Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 450

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 450 (NJ DDR 1958, S. 450); Die Planung der Arbeit in der Staatsanwaltschaft Von HORST ROSE, Persönlicher Referent des Generalstaatsanwalts der DDR I Als Ergebnis der Leipziger Juristenkonferenz im Dezember 1955 hat sich in der Staatsanwaltschaft seit dem Jahre 1956 eine neue Art der Arbeitsplanung entwickelt, deren Hauptprinzip die einheitliche Orientierung der Staatsanwälte auf Schwerpunkte, die Konzentration der staatsanwaltschaftlichen Kraft auf die Lösung bestimmter Aufgaben bildet1. Um den Schwerpunktplan für das zweite Halbjahr 1958 zu begreifen, um seine Problematik richtig zu verstehen, um ihn zur Grundlage einer wirkungsvollen Arbeit benutzen zu können, erscheinen mir einige Bemerkungen zur bisherigen Planung und den erreichten Ergebnissen notwendig. Als die Oberste Staatsanwaltschaft mit der Herausgabe von Rahmenarbeitsplänen begann, die für alle Staatsanwälte verbindlich waren, wurde richtigerweise davon ausgegangen, daß die Leitung und Anleitung durch den Plan auf neue Art zu organisieren war. Darum war auch eine der Hauptforderungen der neuen Planung an die Staatsanwälte die nach Aneignung gründlicher politischer Kenntnisse und nach einem genauen Überblick über die politische und ökonomische Struktur ihres Bezirkes bzw. Kreises1 2 3. Die an alle Staatsanwälte gerichteten Forderungen, die Leitung auf neue Art zu organisieren, die jeweils neuen Verhältnisse begreifen zu lernen, ständig die neuen Entwicklunjgsbedingiungen zu studieren, die Klassenkampfsituation einzuschätzen und die Arbeit den neu Verhältnissen gemäß zu gestalten, erfordern in ihrer Durchsetzung ein ständiges und beharrliches Ringen. Man muß allerdings die von Krüger und Mayer2 an diesem ersten Schritt einer neuen Plangestaltung geübte Kritik anerkennen, daß in dem teilweise noch ressortmäßig aufgebauten Plan die Eigenverantwortlichkeit der Kreisstaatsanwälte zu wenig Berücksichtigung fand. Das ist einer jener Fehler, der sich bei zentraler Planung sehr leicht einschleichen kann und dessen ganze Gefährlichkeit für die Industrie von Lenin und Stalin gekennzeichnet, jedoch für jegliche Tätigkeit geltend. eben darin liegt, „daß das Fehlen der persönlichen Verantwortlichkeit eine Geißel ist, die alle Produktions- und Organisationserrungenschaften in den Betrieben gefährdet“4. Diese Schwäche der Planung wurde sehr schnell erkannt, und der Plan für das II. Quartal 1956 ging den Kreissstaatsanwälten zu und wurde von ihnen selbständig zur Grundlage ihres eigenen Planes gemacht. Dadurch wurde erstmalig die Konzentration aller staatsanwaltschaftlichen Kraft auf die Lösung verbindlicher Schwerpunkte erreicht Schwerpunkte, die nach gewissenhafter Analysierung der gesellschaftlichen Verhältnisse unter Zugrundelegung der Beschlüsse der Partei in Beratung und unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Signale von der Basis erarbeitet wurden. Das Ergebnis der neuen Planung am Ende des Jahres bzw. des jeweiligen Planabschnitts bestätigt die Richtigkeit dieses Weges. Es gelang, die Staatsanwälte zu einer geplanten Arbeit anzuhalten, ihre Kraft einheitlich #einzusetzen, wenn auch am Anfang die Untersuchung der erreichten Ergebnisse in Form von abschließenden Plananalysen noch unvollständig blieb. Es war jedoch klar, daß sich das Neue nicht von heute auf morgen und allein mit technisch-organisatorischen Mitteln durchsetzen ließ. Eine Kontrolle durch die Oberste Staatsanwaltschaft erfolgte in vielfältiger Form, so z. B. durch die Instrukteurtätigkeit, durch entsprechende Berichterstattung auf den verschiedensten Tagungen, durch Einsichtnahme in die Pläne der 1 vgl. hierzu Rose, NJ 1956 S. 329. 2 Rose, NJ 1956 S. 329. 3 NJ 1957 S. 87. i Denin-Stalin, Zu Fragen der sozialistischen Industrie, Ber- lin 1955, S. 523. Kreise und Bezirke und durch die Quartalsanalyse, die sich mit der Erfüllung des Planes beschäftigt. So konnte als Folge der neuen Planung die Arbeit der Staatsanwälte durch eine fortgesetzte, aufeinander aufbauende Planung kontinuierlich gestaltet werden. Die Quellen für die von der Obersten Staatsanwaltschaft in den Vordergund der Rahmenarbeitsplanung gestellten Komplexaufgaben waren vielfältig Beschlüsse der Partei, Hinweise aus den Bezirken, Häufigkeitserscheinungen bestimmter Probleme, Statistik , doch versagten die am Anfang der Planung aufgetretenen Mängel (Umfang und Zeit von nur drei Monaten) einen noch größeren Erfolg. Aber noch ein anderer Umstand, der zu Fehlern in der „zentralen Planung“ führen kann, scheint mir erwähnenswert. Das Planen der staatsanwaltschaftliehen Arbeit für einen längeren Zeitraum, so notwendig es ist, birgt die Gefahr in sich, klassenkampfbedingte Erscheinungen zu vernachlässigen, wenn nicht ein ständiger Prozeß der Korrektur, der Beobachtung der Veränderung der Verhältnisse und der Präzisierung des Planes erfolgt. Stalin sagte dazu: „Nur Bürokraten können glauben, die Planungsarbeit seit mit der Aufstellung des Planes beendet. Die Aufstellung des Planes ist nur der Anfang der Planung. Die richtige planmäßige Führung entwickelt sich erst nach Aufstellung des Planes, nach Überprüfung an Ort und Stelle, im Prozeß der Realisierung, der Korrektur und der Präzisierung des Planes“5. Das gilt für die jetzige halbjährliche Schwerpunktplanung der Obersten Staatsanwaltschaft in noch stärkerem Maße, als es schon für die quartalsmäßige Komplexplanung gegolten hat. Diese wichtigen Grundsätze der Planung wurden im Rahmenarbeitsplan für das I. Quartal 1957 teilweise außer acht gelassen. In der Präambel des Planes werden die Ereignisse in Polen und Ungarn richtig als verstärkte Tätigkeit des Klassengegners gewürdigt. Daraus aber wird der fehlerhafte Schluß gezogen, „daß dem Schutz und der Garantie der Rechte der Bürger höchste Beachtung zukommt“6, ohne daß auch nur im geringsten angedeutet wird, daß ohne Stärkung und Schutz des Arbeiter-und-Bauern-Staates eine Wahrung der Rechte der Bürger nicht möglich ist. In Auswertung der 30. Tagung des ZK wurde jedoch die unserer Entwicklung nicht entsprechende zentrale Orientierung durch entsprechende verbindliche Schlußfolgerungen aus den Tagungen der Abteilungen I und II geändert und damit unmittelbar eine Korrektur des Schwerpunktplanes vorgenommen und den obengenannten Grundprinzipien der Planung Rechnung getragen. II Unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die mit der quartalsmäßigen Rahmenarbeitsplanung gewonnen wurden, erfolgte durch eine Direktive eine Neugestaltung der Arbeitsplanung. Nunmehr werden seit dem II. Quartal 1957 verbindliche Schwerpunktpläne von der Obersten Staatsanwaltschaft herausgegeben, die die jeweils zu beachtenden Schwerpunkte für ein halbes Jahr festlegen. Auf der Grundlage eines solchen Planes werden in der Obersten Staatsanwaltschaft, in den Bezirken und Kreisen konkrete, die örtliche Situation berücksichtigende Quartalsarbeitspläne aufgestellt. Kommen schon die Hinweise für bestimmte, in den Plan aufzunehmende Schwerpunkte aus den Bezirken, Kreisen und den Feststellungen der Fachabteilungen, so wird auch der Plan vor Beginn jedes Planzeitraums mit den Staatsanwälten der Bezirke durchgesprochen, erläutert und u. U. ergänzt. Diese neue Art der Planung hat sich im Jahre 1957 bewährt. Die Lösung der in diesem Jahre der Staats- 5 Stalin, Politischer Bericht des ZK an den XVI. Parteitag der KPdSU (B), Berlin 1953, S. 106. 6 Rahmenarbeitsplan des Generalstaatsanwalts der DDR für das I. Quartal 1957. 450;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 450 (NJ DDR 1958, S. 450) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 450 (NJ DDR 1958, S. 450)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

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