Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 368

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 368 (NJ DDR 1958, S. 368); gehalten werden, sind dabei den Gerichten eine wichtige Hilfe. Das Strafrechtsergänzungsgesetz ermöglicht es, jedes Urteil öffentlich bekanntzumachen. Auch hier werden die örtlichen Volksvertretungen,. besonders die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen, den Gerichten wertvolle Fingerzeige und Anregungen geben können. So ist es wichtig, daß sie einschätzen, ob die Bekanntmachung des Urteils auch in den richtigen Fällen angeordnet ist, ob die bisher gewählten Formen der öffentlichen Bekanntmachung von der Bevölkerung verstanden werden und ob sie einen entsprechenden erzieherischen Erfolg sowohl für den Verurteilten haben als auch für andere Bürger, die von der Begehung ähnlicher Straftaten abgehalten werden- sollen. Die Teilnahme von Richtern an Gemeindevertretersitzungen oder des Kreisgerichtsdirektors an den Bürgermeisterdienstbesprechungen, in denen u. a. Probleme unserer sozialistischen Rechtsprechung behandelt wer-' den, sind Methoden der Zusammenarbeit, die große Beachtung finden sollten. Kontakt auch zwischen den Gemeindevertretungen und den Justizorganen hersteilen Die allgemeine Aufmerksamkeit hat bisher von einem Organ der Justiz, das besonders in kleinen Gemeinden den Kontakt zwischen der Gemeindevertretung unid den Justizorganen des Kreises herstellen kann, wenig Kenntnis genommen. Ich meine den Schiedsmann. Der Schiedsmann ist ein Organ der Justiz, das in jeder Gemeinde (oder auch für mehrere kleinere Gemeinden gemeinsam) von den örtlichen Volksvertretungen gewählt worden ist. Der Schiedsmann hat bisher die Aufgabe, in Beleidigungssachen einen Sühneversuch zwischen den Parteien vorzunehmen. Dabei ist die Tätigkeit des Schiedsmannes auf diesem Gebiet sehr erfolgreich. Mehr als 5000 Schieds-männer führen in jedem Jahr Zehntausende von Sühneverhandlungen durch, die in durchschnittlich 70 Prozent der Fälle zur Aussöhnung der Parteien führen. Das zeigt, welche große Bedeutung die Funktion des Schiedsmannes für die erzieherische Einwirkung auf die Bürger hat, die sich infolge rückständigen Denkens oder Undiszipliniertheit zu Beleidigungen usw. hinreißen lassen. Das Ministerium der Justiz hat jetzt eine neue Schiedsmannsordniung vonbereitet, die vielfachen Anregungen der Schiedsmänner und der Bevölkerung entsprechend auch zulassen wird, daß der Schiedsmann über kleinere Zivilrechtsstreitigkeiten, vor allem Nachbarrechtsstreitigkeiten, Vergleiche schließen kann, wenn beide Parteien dazu bereit sind, vor ihm zu verhandeln. Der Kontakt zwischen Gemeindevertretung und!Schieds- mann wird in vielen Fällen dazu beitragen, das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde dadurch zu fördern, daß störende Streitigkeiten zwischen den einzelnen Bürgern auf friedliche Weise beiseitegeräumt werden. Genaue Kenntnis über die Arbeit der Gerichte und der Richter verschaffen Die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit der örtlichen Organe der Staatsmacht und der Justizorgane dient dazu, in ihrem Zusammenwirken das Prinzip des demokratischen Zentralismus in neuen, ihrer Arbeitsweise gemäßen Formen durchzusetzen. Sie hat jedoch noch eine besondere Aufgabe. Auf dem 33. Plenum machte Walter Ulbricht auch den Vorschlag, zur Wahl der Richter überzugehen. Durch diese Wahl wird erreicht, daß eine demokratischere Form für die Besetzung des Richteramtes gefunden wird, als es die bisherige Ernennung durch den Minister der Justiz darstellt. Es kommt aber dadurch vor allem noch stärker als bisher zum Ausdruck, daß auch die Tätigkeit des Richters eine Staatsfunktion ist, die unmittelbar vom Vertrauen der Bevölkerung getragen ist und eine unmittelbare Verantwortung vor ihr begründet. Die unserer Demokratie entsprechende Wahl der Richter, welche eine Vertrauensentschließung der Wähler gegenüber ihren Kandidaten auf Grund der genauen Kenntnis ihrer Person und ihrer bisherigen Arbeit darstellt, macht es erforderlich, daß sich gerade die örtlichen Organe der Staatsmacht einen umfassenden Überblick über die Arbeit der Gerichte und der Richter ihres Bereiches verschaffen. * Die Konferenz zu den Fragen der Staats- und Rechtswissenschaft vom 2. und 3. April 1958 verlangte die Überwindung der Formaljurisprudenz. Wir können diese Formulierung als einen besonderen Ausdruck der Forderung betrachten, die sozialistische Gesetzlichkeit durchzusetzen. Sozialistische Gesetzlichkeit bedeutet zwar strikte Einhaltung der Gesetze, aber nicht ihre formale, allein am Buchstaben klebende, sondern ihre parteiliche Anwendung. Das Gesetz parteilich amzuwenden heißt, es so anzuwenden, wie es der Auffassung der Mehrheit der Werktätigen und damit den Zielen der Politik der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung entspricht. Das heißt aber zugleich, die dialektische Einheit von Gesetzlichkeit und Parteilichkeit zu erkennen- -und durchzusetzen. Um das Recht als Mittel für den beschleunigten sozialistischen Aufbau mit dem größten Erfolg zu handhaben, kommt der Organisierung der Beziehungen zwischen den Justizorganen und den örtlichen Staatsorganen entsprechend den Prinzipien des demokratischen Zentralismus umfassende Bedeutung zu. Für einen neuen Arbeitsstil in der Justiz Über die Arbeit einer Brigade im Bezirk Gera Von JOSEF STREIT, Berlin In der Verwirklichung des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit *des Staatsapparates vom 11. Februar 1958 werden auch in den Organen der Justiz und Staatsanwaltschaft Anstrengungen gemacht, den sozialistischen Arbeitsstil zu entwickeln. Diese Anstrengungen sind ein wertvoller Beitrag zur Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Justizapparates und zur Herausbildung sozialistischer Methoden der staatlichen Führungstätigkeit und der ideologisch-politischen Erziehung der Menschen. Im nachstehenden soll über eine neue Methode in der operativen Arbeit berichtet werden: über die Arbeit einer Brigade, die sich aus Mitarbeitern des Ministeriums der Justiz, der Obersten Staatsanwaltschaft, des Obersten Gerichts und der Partei der Arbeiterklasse zusammensetzte. Diese Brigade hatte das Ziel, die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Gerichte und Notare im Bezirk Gera verbessern zu helfen, damit unsere Justizorgane einen weiteren Schritt tun auf dem Wege zu sozialistischen Justizorganen. Die Brigade studierte die Praxis, führte Aussprachen, Beratungen und Versammlungen durch, veränderte an Ort und Stelle und nahm auch wertvolle Anregungen von Richtern, Staatsanwälten und anderen Mitarbeitern zur Verbesserung der Leitungstätigkeit der zentralen Justizorgane entgegen. Nach Beendigung der Brigadearbeit wurde eine gemeinsame Tagung durchgeführt. Dort wurden die Ergebnisse zusammengefaßt und noch einmal im großen Kollektiv beraten. Dabei ging es in der Hauptsache um zwei Fragen: Was behinderte uns in der Arbeit? Und: Was muß in der nächsten Periode getan werden, um zu besseren Ergebnissen zu kommen? * Bei der Einschätzung der Arbeit der Justizorgane im Bezirk Gera gingen wir davon aus, daß wir uns in der Deutschen Demokratischen Republik in dem Abschnitt der Übergangsperiode befinden, in dem die Grundlagen des Sozialismus bereits geschaffen sind, und daß es deshalb auch die Aufgabe der Justizergane ist, ausgehend von den Gesetzmäßigkeiten unserer Entwicklung, in schöpferischer Weise die sozialistische Umgestaltung zum Siege zu führen. 368;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 368 (NJ DDR 1958, S. 368) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 368 (NJ DDR 1958, S. 368)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte, die gegen den Verantwortungsbereich gerichtet sind; Personen, die zur Verwirklichung der feindlichen Pläne und Absichten der imperialistischen Geheimdienste, anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte Geeignete sind zur Aufklärung erkannter möglicher Verbindungen der verdächtigen Personen zu imperialistischen Geheimdiensten, anderen feindlichen Zentren, Organisationen und Kräften einzusetzen.

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