Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 405

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 405 (NJ DDR 1958, S. 405); 2. Der gegenwärtige Stand der Kriminalität erfordert eine höhere Qualität ihrer Bekämpfung. Der Kampf gegen die Kriminalität muß zur Sache der ganzen Gesellschaft werden. Es ist erforderlich, den gesamten Mechanismus staatlicher und gesellschaftlicher Organisationen hierfür einzusetzen. In welchem Maße und in welchem Tempo das gelingen wird, ist nicht zuletzt abhängig von der Aktivität und schöpferischen Arbeit jedes Justizfunktionärs. 3. Hervorzuheben ist die große Bedeutung des Strafrechtsergänzungsgesetzes für die Lösung der künftigen Aufgaben. Stets müssen seine beide grundlegenden Seiten beachtet werden: a) konsequenter Schutz der Arbeiter-und-Bauem-Macht vor allen Anschlägen, b) Erziehung zurückgebliebener Menschen. Es muß Klarheit bestehen, daß die neuen Straf arten nichts sind ohne die umfassende gesellschaftliche Erziehung, die mit ihnen in jedem Fälle verbunden sein muß. 4. Jedes Organ muß den Fragen der Rückfälligkeit (im weitesten Sinne) in seinem Bereich besondere Beachtung widmen. Die Auswirkungen der Strafpraxis sind laufend und sehr sorgfältig zu untersuchen. In diesem Zusammenhang sind auch die Fragen der Aufnahme von Bestraften in die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung. Wird die Anordnung des Ministers des Innern vom 27. Dezember 1955 über die Eingliederung entlassener Strafgefangener in den Arbeitsprozeß (GBl. 1956 I S. 57) überall konsequent verwirklicht? 5. Die zentralen Organe müssen energische Schritte in Richtung auf eine systematisch gelenkte und .umfassende Ursachenforschung tun. 6. Die vorbeugende Aufklärungsarbeit darf nicht vernachlässigt werden. Die örtlichen Schwerpunkte der Kriminalität müssen hierbei im Vordergrund stehen. Allgemein ist eine bewußt stärkere Konzentrierung auf den Schutz des sozialistischen Eigentums notwendig. 7. Die erhebliche Zahl solcher Fälle, in denen Verbrechen unter Alkoholeinfluß begangen werden, erfordert künftig wirksamere erzieherische Maßnahmen. Zeitungsartikel allein genügen nicht mehr. Man sollte an Ausstellungen mit eindrucksvollem Tatsachenmaterial, an Vorträge und Filme denken. Die übermäßige Reklame für Spirituosen sollte unterbunden werden. Keinesfalls darf der Alkoholeinfluß zum Anlaß einer milderen Beurteilung genommen werden. Urteile, die sich mit Trunkenbolden befassen, sollten in deren Wohngemeinden öffentlich bekanntgemach t werden. Gastwirte, die gegen, die gesetzlichen Bestimmungen über den Alkoholausschank verstoßen (an Jugendliche!) sind, konsequent zur Verantwortung zu ziehen. Es ist wieder eine Bestimmung nötig, die den Alkoholausschank an Betrunkene unter Strafe stellt. Juristentagung in Ceylon Von HILDE NEUMANN, Berlin Die Bürotagung der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, die Anfang Mai in Colombo (Ceylon) stattfand, hatte in den Mittelpunkt ihrer Beratungen die Fragen der Abrüstung gestellt. Eine solche Thematik findet gerade in Ceylon ihre besondere Resonanz, tritt doch die Friedfertigkeit der ceylonesischen Bevölkerung und ihrer Regierung sowie ihre Entschlossenheit, den Frieden gegen jede Bedrohung zu verteidigen, mit aller Klarheit hervor. Das große Interesse und die Sympathie, die die Öffentlichkeit dieser Tagung entgegenbrachte, fanden ihren deutlichen Ausdruck in der Tatsache, daß der Premierminister des Landes die Eröffnungsansprache hielt. Der Justizminister des Gastlandes, de Silva, der einer der Vizepräsidenten der IVDJ ist, erinnerte an die unbestritten friedliche Politik seines Landes, das an der Bandung-Konferenz teilgenommen hat, welche ihren gesamten Beratungen die fünf Prinzipien der friedlichen Koexistenz zugrunde gelegt hatte. „Wir glauben an die Möglichkeit friedlicher und freundschaftlicher Beziehungen zu allen Völkern der Welt; daher wird das Thema, das auf dieser Tagung behandelt wird, ganz besonders die Bevölkerung von Ceylon interessieren“, sagte Minister de Silva in seiner Begrüßungsansprache. Und wirklich kam dieses breite Interesse an den Beratungen unseres Büros sowohl darin zum Ausdruck, daß eine große Zahl hervorragender ceylonesischer Juristen als Gäste der Tagung beiwohnten und auch wesentlich zur Diskussion beitrugen, sowie darin, daß alle großen Tageszeitungen den Inhalt der wichtigsten Reden, Diskussionsbeiträge und Entschließungen veröffentlichten. Der Premierminister von Ceylon, Bandaranaike, setzte sich in seiner interessanten Eröffnungsansprache mit den Begriffen „Demokratie“ und „Frieden“ auseinander. Er führte aus, daß Demokratie dort herrsche, wo die kollektiven und individuellen Freiheiten der Menschen gewährleistet seien; dabei komme es in erster Linie auf die Verwirklichung der in dej: Atlantik-Charta formulierten Grundfreiheiten an (Freiheit von Not und von Furcht; Freiheit der Völker, die Regierungsform zu wählen, unter der sie leben wollen), für deren Gewährleistung man auch Einschränkungen der traditionellen individuellen Freiheiten in Kauf nehmen müsse. Als Frieden im positiven Sinne des Wortes könne man nicht schon einen jeden Zustand bezeichnen, in dem kein Krieg geführt werde, viel- mehr umfasse der positive Friedensbegriff, zu dem sich der Premierminister für seine Person und für sein Land ausdrücklich bekannte, die Entschlossenheit der Völker, trotz vieler Differenzpunkte friedlich miteinander zu leben. Vor allen Völkern der Welt stehe jetzt die Frage, miteinander zu leben oder miteinander zu sterben. Mit Stolz wies Bandaranaike darauf hin, daß gerade Asien auf der Bandung-Konferenz die Grundlagen eines dauerhaften Friedens in Gemäßheit der fünf Prinzipien festgelegt habe. Er forderte die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen auf, diesen Prinzipien der Koexistenz Leben und rechtliche Verbindlichkeit zu geben. Rechtsanwalt Durgabaksi, der Sekretär der ceylonesischen Sektion, brachte seine Freude darüber zum Ausdruck, daß erstmalig eine Tagung der IVDJ in Asien stattfinde; die wachsende Bedeutung der öffentlichen Meinung der afro-asiatischen Länder könne, so betonte er, nicht übersehen werden, da diese Gebiete in besonders hohem Maße der Sache des Friedens ergeben seien. Er brachte die freudige Bereitschaft vieler Juristen des Landes zum Ausdruck, im Rahmen der IVDJ, die seit ihrer Gründung schon so Bedeutendes für die Erhaltung des Friedens geleistet hat, mitzuarbeiten. Der Generalsekretär der IVDJ, Nordmann, entwickelte in einem umfassenden Bericht die Aufgaben, die heute vor der Vereinigung stehen und von den Mitgliedern des Büros eingehend zu diskutieren sein, werden. Er verlas ein herzliches Begrüßungsteiegranim von D. N. Pritt, der durch ein Verfahren vor dem Verfassamgsgerichtshof in Delhi, in welchem er für die Regierung des Staates Kerala auftrat, verhindert war, an den Beratungen dn Colombo teflzunehmen. In seinem umfassenden Referat zur Äbrüstungsfrage wies Prof. Bystritzki (Universität Prag) nach, daß seit Beendigung des ersten Weltkriegs die unmittelbare Beziehung, die zwischen der Erhaltung des Friedens und der Abrüstung besteht, in völkerrechtlichen Dokumenten niedergelegt ist. Er wandte sich mit Entschiedenheit gegen alle solche Theorien, welche vergeben, daß vermehrte Rüstung zu größerer Sicherheit führe, und bezeichnete es als eine dringliche Verpflichtung aller Juristen, solche Theorien zu entlarven und zu widerlegen. Der Referent wandte sich dann den völkerrechtlichen Problemen zu, die durch die Ein- 405;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Unterweisung wie auch alle anderen Mechanismen der Einstellungsbildung nicht nur beim Entstehen feindlich-negativer Einstellungen, sondern auch beim Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Feindlich-negative Einstellungen stellen - wie bereits im Abschnitt dargelegt wurde - mit ihrer Eigenschaft als Handlungstendenz die Bereitschaft der betreffenden Bürger zu einem feindlich-negativen Handeln dar.

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