Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 264 (NJ DDR 1958, S. 264); ' ( Mit dieser Konzentrierung aller grundsätzlichen Fragen der Planung und der Kontrolle der Plandurchführung bei der Staatlichen Plankommission erreichen wir einen solchen Zentralismus in der Organisation der Planung, der die für den schnellen Sieg des Sozialismus notwendige Einheitlichkeit in der Aufstellung und Durchführung der Pläne bis in die letzte Gemeinde und bis in den letzten volkseigenen Betrieb gewährleistet. Gleichzeitig aber fordert die neue Art der Planung und Leitung der Volkswirtschaft eine unmittelbare und aktivere Mitarbeit der Werktätigen bei der Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne. Das Gesetz hebt in § 2. Abs. 1 Ziff. 2 das Recht jedes Werktätigen auf bewußtes, schöpferisches Mitwirken in der Produktion und bei der Leitung der Wirtschaft hervor. Um dieses Recht der Werktätigen zu verwirklichen, erfolgt die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplans auf der Grundlage der Kennziffern und der Vorschläge der Betriebe, der WB und der Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke. Die Leitungen der Betriebe sind verpflichtet, die Pläne mit den Werktätigen zu beraten, auf ihre Meinungen zu hören, alle Hinweise und Vorschläge, die zur Ausnutzung der örtlichen Reserven dienen, zu beachten, um auf diese Art und Weise den größtmöglichen ökonomischen Nutzen zu erreichen. Um dieses Recht der Werktätigen auf bewußte Mitarbeit in der Produktion zu organisieren, sind z. B. die WB nach dem vom Ministerrat erlassenen Statut verpflichtet, die schnelle und unbürokratische Auswertung der Erfahrungen, Vorschläge und Kritiken der Arbeiter und der technischen Intelligenz zu organisieren. Die Wirtschaftsräte haben nach der Verordnung über die Bildung von Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke und über die Aufgaben und Struktur der Plankommissionen bei den Räten der Kreise die Pflicht, eine breite Bewegung zur Einbeziehung der Werktätigen in die Planerarbeitung und -durchführung zu organisieren, eine enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit den Gewerkschaften, den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, mit den Arbeitern, den Angestellten und der Intelligenz in den Betrieben und staatlichen Einrichtungen herbeizuführen3. Eine gleiche Verpflichtung wurde den Plankommissionen bei den Räten der Kreise auferlegt. Um dieses Recht zu verwirklichen, ist es mehr als bisher notwendig, den Massen den Volkswirtschaftsplan und die wirtschaftlichen Zusammenhänge zu erklären, damit sie imstande sind, mehr als bisher an der Erfüllung der Aufgaben und an der Leitung der Wirtschaft teilzunehmeni4. Das Gesetzeswerk gibt vor allem den Gewerkschaften die Möglichkeit, stärker als Organisatoren des sozialistischen Aufbaus m Erscheinung zu treten. Deshalb erhielten die Gewerkschaften Rechte, die ihnen noch mehr als bisher ermöglichen, bei der Vorbereitung und Verwirklichung der Pläne mitzuarbeiten. Im Gesetz und in den Verordnungen wurde festgestellt, daß der Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB Mitglied der Staatlichen Plankommission, der Vertreter des Bezirksvorstandes des FDGB Mitglied des Wirtschaftsrates bei den Räten der Bezirke und ein Vertreter des Kreisvorstandes des FDGB Mitglied bei den Plankommissionen der Kreise ist. Damit wird eine organisierte Zusammenarbeit zwischen dem wichtigsten Instrument der Arbeiterklasse beim Aufbau des Sozialismus, ihrem Staatsapparat, und ihrer größten Klassenorganisation, den Gewerkschaften, hergestellt. Daher sind auch die staatlichen Organe und die Betriebe verpflichtet, die vom Gesetz und den Verordnungen geforderte enge Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften und auch den anderen Massenorganisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front bei der Leitung und 3 Verordnung über die Bildung von Wirtgchaftsräten bei den Räten der Bezirke und über die Aufgaben und Struktur der Plankommissionen bei den Räten der Kreise vom 13. Februar 1958 (GBl. I S. 138), A I Ziff. 3. 4 vgl. W. Ulbricht, Referat auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1957, S. 108. Planung der Volkswirtschaft und der Kontrolle der Pläne herzustellen. Ein Hemmnis für die Zusammenarbeit besteht darin, daß diese teilweise unterschätzt wird. Beispiele der Art wie in Rostock, wo der Rat des Bezirks mit dem Sekretariat des Bezirksvorstandes des FDGB und des Bezirksausschusses der Nationalen Front in einer gemeinsamen Beratung die Maßnahmen für eine engere Zusammenarbeit festlegte, oder in Apolda, wo die Abteilung örtliche Wirtschaft gemeinsam mit der IG örtliche Wirtschaft die bisherige Durchführung des Gesetzes auswertete und ein Programm ausarbeitete, das sich unter anderem mit Fragen der ökonomischen Konferenzen, der Einführung neuer Arbeitsmethoden und der engen Zusammenarbeit bei der Durchführung des Programms befaßt, sind noch zu selten. Mannigfaltige Formen und Methoden der Zusammenarbeit müssen von den Leitungen der staatlichen Organe und der Betriebe entwickelt werden, damit vor allem die Gewerkschaften helfen können, die Teilnahme der Werktätigen an der Leitung von Staat und Wirtschaft mehr und umfangreicher zu organisieren. Von großer Bedeutung für die bessere, koordiniertem Erfüllung unserer Pläne und für die Erhöhung der Verantwortung der örtlichen Organe der Staatsmacht und die Entfaltung der Initiative der Werktätigen in den Betrieben bei dem Kampf um die Erfüllung der Pläne ist die durch das Gesetz und die Verordnungen herbeigeführte Übereinstimmung von materieller und finanzieller Planung, von Volkswirtschaftsplan und Haushaltsplan. Bisher wurden die Direktive und die Finanz-Kennziffern über die Aufstellung der Haushalts- und Finanzpläne vom Ministerium der Finanzen ausgearbeitet und erlassen. Sie gingen getrennt von den Kennziffern zum Volkswirtschaftsplan oft auch zeitlich verschieden an die einzelnen staatlichen Organe und in die volkseigenen Betriebe. Beide Kennziffern wurden auch getrennt erarbeitet. Es war nicht gewährleistet, daß bei dieser Art der Planaufstellung die Kennziffern des Staatshaushaltsplans mit denen des Volks-wirtschaftsplans üfoereinistimmten. Bei dieser Art Planung mußten der volkseigene Betrieb und das örtliche Organ der Staatsmacht mit zwei verschiedenen Stellen verhandeln, um eine Übereinstimmung zu erzielen. Diese Art der Planung führte zu Störungen in der Erfüllung der Pläne. So erhielt z. B. der VEB Stahlbau Lichtenberg für das Planjahr 1957 den Produktionsplan im Januar 1957; der endgültige Finanzplan wurde dem Betrieb jedoch erst im Juni 1957 überreicht. Da Produktionsplan und Finanzplan nicht gleichzeitig im Betrieb vorhanden waren, konnte sich der VEB im 1. Halbjahr keinen Überblick darüber verschaffen, wie er finanziell arbeitete. Er vermochte seinen Betriebsplan nicht auf die einzelnen Brigaden aufzuschlüsseln und ihnen konkrete Aufgaben zur Erfüllung vor allen Dingen auch des Gewinnplans zu stellen. Die Versäumnisse des 1. Halbjahrs 1957 konnten im 2. Halbjahr nicht restlos nachgeholt werden. Hinzu kam, daß der Volkswirtschaftsplan die Bruttoproduktion nach Planpreisen berechnete und den Betrieben in den wichtigsten Planpositionen eine mengenmäßige Auflage gab. Der Finanzplan dagegen ist auf der Warenproduktion zu Effektivpreisen aufgebaut. Auch das führte zu Differenzen zwischen dem Volkswirtschaftsplan und dem Finanizplan und zu Störungen in der Erfüllung der Pläne. Deshalb ist es von außerordentlicher Bedeutung, daß die Verordnungen vom 13. Februar 1958 über die Organisation der Planung der Volkswirtschaft und über die Verbesserung der Arbeit des Ministeriums der Finanzen und der übrigen Finanzorgane den Grundsatz der gemeinsamen und gleichzeitigen Erarbeitung des Volkswirtschaftsplans und des Staatshaushaltsplans und die Übereinstimmung von materieller und finanzieller Planung festlegen. Die gleichzeitige und gemeinsame Erarbeitung von Volkswirtschaftsplan und Haushaltsplan führt nicht nur dazu, daß das ressortmäßige Nebeneinanderarbeiten der Staatlichen Plankommission und des Ministeriums der Finanzen besei- 264;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der mißbrauchten. Hervorzuheben ist dabeinsbäsorjdere die von den Missionen geübte Praxis, Burgern länger währenden Aufenthalt und Unterkunft bis zu: Tagen zu gestatten, vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit zu ermöglichen. Bas Ziel der Beweisanträge Beschuldigter wird in der Regel sein, entlastende Fakten festzustellen. Da wir jedoch die Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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