Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 272

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 272 (NJ DDR 1958, S. 272); damit ein wichtiges Mittel zur Anleitung und Kontrolle der Fachabteilungen nicht benutzt. Die Abteilungsleiter wurden zwar vom Bezirksstaatsanwalt über viele Dinge informiert, jedoch teilweise mit Einzelfragen überhäuft, während die Information in wichtigen Fragen unterblieb. Überhaupt beschäftigt sich der Bezirksstaatsanwalt zuviel mit Einzelfragen, die er den Abteilungsleitern zur selbständigen Erledigung übertragen kann. Er orientiert sich in seiner Tätigkeit auf das unmittelbare Aufsuchen der Kreisstaatsanwälte, ohne die Fachabteilungen veranlaßt zu haben, eine ständige systematische Instrukteurtätigkeit in den Kreisen zu entfalten. Durch diese Verschiebung der Proportionen hat er die Kontrolle und Anleitung der Fachabteilungen stark vernachlässigt. Genauso wenig wie zwischen den Abteilungen der Bezirksstaatsanwaltschaft und den Senaten des Bezirksgerichts besteht eine systematische Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksstaatsanwalt, dem Direktor des Bezirksgerichts und dem Leiter der Justizverwaltungsstelle. Der entscheidende Mangel in der Arbeit der Bezirksstaatsanwaltschaft besteht aber darin, daß es bisher kaum Auseinandersetzungen in der Betriebsparteiorganisation der SED über den politisch-ideologischen Zustand der Mitarbeiter gegeben hat. Wenn solche Auseinandersetzungen nicht geführt werden, wird es nicht möglich sein, die vorhandenen Schwächen zu überwinden. Dafür tragen nicht nur der Bezirksstaatsanwalt und die Parteileitung, dafür trägt jeder einzelne Genosse die Verantwortung. Kampf den Atomkriegern! Von Dr. GERHARD REINTANZ, Dozent an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-XJniversität Halle Wenn auch die Normen des Völkerrechts bereits die Anwendung der Kernwaffen im Krieg und ihre Erprobung zur Vorbereitung eines Krieges verbieten, so fordert die friedliebende Menschheit dennoch mit guten Gründen das ausdrückliche und feierliche Verbot der Herstellung, Lagerung und Anwendung aller Kernwaffen. Die Einstellung der Kernwaffenversuche ist ein erster, wichtiger Schritt zum völligen Kernwaffenverbot; sie ist angesichts der radioaktiven Verseuchung, die insbesondere von den amerikanischen und britischen Versuchsexplosionen ausgeht, denen sich u. U. in absehbarer Zeit französische hinzugesellen können, zu einer brennenden Frage geworden, die alle Menschen angeht. Zum Ausspruch eines solchen Verbots sind in der gegenwärtigen Situation die drei großen Atommächte die Sowjetunion, die USA und Großbritannien berufen. Die Regierungen der beiden imperialistischen Großmächte haben zwar oft und dann meistens sehr wortreich ihre Bereitschaft zur Abrüstung erklärt, aber den ersten entscheidenden Schritt, mit der Sowjetunion das bedingungslose Kemwaffenverbot zu vereinbaren, haben sie bisher nicht getan. Sie sind immer noch von falschen Vorstellungen über ihre eigene militärische Stärke und über die Wehrkraft der sozialistischen Staaten befangen und wiegen sich in der gefährlichen Illusion, mit Militärpakten und Atombomber-Stütz-punkten eine Schlinge rund um das sozialistische Lager gelegt zu haben. Die interkontinentalen Raketen und die beiden Sputniki sollten die Planer im Pentagon zur Vernunft mahnen! Auch sollten sie die Labilität ihrer Paktsysteme NATO, Bagdad-Pakt, SEATO und OAS nicht ganz außer acht lassen. * Am 31. März 1958 beschloß der Oberste Sowjet, geleitet von dem Bestreben, in jeder Weise zur Beseitigung der Atomkriegsgefahr beizutragen, alle Experimente mit Atom- und Wasserstoffwaffen einseitig einzustellen. Er appellierte zugleich an die Parlamente der USA und Großbritanniens sowie an die Parlamente aller Länder der Welt, diese sowjetische Initiative zu unterstützen, und unterstreicht in dem Appell an den westdeutschen Bundestag mit ernsten Worten die Folgen einer atomaren Aufrüstung der Bundesrepublik. Was aber wird, wenn die USA und Großbritannien der Sowjetunion nicht folgen? In der sowjetischen Regierungserklärung sagte Außenminister Gromyko zu dieser Frage: „Werden sich die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien der Sowjetunion anschließen und ihrerseits die Einstellung der Atom- und Wasserstoffwaffenversuche beschließen, so wird die heute alle Völker tief bewegende Frage endlich ihre Lösung finden: mit den Versuchsexplosionen von Kernwaffen wird überall und auf immer Schluß gemacht sein. Falls die Regierungen der übrigen Länder, die über Kernwaffen verfügen, der Initiative der Sowjetunion nicht folgen, sondern nach wie vor Atom- und Wasserstoffbomben zur Explosion bringen werden, so wird die Sowjetunion natürlich in der Frage der Kemexperimente den Interessen ihrer Sicherheit Rechnung tragen und entsprechend handeln müssen.“ Der Beschluß vom 31. März ist geeignet, das von den Westmächten in eine Sackgasse geführte Abrüstungsgespräch wieder zu beleben, und stellt eine erneute, ernste politisch-moralische Aufforderung an die Regierungen und Parlamente der USA und Großbritanniens dar, ihren Erklärungen über ihre angebliche Abrüstungsbereitschaft entsprechende Taten folgen zu lassen. Nachdem die Sowjetunion in den letzten Jahren in mehreren Etappen ihre Streitkräfte bedeutend verminderte, gab sie mit dem Beschluß vom 31. März einen weiteren Beweis für den friedliebenden Charakter ihrer Politik, der bei allen Völkern Zustimmung gefunden hat. Die Völker wissen, daß die Einstellung der Kernwaffenversuche durch die drei Großmächte eine Wende in den internationalen Beziehungen herbeiführen würde und einen verheißungsvollen Anfang zur Schaffung internationalen Vertrauens und zur Stabilisierung des Friedens darstellen könnte. Die Völker erwarten daher von den Regierungen und Parlamenten der USA und Großbritanniens, daß sie die sowjetische Initiative aufgreifen und von weiteren Kernwaffenversuchen Abstand nehmen. Die USA-Regierung hat in einer ersten, offenbar übereilten und in verärgerter und gereizter Stimmung abgegebenen Erklärung vom 1. April einen ablehnenden Standpunkt eingenommen, und USA-Außen-minister Dulles gab am 2. April bekannt, daß „die amerikanischen Kernwaffenversuche fortgesetzt würden, bis eine von den Vereinigten Staaten gewünschte Atomabrüstungsübereinkunft möglich sei“. USA-General Norstad, Oberkommandierender der NATO-Streitkräfte in Europa, verlangte wenig später höchst provokatorisch die unbedingte Fortsetzung der Kernwaffenversuche und die Entwicklung neuer Typen, die „in konzentrierter Form eine große Wirkung“ erzielen. Auch in London, Paris und Bonn bemühen sich offizielle Sprecher, weitere Experimente mit Kernwaffen vor der empörten Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Vor allem ist man der Meinung, die Einstellung dieser Experimente könne nicht genügend kontrolliert werden. Dieser Einwand ist aus zwei Gründen nicht stichhaltig: einmal ist jeder Kernwaffenversuch, wo immer er auch auf der Erde stattfinden möge, in kurzer Zeit mit modernen Meßmethoden nachweisbar, zum anderen hat sich die Sowjetunion mehr als einmal bereit erklärt, an einem wirksamen Kontroll-system mitzuarbeiten. Außenminister Dulles irrt, wenn er glaubt, gegenüber der Sowjetunion einseitig eine amerikanische Atomabrüstungskonvention durchsetzen zu können. Mit der Sowjetunion verhandelt man nicht vom überheblichen Standpunkt einer Politik angeblicher Stärke. Mit der Sowjetunion verhandelt man nur als gleichberechtigter Partner um eines gemeinsamen Zieles willen, das der Sicherung des Friedens dient. Es gibt, wie Ministerpräsident Chruschtschow in Budapest an- 272;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 272 (NJ DDR 1958, S. 272) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 272 (NJ DDR 1958, S. 272)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten Inhaftierter; - Einleitung von wirkungsvollen politisch-operativen Maßnahmen gegen Inhaftierte, die sich Bntweichungsabsichten beschäftigen, zur offensiven Verhinderung der Realisierung solcher Vorhaben; - ständige Überprüfung des Standes der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beschuldigtenvernehmung ist. Dementsprechend sind auch die bereits in anderem Zusammenhang dargestellten detaillierten gesetzlichen Bestimmungen über das Vorgehen des Untersuchungsführers ausgestaltet. Sie sind eingeordnet in die Grundsätze des Strafverfahrens und in die Erfordernisse der Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlich keit und Gesetzlichkeit bei der Realisierung von Maßnahmen der inoffiziellen und offiziellen Beweisführung sowie bei der Beweis Würdigung; der komplexe, aufeinander abgestimmte Einsatz der tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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