Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 334

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 334 (NJ DDR 1958, S. 334); Daher ist auch die Einhaltung derjenigen gesetzlichen Bestimmungen von entscheidender Bedeutung, die unmittelbar der Festigung von Staat und Wirtschaft dienen. Die Gesetzlichkeitsaufsicht über die WB wird, obgleich es sich bei ihnen um zentrale Organe der Wirtschaftsleitung handelt, durch die Staatsanwälte der Bezirke ausgeübt. Die Staatsanwälte der Bezirke müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung von Kontakten zu den VVB treffen. Sie müssen dabei eng mit der Partei der Arbeiterklasse und mit den Gewerkschaften Zusammenarbeiten. Die Staatsanwälte nehmen zunächst mit den für die ökonomische Entwicklung wichtigsten WB Verbindung auf, z. B. WB Braunkohle, VVB Ausrüstung für Schwerindustrie und Getriebebau, WB Zement und Beton, VVB Landmaschinen- und Traktorenbau. Durch die Gesetzlichkeitsaufsicht ! ist zu gewährleisten, daß die Prinzipien des neuen Gesetzes eingehalten und keine Maßnahmen durchgeführt werden, die dem Gesetz widersprechen. Für den Überblick des Generalstaatsanwalts über die einheitliche Durchsetzung der Gesetzlichkeit in den WB ist eine genaue Information aus den Bezirken erforderlich. Diese erfolgt in der Regel durch Monatsberichte bzw. bei besonderen Anlässen durch sofortige Berichterstattung. Führen Maßnahmen des Kreisstaatsanwalts gegen einen VEB (Z) in seinem Kreis nicht zum Erfolg, so ist der Vorgang vom Bezirksstaatsanwalt zu übernehmen. Liegen die Betriebe der VVB in verschiedenen Bezirken, so verkehren die Bezirke unmittelbar miteinander. Nur wenn unterschiedliche Meinungen vorliegen, ist der Vorgang dem Generalstaatsanwalt zu unterbreiten. Wichtige Entscheidungen, insbesondere Einsprüche und Hinweise, sind dem Generalstaatsanwalt sofort in Abschrift zu übersenden. Die Teilnahme der Staatsanwälte an den Sitzungen des Wirtschaftsrats bei den Räten der Bezirke und der Plankommission bei den Räten der Kreise wird nur in besonderen Fällen notwendig sein. Die Wirtschaftsräte sowie die Plankommissionen sind für die Planung und Kontrolle in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ihnen obliegt die Ausarbeitung der Entwürfe der Perspektivpläne und Jahrespläne zur Entwicklung der Volkswirtschaft. Sie haben die Durchführung der Pläne durch alle Wirtschaftsorgane zu sichern. Daher werden sie sich in ihren Sitzungen zum größten Teil mit Maßnahmen der operativen Wirtschaftsleitung beschäftigen. Die Staatsanwälte der Bezirke und Kreise müssen sich jedoch mit der Tagesordnung vertraut machen und Beschlüsse, soweit sie nicht reine Planungsfragen, organisatorische Aufgaben usw. betreffen, erforderlichenfalls überprüfen und aus-werten. Es kann für diese Tätigkeit kein starres System geben. Wichtig ist zunächst, Erfahrungen zu sammeln, um die richtige Arbeitsmethode auf diesem Gebiet zu entwickeln. Ein schneller Erfahrungsaustausch wird hierbei eine wirksame Hilfe sein. Einsprüche gegen Beschlüsse des Wirtschaftsrats können auch bei dessen Vorsitzenden erhoben werden, denn der Wirtschaftsrat ist ein Organ sowohl des Rates des Bezirks als auch der Staatlichen Plankommission. Die Aufgaben des Wirtschaftsrats werden in Hauptfragen von der Staatlichen Plankommission zentral gestellt. Einsprüche, die über den Wirtschaftsrat hinaus verfolgt werden müssen, können daher entweder durch den Staatsanwalt des Bezirks beim Vorsitzenden des Rats des Bezirks oder durch den Generalstaatsanwalt beim Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission erhoben werden. In geeigneten Fällen können Einsprüche und Hinweise auch an die Leiter der Fachorgane beim Rat des Bezirks gerichtet werden. Einsprüche gegen ungesetzliche Ratsbeschlüsse und Gesetzesverletzungen bedeutender Art, die von Fachorganen begangen wurden, sind stets an den Vorsitzenden des Rates des Bezirks zu richten. Über Einsprüche bei den Wirtschaftsräten und Fachorganen sollten die Vorsitzenden der Räte der Bezirke informiert werden. Bei den Organen der Räte der Kreise ist entsprechend zu verfahren. Grundlage für die Tätigkeit des Staatsanwalts in der Allgemeinen Aufsicht bilden die Gesetze der Volkskammer, die Beschlüsse und Verordnungen des Ministerrats sowie die Durchführungsbestimmungen zu den Gesetzen und Verordnungen, ferner Anordnungen der Minister. Grundlage seiner Tätigkeit sind dagegen nicht die Beschlüsse örtlicher Organe, z. B. zur Organisierung der Durchführung der Frühjahrsbestellung, der Ernte, von Aufgaben im Bauwesen usw. Werden solche Beschlüsse durch Maßnahmen untergeordneter Organe verletzt, so besteht für den Staatsanwalt keine Veranlassung, von den Mitteln der Allgemeinen Aufsicht Gebrauch zu machen. Jedoch kann er bei seiner Aufsicht über die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen hilfsweise auch Beschlüsse der örtlichen Organe heranziehen. Der Staatsanwalt muß auch aus der Beachtung der Beschlüsse der höheren Räte durch die unteren Räte Schlußfolgerungen ziehen für die Durchsetzung des demokratischen Zentralismus, dessen Grundsätze im Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht konkret bestimmt sind; er wird in Ratssitzungen darauf hinweisen usw. Die Abteilung V der Obersten Staatsanwaltschaft hat zu gewährleisten: al die Ausarbeitung der Schwerpunktaufgaben für die Abteilungen V der Bezirksstaatsanwaltschaften, und zwar auch hinsichtlich des neuen Aufgabenbereichs in den WB, die Herausgabe entsprechender , Hinweise für die Hauptaufgaben; b) einen engen Kontakt zu den wichtigsten Abteilungen der Staatlichen Plankommission, zum Ministerium des Innern (Staatssekretär für Angelegenheiten der örtlichen Räte), zu anderen Ministerien (z. B. Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, für Bauwesen, für Finanzen), zu der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle sowie besonders zum Bundesvorstand des FDGB; c) eine schnelle Information der Bezirke nach Auswertung der Arbeitsergebnisse und der Feststellungen der Instrukteure sowie der Mitteilungen aus den Bezirken. Der erste Erfahrungsaustausch über die Arbeit mit dem neuen Gesetzeswerk wird mit den in der Allgemeinen Aufsicht tätigen Staatsanwälten Mitte Mai in drei dezentralen Dienstbesprechungen durchgeführt. Diese Aufgabe steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung auf die Schwerpunktaufgaben im zweiten Halbjahr 1958. Es ist konkret festzulegen, wie die Staatsanwälte z. B. die weitere Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für die Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft sowie der Kohle- und Energiewirtschaft mit der Durchsetzung der Prinzipien des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparats verbinden können. Über diese Aufgaben auf speziellen Sachgebieten hinaus aber ist erforderlich, mit der Arbeit der Allgemeinen Aufsicht auf die Werktätigen auch politisch-ideologisch einzuwirken, das Gesetzeswerk in Betriebsversammlungen zu erläutern und dabei Grundfragen der Politik unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht zu beantworten. I 1 . Die Durchführung des Gesetzes über die Vervoll-' kommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparats muß vor jedem Anschlag des Klassengegners geschützt werden. Es bedarf daher einer ständigen Beobachtung aller Maßnahmen, die mit der Durchführung des Gesetzes Zusammenhängen. Die Kraft der Staatsanwaltschaft muß sich auf die reibungslose Verwirklichung aller mit dem Gesetz zusammenhängenden Maßnahmen konzentrieren. Dem Gegner darf keine Möglichkeit gegeben werden, durch Feindtätigkeit die Durchführung des Gesetzes zu schädigen oder zu hemmen. 334;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 334 (NJ DDR 1958, S. 334) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 334 (NJ DDR 1958, S. 334)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß über den gesamten Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen ständig geprüft wird, ob tatsächlich eine konkrete Gefahr besteht. Der Grundsatz, daß die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Streckendurclvlaßfähigkeit Erhöhung des Anteils moderner Traktionen eingesetzt werden müssen. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Transport- und Um- schlagprozesse sind umfangreiche Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen. Die auf der Grundlage der Gesetz Gegenstände, die der Einziehung auf der Grundlage der Anordnung unterliegen, bis zu doren Realisierung in Verwahrung genommen werden können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X