Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 403

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 403 (NJ DDR 1958, S. 403); II so eindeutig wie bisher nach unten tendieren wird. Diese Entwicklung ist jedoch in keiner Weise mit derjenigen zu vergleichen, die in kapitalistischen Staaten mitunter in Perioden der relativen Stabilisierung zu beobachten war. Sie vollzieht sich unter gänzlich anderen Bedingungen. Während im Kapitalismus die Gesellschaft über keinerlei Möglichkeiten verfügt, das Anwachsen der Kriminalität zu verhindern oder diese gar zu verringern, sind unter unseren Bedingungen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Kampf gegen die Kriminalität gegeben. Schließlich geht die derzeitige Entwicklung der Kriminalität in der Deutschen Demokratischen Republik auf einer völlig anderen Ebene als im 'kapitalistischen Deutschland vor sich, die in bürgerlichen Staaten selbst in Perioden größter Prosperität undenkbar ist. Die Kriminalität hat in der DDR im Laufe der letzten Jahre einen solchen Stand erreicht, daß, um zu weiteren entscheidenden, Erfolgen zu kommen, neue Wege und Formen' der Verbrechensbekämpfung erforderlich sind. Bereits in der Vergangenheit bestand Klarheit darüber, daß der Kampf gegen die Kriminalität nicht eine Angelegenheit allein der Straforgane sein darf. Diese Erkenntnis hat in der zurückliegenden Zeit auch zu einer Reihe von Maßnahmen geführt, durch die andere Einrichtungen an diese wichtige Aufgabe herangeführt wurden. Jedoch entsprang dies häufig mehr den theoretischen Erkenntnissen bzw. den. Erfahrungen der befreundeten sozialistischen Staaten' als der durch die eigene Praxis diktierten' Notwendigkeit. Die Entwicklung der Kriminalität konnte in der Vergangenheit ja kaum günstiger sein, als sie es tatsächlich iwar. Nun aber ist es notwendig geworden, daß die Bekämpfung der Kriminalität zur Sache der gesamten Gesellschaft gemacht wird. Es müssen neue Formen der Einbeziehung breiter Schichten der Bevölkerung in den Kampf gegen die Kriminalität entwickelt werden. Die bewußte Mitwirkung aller staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen bei der Verbrechensbekämpfung ist erforderlich. Der Kampf gegen die Kriminalität ist eine Aufgabe, die für die gesamte Gesellschaft durchaus nicht etwa „am Rande“ von Interesse ist. Abgesehen von den nicht geringen Verlusten, die der Volkswirtschaft jährlich durch Verbrechen entstehen, handelt es sich hier um ein Teilproblem jener großen Aufgabe der Erziehung der Menschen, die gegenwärtig für unsere weitere Entwicklung und das Tempo des sozialistischen Aufbaus entscheidend ist. Auf allen Gebieten des sozialistischen Aufbaus sind weitere Erfolge nur möglich, wenn die Menschen zur Einhaltung der sozialistischen Gesetze erzogen werden. Es darf also unter Bekämpfung der Kriminalität nicht allein die Aufdeckung und Verfolgung von Verbrechen sowie die gesellschaftlich wirksamste Reaktion, auf bereits begangene Straftaten verstanden werden. Das ist zweifellos im Zusammenhang mit den durch das SitiEG eröffneten neuen Möglichkeiten eine sehr wichtige Frage. Der richtige Einsatz der neuen Strafarten und untrennbar verbunden damit ihre Realisierung durch die Gesellschaft, durch die Umgebung des Bestraften, ist hierbei von außerordentlich 'großer Bedeutung. Es ist aber darüber hinaus in erster Linie an die Vorbeugung zu denken. Vorbeugung erfordert Aufklärung und Überzeugung, aber auch Kontrolle. Der Umfang der Diebstähle in einem volkseigenen Betrieb ist z. B. ein. imtrüglicher Gradmesser für den Bewußtseinssitand der in diesem Betrieb tätigen Werktätigen. Die Gewerkschaften müssen mobilisiert werden. Ihre Aufgabe ist es vor allem, für Klarheit in den Köpfen der Werktätigen über den Charakter und die Bedeutung des Volkseigentums zu sorgen. Ebensolche Aufgaben fallen ihnen im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz und den Betriebsstörungen zu. Die örtlichen Volksvertretungen müssen' noch mehr für die Probleme der Kriminalität in ihrem Bereich interessiert werden. Auch in dieser Hinsicht entwickeln sich die Formen der /Zusammenarbeit zwischen den Justizorganen und den örtlichen' Organen; der Staatsmacht sowie den gesellschaftlichen Organisationen nicht im Selbstlauf. Sie müssen geschaffen werden. Im Interesse der Einbeziehung noch größerer Teile der Werktätigen in die Kriminalitätsbekämpfung sind große Anstrengungen nötig. Die bisherigen Formen der politischen Massenarbeit reichen nicht mehr aus. Der Anstieg der Verurteiltenzahl im Jahre 1957 ist in der Hauptsache auf eine straffere Strafverfolgung und die Überwindung der in dieser Hinsicht im Jahre 1956 aufgetretenen Schwächen zurückzuführen. Die Zahlen sind zum Teil eine Widerspiegelung der Tatsache, daß das Jahr 1957 auch für die Organe der Strafverfolgung ein Jahr der ideologischen Klärung war. In. diesem Zusammenhang ist insbesondere die große Bedeutung des 30., 32. und 33. Plenums des Zentralkomitees der SED hervorzuheben. Es genügt, hier auf den Kampf gegen die schädliche Tendenz der Süb-jektivlerung und Liberalisierung und1 auf die Überwindung fehlerhafter Auffassungen vorn materiellen Verbrechensbegriff hiruzuweisen. In den Zählen, macht sich insbesondere die straffere Erf assung der Anzeigen' durch die Untersuchungsorgane und die Einbeziehung der Abschnittsbevollmächtigiten der Deutschen Volkspolizei in die Verbrechensbekämpfung bemerkbar. Die Verfolgung auch geringer Straftaten war möglich und richtig, nachdem durch die Orientierung auf die praktische Vorwegraahme der neuen Strafarten' des öffentlichen Tadels und der bedingten Verurteilung mit Hilfe prozessualer Mittel die Starre des inzwischen durch das StEG durchbrochenen alten Strafensystems überwunden werden konnte. 1957 wurden die Bestimmungen der StPO 'bereits bei mehr als 12 000 Verurteilten im Sinne der neuen Strafarten angewandt. Das war zugleich eine gute Vorbereitung auf das StEG. Daß hierauf ein großer Teil des Anstiegs zurückzuführen ist, kann man auch daran erkennen, daß bei einer Reihe schwerer Verbrechen sich der bisherige Rückgang fortsetzt. So wurden z. B. 1957 insgesamt 58 /wegen Mordes und Totschlags verurteilte Personen gezählt 1956: 85). Ferner wurden im vergangenen Jahr einige neue Strafbestimmungen wirksam, mit denen Handlungen unter Strafe gestellt und damit zu Verbrechen1 erklärt wurden, welche vordem strafrechtlich nicht relevant Oder infolge Fehlens geeigneter Vorschriften nur schwer zu verfolgen waren. So wurden z. B. allein' 1889 Personen wegen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit (§ 40 StVO) und 116 wegen Bereitens von Verkehrshindernissen § 50 StVO) verurteilt. Hinzu kommen nicht ganz 1000 nach der Straßenverkehrszulassungsordnung Verurteilte. Der Anstieg im Jahre 1957 rührt jedoch auch wenngleich nur zum geringeren Teil aus einer Zunahme der Kriminalität her. Diese hatte ihre Ursache vor allem in der verschärften Aktivität der westdeutschen/ und Westberliner Agentenzentralen, die, Ende 1956 'beginnend, sich' auch im Jahre 1957 fortsetzte und während der Wahlbewegung im Sommer einen gewissen Höhepunkt fand. Das drückte sich in der Hauptsache in einer größeren Anzahl von Verurteilungen wegen Staatsverleumdung und Widerstandes gegen die Staatsgewalt aus. Aber selbst der Anstieg der Verurteiltenziffern auf diesem Gebiet bringt keine wesentlichen 'Änderungen der bisherigen Relationen gegenüber Westdeutschland. So wurden beispielsweise 1957 insgesamt T038 Personen wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt verurteilt, während die entsprechenden westdeutschen Ziffern in den. letzten Jahren durchweg über 6000 liegen. Hieraus ergeben sich eindeutig die enormen Unterschiede in Hinsicht auf den Einsatz staatlichen Strafzwanges auf diesem Gebiet in beiden deutschen Staaten. Schließlich wurden im Zusammenhang mit der erfolgreich verlaufenen Geldumtauschaktion vom 13. Oktober 1957 eine Anzahl Bürger verurteilt, die fremdes Geld, meist aus Westberlin herrührend, im eigenen Namen umzutauschen versuchten. Die genaue Zahl ist infolge unterschiedlicher statistischer Verbuchung (Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutze des innerdeutschen Zahlungsverkehrs oder Betrug) nicht feststellbar. Besonders auffällig war im vergangenen Jahre der hohe Anteil derjenigen verurteilten Erwachsenen, die' zur Tatzeit unter Alkoholeinfluß standen. Es handelt sich bei den Erwachsenen um 25,6 Prozent und bei den Jugendlichen um 8,1 Prozent aller Verurteilten. Hierunter befinden sich neben den wegen (Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit Verurteilten, allein 1949 Personen, 403;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 403 (NJ DDR 1958, S. 403) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 403 (NJ DDR 1958, S. 403)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei und die Dialektik der internationalen Klassenauseinandersetzung zu vertiefen, sie zu befähigen, neue Erscheinungen in der Klassenauseinandersetzung und im gegnerischen Vorgehen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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