Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 333

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 333 (NJ DDR 1958, S. 333); Das Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung des Staatsapparats und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft Von WALTER SCHULTZ und HORST ROSE, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Das Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparats stellt auch allen Staatsanwälten große Aufgaben: Ihre Arbeit muß zur aktiven Durchsetzung des Gesetzes beitragen, und zugleich müssen aus dem Gesetz Schlußfolgerungen für die Verbesserung des eigenen Arbeitsstiles gezogen werden. In der Erkenntnis, daß es sich hierbei um komplizierte Aufgaben handelt, hat die Oberste Staatsanwaltschaft recht schnell Maßnahmen ergriffen, wobei sie sich auf die Erfahrungen stützen konnte, die in der Arbeit mit dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. Januar 1957 gesammelt wurden. Bereits am 7. Februar 1958 beschäftigten sich die Mitarbeiter der Obersten Staatsanwaltschaft in einer Kollegiumssitzung mit dem Gesetzentwurf, und am 11. Februar 1958 fand eine Tagung mit allen Bezirksstaatsanwälten statt, auf der, ohne daß es zu konkreten Schlußfolgerungen kommen konnte, über das Gesetz und die sich daraus für die Staatsanwaltschaft ergebenden Aufgaben diskutiert wurde. Die Bezirksstaatsanwälte erhielten jedoch schon den Hinweis, strafbaren Handlungen, die irgendwie mit der Durchsetzung des Gesetzes Zusammenhängen könnten, besondere Beachtung zu schenken. Die Aufmerksamkeit der Bezirksstaatsanwälte wurde insbesondere auf die Verhinderung möglicher Sabotage- und Diversionshandlungen bei der Durchsetzung des Gesetzes gelenkt. Die Kollegiumssitzung und die Tagung mit den Bezirksstaatsanwälten wurde mit allen Staatsanwälten der Obersten Staatsanwaltschaft bereits eine Woche später ausgewertet; alle Instrukteure wurden auf die Lösung der Aufgaben, die mit der Durchsetzung des Gesetzes Zusammenhängen, orientiert. Schließlich fand am 13. März 1958 eine Tagung der in der Allgemeinen Aufsicht tätigen Staatsanwälte statt, die ausschließlich der Behandlung des neuen Gesetzes mit dem Ziel diente, Schlußfolgerungen für die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu ziehen. Auch alle Staatsanwälte in den Bezirken haben sich mit dem Gesetz beschäftigt und die verschiedensten Methoden entwickelt. Gut ist das Beispiel der Bezirksstaatsanwaltschaft Leipzig, eine Argumentation zur Popularisierung des Gesetzes auszuarbeiten und diese an die Kreisstaatsanwälte zu geben, um so die politische Massenarbeit zu aktivieren. Vielerorts sind Staatsanwälte in Zusammenarbeit mit den Bezirks- und Kreisleitungen der SED als Referenten über Fragen des Gesetzes eingesetzt worden. Auch der Hinweis des Generalstaatsanwalts von Groß-Berlin, daß alle Staatsanwälte der Verwirklichung des Gesetzes in den Betrieben besondere Beachtung schenken sollen, ist wertvoll. Im Arbeitsplan der Obersten Staatsanwaltschaft für-das II. Quartal 1958 ist als eine Hauptaufgabe die Beachtung des Gesetzes und im Zusammenhang damit die weitere Überprüfung des eigenen Arbeitsstiles festgelegt. Auch die Abteilung II hat auf ihrem Gebiet konkrete Punkte in den Arbeitsplan auf genommen. So sind z. B. alle Instrukteure verpflichtet, die Staatsanwälte in den Bezirken auf die Maßnahmen hinzuweisen, die sich aus der Übertragung des Arbeitsschutzes auf den FDGB ergeben. Die Tagung der Beiräte für Arbeitsschutz wird dazu beitragen, die Aufgaben auf diesem Gebiet zu konkretisieren. Das nächste Ziel besteht darin, die zum Teil noch sporadische Arbeit zu beseitigen und durch eine ständige, systematische Tätigkeit der Staatsanwälte einen engen Kontakt zu den Werktätigen herzustellen. In allen Bezirken wurden bereits Verbindungen mit den Gewerkschaften aufgenommen. Da mit den Arbeitsschutzinspektoren seit langem Kontakt besteht, sind hierbei keine Schwierigkeiten aufgetreten. Auch die Oberste Staatsanwaltschaft ist auf diesem Gebiet zu einer engeren Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB gelangt. So konnten schon verschiedene Grundsatzfragen, z. B. die der .Überleitung der Strafbefugnis auf die gewerkschaftlichen Arbeitsschutzinspektionen, gemeinsam geklärt werden. * Die Tagung der in der Allgemeinen Aufsicht tätigen Staatsanwälte diente der schnellen, unmittelbaren Erläuterung der politischen Bedeutung des Gesetzes und der Ausarbeitung einer Arbeitsmethodik zur Lösung spezieller Aufgaben auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht. Dabei kam es darauf an, die zu Beginn der Arbeit mit dem Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. Januar 1957 aufgetretenen Fehler eines formalen Herangehens nicht zu wiederholen, sondern sofort das neue Gesetz mit den von der Staatsanwaltschaft täglich zu lösenden Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus zu verbinden. Die Tagung brachte Klarheit darüber, was die Staatsanwälte in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht zu beachten haben: Die Staatsanwälte müssen zur schnellstmöglichen Durchsetzung des Gesetzes beitragen. Dabei geht es weniger um technisch-organisatorische Maßnahmen zur Durchführung des Gesetzes als vielmehr darum, den Arbeitsstil durch Verbesserung der politischen Leitung, der Erziehung und der Arbeit mit den Menschen zu verändern. Hierzu gehört auch die Mitwirkung bei der Popularisierung und Erläuterung des Gesetzes in der breiten Öffentlichkeit, besonders vor den Werktätigen in den sozialistischen Industriebetrieben und auf dem Land. Diese Arbeit ist zu verbinden mit der Mobilisierung aller Werktätigen zum Kampf um die Erfüllung der Pläne. Die Staatsanwälte haben die Aufsicht über die Gesetzlichkeit der Durchführung derjenigen Maßnahmen, die auf Grund des Gesetzes ergriffen wurden. Sie müssen vor allem darauf achten, daß alle Staats- und Wirtschaftsfunktionäre eng mit den Gewerkschaften, den anderen Massenorganisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front Zusammenarbeiten, um mit deren Hilfe die breite Teilnahme der Werktätigen an der Leitung von Staat und Wirtschaft zu organisieren. Die Staatsanwälte müssen sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben davon leiten lassen, daß das Gesetz der schnelleren Entwicklung des sozialistischen Aufbaus in der DDR dient. Ihre Maßnahmen dürfen daher nicht zum Hemmschuh des Neuen, sich Entwickelnden werden. Die Überprüfung bestimmter, in Durchführung des Gesetzes von den staatlichen Organen, insbesondere auch von WB, Wirtschaftsräten und Plankommissionen der Kreise, erlassener Anordnungen, Richtlinien, Rundschreiben usw. erfolgt in der üblichen Methode (Beschlußüberprüfung, Beschwerdebearbeitung usw.). Diese Aufgaben sind unter Beachtung des Schwerpunktplans der Obersten Staatsanwaltschaft sowie der Schwerpunkte in den Bezirken und Kreisen zu lösen. Bei notwendigen Maßnahmen (Einspruch oder Hinweis) ist die Feststellung von Ungesetzlichkeiten mit einer eingehenden Erläuterung der gesetzlichen Bestimmungen zu verbinden, nicht nur, um zu zeigen, was falsch gemacht wurde, sondern vor allem, um darzulegen, wie richtig zu handeln ist. Das ist um so notwendiger, je weiter die Staatsanwälte mit ihrer Arbeit an die Basis der staatlichen Arbeit kommen. In der Weiterentwicklung der Grundsätze des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht gilt für die Durchsetzung des Gesetzes vom 11. Februar 1958, daß der Prozeß der immer bewußteren und aktiveren Teilnahme der Werktätigen an der Lösung der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben noch wirksamer werden muß. Die Wahrung der Rechte der Werktätigen ist dafür eine Voraussetzung; die wichtigste Voraussetzung aber ist der Bestand und die weitere Festigung der volksdemokratischen Ordnung. 333;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 333 (NJ DDR 1958, S. 333) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 333 (NJ DDR 1958, S. 333)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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