Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 352

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 352 (NJ DDR 1958, S. 352); Großbaustellen können wenn die Dinge nicht dem Selbstlauf überlassen werden zu Stätten hervorragender sozialistischer Erziehung werden. Insofern sind diese Stätten der sozialistischen Produktion ihrem Wesen nach alles andere als Faktoren, die zur Verwahrlosung und Kriminalität führen. Ein Beweis dafür sind die Erfolge, die mit dem Einsatz von Studenten an solchen Großbauten erzielt wurden. Hier wirkten nicht. kleinbürgerliche Rudimente, sondern das sozialistische Arbeitsethos bewußtseinsbildend auf die jungen Menschen ein. Deshalb ist der von Halacz gewählte Ausgangspunkt grundsätzlich nicht zu akzeptieren. Desgleichen kann man nicht mit der von Halacz vertretenen Ansicht einverstanden sein, daß das hohe Einkommen, das ein Teil der Jugend auf Grund des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ erhält, sich demoralisierend auswirkt. Andererseits findet man oft genug die Feststellung, daß der Jugendliche straffällig wurde, weil er zu wenig Taschengeld hatte. Das eine wie das andere dringt nicht zum Kern der Dinge vor. Niemand führt einen liederlichen Lebenswandel, weil er zu viel oder zu wenig Geld in der Tasche hat, sondern weil er gewisse Vorstellungen vom Leben hat, die sich mit einer sozialistischen Verhaltensweise nicht vertragen. Mithin stehen auch hier nicht das viele oder wenige Geld, sondern die Einstellung des Jugendlichen und ihre ideologischen Wurzeln im Vordergrund. Es wird oft festgestellt, daß sich FDJ, Betrieb oder die staatlichen Organe nicht ausreichend um die Jugend-' liehen gekümmert hätten. Soweit damit die Forderung verbunden wird, die sozialistische Erziehungsarbeit zu verbessern, ist daran nichts auszusetzen. Wenn aber diese Mängel als Ursachen der Kriminalität hingestellt werden, dann liegt darin ein wesentlicher Fehler. Mängel in der Erziehungsarbeit der gesellschaftlichen oder staatlichen Organe erzeugen wenn sich in diese Arbeit nicht hier oder dort bürgerliche Ideologie eingeschlichen hat noch keine antisozialistischen, d. h. bürgerlich-kapitalistischen Vorstellungen. Diese haben in anderen Umständen ihren Ursprung. Um einem Jugendlichen zu helfen, muß aber gerade die Herkunft seiner schädlichen Einstellung geklärt werden. Soweit ein Vorwurf erhoben werden kann, muß er sich an die Adresse jener richten, die einen Jugendlichen in derart schädlicher Weise beeinflußt haben. Die Frage, wie diese Einflüsse von Staat und Gesellschaft bekämpft werden können, darf nicht mit der nach den Kriminalitätsursachen verwechselt werden. Ebenso muß man bei allen anderen sogenannten „Faktoren“ verfahren.5 6 Nicht die bei oberflächlicher 5 Eine genaue Zusammenstellung geben Harrland und Hugot, NJ 1956 S. 396 ff. allerdings gelingt es auch ihnen nicht, die Betrachtung sich als Ursachen anbietenden äußeren Umstände sind die wahren Ursachen der Jugendkriminalität, sondern die unseren sozialistischen Verhältnissen entgegengesetzten imperialistischen, bürgerlich-kapitalistischen oder kleinbürgerlichen ideologischen Einflüsse auf den Jugendlichen. Gegen diese heißt es, die Jugend immun zu machen nur wenn diese ideologischen Wurzeln der Straftat aufgedeckt werden und nicht der äußere Schein zur Ursache gestempelt wird, kann dem einzelnen Jugendlichen der Weg zu einem besseren Verhalten gewiesen und seine eigene Verantwortung für sein Handeln klargemacht werden. Das aber kann nur geschehen, wenn sich die Theorie des Jugendstrafrechts an der von der Partei angewandten Methode bei der Analyse der Lage der Jugend in der Deutschen Demokratischen Republik und den Ursachen für einige schädliche Tendenzen innerhalb der Jugend orientiert. Diese Methode aber ist der dialektische und historische Materialismus. Es kommt jetzt auf eine ausgiebige Diskussion der hier aufgeworfenen Fragen und die Überwindung bürgerlicher Anschauungen und Methoden im Jugendstrafrecht an, um einer besonders an die Juristen gerichteten Forderung Walter Ulbrichts gerecht zu werden: Man darf sich nicht damit begnügen, von dem prinzipiellen Unterschied zwischen dem bürgerlichen Staat und seinem Recht auf der einen und dem sozialistischen Staat und seinem Recht auf der anderen Seite zu sprechen. Notwendig ist es vielmehr, in hartnäckiger Arbeit, im ständigen Kampf mit den alten staatlichen und juristischen Vorstellungen, Begriffen und Formen das Neue herauszuarbeiten. Nur so können die alten Anschauungen ganz beseitigt werden . Besonders in Deutschland ist in der Frage des Staates und des Rechts das Gewicht der alten bürgerlichen Vorstellungen und Begriffe sehr stark. Darum bedarf es auf diesem Gebiet einer ganz besonderen, intensiven ideologischen Arbeit, um diese Anschauungen zu bekämpfen, um in den Staats- und Rechtsfragen gegenüber dem alten dogmatischen, formal-juristischen Denken ein wahrhaft revolutionäres, ein dialektisches Denken durchzusetzen, die marxistische Staatslehre zu verbreiten und die sozialistische Gesetzlichkeit zu entwickeln.“6 ideologischen (Wurzeln der Jugendkriminalität aufzudecken, wenngleich ein dahingehendes Bemühen zu verspüren ist. a W. Ulbricht, „Die Staatsfrage in der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution und ihre Bedeutung für die Entwicklung in Deutschland“, Staat und Recht im Lichte des Großen Oktober, Festschrift zum 40. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution, Berlin 1957, S. 8. Zusammenarbeit der Justizorgane mit den Volksvertretungen Berichterstattung der Justizorgane vor dem Bezirkstag in Gera Von ERICH GOTTERT, Leiter der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Gera Viele Mängel in der Arbeit der Justiz haben ihre Ursache darin, daß die Rechtsprechung nicht im Einklang mit der politisch-ökonomischen und kulturellen Entwicklung des Bezirks und des Kreises steht. Auch die Volksvertretungen können den Aufbau des Sozialismus noch besser leiten, wenn sie eine gute Übersicht haben, wie die Justizorgane ihre Funktion: Schutz unseres Aufbaus und Erziehung der Bürger zum sozialistischen Staatsbewußtsein erfüllen. Die Schöffenwahlen führten uns im Bezirk Gera ein Stück näher an die Lösung dieser Aufgabe heran. In 75 Prozent aller Kreise sowie in einigen Städten und vielen Gemeinden haben die Direktoren der Kreisgerichte in Zusammenarbeit mit den Kreisstaatsanwälten und den Schöffen über ihre Arbeit vor den örtlichen Volksvertretungen berichtet. Anläßlich der Wahl der Schöffen für das Bezirksgericht Gera durch den Bezirkstag wurde auch durch den Leiter der Justizverwaltungsstelle über die Tätigkeit der Justizorgane Bericht erstattet. Diese Bericht- erstattung mußte einen anderen Charakter haben als die Berichte vor den Kreis- und Gemeindetagen. Während hier die unmittelbare Praxis der Rechtsprechung aus dem jeweiligen Gebiet dargelegt wurde, kam es bei der Berichterstattung vor dem Bezirkstag darauf an, die Schwerpunkte der Kriminalität und ihre unterschiedliche Entwicklung und Bekämpfung in den Kreisen sowie die ideologischen Ursachen der in der Rechtsprechung aufgetretenen Mängel herauszuarbeiten. Ferner mußten die Aufgaben der Werktätigen bei der Mitwirkung an der Rechtsprechung behandelt werden, um die Wahl der Schöffen für das Bezirksgericht vorzubereiten. Der Bericht wurde mit der Ständigen Kommission für innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz beraten sowie den Vorsitzenden aller anderen ständigen Kommissionen und dem Rat des Bezirks inhaltlich zur Kenntnis gebracht. Letztlich nahm die SED-Parteigruppe des Bezirkstags zum wesentlichen Inhalt des Berichts Stellung und gab wertvolle Hinweise für seinen Aufbau und politischen Inhalt. 352;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 352 (NJ DDR 1958, S. 352) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 352 (NJ DDR 1958, S. 352)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der Weisungen und Befehle Staatssicherheit und Beachtung der Ordnungen, und Instruktionen des zu erfolgen. Der Leiter- der Abteilung der dabei die Einhaltung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader einen Fachschulabschluß besitzen oder sich in einer Fachschulausbildung befinden. Wir gehen davon aus, daß auch künftig die Fachschulausbildung die Hauptform der Qualifizierung unserer mittleren leitenden Kader in den Abteilungen der Staatssicherheit , wo entsprechend den gewachsenen Anforderungen ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Leitung und Koordinierung der Arbeit mit unter voller Einbeziehung der Referatsleiter in den Prozeß der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz- und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung, die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X