Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 300

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 300 (NJ DDR 1958, S. 300); Staates nicht erfolgte, insbesondere nicht mit Tendenzen des Liberalismus und Revisionismus, und das gründliche Studium des StEG für zweitrangig gehalten sowie die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse gänzlich übersehen wurde. Bezeichnend hierfür ist die Situation im Kollegium des Bezirks Karl-Marx-Stadt. Hier war schon seit längerer Zeit bekannt, daß es zwar organisatorisch und finanziell eine bedeutende Aufwärtsentwicklung gab, aber die politische und ideologische Arbeit damit nicht Schritt gehalten hatte. Darüber gab es jedoch zunächst weder im Vorstand noch unter den Mitgliedern irgendwelche Auseinandersetzungen, und sie wurden auch dann nicht konsequent durchgeführt, als ernst auf die Notwendigkeit der Verbesserung der politisch-ideologischen Entwicklung hingewiesen worden war. So kam es, daß in der Mitgliederversammlung im Februar 1958 infolge fehlender Kritik und Selbstkritik von einer unrichtig geführten Mitgliedschaft Entscheidungen getroffen wurden, die praktisch auf die Fortsetzung der bisherigen Fehler und Mängel hinauslaufen. Umgekehrt hat sich im Kollegium des Bezirks Erfurt gezeigt, daß bei klarer und entschiedener Auseinandersetzung über eine politische Grundfrage, die der Vorstand infolge ungenügender Verbindung mit der Mitgliedschaft bis dahin ängstlich vermieden hatte, ein deutliches Bekenntnis zur Politik der Partei und Regierung abgegeben wurde, das für die weitere Entwicklung des Kollegiums von entscheidender Bedeutung sein wird. Ähnliches gilt auch für diejenigen Kollegien, in denen um die politisch-ideologischen Fragen in der letzten Zeit gerungen, kritische Auseinandersetzungen gepflogen und die Perspektiven der weiteren Entwicklung erörtert wurden, wie in Berlin, Potsdam, Halle und Magdeburg. * Nach diesen Feststellungen und kritischen Bemerkungen, die den Keim für neue Möglichkeiten und Aussichten bereits enthalten, besteht eine im ganzen gesehen unbefriedigende politisch-ideologische Situation der Anwaltskollegien und ihrer Mitglieder. Forscht man nach den Ursachen, so ergeben sich im wesent- ■ liehen drei Faktoren: 1. Trotz der Erkenntnis des Kollegiums des Ministeriums der Justiz und der Hinweise, nunmehr (seit 1956) entschiedenen Kurs auf die Hebung des politisch-ideologischen Niveaus, auf die Erziehung einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft und auf ihre stärkere Heranführung an die Rechtsprechung und die politische Arbeit mit den Massen zu nehmen, hat die verantwortliche Abteilung des Ministeriums die sich hieraus ergebende Anleitung und Kontrolle nicht in genügendem Maße in Angriff genommen oder sie beharrlich verstärkt. Zwar wurde 1957 der Beirat für Fragen der Rechtsanwaltschaft durch ministerielle Anordnung ins Leben gerufen, der inzwischen drei Sitzungen durchgeführt hat. Es ist aber noch keineswegs erkennbar, daß dieses Organ die ihm zugedachte Funktion, Instrument zur Unterstützung der Arbeit des Ministeriums der Justiz bei der Beratung grundsätzlicher, die Rechtsanwaltschaft betreffender Fragen zu sein, bereits voll ausübt. Hier gilt es, bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratungen eine grundlegende Verbesserung herbeizuführen. Zwar wurde die Zentrale Revisionskommission als selbstverwaltendes Organ der Anwaltskollegien bei ihren ersfen praktischen Schritten unterstützt. Aber die weitere Anleitung und Kontrolle dieser notwendigen und wichtigen Tätigkeit unterblieb, insbesondere die Einwirkung in politisch-ideologischer Hinsicht, so daß bisher kein Ergebnis und keine erkennbaren Fortschritte vorliegen. Die letzten Endes entscheidende Lösung der Probleme der Rechtsanwaltschaft besteht in der personellen Zusammensetzung der Anwaltskollegien. Es ist bekannt, daß die Bildung einer neuen Anwaltschaft ein sehr komplizierter Prozeß war. An die Zulassung zur Anwaltschaft wurden nicht die gleichen politischen Anforderungen gestellt, wie an die Berufung oder Ernennung der Richter und Staatsanwälte, Die neuausge-bildeten Kader wurden in erster Linie als Richter und Staatsanwälte eingesetzt. So kommt es, daß auch heute noch viele alte Juristen, Träger kleinbürgerlichen und bürgerlichen Bewußtseins, Mitglieder der Rechtsanwaltskollegien sind. Neuausgebildete Juristen sind in den Anwaltskollegien zahlenmäßig gering. Diese Träger neuen Bewußtseins haben sich noch nicht in allen Kollegien durchgesetzt. 2. Die Vorstände der Kollegien haben in der Leitung der Entwicklung weitgehend versagt. Gerade bei der eben geschilderten Zusammensetzung der Anwaltskollegien mußten sie größten Wert auf die Erziehung ihrer Mitglieder, auf das Wecken und die Hebung des sozialistischen Bewußtseins legen. Es wurde bereits auf den Mangel an kritischen und selbstkritischen Auseinandersetzungen Mngewiesen, der eine der Hauptursachen für das politisch-ideologische Zurückbleiben der Rechtsanwälte ist. Nur die wenigsten Vorsitzenden haben es trotz ihrer weitgehenden Freistellung zur Erfüllung ihrer Hauptaufgaben, der politischen Leitung des Kollegiums, der politischen Erziehung und Entwicklung aller Mitglieder verstanden, die von ihnen bei Revisionen der Zweigstellen festgestellten Mängel und Schwächen zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung zur Verbesserung der Arbeit und des Bewußtseins der Mitglieder zu verwerten. Das geschah auch nicht bei oder nach der Durchführung von Disziplinarverfahren. Fehler und Mängel wurden im „kollegialen“ Gespräch behandelt, ohne zu allgemeinen Schlußfolgerungen und Erziehungsmaßnahmen ausgenutzt zu werden. Darüber hinaus haben es die Vorsitzenden und Vorstände verabsäumt, den Fragen der Schulung und politischen Erziehung die ihnen gebührende bevorzugte Aufmerksamkeit zu schenken. Auch die Mitgliederversammlungen wurden zuwenig für die Behandlung politischer Fragen oder der Grundzüge des dialektischen und historischen Materialismus ausgenutzt, vielmehr wurde das Schwergewicht auf die materiellen und organisatorischen Fragen gelegt. Die Vorsitzenden und Vorstände haben auch ungenügend die Verbindung mit den Leitern der Justizver-waltunjgstellen gesucht, um sich mit ihnen zu beraten und Hifte für ihre komplizierte Aufgabe zu erbitten. Die häufigste Beschwerde, die durch die Vorstände im angeblichen Interesse der Mitgliedschaft an die Leiter der Justizverwaltungsstellen herangetragen wurde, befaßte sich damit, daß die Richter in ihrer Rechtsberatung die Rechtsuchenden davon äbhielten, sich eines Rechtsanwalts zu bedienen9. Es ist an der Zeit, deutlich darauf hinzuweisen, daß diese Frage für die Rechtsanwaltschaft bei uns überhaupt keine Rolle spielen sollte, zumal die finanzielle Entwicklung der Kollegien und ihrer Mitglieder trotz dieser angeblichen Fehler der Richter und Staatsanwälte eine stetig aufsteigende Kurve zeigt. Sicher soll grundsätzlich kein solches „Abraten“ erfolgen, gerade weil der Rechtsanwalt in unserem Staat eine wichtige gesellschaftliche und justizpolitische Funktion zu erfüllen hat. Aber es gibt eine große Anzahl von einfachen Rechtsfällen unserer Werktätigen, die, ohne daß dem Rechtsuchenden besondere Kosten für Rechtsanwälte entstehen, durch unsere sozialistischen Gerichte entschieden werden können. Und fassen die Rechtsanwälte die von ihnen selbst durchgeführten zahlreichen kostenlosen Rechtsberatungen etwa nicht so auf, daß sie dabei viele Rechtsüchende vor unnötigen Prozessen und damit vor überflüssigen Kosten bewahren, und dienen sie damit nicht im besonderen Maße der, sozialistischen Gesetzlichkeit und der Festigung des Vertrauens unserer Werktätigen zu ihrem Staat? Letzten Endes geht es bei der Aufnahmepolitik der Anwaltskollegien vor allem auch darum, die kommerziellen Fragen gegenüber der ständigen politischen Stärkung der Kollegiums durch neue, fortschrittliche Mitglieder zurückzustellen. Sicher ist die Bilanzierung und finanzielle Sicherung der Aufgaben des Kollegiums als Institution stets zu beachten. Noch viel zuwenig aber werden bei der Entscheidung der Frage, ob und in welchem Umfang neue Rechtsanwälte zuzulassen sind, das Bedürfnis der Bevölkerung, die Sicherung der Ansprüche der Rechtsuchenden berücksichtigt. Steigert sich der Umsatz des einzelnen Mitgliedes in einem Umfang, daß besonders in gesetzwidriger Aus- 9 vgl. hierzu auch Böhme in NJ 1958 S. 64.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 300 (NJ DDR 1958, S. 300) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 300 (NJ DDR 1958, S. 300)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Strafverfahren beim Bundesnachrichtendienst? Antwort;Während der Befragung durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendientes in München;wurde ich auch über das gegen mich durchgeführte Strafverfahren wegen gesetzwidrigen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei , wie Informations- und Wirtschaftspolitik; die Sicherung der Staatsgrenzen, bestehende Reisebeschränkungen in das nichtsozialistische Ausland sowie die Abgrenzungspolitik zur BRD.

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