Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 283

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 283 (NJ DDR 1958, S. 283); Monat durchschnittlich erzielten Einnahmen wesentlich übersteigt, und die Erteilung der Auszahlungsanordnungen erst im folgenden Monat erfolgen kann? Es müssen dann oft Monate vergehen, bis die Auszahlungen (Erstattungen aus dem Einnahmekonto) an die einzelnen Empfangsberechtigten vorgenommen werden können, weil der ursprünglich eingezahlte Betrag infolge der Kontenglattstellung am Monatsende der Verwaltungsbuchhaltung im nächsten Monat nicht mehr zur Verfügung steht und daher die Zahlungen aus den laufenden Einnahmen vorgenommen werden müssen. Verzögerungen der Auszahlungen an die Berechtigten ergeben sich auch dann, wenn die auszuzahlenden Beträge derart hoch sind, daß zur Erstattung nach den bestehenden Haushaltsvorschriften die Genehmigung des übergeordneten Haushaltsorgans (Ministerium der Finanzen) erforderlich ist. Wenn die beiden vorstehend geschilderten Möglichkeiten Zusammentreffen, dann wird die Verzögerung evtl, noch größer. Hierdurch können den Empfangsberechtigten erhebliche Nachteile entstehen; der Zinsverlust ist nur einer davon. Viel schwerer kann die nicht sofortige Zahlung des auf den einzelnen entfallenden Erlösanteils diesen treffen, wenn er aus irgendwelchen dringenden Gründen mit diesem Gelde gerechnet hat. Deshalb müßte weiterhin erwogen werden, ob und inwieweit bei jeder Verwaltungsbuchhaltung ein Verwahrkonto eingerichtet werden kann, aus dem Rückzahlungen ohne Genehmigung des übergeordneten Haushaltsorgans vorgenommen werden können und das einer Glattstellung am Monatsende nicht unterliegt. Dieses Verwahrkonto könnte zugleich als Hinterlegungskonto des am gleichen Ort befindlichen Staatlichen Notariats Verwendung finden. PETER WALLIS, Sekretär am Kreisgericht Mühlhausen/Thüringen Aus der Tätigkeit des Potsdamer Notaraktivs Auf den letzten Plenartagungen des Zentralkomitees der SED wurde immer wieder die Vereinfachung des Staatsapparates und die Verbesserung seiner Arbeitsweise behandelt. Auch in der Justiz setzte daraufhin eine gründliche Untersuchung der bisherigen Arbeitsmethoden ein. Ein Ergebnis dieser Diskussion war im Bezirk Potsdam die Bildung des Notaraktivs. Diesem gehören sieben aktive und fachlich gute Staatliche Notare des Bezirks (von insgesamt 33) an, die gleichzeitig die einzelnen Gruppen der Notariate (groß, klein, Stadt, Land) vertreten. Die bisherige Arbeit hat bestätigt, daß das Aktiv der Verbesserung der anleitenden und kontrollierenden Tätigkeit des Notarinstrukteurs der Justizverwaltungsstelle dient. Die gründliche und allseitige Erörterung vieler Fragen unter Beachtung der Erfahrungen der Praxis bei den einzelnen Notariaten führt zu richtigen Beschlüssen und Anordnungen. Sie hebt jedoch die Verantwortlichkeit des Instrukteurs auf keinen Fall auf (insoweit kann der Charakter des Aktivs nur beratend sein). Große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit hat die gute Vorbereitung der Mitglieder des Aktivs auf die einzelnen Probleme. Deshalb wird bei der Einladung zu den Tagungen, die alle sechs bis acht Wochen stattfinden, außer der Tagesordnung die von den einzelnen Mitgliedern zu studierende Literatur angegeben. So konnten infolge der guten Mitarbeit aller Aktivmitglieder solche wichtigen Probleme wie „Sozialistisches Eigentum und guter Glaube“, „Ausgleichsanspruch“, „Entziehung des Pflichtteils des Ehegatten“, „Belastung volkseigener Eigenheime“ u. a. m. mit sämtlichen hierüber in der „Neuen Justiz“ und in „Staat und Recht“ erschienenen Beiträgen durchgearbeitet werden. Um die Ergebnisse dieser Besprechungen allen Notaren des Bezirks zu vermitteln, führen die Aktivmitglieder anschließend in sieben Stützpunkten des Bezirks hierüber Seminare durch. Besonders begrüßt wird auch von allen Notaren, daß sich das Notaraktiv mit den in den einzelnen Kreisen aufgetretenen rechtlichen Zweifelsfragen befaßt, was besonders für die Ein-Mann-Notariate eine große Hilfe bedeutet. Das Notaraktiv klärte z. B. Fragen wie „Kann ein Erbvertrag in der Form des § 2269 BGB geschlossen werden, auch wenn die Vertragspartner keine Eheleute sind?“, „Hat das Staatliche Notariat bei der Erbscheinserteilung zu prüfen, ob eine Pflichtteilsentziehung gemäß § 2336 BGB wirksam ist? Welchen Rechtscharakter hat insbesondere die Bestimmung des § 2336 Abs. 3 BGB?“, „Läßt § 925 BGB eine Auslegung dahin zu, daß die einzelnen Mitglieder einer Gesamthandsgemeinschaft einzeln mit dem anderen Vertragsteil die Auflassung erklären können?“ Auch hierauf bereiteten sich alle Aktivmitglieder bis zur Tagung genau vor. Die Behandlung der Entscheidungen und Artikel der „Neuen Justiz“ und der anderen Fachzeitschriften bildet einen ständigen Tagesordnungspunkt. Oft ergeben sich hieraus z. B. notwendige Rücksprachen mit anderen Bezirksdienststellen. So wurde z. B. in Auswertung der in NJ 1957 S. 815 veröffentlichten Entscheidung des Obersten Gerichts der Rat des Bezirks darauf hingewiesen, die Grundbuchämter anzuweisen, für die Kirche grundbuchlich eingetragene Lasten, die auf Rechtseinrichtungen und -anschauungen der Feudalzeit beruhen, als gegenstandslos zu löschen. Bewährt hat sich auch die Behandlung'von Problemen gemeinsam mit Vertretern anderer Bezirksdienststellen, um für den Bezirk einheitliche Arbeitsverfahren zu erreichen. So wurde bereits im August 1957 mit Vertretern der Deutschen Notenbank das Verfahren bei Hinterlegungen für Personen unbekannten Aufenthalts festgelegt. Weiterhin wurden mit Vertretern der Investitionsbank Fragen der Veräußerung und Belastung landwirtschaftlicher Entschuldungsbetriebe und mit Vertretern der Abt. Inneres (Kataster) des Rates des Bezirks und Grundbuchführern Verbesserungsvorschläge zum „vereinfachten“ Verfahren der Bekanntmachungen in Grundbuchsachen durchgesprochen. Wertvolle Hinweise für die Arbeit des Notaraktivs haben sich auch bei der Auswertung der Revisionsund Instruktionsberichte ergeben. So wurde z. B. die Frage des Wirkungskreises bei Gebrechlichkeitspflegschaften, die bei vielen Notariaten falsch behandelt worden war, besprochen. Die Mitglieder des Notaraktivs nehmen an den Revisionen bei den Staatlichen Notariaten teil und unterstützen insoweit besonders den Instrukteur der Justizverwaltungsstelle. Durch das bei den Notariaten eingeführte System der gegenseitigen Kontrolle wollen wir erreichen, daß sich die Revisionen in Zukunft mehr auf die Schwerpunkte konzentrieren. Die besondere Verantwortung des Notaraktivs für die Arbeit der Staatlichen Notariate kommt aber in der Behandlung solcher Fragen zum Ausdruck wie „Mitwirkung der Staatlichen Notariate bei der Vorbereitung und Durchführung der Schöffen wähl“ und „Auswertung der politischen Massenarbeit der Staatlichen Notariate im Bezirk im Jahre 1957“. Die Vorschläge des Notaraktivs werden zu einer weiteren Aktivierung aller Mitarbeiter beitragen, ohne daß administrative Maßnahmen notwendig sind. Die Mitglieder des Notaraktivs sehen es als ihre besondere Pflicht an, in alles Kreisen die politische Aktivität zu heben. Erfolgreich war die Arbeit des Aktivs auch auf dem Gebiet der Arbeitsorganisation. Der Musterarbeitsplan ist bereits zur Arbeitsgrundlage vieler Notariate des Bezirks geworden. Bei der Auswertung neuer Arbeitsmethoden können die Erfahrungen der einzelnen Notariate unmittelbar berücksichtigt werden. Früher mußten alle hier behandelten Fragen vom Instrukteur allein entschieden oder in den Arbeitstagungen mit allen Notaren besprochen' werden. Die Arbeitstagungen können jetzt konzentrierter durch-gefüihrt werden. Da das Notaraktiv monatlich tagt, ist auch eine raschere Lösung der Probleme garantiert. Die Ergebnisse der Beratungen' gehen allen Notariaten zu und werden in allen Kreisen beachtet werden. Die übrigen Notare sparen auf diese Weise wertvolle Arbeitszeit, und der Staatshaushalt spart Mittel für Reisegelder. ELLENOR OEHLER, Instrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Potsdam ¥ 283;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 283 (NJ DDR 1958, S. 283) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 283 (NJ DDR 1958, S. 283)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Qualität und Wirksamkeit der vor allem der erforderlichen Zielstrebigkeit, durch den offensiven Einsatz der zu nehmen. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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