Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 27 (NJ DDR 1958, S. 27); Charakter der verfassungsfeindlichen Vereinigung nach § 90a StGB ab. Und weil die Angeklagten die angeblich verfassungsfeindliche Zielsetzung dieser Organisationen erheblich gefördert hätten, bezeichnet die Anklage sie als „Rädelsführer“! Eine weitere erstaunliche und ebenso gewaltsame Konstruktion der Anklageschrift geht dahin, Solidaritätsaufrufe für eingekerkerte Patrioten und die Entfaltung einer Protestbewegung gegen die Justizwillkür in politischen Strafverfahren als verfassungsverräterische Zersetzung gemäß § 91 StGB anzusehen. Dieser Tatbestand, der mit § 90a und den übrigen Bestimmungen über Staatsgefährdung durch das 1. Strafrechtsänderungsgesetz in das westdeutsche StGB eingefügt wurde, soll offensichtlich dazu dienen, jede Kritik an der Tätigkeit des westdeutschen Staatsapparats zu unterdrücken. Es ist bezeichnend, daß diese ihrem klaren Wortlaut nach zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung gedachte Bestimmung gerade gegen diejenigen Kräfte angewendet wird, die sich auf das Grundgesetz stützen, wenn sie gegen grundgesetzwidrige Handlungen der westdeutschen Justizbehörden protestieren. Auch in diesem Zusammenhang ist für die Strafverfolgungsorgane die Tatsache der ehemaligen Zugehörigkeit der beschuldigten Bürger zur Kommunistischen Partei das ausschlaggebende Kriterium! So kommt in der gesamten Anklage zum Ausdruck, daß nicht die wirkliche, allerdings in Einklang mit dem Grundgesetz stehende Tätigkeit der Beschuldigten als Grundlage der Beurteilung genommen wird, vielmehr die konsequent fortschrittliche Gesinnung, die sie zum Ärger des Generalbundesanwalts trotz des Verbots der KPD auch weiterhin aufrechterhalten, bestraft werden soll. Als ein die angebliche Verfassungswidrigkeit kennzeichnendes Merkmal der „kommunistischen Gesinnung" wird die Freundschaft zur Sowjetunion hervorgehoben; das erste Beweiszitat der Anklage für die behauptete Verfassungsfeindlichkeit3 besagt nichts anderes, als daß Dr. Mertens, Dr. Frenkel und ihre Freunde für die Freundschaft mit der Sowjetunion eingetreten sind. Damit bringt der Generalbundesanwalt 3 a. a. O. S. 19. zum -Ausdruck, daß für ihn die Antisowjethetze nicht nur zur Staats- und Anklagepolitik, sondern auch zum Kriterium der Verfassungsmäßigkeit geworden ist immerhin eine erstaunliche Konzeption, wenn man bedenkt, daß die Bundesrepublik in diplomatischen Beziehungen zur Sowjetunion steht. Bezeichnend für die unsachliche Methode der Anklageschrift sind ihre Ausführungen über die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen, die auch dazu dienen sollen, den verfassungswidrigen Charakter der Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Juristen zu begründen. Dies wäre allerdings unmöglich gewesen, wenn Charakter und Zielrichtung dieser internationalen Organisation wahrheitsgemäß geschildert worden wären, die bekanntlich in rechtsvergleichenden Studien, freundschaftlichem internationalem Erfahrungsaustausch zwischen Juristen und Eintreten für Völkerrecht und demokratische Freiheiten bestehen. Obwohl der Generalbundesanwalt die Druckschriften der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen offensichtlich genau studiert hat, stellt er unvermittelt die These auf, die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen sei „gegen die Demokratie westlicher Prägung gerichtet“4, und benutzt diese völlig unbewiesene und unbeweisbare Behauptung als selbständigen, für sich allein bereits genügenden „Beweis“ der angeblichen Verfassungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaft Demokratischer Juristen, da sie als Sektion der Internationalen Vereinigung angehört. So bewahrheiten sich mit dieser Anklage die warnenden Worte, die die ADJ bereits nach Erlaß des Blitzgesetzes ausgesprochen hat, daß nämlich jede Kritik, jede Opposition gegenüber der Justiz und der Politik der Bundesregierung auf Grund der willkürlichen Auslegung und Anwendung der kautschukartig gefaßten und subjektivierten Tatbestände bestraft werden soll. Deshalb muß angesichts dieser Anklage an alle demokratischen Juristen der Welt der Appell gerichtet werden, nicht zuzulassen, daß die demokratischen Juristen Westdeutschlands, die einen aufrechten Kampf gegen Gesinnungsverfolgungen führen, selbst zum Opfer der Gesinnungsverfolgung werden. 4 a. a. O. S. 35. Zur Vorbereitung der Schöffenwahl 1958 Berichterstattung vor dem Kreistag in Eisenach Am 4. Dezember 1957 führte das Kreisgericht Eisenach die Berichterstattung vor dem Kreistag durch, und zwar unter Beschränkung auf das Thema: „Die vom Gericht geleistete Schöffenarbeit in der vergangenen Schöffenperiode und die Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahlen 1958“. Diese Beschränkung war im Hinblich darauf, daß im I. Quartal 1957 die Rechtsprechung des Kreisgerichts bereits Gegenstand der Berichterstattung vor dem Kreistag war und im I. Quartal 1958 wieder ein Bericht über die Schwerpunkte der Rechtsprechung gegeben werden soll, richtig. Der Bericht gab einen gründlichen Überblick über alle zum Thema gehörigen Fragen und wurde von den Abgeordneten mit Interesse aufgenommen. Der Berichterstattung des Kreisgerichtsdirektors war bereits der umfassende Punkt „Anwendung des 33. Plenums des Zentralkomitees der SED auf dem Gebiete der Landwirtschaft“ vorangegangen, und die Tagesordnung sah noch die Behandlung von zwei weiteren Themen vor. Deshalb wurde auch die Entwicklung einer Diskussion über die Schöffentätigkeit vom Leiter der Kreistagssitzung nicht besonders gefördert. Dennoch setzten sich sieben Abgeordnete ernsthaft mit dem Inhalt des Berichts, d. h. mit den Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung der Schöffenwahlen, auseinander, und auch einer der an der Kreistagssitzung teilnehmenden Bürgermeister des Kreises Eisenach berichtete über die bisherigen Ergebnisse der Wahlvorbereitung in seiner Gemeinde. Der Vorsitzende des Rates des Kreises unterstrich die Wichtigkeit der Berichterstattung des Gerichts dadurch, daß er zu diesem Tagesordnungspunkt ein Schlußwort für notwendig erachtete, Jedoch kam es nicht zur Beschlußfassung über die Vorschläge des Direktors hinsichtlich der Aufgaben der Volksvertreter zur Verbesserung der Schöffenarbeit und ihrer Mitwirkung bei der Durchführung der Schöffenwahlen, obwohl auch diese Punkte Zustimmung gefunden hatten. Die Ursache hierfür ist in den allgemeinen Mängeln der Vorbereitung von Berichterstattungen, auf die noch eingegangen wird, zu suchen. Die Justizverwaltungsstelle Erfurt schätzt diese Berichterstattung in Eisenach ihrem Inhalt wie auch der Aufnahme nach, die sie beim Kreistag gefunden hat, als die am besten verlaufene von allen bisher im Bezirk Erfurt durchgeführten Berichterstattungen ein. Dennoch muß auf einige prinzipielle Mängel hingewiesen werden, die den Erfolg dieser an sich guten Veranstaltung schmälerten. Als Ausgangspunkt hatte der Direktor des Kreisgerichts die Schlußfolgerungen des 33. Plenums des Zentralkomitees und die Feststellungen des Genossen Walter Ulbricht über die Garantien für die Stabilität und Sicherung des sozialistischen Rechts gewählt. Unter Bezugnahme auf die dritte Garantie, nämlich die Tatsache, daß in der DDR die Volksvertretungen und damit das Volk die Grundsätze der Rechtsprechung bestimmen, begründete der Referent überzeugend, daß die entsprechend dem Gesetz vom 17. Januar 1957 regelmäßig durchzuführenden Berichterstattungen eine sehr wichtige Form der Zusammenarbeit der Gerichte mit den Volksvertretungen darstellen. Die Vorbereitung der Berichterstattung zeigte 27;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 27 (NJ DDR 1958, S. 27) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 27 (NJ DDR 1958, S. 27)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Rechtspflegeorganen Entwicklung der Bearbeitung von Unter- suchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie auf den. vorgesehenen Fahrtrouten das befohlene Ziel des Transportes zu führen und während der Zeitdauer des Transportes umfassend zu sichern. Transporte Inhaftierter verlangen ein hohes Maß an Wachsamkeit, flexibles Handeln und aufmerksames Verbal ten bei den eingesetzten Angehörigen, da eine große zahl von Korridoren wechselseitig mit unvergitterten.

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