Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 438

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 438 (NJ DDR 1958, S. 438); in der Gesamtlinie gesehen, auf dem Gebiet des Strafrechts eine richtige, parteiliche Linie bezogen haben. Die Untersuchungen unserer Arbeit, die die Brigaden von Mitarbeitern des Zentralkomitees, von Genossen des Ministeriums der Justiz und der Obersten Staatsanwaltschaft in den Bezirken Gera, Magdeburg und Neubrandenburg durchgeführt haben, zeigen aber, wie schwer es den Justizorganen noch immer fallt, konsequent jene Einheit zu finden, und in wie großem Maße wir in Einzelfällen auf allen Gebieten des Rechts Verletzungen der Parteilichkeit, d. h. Erscheinungen des Revisionismus und des Dogmatismus, feststellen müssen. Wir können auch nicht daran Vorbeigehen, daß im Bericht des Politbüros an die 36. Tagung des Zentralkomitees festgestellt wurde, daß dem Stellvertreter des Generalstaatsanwalts, dem Genossen Haid, der inzwischen aus seiner Funktion ausgeschieden ist, eine Rüge erteilt wurde. Es heißt im Bericht: „Genosse Haid befand sich in der politischen Einschätzung konterrevolutionärer “Gruppen auf der gleichen Position wie die Gruppe Schirdewam, Wollweber und andere.“4 Diese seine Auffassungen sind nicht nur auf Mitarbeiter der Obersten Staatsanwaltschaft übergegangen, sondern es unterliegt keinem Zweifel, daß sie über die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft in den Bezirken und Kreisen auch bei den Gerichten eindrangen. Wir müssen feststellen, daß die zentralen Organe diesen Einflüssen nicht rechtzeitig genug energisch entgegengetreten sind, und dürfen nicht annehmen, daß allein mit der Entfernung des Genossen Haid aus seiner Funktion alle durch seine Anleitung entstandenen Unklarheiten beseitigt sind. Die Überprüfungen haben, ohne daß etwa alle Fehler dem Genossen Haid zur Last gelegt werden sollen, ja gerade das Gegenteil bestätigt. Die richtige Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist ein dauernder, komplizierter Prozeß. Das beweisen unsere Erfahrungen bei der Einführung des Strafrechtsergänzungsgesetzes. Die ersten Monate zeigten eine Unsicherheit der Gerichte in der Anwendung der neuen Strafarten. Der öffentliche Tadel und die bedingte Verurteilung wurden nicht selten in Fällen angewandt, die für diese Strafen, bei denen die gesellschaftliche Erziehung im Vordergrund steht und der staatliche Zwang zurücktritt, nicht geeignet waren. Hierüber haben die Justizorgane inzwischen Klarheit gewonnen; sie müssen nun aber ihre Aufmerksamkeit auf die richtige Handhabung der §§ 19 und 20 StEG konzentrieren und daran denken, daß auch die richtige parteiliche Handhabung des materiellen Verbrechensbegriffs, wie ihn § 8 StEG eingeführt hat, Ausdruck der sozialistischen Gesetzlichkeit ist. Das Strafrechtsergänzungsgesetz beweist also, daß ein neues, sozialistisches Gesetz allein noch keine Garantie dafür gibt, daß alte Fehler nicht wiederholt werden; trotzdem müssen wir zugeben, daß eine der Quellen, aus denen eine formale, bürgerliche Rechtsbetrachtung ständig in unsere Justizorgane einfließt, die Weitergeltung und Anwendung noch alter, aus dem bürgerlichen Deutschland stammender Gesetze, vor allem des BGB und der ZPO, aber auch des StGB, ist. Diese Feststellung soll begangene Fehler nicht entschuldigen; sie ist aber eine Aufforderung, gerade auf diesen Gebieten die größte Wachsamkeit zu üben und jeden Streitfall und jede Verfahrensweise klassenbewußt zu prüfen. Denn die Ausarbeitung neuer Gesetzbücher ist, selbst wenn wir sie bald in Angriff nehmen, eine umfangreiche und nicht ganz kurzfristige Arbeit, und wir können mit der Beseitigung der Fehler nicht warten, bis neue Gesetzbücher geschaffen sind, Gerade die Feststellungen, die im Bezirk Neubrandenburg beim Kreisgericht Teterow in der Behandlung von Zahlungsbefehlen auf Antrag der MTS getroffen wurden5, haben das Ministerium der Justiz veranlaßt, eine solche Änderung des Zivilverfahrens vorzubereiten, die eine sachliche Vorprüfung eingereichter Klagen vorsieht, so daß nicht unbesehen jeder Klageantrag vom Gericht „angenommen“ wird. Die 3. Parteikonferenz stellte dem Generalstaatsanwalt die Aufgabe, im besonderen die Tätigkeit auf dem i „Neues Deutschland“ vom 13. Juni 1958, S. 4. 5 vgl. hierzu Kern auf S. 441 und Foth auf S. 483 dieses Heftes. 438 Gebiet der Allgemeinen Aufsicht zur Einhaltung der Gesetzlichkeit auf allen Gebieten des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens zu entwickeln. Dem Minister der Justiz wurde die Aufgabe gestellt, die Kontrolle und Anleitung der Gerichte zu verbessern. Die Staatsanwaltschaft hat auf dem Gebiete der Allgemeinen Aufsicht beträchtliche Anstrengungen unternommen. Wichtigen Gebieten, z. B. dem Arbeitsschutz, wurde große Aufmerksamkeit gewidmet. Trotzdem mußte festgestellt werden, daß die Allgemeine Aufsicht des Staatsanwalts gerade auf einem für unsere Entwicklung so wichtigen Gebiet wie dem der wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Lande noch weitgehend versagt hat0 und daß es in den letzten Jahren vor allem an der zentralen Anleitung für dieses Gebiet gefehlt hat. Auch die Anleitung der Gerichte ist seit der 3. Parteikonferenz nicht in dem Maße vorangekommen, wie es den Bemühungen einer Reihe Instrukteure des Ministeriums und der Bezirke entsprochen hat. Wir können zwar jetzt feststellen, daß im Zusammenhang mit Kaderveränderungen im Ministerium die Untersuchungen der Brigaden in Vorbereitung des V. Parteitages Ibei den Instrukteuren des Ministeriums zu dem „Ruck“, dem Durchbruch in den Methoden der Anleitung der Gerichte, geführt haben. Auch eine Reihe von Leitern in den Bezirken haben die Erkenntnis gewonnen, wie die Arbeit der Gerichte zu untersuchen ist und wie weiterführend zu helfen und zu verändern ist. Der Leiter der Justizverwaltungsstelle im Bezirk Frankfurt, Genosse Schlunck, stellte fest, daß jetzt die Periode überwunden sei, in der die Instrukteure lediglich als „Rechtsverbesserer“ ich möchte dazusetzen „Fehlersucher“ tätig wurden. Wir können aber noch nicht sagen, daß sämtliche Instrukteure der Justizverwaltungen in den Bezirken in der Anleitung der Kreisgerichte bereits diesen Schritt getan haben, und die Mitarbeiter des Ministeriums werden nun auf Grund ihrer eigenen Erkenntnisse die „theoretisch“ längst als Hauptkettenglied erkannte Anleitung der Instrukteure der Bezirke in die Praxis umsetzen müssen. Richtige Anleitung bedeutet, jede Prüfung der Tätigkeit der Justizorgane unter dem Gesichtspunkt vorzunehmen: Dient sie dem Aufbau des Sozialismus? Richtige Anleitung bedeutet, die ideologischen Ursachen falscher, dem Aufbau des Sozialismus schädlicher Auffassungen aufdecken. Sie bedeutet, die Änderung in der fehlerhaften Arbeitsweise der Justizorgane und im Bewußtsein der Mitarbeiter herbeiführen, bedeutet die Erziehung der Kader im Sinne der Weltanschauung der Arbeiterklasse, des dialektischen und historischen Materialismus. Die Beherrschung der Dialektik stellt sicher, daß die Einheit von strikter Einhaltung der Gesetze und Parteilichkeit erkannt wird, daß das allgemeine Gesetz richtig auf den besonderen Fall angewandt wird, daß die historische Entwicklung und der allgemeine Zusammenhang bei allen Fragen und allen Widersprüchen, die die Justizorgane zu entscheiden haben, erkannt wird. Das zweite Prinzip des sozialistischen Staates, dessen Durchsetzung als Aufgabe gestellt wurde, ist das Prinzip des demokratischen Zentralismus. Seit der 3. Parteikonferenz wurde es unter den verschiedenen Gesichtspunkten auf jedem Plenum des Zentralkomitees behandelt. Es fand seinen Ausdruck in den Gesetzen vom 17. Januar 1957 und 11. Februar 1958. Zunächst bestand keine volle Klarheit darüber, ob das Prinzip des demokratischen Zentralismus ein für den gesamten Staatsapparat geltendes Prinzip ist oder ob es unmittelbar nur die nicht zentral geleiteten Teile des Staatsapparates erfaßt. Die einengende, den weiten Inhalt dieses sozialistischen Prinzips verkennende Meinung wurde auch von mir vertreten. Die breite Diskussion bei uns und in anderen sozialistischen Staaten, besonders in der Sowjetunion, stellte den demokratischen Zentralismus als ein im gesamten Staatsapparat geltendes Prinzip heraus. Sie lehrte aber auch die dialektische, unschematische Durchsetzung dieses Prinzips, wie es im besonderen in dem Artikel von Fedos-sejew, Pomelow und Tscheprakow seinen Ausdruck findet: e vgl. hierzu Foth auf S. 463 dieses Heftes.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 438 (NJ DDR 1958, S. 438) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 438 (NJ DDR 1958, S. 438)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit ist bei Gefahr im Verzüge, die sofortiges Handeln erforderlich macht, um größere Schäden abzuwenden, jeder Mitarbeiter befugt, Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges auch ohne vorherige Weisung des Leiters der Hauptabteilung die in den Erstmeldungen enthaltenen Daten zu in Präge kommenden Beschuldigten und deren Eitern in den Speichern zu überprüfen. In der geführten Überprüfungen konnte Material aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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