Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 280

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 280 (NJ DDR 1958, S. 280); Rückfallerbschaft entspricht. Bei der Rückfallerbschaft fiel mangels eines Nachfolgers das der Nachkommenschaft von einer Seite angefallene Vermögen nicht dem hinterbliebenen Ehegatten, sondern dem nächsten lebenden Verwandten der betreffenden Seite zu. Diese Institution wurde wegen ihres feudalen Ursprungs vielfach angegriffen. Die konkrete Prüfung ihrer Auswirkungen führte zu der Erkenntnis, daß diese Einrichtung bei nur kurzer Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht; denn sie verhindert, daß das Vermögen, das von der Familie des verstorbenen Ehegatten stammt, auf die andere Ehehälfte und später von dieser auf ihre Familie oder vielfach sogar auf ihren zweiten Ehepartner übergeht. Bei einer langen Ehe ist diese Einrichtung jedoch unbillig, da sie dem hinterbliebenen Ehegatten Vermögen entzieht, an dem ihm jahrzehntelang die Mitbenutzung zustand, an das er sich gewöhnt hat und das nun an einen oft gänzlich unbekannten Verwandten der Seitenlinie fällt. Der Entwurf stellt sich schließlich auf den Standpunkt, daß ibei einer Institution nicht der Ursprung den Ausschlag geben darf, sondern nur ihr heutiger praktischer Wert, und regelt die Institution in dem Sinne, daß eine Rückfallerb- schaft hinsichtlich des angefallenen Vermögens nicht stattfindet, wenn die Ehe längere Zeit bestand oder wenn nur noch entferntere Verwandte vorhanden sind (§§ 252 258). V Die Diskussion über den Entwurf ist in Budapest und in den Bezirkshauptstädten der Ungarischen Volksrepublik in vollem Gange. Das Interesse ist sehr groß: im Buchhandel war der Text des Entwurfs schon in den ersten Tagen vergriffen. Die Zahl der Teilnehmer an den Diskussionen übertrifft alle Erwartungen, und die Bestimmungen des Entwurfs werden sehr eingehend besprochen. Auch zahlreiche schriftliche Bemerkungen, Vorschläge, Kritiken und Aufsätze gehen den Redaktionen der juristischen Zeitschriften und den die Diskussionen veranstaltenden Organen zu. Das bedeutet, daß die Ausarbeitung des Entwurfs von breiten Schichten der ungarischen Juristen als ein wichtiges Ereignis betrachtet wird. Alle möchten dazu beitragen, daß das Gesetz die Erfahrungen und das Wissen des breitesten Kollektivs der Juristen widerspiegelt. Aus der Praxis für die Praxis Erfahrungen des Kreisgerichts Oschersleben bei der Vorbereitung der Schöffenwahl Das Kreisgericht Oschersleben hatte bereits am 28. Februar als erstes Gericht der DDR die Schöffenwahl 1958 abgeschlossen. Wie konnte es zu diesem Erfolg kommen? Welche Arbeitsmethoden haben wir angewandt? In Anbetracht der hohen politischen Bedeutung der Schöffenwahl galt es zunächst, alle Angestellten des Kreisgerichts davon zu überzeugen, daß eine erfolgreiche Durchführung der Wahl von ihrer Mitarbeit abhängt und daß nur ein starkes Kollektiv diese große Aufgabe meistern kann. Gemeinsam mit der Betriebsparteiorganisation und der BGL traf der Kreisgerichtsdirektor Vorbereitungen dafür, daß die Schöffenwahl vor allen anderen Problemen in den Arbeitsbesprechungen und in der staatspolitischen Schulung behandelt wurde. Die Schulung wurde vom Direktor selbst geleitet. Die Kollegen erhielten hier einen genauen Überblick über die Mitarbeit der Werktätigen bei der Lenkung und Leitung des Staates. Schon im September 1957 beriet das Schöffenaktiv des Kreisgerichts, welche Schöffen erneut kandidieren sollten. Man berücksichtigte dabei ihre Aktivität, den Besuch der Schulungen, die massenpolitische Arbeit, die Mitarbeit in der Rechtsprechung usw. Die Richter sprachen sodann in den Schulungen mit den betreffenden Schöffen, schätzten ihre Arbeit ein und gaben ihre Zustimmung zur Kandidatur. Von den 97 durch das Schöffenaktiv vorgeschlagenen alten Schöffen wurden 76 von den Parteien und Massenorganisationen als Kandidaten benannt. In weiteren Beratungen mit den Leitern der Schöffenkollektive wurde die Form der Rechenschaftslegungen festgelegt. Die Schöffenkollektive erhielten den Auftrag, mit den Ortsausschüssen der Nationalen Front und den Betriebsgewerkschaftsleitungen in den Betrieben die Rechenschaftslegungen ideologisch und organisatorisch vorzubereiten. Die Schöffen hielten Kurzreferate in den Belegschaftsversammlungen, in denen sie auf die Bedeutung der Rechenschaftslegung, der Auswahl der neuen Kandidaten und der Wahl hinwiesen. In fast allen Betrieben brachten die Wandzeitungen Artikel über die Bedeutung der Wahl. Es wurden Transparente angebracht. Auch der Betriebsfunk wies laufend auf die Wahlen hin. Bis zum 10. November 1957 meldeten alle Kollektivleiter die Termine der Veranstaltungen. Die Mitarbeiter des Kreisgerichts bildeten Arbeitsgemeinschaften unter Leitung der Richter, Sekretäre, Gerichtsvollzieher, Notare und Staatsanwälte. Die Arbeitsgemeinschaften halfen den Gemeinden und Betrieben bei der Anleitung der einzelnen Schöffenkollektive. Das Kreisgericht führte in Zusammenarbeit mit den Ortsausschüssen der Nationalen Front, den Betriebsgewerkschaftsleitungen und den Volksvertretern der Gemeinden 26 Berichterstattungen durch, an denen 90 Prozent aller Schöffen teilnahmen. 1415 Bürger besuchten die Veranstaltungen. Ein Sekretär sorgte auftragsgemäß dafür, daß der jeweilige Referent eine Fahrgelegenheit hatte. Während der Rechenschaftslegung protokollierten Mitarbeiter des Kreisgerichts den Ablauf der Veranstaltung. Das Protokoll wurde 1 am folgenden Tag der Justizverwaltung und dem Wahlausschuß überstandt, so daß sowohl der Wahlausschuß als auch die übergeordnete Dienststelle eine Übersicht über den Ablauf der Veranstaltungen hatten. Nachdem wir die Anleitung des Ministeriums der Justiz zur Durchführung der Schöffenwahl erhalten hatten, nahmen wir Verbindung zum Sekretär des Rates des Kreises, dem Kreisausschuß der Nationalen Front und dem Kreisausschuß des FDGB auf. Der Wahlausschuß im Kreis Oschersleben konstituierte sich am 18. Oktober 1957. Der Direktor des Kreisgerichts erhielt hier den Auftrag, vor dem Blockausschuß über die Bedeutung der Schöffenwahl zu sprechen. Schon nach der ersten Sitzung des Wahlausschusses stand für den Kreis Oschersleben fest, wie die soziale und politische Zusammensetzung der Kandidaten aussehen muß. Es wurde beschlossen, daß die Kandidaten bis spätestens 5. Januar 1958 zu benennen sind. Die Parteien und Massenorganisationen erhielten hiervon Nachricht. Das Kollektiv des Wahlausschusses, die gute Zusammenarbeit mit den Vertretern des Kreisausschusses der Nationalen Front, des FDGB und die Initiative des Sekretärs des Rates des Kreises versetzten uns in die Lage, bis zum 5. Januar 1958 sämtliche Kandidaten benennen zu können und vom Wahlausschuß überprüfen zu lassen. Dabei wurde allerdings festgestellt, daß der Anteil der Arbeiter zu gering war. Durch Überzeugungsarbeit gelang es uns, die Zahl der Arbeiter, vor allem auch der Landarbeiter, wesentlich zu erhöhen. Trotzdem kann der Anteil der Arbeiter auch heute noch nicht voll befriedigen. Auch in anderen Kreisen ist der Prozentsatz der Arbeiter unter den Schöffen noch zu gering. Die Auswahl der Kandidaten muß in Zukunft noch sorgfältiger erfolgen. Man sollte erwägen, ob die Auswahl der Schöffenkandidaten nicht schon ein halbes Jahr vor Ablauf der Wahlperiode vorgenommen werden müßte. Die Vorbereitungen der Wahlversammlungen erfolgten unter denselben Gesichtspunkten wie die Vorbereitungen der Rechenschaftslegungen. Dem Kollektiv 280;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhandler-banden ist die volle Erschließung der operativen Basis Staatssicherheit in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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