Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 414 (NJ DDR 1958, S. 414); Welche Folgerungen ergeben sich in der Anwendung des CDE/cde-Systems für die forensische Praxis? 1. Es sollte kein Gutachten mehr ohne die Bestimmung des CDE/cde-Systems durchgeführt werden. Eine Blutformel ohne Bestimmung des CDE/cde-Systems, die sich nur auf das ABO- und MN-System erstreckt, ist unvollständig. Ein Beispiel aus meiner Erfahrung als Blutgruppengutachter soll diese Auffassung unterstreichen: Gutachten Nr. 23/56 Kläger (Kind): 0 (a, ß) N ccddee Kindesmutter: 0 (a, ß). N cCDee Beklagter: 0 (a, ß) N CCDee Zeuge: Ai (ß) M cCDee; Der Beklagte wurde auf Grund der Verteilung der Rh-Untergruppe C/c im CDE/cde-System, der Zeuge hingegen auf Grund der Verteilung der Blutkörperchenmerkmale M und N ausgeschlossen. Aus diesem Beispiel ersehen wir, wie entscheidend die Erfassung sämtlicher Aussdilußrrioglichkeiten gegenüber dem Beklagten ist. Bei Nichteinbeziehung des CDE/cde-Systems in das Blutgruppengutachten wäre nur der Zeuge ausgeschlossen worden. Der Richter wäre auf Grund dieses Gutachtens gegenüber dem Beklagten zu einem Fehlschluß gelangt. Die vollständige Bestimmung der Blutformel einschließlich des CDE/cde-Systems ist außerdem für die nachträgliche Einbeziehung von Mehrverkehrszeugen von Bedeutung. 2. Das CDE/cde-System ist als ein einheitliches Blut-gruppen-System aufzufassen, so daß die Bestimmung entsprechend den zur Verfügung stehenden Seren Anti-c, -C, -D, -E, -e vollständig zu erfolgen hat. Wir unterscheiden 36 verschiedene Erbkombinationen des CDE/cde-Systems, die eine bestimmte Häufigkeitsverteilung aufweisen. Dadurch können sich u. U. wertvolle Hinweise für den Gutachter ergeben. 3. Bei der Bestimmung des CDE/cde-Systems ist es notwendig, mit mehreren Seren verschiedener Chargen zu untersuchen. Die Anwendung erweiterter serologischer Untersuchungsmethoden ist zur Erhärtung der mit den üblichen Methoden gewonnenen Ergebnisse zweckmäßig. Mit dem indirekten Coombstest (Antiglobulintest) und neuerdings mit dem hochempfindlichen Papaintest stehen uns entsprechende serologische Untersuchungsmethoden zur Verfügung. Die Beiziehung eines Zweitgutachtens bei Ausschluß im CDE/cde-System wird in der Regel empfohlen. Außer dem CDE/cde-System (Rh-System) spielen das P/p-System sowie das Keil-System Klk eine Rolle. Diese beiden Systeme. berechtigen jedoch nicht, zu einem „offenbar unmöglich“ zu gelangen. Ein Ausschluß in diesen Systemen kann nur im Sinne „Vaterschaft sehr unwahrscheinlich“ ausgesprochen' werden. Sie können wertvolle Hinweise sein, sind jedoch nur auswertbar mit weiteren. Indizien, wie dies am Anfang meiner Arbeit ausgeführt wird. Die Bestimmung des Faktors P mit einem Anti-P ist insofern mit gewissen Schwierigkeiten verbunden, als der P-Faktor in seiner Bindungsfähigkeit stärkeren Schwankungen unterworfen ist. Bei Verwendung geeigneter Seren steht die P-Diagnose an Zuverlässigkeit anderen Blutgruppen nicht nach, so daß grundsätzliche Einschränkungen in ihrer forensischen Verwertbarkeit nicht begründet erscheinen. Die Eigenschaft P + kommt recht häufig vor, und zwar in 82 Prozent der Fälle, während die Eigenschaft p selten ist und nur in rund 18 Prozent vorhanden ist. Demnach ist die Elternkombination p X P relativ selten. Da uns nur ein Anti-P-Serum, aber kein Anti-p zur Verfügung steht, sind Ausschlußmöglichkeiten in diesem System nur dann gegeben, wenn das Kind P + die Kindesmutter p und der fragliche Erzeuger P- aufweisen. Auch in diesem System gelten die bereits von mir bei den A-Untergruppen erwähnten Grundsätze, daß diese Bestimmung erst nach Ablauf von sechs Monaten mit größerer Sicherheit durchgeführt werden kann. Das Keil-System K/k hat seine Bezeichnung von dem Namen der Familie erhalten, bei der die Eigenschaft im Jahre 1946 in England zuerst entdeckt wurde. Dieses System wird als Kell-Cellano-System bezeichnet, wobei die Eigenschaft Cellano sich der Keil-Eigenschaft gegenüber als übereinstimmend erweist. Von englischen, amerikanischen und deutschen Autoren wurden größere Famihenuntersuchu,ragen durchgeführt, welche die kombinante Verertoungaweise des Keil-Systems bestätigten. Uns steht jedoch zur 'Bestimmung des Keil-Systems nur ein Anti-Kell-Serum zur Verfügung, während das Anti-Cellano sehr selten ist. Die Keil-Eigenschaft K ist zu 32,3 Prozent negativ = k vorhanden, während 7,7 Prozent als positiv = K + erscheinen. Eine Ausschlußmöglichkeit im Keil-System besteht nur dann, wenn das Kind den Faktor Keil besitzt, während die Kindesmutter und der fragliche Erzeuger diesen Faktor nicht auf weisen: Kind K + Kindesmutter k fraglicher Erzeuger, k . Die Ausschlußchancen liegen auf Grund der Häufigkeitsverteilung im Keil-System mit 3,35 Prozent höher als im P-System, welches über 2,18 Prozent Ausschlußchancen verfügt. Durch Einbeziehung des P- und Keil-Systems in ein Blutgruppen-Gutachten erhöhen sich die Ausschluß-chanceh für falsch beschuldigte Männer auf 55,30 Prozent. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hin-weisen, daß aus Blutgruppenkombinationen zwischen Mutter und Kind gewisse Schlüsse über die Ausschlußchance falsch in Anspruch genommener Männer als Erzeuger gezogen werden ' können. Nehmen wir ein bestimmtes Beispiel mit einer Kombination von Mutter und Kind: Kind 0 MN cCDee p- K+ Kindesmutter Ai M CCDee P + k und erläutern daran die sich ergebenden Ausschlußchancen: Ausschließungsmerkmale Ausschließungschancen einzeln kombiniert ABO-System AiB, A2B 5,29% 5,29% MN-System M 29,55% 33,28% Rh-System CC, EE 20,74% 47,12% P-System Keil-System k- 92,30% 95,93% Bei der gegebenen Blutgruppenkombination zwischen Mutter und Kind besteht für jeden falsch beschuldigten Mann eine Ausschlußchance von 95,93 Prozent. Der vorstehenden Ableitung wird man vielleicht folgende Überlegung anschließen: Wenn ein beschuldigter Mann trotz einer großen Ausschließungschance, wie im Beispiel der letzten Tabelle, nicht ausgeschlossen werden kann, weil er keines der Ausschließungsmerkmale besitzt, könnte man die Ausschließungschance von 95,90 Prozent umgekehrt als Vaterschaftswahrscheinlichkeit werten. Obwohl viel dafür spricht, daß dieser Schluß richtig ist, wird man doch nicht in dieser Weise Vorgehen können. Man darf nämlich nicht vergessen, daß diese Ausschließungschancen für falsch beschuldigte Männer gelten. Es wäre somit nicht ganz logisch, eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit für „Nichtväter“ zu berechnen. Einigei Bemerkungen zu dem sog. positiven Vaterschaftsnachweis nach Löns seien mir an dieser Stelle erlaubt. i I 414;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 414 (NJ DDR 1958, S. 414) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 414 (NJ DDR 1958, S. 414)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Dezernaten der Deutschen Volkspolizei. Es wurden die Voraussetzungen für ein effektives und abgestimmtes System zur Sicherung einer aufgabenbezogenen Ausbildung der Offiziersschüler an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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