Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 265

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 265 (NJ DDR 1958, S. 265); tigt wird, sondern hat auch zur Folge, daß der Betrieb auf dieser Grundlage einen Betriebsplan erarbeiten kann, der von Anfang an als ein einheitlicher Plan den Plan der technischen Entwicklung, den Produktionsplan und den Finanzplan, alle aufeinander abgestimmt, zusammenfaßt. Eine weitere wichtige Maßnahme zur Vervollkommnung der Planung ist die Entwicklung der komplexen, territorialen Planung. Bisher waren die örtlichen Organe der Staatsmacht nur sehr unvollkommen über die entscheidenden zentralen staatlichen Aufgaben, die im Bezirk und im Kreis durchgeführt wurden, orientiert. Nicht selten führte das zur Schwierigkeit in der Planung und Durchführung der sog. Nachfolgeeinrichtungen. Die Gestaltung des Verkehrs, des Wohnungsbaus, des Handelsnetzes, des Gesundheitswesens Aufgaben, die in den Verantwortungsbereich der örtlichen Organe der Staatsmacht fallen sind äußerst wichtige Fragen, um eine reibungslose Organisation des Betriebsablaufs in den volkseigenen Großbetrieben zu gewährleisten und vor allem, um das Leben der Arbeiter und Angestellten angenehmer zu gestalten. Die örtlichen Organe der Staatsmacht konnten auf Grund mangelnder Kenntnis von den gesamtstaatlichen Aufgaben in ihrem Bereich nur einen ungenügenden Einfluß darauf nehmen, diese gesamtstaatlichen Aufgaben mit den örtlich zu lösenden Aufgaben zu koordinieren. Nach § 8 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht haben zwar die örtlichen Volksvertretungen die Pflicht, die zentralen Organe, Betriebe und Einrichtungen bei der Durchführung ihrer Aufgaben zu unterstützen es besteht eine Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den den Volksvertretungen nicht unterstellten volkseigenen Betrieben und den örtlichen Organen der Staatsmacht , aber die örtlichen Organe der Staatsmacht konnten, weil sie wenig Überblick über die staatlichen Aufgaben der zentralgeleiteten Betriebe in ihrem Bereich hatten, ihre Pflicht zur Unterstützung nur ungenügend wahrnehmen und die Zusammenarbeit nicht befriedigend gestalten. Dieser Zustand wurde noch dadurch unterstützt, daß nicht selten die Verantwortung der örtlichen Organe mißachtet und diese übergangen wurden. Das führte auch oft zu volkswirtschaftlich nicht zu vertretenden Schäden. So wurde z. B. 1955 vom Ministerium für Kohle und Energie und dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ein Kulturhaus in der Gemeinde Plessa projektiert, das rund 1,7 Millionen DM Kostenaufwand verursachte. Es soll 600 Menschen Platz bieten, während die Gemeinde selbst nur 4000 Einwohner hat. Die Standortfestlegung erfolgte ohne Einflußnahme durch den Rat des Kreises bzw. den Rat des Bezirks. Auch die Gemeinde fand bei den verantwortlichen Planträgern kein Gehör. Als die Planträgerschaft Anfang 1956 an den Rat des Bezirks überging, konnte der bereits begonnene Bau des Kulturhauses zunächst nicht fortgesetzt werden. Erst 1958 besteht die Möglichkeit, einen Teil des Gebäudes so fertigzustellen, daß man es benutzen kann. Die örtliche Volksvertretung vertritt mit Recht die Meinung, daß man mit einem kleineren Kostenaufwand eine dem kulturellen Bedürfnis der Bevölkerung entsprechende Baumaßnahme hätte durchführen können und es zweckmäßiger gewesen wäre, einen Teil des Geldes für den Aufbau von 40 kriegszerstörten Wohnungen in Plessa zu verwenden. Der Beschluß des Ministerrats über die Organisation der Planung der Volkswirtschaft schließt eine derartige Ignorierung der Belange der örtlichen Organe der Staatsmacht und ein solch krasses Auseinanderfallen von zentraler und örtlicher Planung aus. Die Bezirke erhalten in Zukunft von der Staatlichen Plankommission erstmalig einen Überblick über die Hauptkennziffern der zentralgeleiteten Wirtschaft in ihrem Bezirk. Dadurch sind sie in der Lage, für ihren Bezirk eine wirkliche Koordinierung der zentralen Aufgaben mit den örtlichen Aufgaben herbeizuführen und damit die volle Ausnutzung der örtlichen Reserven zu garantieren. Gleichzeitig aber ist ihnen dadurch auch die Möglichkeit gegeben, auf die Erfüllung aller Pläne, auch der zentralen Betriebe, Einfluß zu nehmen. Insgesamt ergibt sich also, daß die Vervollkommnung der Planung eine wesentliche Seite der Verbesserung der qualitativen Veränderung der leitenden Tätigkeit im Staatsapparat darstellt und in der Art ihrer Gestaltung zeigt, wie entsprechend den neuen Bedingungen das Prinzip des demokratischen Zentralismus vollkommener und konsequenter in der Leitung der Wirtschaft angewandt wird. Damit ergibt sich naturgemäß die Frage: Warum blieben in den anderen Bereichen der volkswirtschaftlichen Produktion Land- und Forstwirtschaft, Bauwesen, Verkehr und in den Bereichen Handel und Versorgung und Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse eigene planende und leitende zentrale Organe der staatlichen Verwaltung bestehen? Die Notwendigkeit eigener zentraler Organe der staatlichen Verwaltung für die Leitung dieser Bereiche der Volkswirtschaft ergibt sich aus den besonderen Aufgaben des Kampfes um den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft auf diesem Gebiet und aus der besonderen Rolle dieser Bereiche im Rahmen der Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. So ist z. B. die Leitung der Land- und Forstwirtschaft ungleich komplizierter als die Leitung der sozialistischen Industrie. In der Industrie werden 88,8 Prozent der Bruttoproduktion bereits in den sozialistischen Betrieben erzeugt, aber nur 33,7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften bewirtschaftet. Trotz der großen Fortschritte in der Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft bleibt diese noch hinter der Entwicklung der Industrie zurück. Auf Grund der sehr differenzierten Eigentumsverhältnisse in der Landwirtschaft sind noch starke kleinbürgerliche Ideologien in der Bauernschaft vorhanden. Es ist in der Landwirtschaft noch ein erheblicher Kampf darum zu führen, den sozialistischen Produktionsverhältnissen zum vollen Siege zu verhelfen. Hinzu kommen in der Landwirtschaft einige durch die Art der Produktion bedingte besondere Aufgaben, die unter verschiedenen örtlichen, klimatischen und betrieblichen Bedingungen zu lösen sind: die Steigerung der tierischen und pflanzlichen Produktion, die richtige Standortverteilung in den hauptsächlichen Produkten, die Mechanisierung der Landwirtschaft usw. Diese Aufgaben müssen vor allem durch die Förderung und Entwicklung der sozialistischen genossenschaftlichen Produktion in der Landwirtschaft gelöst werden, weil nur auf diesem Wege die Entwicklung in der Landwirtschaft der Entwicklung in der Industrie angeglichen werden kann. Aus diesen Gründen ist ein selbständiges zentrales Organ der staatlichen Verwaltung, das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, notwendig, das sich ausschließlich mit den komplizierten Fragen der Leitung der Land- und Forstwirtschaft und ihrer sozialistischen Entwicklung befaßt. Jedoch ist auch eine Veränderung seiner Arbeitsweise notwendig. Die Orientierung auf die grundsätzlichen Fragen, die Orientierung darauf, unmittelbar mit den Menschen auf dem Lande zu arbeiten und die örtlichen Organe bei der operativen Lösung der sozialistischen Landwirtschaftspolitik zu unterstützen, ist für das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft vor allen Dingen deshalb notwendig, weil die örtlichen Organe der Staatsmacht die Verantwortung für die operative Leitung der Landwirtschaft tragen5. Jede Schematisierung und kleinliche Regelung der äußerst vielfältigen Fragen bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft durch das zentrale Organ wäre der Durchsetzung der Grundsätze unserer sozialistischen Landwirtschaftspolitik hinderlich. Weil aber andererseits die Durchführung der sozialistischen Landwirtschaftspolitik eine Kampfaufgabe des gesamten Staatsapparats ist und die Lösung aller grundsätzlichen Aufgaben in der Landwirtschaft einheitlich durchgesetzt werden muß, erhielt der Minister für Land- und Forstwirtschaft in bestimmten grundsätzlichen Fragen das Recht der Weisung an die Vorsit- 5 vgl. § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates ln der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. Februar 1958 (GBl. I S. 117) und Verordnung über die Aufgaben des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 13. Februar 1958 - Abschn. I - (GBl. I S. 181). 265;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 265 (NJ DDR 1958, S. 265) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 265 (NJ DDR 1958, S. 265)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen- der Untersuchungshaftvoilzugsorduung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Dabei haben, solche Schwerpunkte im Mittelpunkt zu stehen, wie - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Ges-etzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Ordnungs- wind Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Beachtung der politisch-operativen Lage, Gewährleistung einer hohen inneren und äußeren Sicherheit des Untersuchungshaf tvollzuges in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit sowie bei wesentlichen Vollzugsmaßnahmen unter den gegenwärtigen und für die Zukunft absehbaren Lagebedingungen.

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