Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 390 (NJ DDR 1958, S. 390); fünf Angeklagten hatten neben anderen westdeutschen Rechtsanwälten Rechtsanwalt Dr. K a u 1 (Berlin) mit ihrer Verteidigung beauftragt. Der Termin zur Hauptverhandlung war auf den 29. August 1952 angesetzt worden. An demselben Tag wurde Rechtsanwalt Dr. Kaul, der ordnungsgemäß mit einem Interzönehpaß in die Bundesrepublik eingereist war und sich bei der zuständigen Behörde in Dortmund gemeldet hatte, um 4.45 Uhr in einem Dortmunder Hotel von zwei Kriminalbeamten aus dem Bett geholt und auf Anweisung des damaligen CDU-Innenmini-sters Dr. Meyers mit einer Polizeieskorte an die Zonengrenze abgeschoben6. Von zahlreichen Äußerungen westdeutscher Juristen sei hier nur die des Amtsgerichtsrats Dr. Otto Braun (Göppingen) wiedergegeben: „Ich habe den mir vorgetragenen Tatbestand einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen und bin zu dem Ergebnis gekommen, daß es. gar keinem Zweifel unterliegen kann, daß hier die strafrechtlichen Tatbestände von Nötigung und Freiheitsberaubung erfüllt sind. Jeder rechtlich gesinnte Bürger des Westens muß sich durch eine solche Maßnahme in seiner Freiheit auf das äußerste bedroht fühlen.“7 In der Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen am 8. Oktober 1952, als sich die Abgeordneten auf Grund eines KPD-Amtrags mit diesem skandalösen Vorfall beschäftigen mußten, erklärte Innenminister Dr. Meyers, daß es sich hier nicht um eine „juristische Frage, sondern um eine politische Entscheidung“ handele8. Damit konnte der empörten Öffentlichkeit gegenüber nicht in Abrede gestellt werden, daß hier ein eklatanter Rechtsbruch vorlag. Äußerst nachteilig wirkte sich natürlich die Festnahme von Dr. Kaul für die angeklagten FDJ-Funk-tionäre aus, die im Widerspruch zum Gesetz in der Hauptverhandlung ihre Interessen ohne den von ihnen gewählten Rechtsanwalt verteidigen mußten. Diese alarmierenden Fälle zeigen die Schwierigkeiten und Probleme, vor denen die Anwälte in den politischen Prozessen der Bundesrepublik stehen. * Solche Einzelmaßnahmen zur Behinderung der anwaltlichen Tätigkeit- in den politischen Verfahren konnten kein geeignetes Mittel zur völligen Ausschaltung der Verteidigung sein. Deshalb trachtete die Bundesregierung schon frühzeitig nach einer gesetzlichen Handhabe, um mißliebige Rechtsanwälte auszuschalten. Am 11. September 1952 leitete sie dem Präsidenten des Bundestags den ersten Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung9 zu, dem am 24. November 1954 der zweite Regierungsentwurf einer Bundesrechtsaruwaltsordnung10 11 folgte. Zu beiden Entwürfen wurde in der „Neuen Justiz“ bereits eingehend Stellung genommen11 und unter Wiedergabe von Stimmen der breiten Protestbewegung nachgewiesen, daß es besonders die vorgesehenen Bestimmungen über die Zulassung und die Ausschließung des Rechtsanwalts waren, mit denen die Bundesregierung die Rechtsanwälte einem verstärkten Druck aussetzen wollte. Kernstück dieses Entwurfs ist die politische Generalklausel des § 19 Ziff. 6; sie sieht vor, daß die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen ist, „wenn der Bewerber sich so verhalten hat, daß die Besorgnis begründet ist, er werde als Rechtsanwalt/ die verfassungsmäßige Ordnung, die Ausübung der Rechtspflege oder die Interessen der Rechtsuchenden gefährden“. Der zunehmende Mißbrauch der Begriffe „verfassungsmäßige Ordnung“, „Staatsgefährdung“ usw. durch die politische Sonderjustiz in der ganzen Zeit seit Erlaß des Blitzgesetzes eröffnet der Landesjustizver-waltung als der über die Zulassungsanträge entscheidenden Behörde ausgedehnte Möglichkeiten. Jeder 6 vgl. Kaul, Ich fordere Freispruch, Berlin 1955, S. 198 ff. i ebenda. 8 ebenda. Drucksache Nr. 3650 der 1. Wahlperiode des Bundestags. 10 Drucksache Nr. 1014 der 2. Wahlperiode des Bundestags. 11 Über den Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung, NJ 1955 S. 562 ff. Anwalt, der sich, als Verteidiger der Durchsetzung der NATO-Politik mit den Mitteln des Strafrechts entgegenstellt, würde nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht nur mit Schikanen und Repressalien der bereits geschilderten Art zu rechnen haben, sondern mit dem Verlust bzw. der Versagung der Zulassung und damit seiner Existenzgrundlage. Hierzu heißt es in der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins vom 23. Januar 1955: „Das ist eine politische Generalklausel, die dem Ermessen weitesten Spielraum läßt Es mag der Staatsverwaltung unverwehrt bleiben, bei der Einstellung eines Beamten zu prüfen, ob das Verhalten des Bewerbers derjenigen verfassungsmäßigen Ordnung entspricht, wie sie von der jeweiligen Regierung aufgefaßt wird. Für den. freien Anwalt und seine Mandanten ist es aber untragbar, wenn seine Zulassung und vor allem ihre Zurücknahme von politischen Ermessensfragen abhängig gemacht wird oder gar gemacht werden kann.“12 Die breite Protestbewegung, die in dieser und vielen anderen mit ihr übereinstimmenden Stellungnahmen zum Ausdruck kommt, war in der Lage, das Vorhaben der Bundesregierung zu durchkreuzen. Zwar wagte diese es noch, den zweiten Entwurf einer Bundesrechts-anwaltsondnung im April 1955 auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen; zu einer Beschlußfassung hierüber kam es jedoch nicht. * Am 8. Januar 1958 leitete die Bundesregierung dem Präsidenten des Bundestages den dritten Regierungsentwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung13 zur Beratung und Verabschiedung zu. Dies geschah zu einer Zeit, in der die Adenauer-Gruppe sich durch ihre wahnwitzige Atomkriegspolitik immer mehr vom Volke isoliert und in der sich ein breiter Stimmungsumschwung in der westdeutschen Bevölkerung vollzieht. Eine Flut neuer Gesinnungsprozesse soll die immer stärker werdende Front der Menschen brechen, die sich aktiv der Atomkriegspolitik der Bundesregierung entgegenstellen und sich für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa einsetzen. Mutige Rechtsanwälte fordern .in den Gerichtssälen, im Bundestag, in Amnestieausschüssen und in politischen Organisationen für die angeklagten Gegner des Adenauer-Regimes Recht. Im Strafverfahren gegen Dr. Hans Mertens und Frau Stertzenbach vor dem 3. (früher 6.) Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben eine Reihe der als Zeugen vernommenen Rechtsanwälte entgegen den Suggestivfragen der Bundesanwaltschaft und des Vorsitzenden bekundet, daß es Ziel und Inhalt der Tätigkeit der-Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Juristen sowie des Zentralrats zum Schutz demokratischer Rechte, an dessen Tätigkeit sie zeitweise teilgenommen hatten, war, die Verfassung und die in ihr festgelegten Grundrechte gegen die Angriffe der Bundesregierung zu verteidigen. Die neue Bundesrechtsanwaltsordnung soll erreichen( daß die Rechtsanwälte unter der Drohung, ihre wirtschaftliche Existenz zu verlieren, von der Verteidigung konsequenter Gegner der Atomaufrüstung der Bundesrepublik Abstand nehmen. Der letzte Entwurf enthält unverändert die politische Gesinnungsklausel in § 19 Ziff. 6 als Instrument zur Ausschaltung politisch unliebsamer Rechtsanwälte. Zu dieser Bestimmung nimmt Rechtsanwalt Valentin Heins (München), der lange Zeit als Repräsentant der westdeutschen Anwaltschaft gegenüber dem Justizministerium die Interessen der Anwaltschaft bei der Ausarbeitung des Entwurfs vertreten hat, in einer Veröffentlichung vom 7. Februar 1958 entschieden Stellung: „Die politische Klausel in § 19 Nr. 6 muß fallen. Die Klausel schafft bei der Zulassung einen Muß-Versagungsgrund, wenn der Bewerber sich so .verhalten hat, daß die Besorgnis begründet ist, er werde als Rechtsanwalt die verfassungsmäßige Ordnung gefährden“ Die Vereinigung äußerte sich in ihrer 12 zitiert nach „Die Justiz“ 1955 Heft 2/3 S. 100. 12 Drucksache Nr. 120 der 3. Wahlperiode des Bundestags.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 390 (NJ DDR 1958, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 390 (NJ DDR 1958, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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