Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 263

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 263 (NJ DDR 1958, S. 263); ist in der Politik und im Kampf der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung um eine sozialistische Planung und Leitung der Volkswirtschaft nicht neu. Entsprechend der marxistischen Lehre von der Notwendigkeit der Entwicklung der Volkswirtschaft nach einem einheitlichen Staatsplan widmeten die Partei der Arbeiterklasse und die Regierung der zentralen staatlichen Planung stets große Aufmerksamkeit. Nur dank dieser Pläne und des unermüdlichen Ringens um ihre Erfüllung konnten wir unsere großen Erfolge im sozialistischen Aufbau erreichen. Der Kampf um eine koordinierte, einheitliche Leitung der Volkswirtschaft und überhaupt der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung führte auch schon in der Vergangenheit zu Veränderungen in der Arbeitsweise und. der Organisation der staatlichen Leitung. Dem Bestreben nach koordinierter Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung und stärkerer Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ministerien dienten die früheren Koordinierungs- und Kontrollstellen. Dem gleichen Zweck dienten die im Dezember 1955 vom Ministerrat auf Grund der Beschlüsse des 25. Plenums des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gebildeten Kommissionen für Industrie und Verkehr und für Konsumgüterproduktion und Versorgung der Bevölkerung. Einen wichtigen Schritt vorwärts in der Herstellung einer planmäßigen, koordinierten zentralen Leitung und Planung der Volkswirtschaft bedeutete die Bildung des Wirtschaftsrats durch den Beschluß des Ministerrats vom 11. April 1957. Der Wirtschaftsrat war als Organ des Ministerrats dafür verantwortlich, die Ausarbeitung der Volkswirtschaftspläne zu leiten. In allen grundsätzlichen operativen Fragen der Wirtschaftsführung hatte er zu entscheiden. Zu seinen Aufgaben gehörte es, dem Ministerrat die Hauptkennziffern der für die einzelnen Planjahre aufzustellenden Volkswirtschaftspläne zur Bestätigung vorzulegen. Die Bildung und die Tätigkeit des Wirtschaftsrats stellten einen ersten, entscheidenden Schritt in Richtung der Maßnahmen dar, die jetzt auf der Grundlage des Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates durchgeführt werden. Aber auch die Bildung des Wirtschaftsrats konnte das Problem nicht in seiner Gesamtheit lösen. Die Herstellung der notwendigen Einheit der Leitung und Planung der gesamten gesellschaftlichen Entwicklung wurde vor allem durch das ressortmäßige Nebeneinander der Arbeit in den Fachministerien, in der Staatlichen Plankommission und im Ministerium der Finanzen sowie durch die uneinheitliche Planmethodik gehemmt. Die örtlichen Organe der Staatsmacht im Bezirk und Kreis erhielten keinen komplexen Überblick über die Entwicklung in ihrem Bereich. Trotz vieler Anstrengungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Regierung kannten die Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der technischen Intelligenz den Plan zu wenig und waren an der Vorbereitung der Pläne ungenügend beteiligt. Notwendigerweise konnten daher viele Potenzen für die bessere Erfüllung des Planes nicht ausgenutzt werden. Das entscheidende Problem, das die Lösung vieler anderer Fragen bei der Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates unmittelbar beeinflußte, bildete daher die Vervollkommnung der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und damit überhaupt der gesellschaftlichen Entwicklung. Das grundsätzlich Neue in der Aufgabenstellung und damit auch in der Bestimmung der neuen Arbeitsweise besteht nach dem Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparats und den dazu ergangenen Verordnungen vor allem darin, daß die Staatliche Plankommission als das zentrale Organ des Ministerrats für die Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie für die Kontrolle der Durchführung der Pläne verantwortlich ist. Damit erhält die Staatliche Plankommission in der Leitung der Industrie eine neue Funktion. Aber auch die Planung der Entwicklung des gesamten gesellschaftlichen Lebens wird auf eine neue, höhere Stufe gehoben. Mit dieser neuen Verantwortung der Staatlichen Plankommission wird das bisherige ressort- mäßige Nebeneinander der Planung durch die Staatliche Plankommission und die anderen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und damit ein Zustand überwunden, der in der Vergangenheit viel Doppelarbeit in der Planung hervorrief. Die Staatliche Plankommission war nach ihrer bisherigen Funktion auch zu wenig ein Instrument der unmittelbaren Einwirkung auf die Plandurchführung. Sie war praktisch nach' der bisherigen Methode der Leitung nicht für die Erfüllung des Planes unmittelbar verantwortlich. Dies führte dazu, daß die Planung vom volkseigenen Betrieb bis zur Staatlichen Plankommission über die Abteilungen, die Hauptverwaltungen und Zentralen Planabteilungen der Ministerien einen sehr langen Weg lief und dadurch äußerst erschwert wurde Die Staatliche Plankommission, die die staatlichen Pläne auszuarbeiten und vor dem Ministerrat und der Volkskammer zu vertreten hatte, wurde in ihrer Arbeit von den bei der Durchführung der Pläne in den einzelnen Industriezweigen auftretenden Problemen isoliert. Die jetzt durch das Gesetz bewirkte Herstellung der einheitlichen und ungeteilten Verantwortung der Staatlichen Plankommission für die Leitung und Planung der Volkswirtschaft schafft größere Möglichkeiten, wissenschaftlich exakt die ökonomischen Gesetze des Aufbaus des Sozialismus auszunutzen und die richtige Anwendung dieser Gesetze in der Praxis zu kontrollieren. Indem einerseits die einheitliche Planung und Leitung der gesamten volkseigenen Industrie bei der Staatlichen Plankommission konzentriert und gleichzeitig die operative Leitung der Produktion in die neu zu bildenden VVB verlagert wurde, entfiel für die Industrieministerien die Aufgabe der Planung und damit der Leitung der einzelnen Industriezweige. Da es aber bei der Herstellung eines einheitlichen Systems der zentralen Leitung der Planung vor allem auch um die Koordinierung aller Wirtschaftszweige geht, mußte die Stellung der Staatlichen Plankommission auch bei der Planung und Entwicklung aller derjenigen Bereiche der Volkswirtschaft bzw. der gesellschaftlichen Entwicklung gestärkt werden, deren Leitung nicht unmittelbar durch die Staatliche Plankommission erfolgt. Dabei sind die zentralen Organe, die für die Bereiche Kultur, Volksbildung und Gesundheitswesen verantwortlich sind, von der wirtschaftlichen Tätigkeit befreit; die Planung dieser Bereiche erfolgt bei der Staatlichen Plankommission. Für die Bereiche Land- und Forstwirtschaft, Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Bauwesen, Verkehr, Handel und Versorgung koordiniert die Staatliche Plankommission die Pläne, die von den auf diesen Bereichen verantwortlichen zentralen Organen der staatlichen Verwaltung ausgearbeitet werden, mit den Bedürfnissen der gesamten Volkswirtschaft. Auf diesen Bereichen sind auch die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung für die Durchführung der von der Staatlichen Plankommission bestätigten Pläne voll verantwortlich. Durch diese Art der Planung und Leitung können die besonderen Bedingungen der sozialistischen Entwicklung dieser Bereiche stärker berücksichtigt werden. Während früher das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft oder das Ministerium für Handel und Versorgung die für ihren Bereich bestätigten Pläne selbständig an die Fachorgane der örtlichen Organe der Staatsmacht gaben, ist jetzt nur noch die Staatliche Plankommission berechtigt, die vom Ministerrat bestätigten Pläne den Räten der Bezirke ziu übergeben. Eine Übergabe bestätigter Pläne durch die anderen zentralen. Organe der staatlichen Verwaltung an die Räte der Bezirke erfolgt nicht mehr. Auch die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung erhalten für ihren Bereich die bestätigten Pläne durch die Staatliche Plankommission. Auf Grund der großen Bedeutung richtiger Pläne und ihrer guten Erfüllung erhielt die Staatliche Plankommission weiterhin das Recht, in allen Fragen der Planung und Leitung der Volkswirtschaft direkte Weisungen an die VVB, an die Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke und an die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung zu geben. Dadurch wird zugleich die Voraussetzung dafür geschaffen, die Verantwortung der für die unmittelbare Durchführung der Pläne verantwortlichen Organe zu stärken. 263 ■;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 263 (NJ DDR 1958, S. 263) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 263 (NJ DDR 1958, S. 263)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X