Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 273

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 273 (NJ DDR 1958, S. 273); läßlich des 13. Jahrestages der Befreiung Ungarns vom Faschismus sagte, keine andere Politik als die der friedlichen Koexistenz, die Politik der sinnvollen Kompromisse, die kein Land übervorteilt und die Sicherheit eines jeden Staates garantiert. Was zwischen den Atommächten ajiszuhandeln ist, muß ehrlich gewollt sein, anders hat eine Vereinbarung keinen Sinn und keinen Bestand. Die Völker wissen um die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit der sowjetischen Friedensbemühungen, um den unbeirrbaren Kampf der Sowjetunion für das vorbehaltlose Verbot der Kernwaffen, für die unverzügliche Einstellung der Kernwaffenversuche und für die Liquidierung des kalten Krieges in seinen mannigfachen Erscheinungsformen die Staatsmänner und Diplomaten in Washington und Bonn müssen es noch lernen! Der weltweite Protest gegen das Nein aus Washington zeigt ihre wachsende Isolierung und sollte ihnen Veranlassung zum Nachdenken und Umdenken sein. * Am 25. März 1958 beschloß die reaktionäre CDU-Mehrheit des Bonner Parlaments die Ausrüstung der Bundeswehr mit „modernsten“ Waffen“; es wurde kein Zweifel darüber gelassen, daß darunter Atomwaffen zu verstehen seien. Inzwischen wurden mit Frankreich die ersten Vereinbarungen über eine Starthilfe bei der Entwicklung dieser „modernsten Waffen“ abgeschlossen, und in den USA wurden die ersten Lehr- und Versuchsmodelle erworben. Die voreilige Ablehnung der sowjetischen Initiative zur Einstellung der Kernwaffenversuche durch Washington und der Beschluß des Bundestages vom 25. März stehen in engem Zusammenhang. Beide sind auf dem gleichen, höchst giftigen Nährboden gewachsen, nämlich dem Antisowjetismus, „dem Hexenwahn des 20. Jahrhunderts“, wie ihn der bekannte westdeutsche Publizist und Zeitungswissenschaftle Prof. Dr. Hagemann kürzlich treffend kennzeichnete1'. Wer gegen diesen Hexenwahn auftritt, den versucht man „durch Rufmord gesellschaftlich zu diffamieren, (ihm) die materielle Existenzgrundlage zu entziehen und in der physischen Existenz zu treffen. Ein einziges kritisches Wort kann ausreichen, um den Verräter an der freien Welt auf die schwarze Liste zu setzen, ihn einem Disziplinarverfahren oder dem Boykott seiner Klienten oder Kunden auszusetzen. Man hat im Dritten Reich gelernt, wie man so etwas macht Die Exekütoren sind teilweise die gleichen Leute, die dies Metier schon im Dritten Reich ausgeübt haben und die nur darauf zu warten scheinen, daß die Konzentrationslager bald wieder eingeführt wenden.“* * Durch den Beschluß vom 25. März werden Hitler-Generalen und Revanche-Politikern Kernwaffen in die Hand gegeben. Was z. B. der Bonner „Verteidigungs“-Minister Strauß mit solchen Waffen machen will, hat er am Vorabend seiner letzten Amerika-Reise in einem AP-Interview auseinandergesetzt, wo er sich über Frieden und Sicherheit durch „atomare Abschreckung“ wie folgt äußerte: „Das Echo auf den ersten (nach Herrn Strauß selbstverständlich von östlicher Seite abgegebenen G. R.) Gewehrschuß wird eine nukleare oder thermonukleare Explosion sein.“ Ein Gewehrschuß, von dem niemand später feststellen kann, wer ihn wann und wo abgefeuert hat, genügt Herrn Strauß, um Deutschland und die Welt in den Atomkrieg zu stürzen. Vor diesem Hintergrund werden die beschwörenden Worte des FDP-Vorsitzenden und Bundestagsabgeordneten Dr. Maier verständlich, der davor warnte, dem „neuen Reichskriegsminister“ Strauß ein Feldgeschütz oder gar eine Atomrakete anzuvertrauen. Für den Fall der durch die Anstrengung aller friedliebenden Menschen verhindert werden muß , daß die Bundesrepublik in einen NATO-Atomkrieg verwickelt wird, und für den weiteren Fall, daß die Bundesbürger eines Tages des Atomkrieges überdrüssig werden und nicht mehr zu seiner Fortsetzung bereit 1 2 1 Hagemann, Der Hexenwahn des 20. Jahrhunderts, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 3 vom 20. März 1958, S. 161 ff. 2 Hagemann, a. a. O. S. 165. sind, müssen sie nach Heft 2/1957 der NATO-Zeit-schrift „Revue Militaire Generale“ damit rechnen, daß sie aus Gründen der „militärischen Notwendigkeit“ von ihren NATO-Partnern mit NATO-Atombomben durch in Nordafrika stationierte NATO-Verbände „ausgeschaltet“ werden. „Ausschalten“ das ist die verniedlichende Umschreibung für Tod und Vernichtung! Gegen diese bundesrepublikanische Neuauflage wilhelminischen und hitlerischen Säbelrasselns, vermehrt um die NATO-Vernichtungsstrategie, wehrt sich das ganze deutsche Volk und mit ihm alle den Frieden liebenden Menschen in der ganzen Welt. Volkskammer und Regierung der Deutschen Demokratischen Republik haben seit Jahren vor den verhängnisvollen Folgen der westdeutschen Aufrüstung gewarnt. Diese Warnungen sind nicht ungehört verhallt. Vom Paulskirchen-Manifest über die Erklärung der Göttinger Achtzehn bis zum Aufruf von 44 Universitätsprofessoren an die gewerkschaftlich organisierte Arbeiterklasse und den jüngsten Umfragen der Meinungsforscher zeigt sich, daß die westdeutsche Bevölkerung in ihrer überwiegenden Mehrheit die atomare Bewaffnung der Bundeswehr ablehnt; eine Erhebung des EMNID-Instituts ergab, daß 83 Prozent der Befragten die Ausrüstung mit Atomwaffen verneinten, und selbst solche, die bei der letzten Bundestagswahl CDU gewählt hatten, waren zu 71 Prozent dagegen! Wenn dennoch gegen den Willen des Volkes die Atombewaffnung beschlossen wurde, dann ist nach dem Versagen des Bonner Parlaments das Volk zum Handeln aufgerufen und legimitiert. In Art. 21 des Bonner Grundgesetzes heißt es: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit.“ Mitwirken das heißt doch, daß die Parteien im Parlament nur eine Seite, eben die parlamentarische Seite der politischen Willensbildung, darstellen und daß es daneben noch eine andere Seite, die außerparlamentarische Seite, der Willensbildung des Volkes gibt, von dem nach Art. 20 alle Staatsgewalt ausgeht oder besser: ausgehen soll. Außerparlamentarische Aktionen, wie sie in Form von Unterschriftensammlungen, Protestdemonstrationen, Volksbefragungen und Streiks von den Gewerkschaften, der Aktionsgemeinschaft „Kampf dem Atomtod“ u. a. vorbereitet und durchgeführt werden, sind als nationale Notstandshandlung gerechtfertigt und verfassungsrechtlich legimitiert. Aus den gleichen Gründen sind die von einzelnen SPD-Länder-regierungen beabsichtigten Volksbefragungen zulässig und können daher nicht von Bonn im Wege des Bundeszwanges nach Art. 37 untersagt werden. In dieser Situation, in der die westdeutsche Bevölkerung in Bewegung gerät, rufen die Bonner Atomkrieger nach dem Staatsanwalt und fordern die Mund-totmachung und Ausschaltung aller Gegner einer atomaren Aufrüstung. So wurde im „Rheinischen Merkur“ vom 28. März, dem Sprachrohr der Bonner Klerikalfaschisten, ein anonymer Aufsatz veröffentlicht, in dem die Ausführungen des hessischen Kirchenpräsidenten Niemöller über die Notwendigkeit eines Generalstreiks im Kampf gegen die atomare Aufrüstung zitiert werden, um daran folgende Denunziation zu knüpfen: „Es ist geboten, Niemöller zu fragen, ob er zu diesen Zitaten steht; denn dann hätte er wirklich eine letzte Grenze überschritten Er hätte sich zum Anwalt und Prediger der Unordnung, zum Zerstörer von Freiheit, Widerstandswillen und Selbstbehauptung gemacht, ja, er hätte sich sogar strafrechtlich exponiert und die Frage an die Justiz herausgefordert, ob sie diese Erschütterung und Aushöhlung des staatlichen Regiments länger dulden will.“ Dieser Gesinnungsterror ist, wie bereits weiter oben gezeigt wurde, typisch für die Kampfesweise der Atomkrieger zur politischen Entmündigung des Volkes. Die Bindung Westdeutschlands an die NATO ist nicht nur für die westdeutsche Atomaufrüstung, sondern auch für die vertiefte Spaltung Deutschlands verantwortlich zu machen. Die NATO ist eines der größten Hindernisse für die deutsche Wiedervereinigung. Der Kampf gegen die westdeutsche NATO-Mitglied-schaft ist daher unerläßlich. Ein neuer Ansatzpunkt dieses Kampfes ergibt sich aus Art. 12 des./ NATO-Vertrages von 1949; danach nehmen nach zehnjähriger 273;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel Bestandteil operativer Spiele. Dazu können alle operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit , Potenzen anderer staatlicher Organe und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen genutzt werden.

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