Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 440

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 440 (NJ DDR 1958, S. 440); Die führende Rolle der Partei in der Justizarbeit verwirklichen Von Dr. HERBERT KERN, Berlin Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus dem Referat, das Dr. Kern auf einer Parteiaktivtagung der Justizorgane im Bezirk Neubrandenburg zum Abschluß einer in diesem Bezirk durchgeführten Überprüfung durch eine Brigade aus Mitarbeitern des Zentralkomitees, Genossen des Ministeriums der Justiz, der Obersten Staatsanwaltschaft und des Obersten Gerichts gehalten hat. Diese Überprüfung fand ebenso wie die in den Bezirken Magdeburg (vgl. Spranger/Wunsch, NJ 1958 S. 267 ff.) und Gera (vgl. Streit, NJ 1958 S. 368 ff.) * in Vorbereitung des V. Parteitages der SED statt und hatte zum Ziel, die Justizorgane einen Schritt weiter auf dem Wege zu einer sozialistischen Justiz zu führen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang aiich auf den auf S. 444 dieses Heftes veröffentlichten Beitrag von Suvley, der sich mit den ideologischen Ursachen der Mängel in der Arbeit der Justizorgane im Bezirk Magdeburg befaßt. Ferner weisen wir auf den Aufsatz von Foth (S. 461 ff. dieses Heftes) hin, der speziell die Fehler der Justizorgane in allen drei überprüften Bezirken bei der Förderung des genossenschaftlichen Zusammenschlusses auf dem Lande untersucht. Alle diese Artikel sollen dazu beitragen, auch in den Organen der Justiz und Staatsanwaltschaft den sozialistischen Arbeitsstil zu entwickeln. Die Redaktion Auf der 30. Tagung des Zentralkomitees wurden die geschichtliche Bedeutung unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht und die Perspektiven eines friedliebenden demokratischen Deutschlands, das den Weg zum Sozialismus beschreitet, begründet. Die folgenden Tagungen des ZK, insbesondere das 33. Plenum, stellten fest, daß die Einschätzung der politischen Entwicklung, wie sie auf der 30. Tagung gegeben wurde, sich vollauf bestätigt hat. Die Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht und der Aufbau des Sozialismus sind die Grundbedingungen für die friedliche Lösung der deutschen -Frage und für die Sicherung des Friedens in Europa. Deshalb ist es notwendig, eine breite Initiative auf allen Gebieten der Industrie, Landwirtschaft, Wissenschaft und Kultur zu entfalten und im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufgaben des sozialistischen Aufbaus die Arbeiterklasse und die Masse der Bevölkerung zu bewußten Sozialisten zu erziehen. In allen diesen Fragen haben die Organe des Staates ein entscheidendes Wort mitzureden. Hängt es doch von der Qualität dieser Organe und der in ihnen tätigen Funktionäre ab, wie sie ihren Aufgaben und Funktionen gerecht werden. Es ist deshalb heute einzuschätzen, wie die Justizorgane des Bezirks Neubrandenburg an der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht und an der Sicherung und Förderung des sozialistischen Aufbaus teilhaben, wobei wir gleichzeitig beraten wollen, wie wir die Arbeit verbessern können. Wir stellen hier vor den Genossen der Justizorgane die Frage: Ist unsere Justiz schon eine sozialistische Justiz, hat ihre Arbeit bereits eine solche Qualität erreicht, die sich von der Justiz der ersten Periode unseres Neuaufbaus unterscheidet? Keinesfalls soll der Beitrag negiert werden, den die Justiz bisher beim Aufbau und der Festigung unseres Staates geleistet hat; aber wir stellen ganz bewußt die Frage nach einer neuen Qualität der Arbeit, damit die Genossen aktiver an der großen Erziehungsarbeit, an der Herausbildung einer neuen Staats- und Arbeitsdisziplin unter den Werktätigen teilnehmen, damit sie ihre große Verantwortung völlig erkennen, damit sie aktiver in den gesellschaftlichen Umwälzungsprozeß einzugreifen lernen und einen größeren Einfluß auf die politische, ideologische, wirtschaftliche und kulturelle Umgestaltung unseres gesamten Lebens nehmen. Es werden höhere Anforderungen an jeden Genossen und an jeden Mitarbeiter gestellt, höhere Anforderungen, die sich aus der Gesetzmäßigkeit und aus der komplizierten Entwicklung unserer Gesellschaft ergeben. Erinnern wir uns an die Worte des Genossen Walter Ulbricht in Babelsberg, daß die sozialistische Gesellschaft nicht im Selbstlauf entsteht und wir uns nicht auf die „Bärenhaut“ legen und ihr Aufkommen passiv beobachten können, sondern daß hartnäckige Arbeit erforderlich ist. Ihr wißt, daß die Partei in letzter Zeit mit der Arbeit der Justiz nicht zufrieden war; auf dem 30. Plenum wurden kritische Worte gesagt und zum Ausdruck gebracht, daß die Organe der Justiz nicht immer klassenmäßig entscheiden, daß ein fauler Liberalismus eingerissen ist. Wie ist die Lage im Bezirk Neubrandenburg? Sind die vorhandenen liberalistischen Tendenzen überwunden und wird parteilich entschieden? Allgemein muß man feststellen, daß auch hier die Genosssen sehr fleißig sind und daß das Bemühen, parteilich zu entscheiden, überall anzutreffen ist. Daß die Richter und Staatsanwälte richtig reagieren, daß sie es verstehen, bedeutsamen Maßnahmen des Staates den richtigen Schutz angedeihen zu lassen, zeigte sich bei den Strafverfahren, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Abschaffung der Lebensmittelkarten durchgeführt wurden; sie sind, soweit sich das jetzt feststellen läßt, in ihrer überwiegenden Zahl richtig abgeschlossen worden. Auch bei der Behandlung von Staatsverbrechen und antidemokratischen Delikten durch das Bezirksgericht zeigt sich, daß die im Jahre 1956 vorhandenen Schwächen überwunden sind und in der Regel richtig entschieden wurde. Jedoch gibt es auch Urteile, in denen die Gesellschaftsgefährlichkeit von Verbrechen gegen unseren Staat falsch eingeschätzt wird. Unbefriedigend ist auch die Behandlung von Waffemsachen, insbesondere die bis Ende 1957 geübte Praxis, den minderschweren Fall nach § 2 WVO vorwiegend mit Erwägungen zum Subjekt des Verbrechens zu begründen. Der Senat ist oft vom Subjekt anstatt vom Objekt, der objektiven Seite und der Gefährlichkeit des illegalen Waffenbesitzes ausgegangen und hat einen minderschweren Fall damit begründet, daß dem Waffenbesitz keine feindlichen Motive zugrunde lägen oder der Angeklagte kein Feind unseres Staates sei. Selbstverständlich sind Waffen in der Hand von Feinden eine besondere Gefahr. Die objektive Gefährlichkeit des illegalen Waffenbesitzes für unsere Gesellschaft liegt aber in dem unkontrollierten Besitz und der Möglichkeit, daß Feinde des Staates oder Kinder an diese Waffen herankommen können. Große Mängel gibt es in der Behandlung antidemokratischer Delikte in den Kreisen. Widerstandsdelikte, Beleidigungen der Volkspolizei, Staatsverleumdungen werden vielfach nicht richtig bestraft. Dies mag folgendes Beispiel zeigen: Ein Großbauernsohn im Kreis Demmin beschimpft auf dem Erntefest einen Bauern und Bezirkstagsabgeordneten grundlos. Er gebraucht Worte wie „Verbrecher“, „Faschist“, „Kommunistenschwein“ und bringt zum Ausdruck, daß er solche Funktionäre schon öfter kleingemacht hat. Wegen Beleidigung wird er zu 2 i/2 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Urteil heißt es: „Der Zeuge H. hat sich durch die Äußerungen des Angeklagten in seiner Ehre angegriffen gefühlt, so daß der Angeklagte deshalb zur Verantwortung gezogen werde® mußte.“ Als ob ein solcher Hetzer straflos hätte bleiben können, wenn sich der Zeuge nicht in seiner Ehre verletzt gefühlt hätte! Obwohl die Strafe schon viel zu milde ist, erhält der Verurteilte nach Verbüßung der Hälfte der Strafe auch noch bedingte Strafaussetzung. Ebenso wie in anderen Bezirken wird auch in Neubrandenburg bei Widerstandsdelikten in erster Linie nicht der verbrecherische Angriff gegen unsere Genossen der Volkspolizei gesehen, sondern das taktische Verhalten der Volkspolizisten geprüft, ob dieses nicht evtl, der äußere Anlaß für die renitenten Handlungen war. 440;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 440 (NJ DDR 1958, S. 440) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 440 (NJ DDR 1958, S. 440)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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