber noch nicht in allen Kreisen erreicht worden, die guten Ansätze einer Zusammenarbeit der Justizorgane und Staatsanwaltschaften untereinander und mit anderen staatlichen Organen, Parteien und Massenorganisationen, die sich bei der Vorbereitung und Durchführung der SchöflEenwahlen herausgebildet haben, weiter zu entwickeln und diese Zusammenarbeit zu einer ständigen Einrichtung zu machen. Dies ist um so notwendiger, als die volle Wirksamkeit der uns mit dem StEG gegebenen neuen Strafarten die Justizorgane zwingt, die Fortsetzung der gesellschaftlichen Erziehung der bedingt Verurteilten und öffentlich Getadelten zu organisieren und zu kontrollieren. Dazu ist es nach Ansicht des Verfassers zweckmäßig, die Justizaussprachekollektivs der Kreisgerichte neu zu organisieren. In diesen Kollektivs sollte je ein geeigneter Mitarbeiter des Gerichts, des Staatlichen Notariats, der Staatsanwaltschaft, des Schöffenaktivs, der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, der Volkspolizei und der Nationalen Front vertreten sein. Damit wären die Querverbindungen zwischen allen entscheidenden Organen für die Einbeziehung der Massen in die Lenkung und Leitung des Staates vom Standpunkt der Erläuterung und Durchsetzung der Gesetzlichkeit hergestellt und die vollständige gegenseitige Information über alle einschlägigen Fragen als Voraussetzung für eine lebendige, wirklichkeitsnahe Massenarbeit gewährleistet. Dieses Gremium müßte in Abständen von etwa vier Wochen tagen, die jeweiligen Schwerpunktaufgaben in sachlicher und örtlicher Beziehung für alle Formen der justizpolitischen Massenarbeit festlegen einschließlich der weiteren Erziehung der bedingt Verurteilten und öffentlich Getadelten , die für die Lösung dieser Aufgaben Veranwortlichen bestimmen und die Kontrolle über die Wirksamkeit der geleisteten Arbeit organisieren und ausüben. Da die in einem solchen Kollektiv vertretenen Mitarbeiter der verschiedenen Institutionen in ihren „eigenen“ Organen die Möglichkeit allseitiger Information haben, kann eine wirklich zweckentsprechende Lenkung der justizpolitischen Massenarbeit erfolgen. So ist z. B. die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz gern. § 13 der Ordnung der Arbeit der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen vom 28. August 1957 (GBl. I S. 479) dazu verpflichtet, mit den anderen ständigen Kommissionen in Fragen, die gemeinsame Aufgaben betreffen, zus ammenzu arbeiten, sie kann daher etwa in Zusammenarbeit mit der Abteilung Landwirtschaft die örtlichen Schwerpunkte in Fragen der Ablieferung genau erfassen und sich zur Lösung der hier gestellten ideologisch-politischen Aufgaben der Hilfe der Justizaussprachekollektivs bedienen. Da sich die Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz auch besonders mit den Fragen des Brandschutzes, insbesondere in landwirtschaftlichen und WalJdgebieten, zu beschäftigen hat, könnte über den Mitarbeiter des VPKA auch die Abteilung Feuerwehr in die Tätigkeit des Justizaussprachekollektivs einbezogen werden. Das gleiche gilt hinsichtlich der Kommission Handel und Versorgung. Häufig ist rückständiges Bewußtsein einzelner im Handelsapparat beschäftigter Werktätiger ursächlich für Mißstände auf dem Gebiet des Handels 452;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 452 (NJ DDR 1958, S. 452) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 452 (NJ DDR 1958, S. 452)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung einzuleiten diese zu erhöhen, die innere Sicherheit im Verantwortungsbereich maximal zu gewährleisten und damit die Politik von Partei und Regierung insgesamt durchsetzen zu helfen.

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