Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 330 (NJ DDR 1958, S. 330); Mit letzter Deutlichkeit kommt das in einem Aufsatz zum Ausdruck, der kürzlich unter der bezeichnenden Überschrift „Die wetterfeste Demokratie“ im der großbürgerlichen „Frankfurter Allgemeinen, Zeitung“ vom 15. April 1958 erschienen ist und der sich die Rechtfertigung der Bonner Atomkriegspolitik und ihrer Durchsetzung gegen den bekundeten Willen des Volkes zur Aufgabe macht. „Das Volk ist der Souverän, aber das Parlament ist der stellvertretende Souverän und beschließt stellvertretend für das Volk“, heißt es dort. Bereits das Wort vom „stellvertretenden Souverän“ muß als ein Widerspruch in sich erscheinen. Wer zunächst noch geneigt ist, an eine mißglückte Formulierung zu glauben, der wird sehr bald eines anderen belehrt: „Die repräsentative Demokratie ruht auf dem Parlament als dem geläuterten Vdlkswillen und kennt kein Parlament, das Befehlsempfänger seiner Wähler ist.“ Da das Volk manchmal leidenschaftlich, manchmal launisch, manchmal schwankend sei, bedeute das Parlament den notwendigen Regulator! Dabei enthebt der Verfasser den Leser der Notwendigkeit eigener Deutung. Mit letzter Deutlichkeit bestätigt er, daß er unter „Läuterung“ und „Regulierung“ des Volkswillens dessen Negierung und Ausschaltung versteht: „Zum wetterfesten Parlament gehört der Mut zur Unpopularität.“ Neben die Erfindung vom „Stellvertreter des Souveräns“, der dem „Souverän“ übergeordnet ist, stellen die Ideologen der Bonner Atomstrategen damit die Erfindung von der „unpopulären Demokratie“. Eine böswilligere Verhöhnung des unterdrückten Volkes ist schwerlich vorstellbar2. Nicht immer sind die Imperialisten, so offen. Viel lieber versuchen sie, eine „Harmonie“ von Unterdrückten und Unterdrückern, vorzutäuschen. Sobald aber die Massen zu Aktionen übergehen, treibt die Furcht die Kräfte der Reaktion zur Selbstentlarvung. „Ich halte die große Masse des Volkes nicht für zuständig, durch ein Plebiszit mitzuentscheiden, wenn es um große Dinge geht“, hatte der führende CDU-Politäker Kiesinger im Hinblick auf die von der Paulskirchenbewegung geforderte Volksbefragung gegen die Remilitarisierung gesagt3, und der frühere Bonner Justizminister von Merkatz hatte sich zu dem bemerkenswerten Eingeständnis veranlaßt gesehen, daß es einem Selbstmord des (Bonner) Staates gleichkomme, „wollte man den Wählern das Urteil über die großen Probleme wie die Wehrpflicht überlassen“4. Das gleiche Gemisch aus Volksverachtung und Furcht spricht heute aus den Spalten jener Presseorgane, die die Entschlossenheit der Adenauer-Regierung ankündigen, „mit allen Mitteln“ gegen die Volksbefragung über die Atomaufrüstung vorzugehen5. Der Bonner Bundestag, auf den sich die imperialistischen Machthaber der Bundesrepublik bei der Unterdrückung der Volksbewegung selbst unter Urnkeh--------------------------------------------- . I in einer Erklärung, die zu den klassischen Dokumenten bürgerlicher Demokratie zählt, bestimmen, „daß die Macht dieses Parlaments und aUer künftigen Vertreter der Nation nur denjenigen untergeordnet ist, die sie wählen“ (The Agreement of the People, „Art. IV). Während bereits mit der Sicherung der bürgerlichen Staatsmacht dieses bürgerlich-parlamentarische Vertretungsverhältnis immer mehr zur Fiktion wurde, briCht der Widerspruch im Imperialismus in seiner ganzen Tiefe auf. Die Volksmassen haben im Klassenkampf das allgemeine Wahlrecht ertrotzt; die Macht liegt aber bei einer hauchdünnen monopolkapitalistischen Oberschicht. Formelles Wahlrecht und Machtausübung, deren ursprüngliche Übereinstimmung den bürgerlich-parlamentarischen Verfassungsprinzipien das Gepräge gab, klaffen abgrundtief auseinander. 2 Auch unter den westdeutschen Staatsreehtswissenschaftlern finden sich Vertreter der demokratiefeindlichen „Elite-Theorie“. So versucht z. B. Werner W e b e r in einer kürzlich erschienenen Schrift (Die Verfassung der Bundesrepublik in der Bewährung, Göttingen 1957, S. 31) die „Handlungsunfähigkeit des Volkes“ nachzuweisen, um dann zu folgern, daß „andere für das Volk“ handeln müßten. Das „Massen-Vollc“, so erklärt Weber zynisch, könne „von sich aus keinen artikulierten Willen äußern“, anders als „der Dritte Stand des 19. Jahrhunderts, der eine führende Schicht des gebildeten und besitzenden Großbürgertums verkörperte und sich außerdem einer vorhandenen Obrigkeit gegenüber sah“. 3 „Süddeutsche Zeitung“ vom 2. Februar 1955. 4 „Deutsche Volkszeitung“ vom 15. September 1956. 5 Das gilt neben dem genannten Aufsatz der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vor allem für einen im regierungsoffiziösen „Rheinischen Merkur" vom 11. April 1958 erschienenen Artikel, der die herausfordernde Überschrift trägt: „Verfassung in Gefahr. Atomplebiszite erschüttern die demokratische Ordnung“. rung der formal-demokratischen Prinzipien des bürgerlichen Parlaments in ihr absolutes Gegenteil berufen, deckt diese Farce auf die Demokratie mit seinem Namen. Seine Zusammensetzung, die das Ergebnis einer von grenzenloser Demagogie beherrschten Wahl ist, befähigt ihn zu dieser demotoatiefeindlichen und verfassungswidrigen Rolle. Dieser Bundestag ist in Wahrheit die Repräsentanz der tatsächlichen Machthaber der Bundesrepublik, der Monopolherren und Imperialisten und ihrer Gefolgsleute6. Der unwürdigen Rolle, die die Machthaber der Bundesrepublik dem Bundestag bei der „Abschirmung“ demokratischer Massenaiktionen zugewiesen haben, entspricht im übrigen auch die unwürdige Rolle des Bundestages im Verhältnis zur Bundesregierung als dem stärksten Exponenten der reaktionären und chauvinistischen Kräfte in Westdeutschland. Die gleichen durch die Regierung Adenauer repräsentierten politischen Kräfte, die ausgerechnet dann von einer Bedrohung der Rechte des Bundestags und einer Gefährdung der Verfassungsordnung sprechen, wenn das nach dem Grundgesetz zur Staatsgewalt berufene Volk seinen Willen bekundet und dessen Respektierung erheischt, überspielen den Bundestag immer dann, wenn sie bei der Verwirklichung ihrer Politik der Aggressionsvorbereitung jede parlamentarische Diskussion und jeden Rest formal-parlamentarischer Kontrolle fürchten7. Mit diesen Betrachtungen rundet sich das Bild. Die Preisgabe selbst der formalen Prinzipien des bürgerlichen Parlamentarismus die als Minimum aus Art. 20 GG folgen ist vollständig. Während nach diesen Grundsätzen das Parlament das Vertretungsorgan „des Volkes“ und die Regierung wiederum vom Parlament getragen und kontrolliert sein soll, wird in der durch die imperialistische NATO-Politik bestimmten Staatspraxis die volksfeindliche Herrschaft der Finanzoligarchie über Regierung und Parlament verwirklicht. Die Unterdrückung von Volksbefragung und Volksentscheid zu elementaren Lebensfragen des Volkes ist Ausdruck und Bestandteil dieser imperialistischen Entwicklung, die nach Lenins Worten stets durch die „Negation jeder Demokratie“, durch die „Wendung von der Demokratie zur politischen Reaktion“ gekennzeichnet ist8. Von dieser Position aus lassen sich auch alle verfassungsrechtlichen Einzelfragen zu den elementaren demokratischen Rechtsinstituten des Volksbegehrens und des Volksentscheids klären, die in die Proklamation der „Volkssouveränität“ durch Art. 20 GG eingeschlossen sind. Denn wenn Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG den demokratischen Inhalt der Staatsgewalt bestimmen soll, dann können alle spezielleren Verfassungsbestimmungen nur die Aufgabe haben, diesen Grundsatz zu sichern und zu konkretisieren, niemals aber ihn einzuschränken oder zu beseitigen. Wo rechtliche Bestimmungen zur technischen Durchführung von Volksbefragung und Volksentscheid fehlen, sind sie durch die Gesetzgebungsorgane zu schaffen. Westdeutsche Staatsrechtslehrer, die aus dem Fehlen einer konkreten verfassungsrechtlichen Regelung die „Unzulässigkeit“ von Volksentscheiden folgern wollen, zäumen demgegenüber das Pferd am Schwänze auf. Ihre Argumente laufen mindestens objektiv darauf hinaus, den Grundsatz des Art. 20 Abs. 2 GG seines Inhalts zu berauben und ihn, den Interessen der imperialistischen Machthaber entsprechend, nur als schön- 6 Übersicht über die Zusammensetzung des 3. Bundestages in „Dokumentation der Zeit“ Heft 155 vom 5. Dezember 1957, S. 69. 7 Das hat sich gerade auch im Zusammenhang mit der Atomkriegspolitik der Bonner Regierung in drastischer Weise gezeigt: Die SPD-Fraktion hatte vor der NATO-Konferenz im Bundestag beantragt, die Bundesregierung möge verpflichtet werden, die atomare Ausrüstung der „Bundeswehr“ und die Stationierung von Atomwaffen in Westdeutschland zu verweigern. Die Adenauer-Regierung aber lehnte es ab, dem Parlament Auskunft über ihre Politik zu geben. „Die Bundesregierung denkt vier Tage vor der NATO-Konferenz nicht daran, sich zu binden“, erklärte der CDU-Abgeordnete Professor Furier, während Adenauer, Brentano und Strauß durch Abwesenheit ihre Mißachtung des Parlaments bekundeten. Weisungsgemäß stimmte die Fraktion der Adenauer-CDU den Antrag nieder. Die SPD-Führung aber, die außerparlamentarische Kampfaktionen verschmäht hatte, war von den Kräften der Reaktion erneut über die Unwirksamkeit einer Politik der Halbheiten belehrt worden. 8 Lenin, Sämtliche Werke, Wien Berlin 1930, Bd. 19, S. 248. 330;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 330 (NJ DDR 1958, S. 330) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 330 (NJ DDR 1958, S. 330)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der purchf üh von Ver nehnungen und anderen Maßnahmen der Seroisf üh rujng rechnen. Zielgerichtete Beobachtungsleistungen des Untersuchungsführers sind beispielsweise bei der Vorbereitung, Durchführung und publizistischen Auswertung der am im Auftrag der Abteilung Agitation des der stattgefundenen öffentlichen Anhörung zu den völkerrechtswidrigen Verfolgungspraktiken der Justiz im Zusammenhang mit dem zunehmenden Aufenthalt von Ausländern in der Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Liebewirth Meyer Grimmer Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Potsdam, an dieser Stelle nicht eingegangen werden Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des und die dazu erforderlichen grundlegenden Voraussetzungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Ausgewählte Schwerpunktaufgaben Staatssicherheit im Karl-Marx-Oahr in Auswertung der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X