Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 366

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 366 (NJ DDR 1958, S. 366); ren, daß sie sich nicht mir auf die Rechtsprechung beschränken dürfen. Sie begannen, Aussprachen mit der Bevölkerung durchzuführen. Bereits im Dezember 1945 empfahl das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg allen Gerichten, mit Behörden, Vertretern der Parteien und Massenorganisationen Beratungen zu organisieren, und schon auf der Juristenkontferenz der sowjetischen Besatzumgszone im Sommer 1948 wurde es den Richtern und Staatsanwälten allgemein zur Pflicht gemacht, Justizveranstaltungeri durch zuführen. Zunächst iblieb es häufig bei der administrativen Anordnung. Die Bemühungen, die Werktätigen über unser Recht und die Tätigkeit der Justizorgane aufzuklären und die Bevölkerung zur Einhaltung der Gesetze zu erziehen, wurden jedoch systematisch entwickelt. Das führte dazu, daß die Justizaussprachen fester Bestandteil unseres öffentlichen Lebens geworden sind und sich immer mehr zu einem bewußt gehanldhabten Mittel der politisch-ideologischen Massenarbeit entwickeln. Allein die Zahlen des Jahres 1957 sollen beweisen, welchen - Umfang die politische Massenarbeit der Justizorgane bereits erreicht hat. So wurden im vergangenen Jahr von den Gerichten 11 288 Justizaussprachen mit rund 530 000 Besuchern durchgeführt. Im gleichen Zeitraum veranstalteten die Staatsanwaltschaft 15130 Justizaussprachen mit 837 000 Besuchern und das Staatliche Notariat 1718 Aussprachen mit etwa 60 000 Besuchern. Dazu kommen noch rund 11 000 Rechenschaftslegungen' und etwa 14 000 Wah 1 Versammlungen im Zusammenhang mit der Schöffenwahl. Die Wahlen der Schöffen, die auf Grund der §§ 35 ff. GVG im Jahre 1955 zum ersten Male unmittelbar durch die Bevölkerung vorgenommen wurden, festigten durch die Breite der Wahllbewegung die Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den Gerichten. Sie führten auch bereits zu einer gewissen Zusammenarbeit zwischen den Gerichten, den örtlichen Staatsorganen und der Nationalen Front bei der Aufstellung der Kandidaten und der Wahldurchführung. Diese Kontakte erloschen' jedoch mit der Beendigung der Schöffenwahl weitgehend wieder. Man muß sogar sagen, daß die Justizorgane sich mit einer gewissen Überheblichkeit darauf beriefen, daß sie „zentral geleitete“ Teile des Staatsapparates seien. Es komme deshalb gar nicht in Frage, daß zwischen ihnen und den örtlichen Organen besondere Beziehungen, entwickelt werden. Zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Justizorganen und den örtlichen Staatsorganen Die allgemeine Aussprache über die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Diskussion des Gesetzentwurfes über die örtlichen Organe der Staatsmacht bewirkten als Ausdruck des Wachstums unserer sozialistischen Staatsmacht im Jahre 1956 einen grundlegenden Wandel auf diesem Gebiet. Die mit dem XX. Parteitag der 'KPdSU und der 3. Parteikonferenz der SED aufgestellte Forderung, daß von allen Staatsorganen die sozialistische Gesetzlichkeit strikt zu wahren ist3, führte dazu, daß zunächst die Staatsanwälte vor einigen Bezirks- und' Kreistagen über die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit in ihrem Bereich berichteten. Das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht4 gab eine neue Grundlage für die Berichterstattung der Justizorgane vor den örtlichen Organen' der Staatsmacht. § 8 des Gesetzes verlangt, daß auch die zentral geleiteten Teile des Staatsapparates die örtlichen Staatsorgane in ihrem Bereich als die obersten Organe der Staatsmacht anerkennen und mit ihnen Zusammenarbeiten. Das führte schon im Jahre 1956 au der Überlegung, die im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene öffentliche Berichterstattung der Gerichte nicht mehr allein in Justizaussprachen,, Einwohner- und Betriebsversammlungen durchzuführen, sondern daß die örtlichen Volksvertretungen als erste den Anspruch haben, diese Berichte zu hören. In den letzten Monaten des Jahres 1956 und im ersten Quartal 1957 wurde von Gerichtsorganen auf der 3 Grotewohl, Die Rolle der Arbeiter-und-Bauem-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik, Dietz Verlag, S. 35 ff. 4 GBl. 1957 I S. 65. 366 Grundlage des Gesetzes vom 17. Januar 1957 bzw. seines Entwurfes bereits vor rund hundert Kreistagen und vor 62 Stadtverordnetenversammlungen berichtet. Dabei gaben die Kreis- und Bezirksgerichte einen umfassenden Einblick in ihre Rechtsprechung. In vielen Fällen wurde der Bericht gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und den Ständigen Kommissionen für Inneres, Volkspolizei und Justiz vorbereitet. Die Wahlen zu den örtlichen Organen der Staatsmacht am 23. Juni 1957 schufen weitere Voraussetzungen für die Entwicklung der Zusammenarbeit. Es wurden etwa 4000 Schöffen d. h. rund 10 Prozent ihrer Gesamtzahl und 244 Angehörige der Gerichte und Staatsanwaltschaften als Abgeordnete gewählt. Diese starke persönliche Verbindung wirkte sich jedoch sachlich noch nicht spürbar aus. Schöffenwahl leitete höhere Form der Zusammenarbeit ein Die Vorbereitung der neuen Schöffenwahl hob den Stand der Zusammenarbeit mit Ende des Jahres 1957 auf eine neue und höhere Stufe. Die Monate der Schöffenwahlen die zugleich Monate der Vorbereitung des Gesetzes zur Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates waren brachten ein enges Zusammenwirken zwischen' den Justizorganen und den örtlichen Volksvertretungen in der Heranziehung der Volksmassen zur staatlichen in diesem Falle zur gerichtlichen Tätigkeit. Dies gewann über den Ablauf der Schöffenwahlen hinaus allgemeine Bedeutung in der Verwirklichung der Gesetze vom 17. Januar 1957 und 11. Februar 1958 und stellt einen unmittelbaren Beitrag zur Herausarbeitung einer besonderen Seite des demokratischen Zentralismus dar. Die Vorbereitung der Schöffenwahl begann im Oktober 1957 mit der Berichterstattung der Schöffen über ihre bisherige Tätigkeit. Dies war Anlaß, in den örtlichen Volksvertretungen ebenfalls Berichte über deren Tätigkeit und die Rechtsprechung der Gerichte entgegenzunehmen. So wurden im Rahmen dieser Aktion 1046 Berichte gegeben. Das bedeutet, daß nicht nur vor Kreis- und Bezirkstagen, sondern erstmalig auch in beträchtlichem Umfang vor Stadtverordnetenversammlungen (171) und Gemeindevertretungen (667) berichtet wurde. Im Anschluß an diese Berichterstattungen, welche auch die Tätigkeit der Gerichte einschlossen, faßte eine Reihe van Volksvertretungen, z. B. der Kreise Genthin, Schönebeck und des Stadtbezirks Magdefouxg-Siüd, komlkrete Beschlüsse. Eine besonders gute Berichterstattung erfolgte vor der Stadtverordnetenversammlung Dessau5. In der Mehrzahl der Plenartagungen, in denen diese Probleme behandelt wurden, kam es zu lebhaften Diskussionen, die sich z. T. bereits kritisch zur Rechtsprechung äußerten oder Hinweise für die Verbesserung der' Arbeit auf diesem Gebiet gaben. So kritisierte ein Abgeordneter des Kreistages Schönebeck die nach seiner Meinung zu milde Strafe wegen eines Verbrechens nach der Verordnung über den Banknotenumtausch, und der Kreistag Nauen legte fest, daß ‘die Berichterstattung des Kreisgerichts vor dem Kreistag regelmäßig zu wiederholen ist. Die Vorbereitung der Berichterstattungen vor den Volksvertretungen sowie die Vorbereitung der. Schöffenwahlen führten nicht selten erst dazu, daß die Ständigen Kommissionen für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz mit einer aktiveren Arbeit begannen. Bisweilen ging die Zusammenarbeit schon über die Form der Berichterstattung hinaus. So übergab die Justizverwaltung Gera der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz eine Kurzanalyse über die Rechtsprechung bei Verstoßet! gegen den innerdeutschen Zahlungsverkehr, die ein Abgeordneter bei seinem Bericht vor dem Bezirkstag auswertete. An Neuem trat während der Schöffenwahlbewegung in der Verbindung zwischen den örtlichen Organen der Staatsmacht und den Justizorganen dreierlei hervor: 1. Die Kontakte wurden über die Kreistage hinaus auch zu den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen entwickelt. 5 vgi. NJ 1958 S. 234.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 366 (NJ DDR 1958, S. 366) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 366 (NJ DDR 1958, S. 366)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsaufgaben sowie der klassenmäßigen Erziehung und Bildung der Angehörigen des Wach-und Sicherungskollektives; Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters.

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