Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 366

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 366 (NJ DDR 1958, S. 366); ren, daß sie sich nicht mir auf die Rechtsprechung beschränken dürfen. Sie begannen, Aussprachen mit der Bevölkerung durchzuführen. Bereits im Dezember 1945 empfahl das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg allen Gerichten, mit Behörden, Vertretern der Parteien und Massenorganisationen Beratungen zu organisieren, und schon auf der Juristenkontferenz der sowjetischen Besatzumgszone im Sommer 1948 wurde es den Richtern und Staatsanwälten allgemein zur Pflicht gemacht, Justizveranstaltungeri durch zuführen. Zunächst iblieb es häufig bei der administrativen Anordnung. Die Bemühungen, die Werktätigen über unser Recht und die Tätigkeit der Justizorgane aufzuklären und die Bevölkerung zur Einhaltung der Gesetze zu erziehen, wurden jedoch systematisch entwickelt. Das führte dazu, daß die Justizaussprachen fester Bestandteil unseres öffentlichen Lebens geworden sind und sich immer mehr zu einem bewußt gehanldhabten Mittel der politisch-ideologischen Massenarbeit entwickeln. Allein die Zahlen des Jahres 1957 sollen beweisen, welchen - Umfang die politische Massenarbeit der Justizorgane bereits erreicht hat. So wurden im vergangenen Jahr von den Gerichten 11 288 Justizaussprachen mit rund 530 000 Besuchern durchgeführt. Im gleichen Zeitraum veranstalteten die Staatsanwaltschaft 15130 Justizaussprachen mit 837 000 Besuchern und das Staatliche Notariat 1718 Aussprachen mit etwa 60 000 Besuchern. Dazu kommen noch rund 11 000 Rechenschaftslegungen' und etwa 14 000 Wah 1 Versammlungen im Zusammenhang mit der Schöffenwahl. Die Wahlen der Schöffen, die auf Grund der §§ 35 ff. GVG im Jahre 1955 zum ersten Male unmittelbar durch die Bevölkerung vorgenommen wurden, festigten durch die Breite der Wahllbewegung die Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den Gerichten. Sie führten auch bereits zu einer gewissen Zusammenarbeit zwischen den Gerichten, den örtlichen Staatsorganen und der Nationalen Front bei der Aufstellung der Kandidaten und der Wahldurchführung. Diese Kontakte erloschen' jedoch mit der Beendigung der Schöffenwahl weitgehend wieder. Man muß sogar sagen, daß die Justizorgane sich mit einer gewissen Überheblichkeit darauf beriefen, daß sie „zentral geleitete“ Teile des Staatsapparates seien. Es komme deshalb gar nicht in Frage, daß zwischen ihnen und den örtlichen Organen besondere Beziehungen, entwickelt werden. Zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Justizorganen und den örtlichen Staatsorganen Die allgemeine Aussprache über die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Diskussion des Gesetzentwurfes über die örtlichen Organe der Staatsmacht bewirkten als Ausdruck des Wachstums unserer sozialistischen Staatsmacht im Jahre 1956 einen grundlegenden Wandel auf diesem Gebiet. Die mit dem XX. Parteitag der 'KPdSU und der 3. Parteikonferenz der SED aufgestellte Forderung, daß von allen Staatsorganen die sozialistische Gesetzlichkeit strikt zu wahren ist3, führte dazu, daß zunächst die Staatsanwälte vor einigen Bezirks- und' Kreistagen über die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit in ihrem Bereich berichteten. Das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht4 gab eine neue Grundlage für die Berichterstattung der Justizorgane vor den örtlichen Organen' der Staatsmacht. § 8 des Gesetzes verlangt, daß auch die zentral geleiteten Teile des Staatsapparates die örtlichen Staatsorgane in ihrem Bereich als die obersten Organe der Staatsmacht anerkennen und mit ihnen Zusammenarbeiten. Das führte schon im Jahre 1956 au der Überlegung, die im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene öffentliche Berichterstattung der Gerichte nicht mehr allein in Justizaussprachen,, Einwohner- und Betriebsversammlungen durchzuführen, sondern daß die örtlichen Volksvertretungen als erste den Anspruch haben, diese Berichte zu hören. In den letzten Monaten des Jahres 1956 und im ersten Quartal 1957 wurde von Gerichtsorganen auf der 3 Grotewohl, Die Rolle der Arbeiter-und-Bauem-Macht in der Deutschen Demokratischen Republik, Dietz Verlag, S. 35 ff. 4 GBl. 1957 I S. 65. 366 Grundlage des Gesetzes vom 17. Januar 1957 bzw. seines Entwurfes bereits vor rund hundert Kreistagen und vor 62 Stadtverordnetenversammlungen berichtet. Dabei gaben die Kreis- und Bezirksgerichte einen umfassenden Einblick in ihre Rechtsprechung. In vielen Fällen wurde der Bericht gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und den Ständigen Kommissionen für Inneres, Volkspolizei und Justiz vorbereitet. Die Wahlen zu den örtlichen Organen der Staatsmacht am 23. Juni 1957 schufen weitere Voraussetzungen für die Entwicklung der Zusammenarbeit. Es wurden etwa 4000 Schöffen d. h. rund 10 Prozent ihrer Gesamtzahl und 244 Angehörige der Gerichte und Staatsanwaltschaften als Abgeordnete gewählt. Diese starke persönliche Verbindung wirkte sich jedoch sachlich noch nicht spürbar aus. Schöffenwahl leitete höhere Form der Zusammenarbeit ein Die Vorbereitung der neuen Schöffenwahl hob den Stand der Zusammenarbeit mit Ende des Jahres 1957 auf eine neue und höhere Stufe. Die Monate der Schöffenwahlen die zugleich Monate der Vorbereitung des Gesetzes zur Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates waren brachten ein enges Zusammenwirken zwischen' den Justizorganen und den örtlichen Volksvertretungen in der Heranziehung der Volksmassen zur staatlichen in diesem Falle zur gerichtlichen Tätigkeit. Dies gewann über den Ablauf der Schöffenwahlen hinaus allgemeine Bedeutung in der Verwirklichung der Gesetze vom 17. Januar 1957 und 11. Februar 1958 und stellt einen unmittelbaren Beitrag zur Herausarbeitung einer besonderen Seite des demokratischen Zentralismus dar. Die Vorbereitung der Schöffenwahl begann im Oktober 1957 mit der Berichterstattung der Schöffen über ihre bisherige Tätigkeit. Dies war Anlaß, in den örtlichen Volksvertretungen ebenfalls Berichte über deren Tätigkeit und die Rechtsprechung der Gerichte entgegenzunehmen. So wurden im Rahmen dieser Aktion 1046 Berichte gegeben. Das bedeutet, daß nicht nur vor Kreis- und Bezirkstagen, sondern erstmalig auch in beträchtlichem Umfang vor Stadtverordnetenversammlungen (171) und Gemeindevertretungen (667) berichtet wurde. Im Anschluß an diese Berichterstattungen, welche auch die Tätigkeit der Gerichte einschlossen, faßte eine Reihe van Volksvertretungen, z. B. der Kreise Genthin, Schönebeck und des Stadtbezirks Magdefouxg-Siüd, komlkrete Beschlüsse. Eine besonders gute Berichterstattung erfolgte vor der Stadtverordnetenversammlung Dessau5. In der Mehrzahl der Plenartagungen, in denen diese Probleme behandelt wurden, kam es zu lebhaften Diskussionen, die sich z. T. bereits kritisch zur Rechtsprechung äußerten oder Hinweise für die Verbesserung der' Arbeit auf diesem Gebiet gaben. So kritisierte ein Abgeordneter des Kreistages Schönebeck die nach seiner Meinung zu milde Strafe wegen eines Verbrechens nach der Verordnung über den Banknotenumtausch, und der Kreistag Nauen legte fest, daß ‘die Berichterstattung des Kreisgerichts vor dem Kreistag regelmäßig zu wiederholen ist. Die Vorbereitung der Berichterstattungen vor den Volksvertretungen sowie die Vorbereitung der. Schöffenwahlen führten nicht selten erst dazu, daß die Ständigen Kommissionen für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz mit einer aktiveren Arbeit begannen. Bisweilen ging die Zusammenarbeit schon über die Form der Berichterstattung hinaus. So übergab die Justizverwaltung Gera der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz eine Kurzanalyse über die Rechtsprechung bei Verstoßet! gegen den innerdeutschen Zahlungsverkehr, die ein Abgeordneter bei seinem Bericht vor dem Bezirkstag auswertete. An Neuem trat während der Schöffenwahlbewegung in der Verbindung zwischen den örtlichen Organen der Staatsmacht und den Justizorganen dreierlei hervor: 1. Die Kontakte wurden über die Kreistage hinaus auch zu den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen entwickelt. 5 vgi. NJ 1958 S. 234.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 366 (NJ DDR 1958, S. 366) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 366 (NJ DDR 1958, S. 366)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der früheren Straftat erarbeiteten Entwicklungsabschnittes ausschließlich auf die Momente zu konzentrieren, die für die erneute Straftat motivbestimmend waren und die für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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