Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 442 (NJ DDR 1958, S. 442); -ließ und äußerst verantwortungsbewußt ihre Forderungen auf gerichtlichem Wege weiter eintrieb, von 180 000 DM 150 000 DM hereinbekam. Jetzt beginnt man in der Abteilung IV einzusehen, daß man alles tun muß, um den MTS beim Einziehen der Forderungen zu helfen. Statt aktiv und umfassend entsprechend den Beschlüssen des 30. bis 33. Plenums den gesamten Komplex der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft mit den Mitteln des Rechts in Angriff zu nehmen, orientiert die Abteilung IV die Kreisstaatsanwälte auf Unterhaltssachen und prozessuale Fehler in Güteverfahren. Eine minimal vorhandene Aufgabenstellung zur Förderung des sozialistischen Sektors ln der Landwirtschaft beruht lediglich auf einer subjektivistischen und spekulativen und daher unvollständigen und falschen Einschätzung der Situation. So wurde von der Mehrzahl der Kreise fast wortwörtlich dieselbe Aufgabenstellung und dazu noch durch mehrere Quartale hindurch beibehalten, mit welcher bis ins einzelne gehend die Maßnahmen festgelegt wurden, die beim Eingang von gegen eine LPG gerichteten Klagen zu ergreifen sind. Dabei war im ganzen ersten Halbjahr kaum in einem Kreis eine solche Klage angefallen. Selbstverständlich kann eine derart enge Aufgabenstellung die wirklichen Aufgaben nicht lösen, wie die letzten Ereignisse in den Zucht- und Nutzvieh-Kontoren zeigen: auch dort wird die Gesetzlichkeit seit langer Zeit gröblichst verletzt und dadurch unserer Planwirtschaft schwerer Schaden zugefügt. Wie wenig wir es noch verstehen, Signale aus der gesellschaftlichen Praxis richtig und unter Überwindung des Ressortgeistes aufzugreifen und aktiv und allseitig die erforderlichen. Maßnahmen zu treffen, zeigt folgendes Beispiel: Im Juni wurde im Kreis Prenzlau festgestellt, daß mehrere LPG Rinder an das Zucht- und Nutzvieh-Kontor verkauften, das dafür erhaltene Geld an die Mitglieder verteilten und mit einem langfristigen Kredit der DBB sofort einen Teil davon zurückkauften. Zwar kann man positiv feststellen, daß die Bezirksstelle des Kontors durch den Bezirksstaatsanwalt über diese Manipulationen verständigt wurde und diese daraufhin auch in Prenzlau untersuchte. Jedoch wurde über das Ergebnis der Untersuchung nichts bekannt, und die Staatsanwaltschaft hat es unterlassen, Stichproben in anderen Kreisen zu machen, die DBB zu verständigen, bei Viehkrediten Kontrollen über das Zustandekommen der Geschäfte auszuüben und auch festzustellen, wo die restlichen Rinder blieben. Deshalb sind die Genossen in den Kreisen Malchin und Teterow jetzt überrascht zu hören, daß während des ganzen Jahres 1957 mit Rindern umfangreiche Manipulationen durch-gfeführt wurden, als deren Ergebnis Großbauern soll-freie Rinder über das Kontor von VEG und LPG kauften und mit erheblichem Gewinn nach kurzer Zeit unter Anrechnung auf ihr Soll wieder an das Zucht-und Nutzvieh-Kontor abgaben, wobei bewußt die Großbauern begünstigt wurden, die was ebenfalls bis dahin unbekannt war nicht einmal in wichtigen Positionen (Getreide und Kartoffeln) ihr Soll erfüllt haben. Gleichfalls stellten unsere Genossen in Neustrelitz fest, daß der Staatsanwalt wie auch die Genossen der Volkspolizei monatlich eine listenmäßige Aufstellung derjenigen Verkaufsstellen erhalten in welchen. Manki auf treten. Daß darin Posten von über 10 000 DM für eine Verkaufsstelle enthalten sind, hat die Genossen nicht interessiert. Staatsanwalt Otto entschuldigt sich damit, daß keine Hinweise auf strafbare Handlungen gegeben wurden; er übersieht dabei völlig, daß er selbst Untersuchungen verlangen oder Überprüfungen einleiten kann und muß. Als ihm die Zahlen von der MTS Wesenburg genannt wurden , und ihm dabei bedeutet wurde, daß er sich doch auch selbst einen solchen Überblick hätte verschaffen können, suchte er sich mit Zeitmangel zu entschuldigen. Seine Zeit reichte zwar für die Teilnahme an Ehe- und Unterhaltsverfahren aus, nicht aber dafür, bei der Notenbank die entsprechenden Unterlagen einzusehen! Nicht nur im Rahmen der hier genannten Komplexe, sondern auf allen Gebieten muß man das Recht als Hebel der gesellschaftlichen Entwicklung anwenden. muß man aktiver eingreifen und das Recht durchsetzen: im Bau- und Steuerwesen, bei der Nichtablieferung, bei der Festigung der LPG usw. Dazu gehört, daß die drei Bezirksorgane der Justiz in erster Linie ihre Arbeit ändern und den Genossen in den Kreisen eine größere Hilfe und eine bessere Orientierung geben. Voraussetzung dazu ist eine gründliche Auswertung der Beschlüsse der Partei; sie muß man zur Grundlage der Arbeit nehmen und festlegen, wie durch die Arbeit der Justizorgane die in den Beschlüssen enthaltenen Aufgaben verwirklicht werden können. Gewiß haben die Genossen in der Bezirksstaatsanwaltschaft mitunter über solche Beschlüsse beraten. Beim Bezirksstaatsanwalt erfolgte z. B. die Auswertung des 30. Plenums in zwei Dienstbesprechungen mit den Staatsanwälten des Bezirksstaatsanwalts, in einer Dienstbesprechung mit allen Kreisstaatsanwälten und in drei dezentralisierten Besprechungen. Diese Auswertungen brachten aber kein Ergebnis und führten nicht zur Überwindung der von der Partei kritisierten Fehler, da es Untertassen wurde, eine kritische Einschätzung der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit irri Bezirk herbeizuführen. Es kann nicht genügen, wenn als einziges Ergebnis der Abteilungsleiterbesprechung vom 2. März 1957 festgestellt wird, die Oberste Staatsanwaltschaft sei zu wenig selbstkritisch und versuche die Fehler nach unten abzuwälzen. Die Auseinandersetzung hätte vor allem darüber geführt werden müssen, warum sich die Linie der Partei klare Orientierung auf den beschleunigten Aufbau des Sozialismus auf dem Lande in der Leitungstätigkeit der Staatsanwaltschaft in diesem vorwiegend landwirtschaftlichen Bezirk nur ungenügend widerspiegelt. Daß dies nicht geschehen ist, war aber deshalb möglich, weil das Abtei-lungsleiterkollefctiv seiner Aufgabe nicht gerecht wurde, Einzelfragen beriet und die grundsätzlichen politischen Probleme nicht eingehend behandelte. Man lenkte auch die Kreisstaatsanwälte von diesen zentralen Fragen ab, indem man ihnen Auflagen bezüglich der Anfertigung von Analysen über Unterhaltssachen und Güteverfahren erteilte. Das ist aber keine politische, sondern eine ganz formale Arbeitsweise; mit ihr wird das politisch-wirtschaftliche Hauptproblem nicht einmal gestreift. Die gleichen Feststellungen treffen auch für die Justizverwaltungsstelle zu. Die Genossen werten wohl die Rechtsprechung aus, aber sie verallgemeinern nicht, sonst hätte man die falsche Behandlung der MTS-Klagen feststellen und bemerken müssen, daß keine Zinsen berechnet, laue Vergleiche abgeschlossen werden und die MTS die Kosten des Verfahrens auferlegt bekommen, obwohl ihre Forderungen vergleichsweise erfüllt werden Also auch hier keine Arbeit, die die Entwicklung fördern hilft. Angesichts der großen Bedeutung, die die Urteile des Bezirksgerichts für die Rechtsprechung im Bezirk haben, müssen höhere Anforderungen an diese Entscheidungen gestellt werden. Man muß verlangen, daß die Richter des Bezirksgerichts den Genossen in den Kreisen durch ihre Urteile eine bessere politische Anleitung geben. Tatsächlich aber hebt das Bezirksgericht manchmal im Ergebnis richtige, lebensnahe Urteile der Kreisgerichte mit formal juristischen Konstruktionen auf oder ändert sie ab. Die Genossen des Bezirksgerichts müssen auch erkennen, daß bei einer unrichtigen Kreisgerichtsentscheidung, gegen die nur Berufung eingelegt ist, ihre politische Verantwortlichkeit für den Schutz und die Sicherheit unseres Staates nicht mit der Strafprozeßordnung endet. Wenn es sich um Verfahren handelt, die für unseren Staat bedeutsam sind, so muß man verlangen, daß die Genossen bei falschen Urteilen, die sie nicht abändern können, aus politischer Verantwortlichkeit heraus über das Ministerium die Kassation anregen. Ziehen wir das Fazit aus den vorangegangenen Ausführungen. Die Frage, ob wir schon eine sozialistische Justiz sind, hat sich praktisch schon beantwortet: Wir sind noch ein enormes Stück davon entfernt. Auf allen Gebieten unseres Lebens vollzieht sich eine stürmische Entwicklung. Unser Staat festigt sich 442;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 442 (NJ DDR 1958, S. 442) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 442 (NJ DDR 1958, S. 442)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen der Sicherheit und Ordnung. Das Staatssicherheit führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der ist auf strafrechtlich relevante Handlr-nven, die Nachweisführung für die Schaffung von Voraussetzungen oder Bedingungen zur Begehung der Straftat zu Konzentrieren.

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