Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 385

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 385 (NJ DDR 1958, S. 385); Ill Bereits auf der zentralen Arbeitstagung im Ministerium der Justiz wurde darauf hingewiesen, daß die Abteilung Strafvollzug Schwierigkeiten hat, den Erziehungszweck des Jugendstrafvollzugs zu gewährleisten, wenn die Dauer der Strafe unter einem Jahr liegt. Fräbel hat in seinem Beitrag über die Besonderheiten der Strafzumessung gegenüber jugendlichen Rechtsverletzern den Gesichtspunkt der Erziehung im Strafvollzug eingehend erläutert. Bei kritischer Überprüfung der Strafrechtsprechung des Kreisgerichts Oranienburg in Jugendstrafsachen muß gesagt werden, daß auch wir diesen Besonderheiten häufig nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet haben. Wenn Fräbel allerdings davon spricht, daß die Formbarkeit oder Bildsamkeit, also die „Plastizität der Persönlichkeit des jugendlichen Straffälligen es nicht selten ermöglicht, auch bei schweren Verfehlungen auf weitaus mildere Strafen zu erkennen, als es bei gleichartigen Delikten Erwachsener notwendig ist“, so glaube ich, daß selbst der psychologisch und pädagogisch geschulteste Jugendrichter oder Jugendstaatsanwalt diese im Einzelfall durchaus unbekannte Größe seinem Urteilsspruch oder auch seinem Strafantrag nicht mit einiger Sicherheit zugrunde legen kann. So wenig, wie es richtig und zweckmäßig ist, die Heimerziehung im Urteil zeitlich zu begrenzen oder auf Freiheitsentziehung mit anschließender Heimerziehung zu erkennen, so wenig kann es richtig sein, wenn schon eine Strafe ausgesprochen wird, diese mit Rücksicht auf eine nur angenommene Bildsamkeit des Jugendlichen zu mildern. Das ist auch nicht erforderlich, da § 19 AbSi 2 JGG den Staatsanwalt und den Leiter des Jugendhauses verpflichtet, laufend zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung eingetreten sind, und gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen. Ebenso ist nach § 24 Abs. 2 JGG, wenn auf eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr erkannt worden ist, „während des Strafvollzugs jährlich zu überprüfen, ob das Ziel der Bestrafung erreicht ist Ist das Ziel der Bestrafung erreicht, so wird die Vollstreckung der Strafe ausgesetzt“. Damit sind m. 'E. im Gesetz selbst ausreichende Sicherungen geschaffen, daß ein Jugendlicher keine höhere Strafe zu verbüßen hat, als tatsächlich für seine Umerziehung, für seine Wiedereinreihung in das ordentliche Leben erforderlich ist. Buchbesprechung Walter Ulbricht: Die Staatslehre des Marxismus- Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. 64 S.; Preis: 0,40 DM. Der VEB Deutscher Zentralverlag hat jetzt in einer kleinen Massenbroschüre den ungekürzten Vortrag und das bisher noch nicht veröffentlichte Schlußwort herausgegeben, die der 1. Sekretär des Zentralkomitees der SED, Genosse Walter Ulbricht, auf der staats- und rechtstheoretischen Konferenz der Partei am 2. und 3. April 1958 in Babelsberg gehalten hat. Die Partei der Arbeiterklasse und die Regierung der DDR ringen gegenwärtig darum, den gesamten Arbeitsstil in der Leitung des Staates und der Wirtschaft auf die Höhe der Aufgaben zu heben, die der neue Abschnitt unserer gesellschaftlichen Entwicklung stellt. Das setzt ein tiefes Eindringen in das Wesen der volksdemokratischen Staatsmacht überhaupt und in ihre Rolle unter den konkreten Bedingungen in Deutschland voraus, weil alle jetzt auftauchenden Einzelfragen nur vom Standpunkt völliger Klarheit über die theoretischen Grundfragen sowie über die weitere Perspektive aus richtig und prinzipiell beantwortet und gelöst werden können. Walter Ulbrichts Vortrag auf der Babelsberger Konferenz stellte die Weiterführung und tiefgründige theoretische Untermauerung der Rede dar, mit der er am 11. Februar 1958 das vom Zentralkomitee der SED und vom Ministerrat der DDR vorgelegte Gesetzeswerk über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Volkskammer der DDR begründet hatte. Ausgehend von den geschichtlichen Be- dingungen, wie sie nach dem Ende des zweiten Weltkrieges in Deutschland vorhanden waren, zeigte er umfassend die Gesetzmäßigkeit der Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik und in ganz Deutschland sowie die Dialektik des Kampfes zwischen der Arbeiterklasse unter der Führung ihrer Partei einerseits und den imperialistischen Kräften andererseits. Eingehend setzte sich Walter Ulbricht mit den obskuren Theorien des politischen Klerikalismus auseinander, die er als „die Reaktion der Imperialisten auf die steigende Bewußtheit und Aktivität der Massen“ bezeichnete. Schon in diesem Zusammenhang wies Genosse Walter Ulbricht nach, daß die Staats- und Rechtswissenschaft in der DDR ihrer Aufgabe nicht gerecht wird, wenn sie die Auseinandersetzung mit der Theorie und Praxis des Imperialismus aus dem Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklung insgesamt herauslöst und nur die Unterschiede in der Staatsstruktur und in der Gesetzgebung untersucht. Auf der Analyse der Entwicklung in den beiden deutschen Staaten und der ihr zugrunde liegenden Gesetzmäßigkeiten baute Genosse Walter Ulbricht den Hauptteil seines Vortrags auf, in dem er ausführlich erläuterte und bewies, wie die gleichen Gesetze sich jeweils auch in der Entwicklung der volksdemokratischen Staatsmacht und des sozialistischen Rechts widerspiegeln und deren grundlegende Aufgaben in den verschiedenen Abschnitten der Übergangsperiode bestimmten. So wurde die harte und prinzipielle Kritik, die Genosse Walter Ulbricht unter Anführung zahlreicher Beispiele an dem verbreiteten Formalismus und an revisionistischen Erscheinungen in der bisherigen Arbeit der Staats- und Rechtswissenschaft übte, mit einer beispielhaften Lektion über die Dialektik in der Staatsund Rechtslehre verbunden, die zusammen mit den vielen bis ins einzelne gehenden Anregungen und Vorschlägen des Schlußworts für die weitere Arbeit der Staats- und Rechtswissenschaft wegweisend ist. Der Vortrag muß und wird zugleich der Ausgangspunkt für eine grundlegende Wende in der gesamten Staats- und Rechtspraxis sein. Das gilt nicht zuletzt auch für den Bereich der Justiz. Bei oberflächlicher Betrachtung könnte es scheinen, als sei die Justiz von den tiefgreifenden Veränderungen in der Arbeitsweise und Struktur des Staatsapparates weniger 'berührt, weil das Gesetz vom 11. Februar 1958 für sie nicht unmittelbar gilt. In der Tat kann man auch solchen Auffassungen gelegentlich begegnen. Sie bilden jedoch eine gewaltige Gefahr, weil sie den Blick dafür trüben, wie fest der bürgerliche Formalismus auch in der Rechtsprechung noch verwurzelt ist und welcher gewaltigen Anstrengungen es bedarf, um auch hier der Dialektik und wirklich sozialistischen Prinzipien allseitig zum Durchbruch zu verhelfen. In diesem Kampf ist die Broschüre mit dem Vortrag des Genossen Walter Ulbricht allen Justizfunktionären ein unentbehrliches Rüstzeug. Bü. Wettbewerb der Staatlichen Notariate zum V. Parteitag der SED In einer Dienst- und Arbeitsbesprechung des Staatlichen Notariats Eisenach haben alle Mitarbeiter zu Ehren des V. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands folgende Verpflichtungen übernommen: 1. Die Notare halten mit den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ihres Arbeitsgebiets ständige Verbindung und gewähren dabei den LPG größtmögliche Unterstützung, insbesondere auf dem Gebiete des Rechts. Jeder Notar wird dazu allmonatlich eine LPG besuchen. 2. Zur Erhöhung der Verteidigungsbereitschaft werden alle Notare bis zum 31. Dezember 1958 die Bedingungen für das Schießsportabzeichen erfüllen. 3. Jeder Notar bezieht die Tageszeitung „Neues Deutschland“. Die Hilfssachbearbeiter beziehen im Kollektiv ein Exemplar „Neues Deutschland“. 4. Die Mitarbeiter leisten im Nationalen Aufbauwerk bis zum 31. Dezember 1958 100 freiwillige Arbeitsstunden. Wir fordern das Staatliche Notariat Gotha zum Wettbewerb hinsichtlich der vorstehend genannten Verpflichtungen auf. Ferner rufen wir sämtliche Staatlichen Notariate auf, sich diesem Wettbewerb anzuschließen. Vorwärts zum V. Parteitag der SED! 385;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 385 (NJ DDR 1958, S. 385) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 385 (NJ DDR 1958, S. 385)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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