Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 29

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 29 (NJ DDR 1958, S. 29); deutung der Schöffenwahlen sprachen. Soweit die Ver-. anstaltungen der Schöffen in den Betrieben in Übereinstimmung mit der BGL und der Parteileitung erst für die Monate Januar/Februar geplant sind, werden die Schöffen dort auch über die von der Volkskammer am 11. Dezember 1957 angenommenen neuen Gesetze sprechen. Ein großer Teil unserer Schöffen hat auch die Verpflichtung hinsichtlich der Pressearbeit bereits erfüllt. Wo die Gelegenheit dazu gegeben war, wurde auch der Betriebsfunk eingeschaltet. Dabei entwickelten einige Schößen eine besonders große Initiative. So hat der Schöffe Bethke aus dem Braunkohlenkombinat „Otto Grotewohl“ in Böhlen in bisher 30 Pausenversammlungen gesprochen und außerdem je einen Artikel für die Zeitschrift „Der Parteiarbeiter“ und für die Zeitschrift der Volkspolizei geschrieben. Der Schöffe Landgraf arbeitet in der MTS Naundorf. Er hat bisher in sechs Brigadebesprechungen über die Bedeutung der Schöffenwahlen gesprochen und am 29. November 1957 vor der gesamten Belegschaft seinen Rechenschaftsbericht abgegeben. Die Richter des Bezirksgerichts haben es für ihre vordringliche Aufgabe angesehen, die Schöffen für diese mannigfaltige propagandistische Tätigkeit anzuleiten, und zwar sowohl in allen Schöffenschulungen als auch in persönlichen Aussprachen. Einige Schöffen sprachen ihr Manuskript, das sie für die Zeitung geschrieben hatten, zunächst mit uns durch. In jeder Schöffenschulung wurde über den Stand der Erfüllung der Verpflichtungen berichtet und die hierbei gewonnenen Erfahrungen ausgetauscht. Die Popularisierung der durch die Volkskammer verabschiedeten neuen Gesetze wird zu einer weiteren Mobilisierung aller Schöffen führen. Es ist darum zu erwarten, daß die Tätigkeit der Schöffen des Bezirksgerichts über die von ihnen übernommenen Verpflichtungen noch hinausgehen wird. ERICH W1RTH, Oberrichter am Bezirksgericht Leipzig Gut vorbereitete Justizausspracheabende führen zum Erfolg Ein Erfahrungsaustausch über die Vorbereitung von Justizaussprachen, wie ihn Brauer in NJ 1957 S. 700 anregt, ist insbesondere im Hinblick auf die bereits mit der Rechenschaftslegung der Schöffen beginnende Vorbereitung zur Schöffenwahl sehr nützlich. Auch das Kreisgericht Prenzlau ist dazu übergegangen, örtliche Ereignisse in den Justizausspracheabenden zum Gegenstand der Diskussion zu machen. Bei der Vorbereitung und Bekanntmachung der Justizaussprachen in den Gemeinden unseres Kreises helfen uns die beiden Gerichtsvollzieher unseres Gerichts, die beide Krafträder zur Verfügung haben. Sie fertigen die erforderlichen Plakate an und nehmen sie gelegentlich der Erledigung ihrer Aufträge mit in die Gemeinden, besprechen den Ausspracheabend mit dem Bürgermeister, dem Vorsitzenden der Nationalen Front und den in der Gemeinde wohnhaften Schöffen. Auf diese Weise erreichen sie meistens eine überaus rege Teilnahme der Bevölkerung. In der Gemeinde Seehausen wurde eine Aussprache durchgeführt, die wir mit „Auswertung der Strafsachen in der Gemeinde Seehausen“ ankündigten. Es handelte sich hierbei um drei Straftaten, die Bürger dieser Gemeinde begangen hatten, nämlich Verletzung fremden Fischereirechts, Körperverletzung und Beleidigung eines Volkspolizeiangehörigen. Gleichzeitig wurde bekanntgegeben, daß der in Seehaüsen wohnhafte Schöffe über seine bisherige Tätigkeit berichten werde und daß an der Aussprache sowohl ein Richter als auch ein Staatsanwalt und der Staatliche Notar teilnehmen würden. Die Versammlung war sehr gut besucht. Alle Anwesenden zeigten durch eine lebhafte Diskussion ihr Interesse an den behandelten Fragen. In der Gemeinde Drense erstattete der in der Gemeinde wohnhafte Schöffe in einer öffentlichen Ge- meindevertretersitzung Bericht über seine Tätigkeit bei Gericht. Außerdem wurde auch in dieser Gemeinde eine Strafsache erörtert. Ein Mitglied der Gemeindevertretung war hier von einem anderen Einwohner tätlich angegriffen und beleidigt worden. Auch in Drense war der Besuch sehr gut (von 290 Einwohnern nahmen 60 an der Veranstaltung teil) und die Diskussion außerordentlich lebhaft. Ähnlich gute Erfahrungen haben wir auch in den Gemeinden Fürstenwerder, Schapow, Schönermark und Dauer gemacht. Die Beteiligung Werktätiger an Justizaussprachen war immer dann gut, wenn u. a. auch örtlich interessierende Probleme besprochen wurden. Dieser Weg, den uns das Rundschreiben des Ministeriums der Justiz über die Justizaussprachen im III. Quartal gewiesen hat, brachte dem Kreisgericht Prenzlau gute Erfolge auch bei der Durchführung der Rechenschaftslegung der Schöffen und somit bei der Vorbereitung der bevorstehenden Schöffenwahl. GÜNTHER SCHUSTER, Richter am Kreisgericht Prenzlau Schöffen des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick treten in ihren Betrieben auf Die Vorbereitungen der im Februar und März 1958 stattfindenden Schöffenwahlen können nicht allein eine Aufgabe der Richter, Staatsanwälte und Notare sein. Hierzu bedarf es der breiten Mitwirkung unserer Bürger, insbesondere der zur Zeit an den Gerichten tätigen Schöffen. Von diesem Grundsatz ließ sich das Richterkollektiv des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick leiten, als es Ende Oktober 1957 in der Schöffenschulung gemeinsam mit den Schöffen Maßnahmen festlegte, um einen möglichst großen Teil der wahlberechtigten Bürger in der Wahlvorbereitungsperiode zu erfassen und ihnen die Grundsätze der Strafpolitik sowie die Arbeitsweise unserer demokratischen Gerichte zu erläutern. So wurden Versammlungen organisiert, auf denen Schöffen über ihre bisherige Tätigkeit berichteten und zu den bevorstehenden Schöffenwahlen Stellung nahmen. Sie erhielten zur besseren Vorbereitung eine vom Richter-kollektiv ausgearbeitete Rededisposition. In der Schöffenschulung vom 4. Dezember 1957 berichteten die Schöffen über die Durchführung der Versammlungen und bezeichneten die erhaltene Disposition als eine wesentliche Hilfe. Insgesamt 22 Schöffen sprachen in 19 Betrieben des Stadtbezirks auf Kurz- bzw. Berichterstattungsversammlungen vor insgesamt etwa 700 Bürgern. Besonders gut besucht waren Veranstal-ungen in der Berliner Yachtwerft, dem Defa-Kop'er-werk und der Berliner Müllabfuhr. Auch in den Wohngebieten hatten einige Schöffen Aussprachen durchgeführt. Allgemein bestand großes Interesse für die Fragen der Tätigkeit unserer Justizorgane. Es wurden so viele Fragen gestellt, daß man in einigen Betrieben, wie z. B. in der Yachtwerft Köpenick, beschloß, einen Richter des Stadtbezirksgerichts zu bitten, über bestimmte Fragen vor der Belegschaft zu sprechen. Dieser verhältnismäßig gute Besuch der einzelnen Kurzversammlungen war nur möglich, weil Betriebsleitung und Betriebsgewerkschaftsleitung dieser Betriebe die Versammlungen gut vorbereitet und in interessanter Weise angekündigt hatten. Im Funkwerk I und im Kabelwerk Oberspree sprachen Schöffen über den Betriebsfunk und konnten auf diese Weise ihre Kollegen mit der bevorstehenden Schöffenwahl vertraut machen. Auch diese Möglichkeit sollte noch häufiger ausgenutzt werden, besonders auch in Form von Zwiegesprächen am runden Tisch sowie durch Bekanntgabe einer Kurzbiographie der neuen Kandidaten. JOACHIM SCHLEGEL, Direktor des Stadtbezirksgerichts Berlin-Köpenick 29;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 29 (NJ DDR 1958, S. 29) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 29 (NJ DDR 1958, S. 29)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, e,pschaftlichkeit und Gesetzlich!:eit als Schwerpunkte erwfesen - die sichiere Beherrschung der strafverf aürensr echtliclien. Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Ergeben sich auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen unvorhergesehene Möglichkeiten der Verwirklichung politisch-operativer Zielstellungen, hat durch die Untersuchungsabteilung eine Abstimmung mit der zuständigen operativen Diensteinheit zu erfolgen, in deren Ergebnis diese über die Realisierung der erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen entscheidet. Für die Durchführung von Befragungen mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit Ermittlungsverfahren gegen Personen in Bearbeitung genommen. Das ist gegenüber dem Bahre eine. Zunahme von, Prozent. Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste sonstige Spionage bändesve rrä rische. Nach rieh ten-Übermittlung Land es rräter?ische Agententätigkeit - Landesve rräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Dive rsion Staatsfeindlicher Menschenhandel Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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