Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 396

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 396 (NJ DDR 1958, S. 396); Stützung des Ostbüros der SPD nach Nachrodt in Westfalen. Hier wurde er in den Vorstand des Unterbezirkes der SPD als Flüchtlingsreferent aufgenommen. In Nachrodt sprach er in Versammlungen und trat gegen die Aktionseinheit mit der KPD auf. Im Dezember 1955 wurde er als Jugendreferent und Jugendvertreter in den Betriebsrat der Ein-saler Walzwerke eingesetzt, weil in diesem Werk viele geflüchtete Jugendliche aus der DDR arbeiteten. Auch in dieser Eigenschaft hetzte er gegen die DDR. Im März/April 1956 nahm er an einem vierwöchigen Lehrgang der Parteischule der SPD in Bad Tölz, Mathias-Buchner-Heim, teil. Von dem Landkreis Altena erhielt er im Jahre 1956 eine einmalige Beihilfe von 2400 DM-BDL aus dem 10-Mil-lionen-Fonds und außerdem 100 DM-BDL als Begrüßungsgabe der Bundesregierung. Als der Angeklagte von dem Aufruf der Regierung der DDR an alle Bürger, in die DDR zurückzukehren, erfuhr, erklärte er sich gegenüber dem Ostbüro der SPD bereit, in die DDR zurückzukehren und für das Ostbüro zu arbeiten. Das Ostbüro war mit diesem Vorschlag einverstanden. Der Angeklagte wandte sich nunmehr mit einem Schreiben an die Bezirksleitung der SED Karl-Marx-Stadt. Von dort wurde ihm zugesichert, daß keinerlei Schwierigkeiten bestünden und er auch keinerlei Befürchtungen zu haben brauchte, irgendwie als Zweitrangiger in der DDR betrachtet zu werden. Nach Erhalt dieses Schreibens beschloß man beim Ostbüro der SPD, den Angeklagten in die DDR fahren zu lassen. Sein Auftrag ging dahin, Mitglied der SED zu werden, Vertrauen zu erwerben und dann allmählich mit feindlicher Fraktionstätigkeit zu beginnen. Weiter sollte er Berichte über Erzzüge und Militärtransporte anfertigen sowie über volkseigene Betriebe. Vom Ostbüro der SPD in Bonn erhielt er für diesen Auftrag 500 DM-BDL. Dieses Geld tauschte er in einer Wechselstube um. Auf der Rückkehrerstelle des VPKA in Karl-Marx-Stadt verschwieg er seine Tätigkeit in Westdeutschland. Sein Bemühen, in die Arbeiterpartei aufgenommen zu werden, mißlang ebenso wie eine Einstellung bei der Transportpolizei; jedoch gelang es ihm, als Reichsbahnladeschaffner auf dem Bahnhof A. in Karl-Marx-Stadt anzufangen. Da auf diesem Bahnhof keine Erzzüge und Militärtransporte durchfuhren, bemühte er sich um Versetzung zum Bahnhof F. Dieses schlug fehl. Um nun seinen Auftrag durchzuführen, begab er sich während seiner Freizeit in seiner Reichsbahnuniform auf den Hauptbahnhof, Bahnsteig 15, 16 und auf den Bahnhof H. Dort stellte er Erzzüge und Militärtransporte fest. Auch bei der Betriebsparteiorganisation des Bahnhofs A. bemühte er sich um den Eintritt in die Arbeiterpartei. Um über militärische Objekte etwas in Erfahrung zu bringen, fuhr er nach L., F., G. In R. versuchte er, über einen VEB Auskünfte zu erhalten. . Durch seine Tätigkeit auf dem Bahnhof in A. kam er mit Arbeitern verschiedener volkseigener Fabriken und Eisengießereien zusammen. Die Arbeiter fragte er über die Produktionsverhältnisse der Betriebe aus. Alle Spionageinformationen schrieb er mit einer Geheimtinte nieder, die er zu diesem Zweck aus Westdeutschland mitgebracht hatte. Auch fertigte er Berichte über die Truppenparade am 1. Mai 1957 in K. und über die Wahlen an. In seiner Arbeitsstelle beeinflußte er seine Arbeitskollegen negativ, verherrlichte die westdeutschen Verhältnisse, behauptete, daß drüben „die wahre Demokratie herrsche“.' Der in seinem Haus wohnende Arbeiter R. hatte die Absicht geäußert, nach Westdeutschland zu gehen. Der Angeklagte unterstützte ihn, indem er ihm ein Empfehlungsschreiben an das Ostbüro der SPD in Westberlin mitgab. Der Angeklagte wurde von den Kurieren des Ostbüros der SPD mehrfach angelaufen, einmal erschien ein ge- wisser Zimmermann, dann ein gewisser Grosse, der ihm 500 DM-DNB aushändigte. Letztmalig kam Ende September 1957 Zimmermann. Bei jedem Zusammentreffen übergab der Angeklagte den Kurieren Spionagematerial. Aus den Gründen: Vorstehender Sachverhalt stellt einen schweren Fall der Spionage i. S. des § 24 StEG dar. Die im Abs. 2 des § 24 StEG unter a) bis e) angeführten Alternativen sind nur beispielsweise aufgeführt. Das ergibt sich aus dem Wort „insbesondere“. Ob ein schwerer Fall vorliegt oder nicht, muß von der objektiven Seite des Verbrechens aus beurteilt werden, dabei müssen alle objektiven Umstände des Verbrechens in ihrer tatsächlichen Erscheinungsform beachtet werden. Mittel und Methoden der Verbrechensbegehung und die gesellschaftsgefährlichein Folgen sowie die Verwerflichkeit der verbrecherischen Handlung geben die Grundlage zur Feststellung des schweren Falles. Jede verbrecherische Handlung ruft gesellschaftsgefährliche Folgen hervor. Jedoch ist stets zu prüfen, welche konkreten Folgen eingetreten sind. Der Angeklagte hat in seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender der Bezirksgruppe der VOS in einem Flüchtlingslager weit über 600 Vernehmungen von Flüchtlingen durchgefüihrt und rund 500 Vemehmungsprotokolle angefertigt. Dadurch ist es den in- und ausländischen Spionageorganisationen ermöglicht worden, über politische, wirtschaftliche und militärische Vorkommnisse in der DDR Kenntnis zu erhalten. Auch das Anfertigen-lassen von Skizzen und Zeichnungen über volkseigene Betriebe und militärische Anlagen zeigt den hohen Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Durch diese Handlungen schädigte er unsere Arbeiter-und-Bauem-Macht nicht nur in ganz erheblichem Umfange, sondern er verleitete die geflüchteten Personen zum Begehen von schweren Verbrechen gegen unseren Staat. Weiter war der Angeklagte dafür verantwortlich, daß an Personen in der DDR, für die die Spionagezentralen Interesse hatten, Hetzschriften und Drohbriefe versandt wurden. Wie intensiv er arbeitete, beweist die von ihm ein-berufene Mitgliederversammlung. Die von ihm organisierte Provokation gegen die KPD in Lübeck ist ein weiteres schweres Verbrechen. Auch die Tatsache, daß der Angeklagte als Funktionär des Ostbüros der SPD in seiner Funktion als Flüchtlings- und Jugendreferent in aggressiver Form die Jugendlichen und Arbeiter Westdeutschlands gegen die DDR aufhetzte und in verschiedenen Kommentaren über den BBC Behauptungen und Nachrichten in verleumderischer und hetzerischer Form weitergab, unterstreicht die große Gesellschaftsgefährlichkeit seiner Tat. Aus Haß und für schnödes Geld kehrte er schließlich in die DDR zurück nur mit dem einen Ziel, andere Bürger gegen unsere Regierung aufzuhetzen und Abwerbungen vorzunehmen. Wer derart viele Jahre lang gegen die Interessen der DDR handelt, begeht schwerste Verbrechen, und die eingetretenen Folgen sind unermeßlich. Bei der Beurteilung des Grades der Gefährlichkeit und Verwerflichkeit des Verbrechens sind die vom Angeklagten angewandten vielseitigen Methoden der Verbrechensbegehung mit maßgebend. Allgemeine Aufsicht des Staatsanwalts §§ 6 Abs. 2 Buchst, r, 11, 17, 32 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst, e des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. Januar 1957 (GBl. I S. 65); § 38 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung der DDR vom 17. Februar 1954 (GBl. S. 207). 1. Die örtlichen Räte sind verantwortlich für die Vorbereitung der Tagungen der Volksvertretungen. Sie arbeiten u. a. den Entwurf des Haushaltsplanes aus. 2. Die Räte dürfen erst dann über die Haushaltsreserve verfügen, wenn die Volksvertretungen dieses Recht ausdrücklich übertragen haben. 3. Nur die örtlichen Volksvertretungen entscheiden über Art, Zahl und Struktur der zu bildenden ständigen und zeitweiligen Kommissionen. Einspruch des Staatsanwalts des Kreises Apolda vom 30. September 1957 KV 66/57. Aus den Gründen: Gern. § 32 Abs. 2 Buchst, e des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. Januar 1957 (GBl. I S. 65) obliegt es dem Rat, den Entwurf des Haushaltsplans auszuarbeiten und der Volksvertretung zur Beschlußfassung vorzulegen. Der Rat der Stadt Bad S. hat diese gesetzliche Bestimmung nicht beachtet. Aus keinem der überprüften Ratsprotokolle und -beschlösse geht hervor, daß sich der Rat mit der Ausarbeitung seines Haushaltsplans befaßt hat. Das ist eine Verkennung der Bedeutung des Haushaltsplans für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Gemeinde. Daß sich der Rat mit den Angelegenheiten der Haushaltsplanung ungenügend auseinandersetzt, geht schließlich auch daraus hervor, daß er über die Haushaltsreserve verfügt, obgleich ihm dieses Recht von 396;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 396 (NJ DDR 1958, S. 396) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 396 (NJ DDR 1958, S. 396)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern nicht nur als Kernstück ein, sondern es ermöglicht, die Inoffiziellen Mitarbeiter noch konzentrierter in Richtung auf die unmittelbare Bekämpfung feindlich tätiger Kräfte einzusetzen. Das auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Innern geleistet. Eingeordnet in die Lösung der Ges amt aufgaben Staatssicherheit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten sowie im kameradschaftlichen Zusammenwirken mit den anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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