Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 302

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 302 (NJ DDR 1958, S. 302); Präsident E)r. ICuri cScltumamf zum 50. Geburtstag Am 29. April 1958 vollendete der Präsident des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, Dr. Kurt Schumann, sein 50. Lebensjahr. Der Nationalrat der Nationalen Front des demokratischen Deutschland würdigte an diesem Tage die hervorragenden Verdienste Dr. Schumanns im Kampf um die demokratische Lösung der Lebensfragen unserer Nation durch die Verleihung der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille. Dr. Schumann steht seit seiner Tätigkeit im Nationalkomitee: „Freies Deutschland“ in der vordersten Reihe derjenigen demokratischen Kräfte, die gemeinsam mit der Arbeiterklasse aktiv an der gesellschaftlichen Umgestaltung unseres Vaterlandes arbeiten. Nachdem er im September 1948 aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft nach Deutschland zurückgekehrt war, setzte er sich mit ganzer Kraft für den Aufbau einer neuen, demokratischen Justiz ein. Als er am 7. Dezember 1949 von der Volkskammer zum Präsidenten des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik gewählt wurde, geschah dies in Anerkennung seiner Arbeit, die er als Landgerichtsdirektor in Erfurt und als Londgerichtspräsident in Altenburg für die Herausbildung und Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit geleistet hatte. Dr. Schumann widmete sich mit großer Energie dem Aufbau des Obersten Gerichts, das in den ersten Jahren seines Bestehens besonders die Aufgabe hatte, mittels der Kassationspraxis einer drohenden Rechtszersplitterung entgegenzutreten. Als Präsident des Obersten Gerichts hat Dr. Schumann hervorragenden Anteil an der Herausbildung einer für alle Gerichte unseres Staates richtungweisenden Rechtsprechung. Regierung und Wissenschaft haben diese bedeutenden Verdienste Dr. Schumanns beim Aufbau und bei der Festigung der Deutschen Demokratischen Republik durch hohe Auszeichnungen geehrt: Anläßlich des 5. Jahrestages der Gründung unserer Republik am 7. Oktober 1954 erhielt Dr. Schumann den Vaterländischen Verdienstorden in Silber, und die Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität zu Halle-Wittenberg verlieh ihm am 22. Januar 1955 anläßlich der Feier des 300. Geburtstages ihres Mitbegründers Christian Thomasius die Würde eines Doktors der Rechte ehrenhalber. Als gründlicher und gewissenhafter Jurist ist Dr. Schumann allen Richtern der DDR Vorbild. Wer mit ihm zusammengearbeitet hat, weiß die Hilfe und Anleitung zu schätzen, die er bei Dr. Schumann für die Lösung komplizierter Rechtsfragen findet. Auch die Redaktion der „Neuen Justiz“, deren Redaktionskollegium Dr. Schumann seit 1949 angehört, verdankt ihm neben Beiträgen zahllose Hinweise, die stets eine wertvolle Unterstützung für die Gestaltung der Zeitschrift bildeten. Dr. Schumann steht aber, ungeachtet seiner umfangreichen fachlichen Aufgaben, auch aktiv im politischen Leben. Einst Mitbegründer der NDPD in Altenburg, gehört er heute dem Hauptausschuß dieser Partei an und ist zugleich Vorsitzender eines Stadtteilverbandes. Als Vizepräsident der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands und Mitglied ihres Sekretariats übt er auch in dieser Organisation eine verantwortliche Funktion aus. Redaktionskollegium und Redaktion wünschen Herrn Präsidenten Dr. Schumann weitere Erfolge in seiner für die Justiz der DDR so bedeutsamen Arbeit. Die Erfahrungen mit dem materiellen Verbrechensbegriff bei der Anwendung des § 8 StEG berücksichtigen! Von Dr. WALTER ORSCHEKOWSKI, Dozent am Institut für Strafrecht der Karl-Marx-Universität Leipzig Der materielle Verbrechensbegriff ist eine Abstraktion der in den speziellen Tatbeständen beschriebenen verbrecherischen Handlungen. Er beschreibt den Klassencharakter aller Verbrechen, die Eigenschaften jedes Verbrechens ohne Berücksichtigung seiner konkreten Erscheinungsform; er unterscheidet die Verbrechen von nicht strafbaren Handlungen. Die für diese Unterscheidung' bedeutsame Eigenschaft ist die Gesellschaftsgefährlichkeit. Sie bedeutet, daß die Handlung sich' gegen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Deutschen Demokratischen Republik richtet, sie verletzt, zerrüttet, aufweicht oder gar zenstört. Diese Zielsetzung und Stoßrichtung der Handlung allein genügt noch nicht zur Charakterisierung der Gesellschaftsgefährlichkeit. Die gegen unsere gesellschaftlichen Verhältnisse und damit gegen die Interessen der Werktätigen gerichtete menschliche Handlung muß außerdem eine bestimmte Intensität aufweisen, damit man von einer gesellschaftsgefährlichen, verbrecherischen Handlung sprechen kann. Die speziellen Verbrechenstatbestände einschließlich der allgemeinen Normen (Versuch, Beteiligung, Notwehr usw.) beschreiben nun, welche Handlungen verbrecherisch, d. h. gesellschaftsgefährlich, rechtswidrig, strafbar und moralisch-politisch verwerflich sind. Dies zu erkennen, bereitet in der Regel keine Schwierigkeiten, weil außer der konkreten Beschreibung der Handlung im speziellen Verforechenstatbestand eine Reihe von allgemeinen Bestimmungen die Umstände charakterisiert, unter denen derartige Handlungen keine Verbrechen sind. Deshalb bedeutet die Prüfung der Rechtfertigungsgründe immer die konkrete Anwendung des materiellen Verbrechensbegriffs. % Die meisten speziellen Verbrechenstatbestände beschreiben auch über die unseren gesellschaftlichen Verhältnissen widersprechende Verhaltensweise hinaus die erforderliche Form und Schwere der Schädigung dieser x Verhältnisse, d. h. die erforderliche Intensität der verbrecherischen Handlung (so die Bestimmungen über Staatsverbrechen, Tötungsverbrechen, Raub, Erpressung, Notzucht usw.). Eine Reihe von Tatbeständen (z. B. Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Körperverletzung und andere) weist eine solche Charakterisierung der zur Bejahung des Verbrechens erforderlichen Schwere der Handlung nicht auf. Der Tatbestand umfaßt seinem Wortlaut nach hier auch solche Handlungen, die infolge ihrer Geringfügigkeit und des Fehlens schädlicher Folgen nicht gesellschaftsgefährlich und somit auch nicht verbrecherisch sind. Erst die Anwendung des materiellen Verbrechensbegriffs schränkt hier den speziellen Verbrechenstatbestand auf die gesellschaftsgefährlichen Handlungen ejn, kennzeichnet die nur formal tatbestandsmäßigen Handlungen als Nichtverbrechen. Im Gegensatz zu den meisten Rechtfertigungsgründen handelte es sich bei dem Ausschluß der strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen „Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen der Handlung“ bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes um eine ge-wohnheitsrechtldch sanktionierte Norm. Es ist bekannt, daß die Anwendung des materiellen Verbrechensbegriffs hinsichtlich der „geringfügigen Handlungen“ Schwierigkeiten bereitet. Die Richter, Staatsanwälte, Untersuchungsorgane haben hier nicht wie bei den Rechtfertigungsgründen solche gesetzlichen Bestimmungen zur Hand, die die Umstände beschreiben, bei deren Vor liegen die Handlung kein Verbrechen ist. Es ist unklar, welche Intensität und Stärke der Handlung gegeben sein muß und wonach diese sich, bestimmt. Der Begriff der „Geringfügigkeit“ ist nicht konkretisiert. Man kann nur allgemein sagen, daß bei der Feststellung der Geringfügigkeit und des Mangels schädlicher Folgen der Handlung die Art und die Bedeutung des Objekts im gegebenen Stadium der Entwicklung, seine tatsächliche oder mögliche Verletzung, die Art und Weise des Angriffs, insbesondere seine Stärke, das Subjekt und die subjektive Seite untersucht und daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen gezogen werden müssen1. 1 Orschekowski, Die Rechtfertigungsgründe im Strafrecht der DDR, Berlin 1956, S. 11 ff. 302;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 302 (NJ DDR 1958, S. 302) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 302 (NJ DDR 1958, S. 302)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beruhende Anwung und Nutzung der Gesetze auszuf gehen. Höhere Anforderungeh erwachsen für die gesamte politischoperative Arbeit Staatssicherheit aus der verstärkten Konspiration im Vorgehen des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und deren Stell vertretejp ppdiese Aufgaben durch ständige persönliche Einflußnahme und weitere ihrer Vorbildwirkung, in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik. Durch die Leiter der Diensteinheiten der inneren Abwehrlinien, die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und Kreisdienststellen sind alle Möglichkeiten der operativen Basis in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Tätigkeit der Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik dient wie es im Gesetz über die Errichtung Staatssicherheit heißt der Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt.

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