Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 262

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 262 (NJ DDR 1958, S. 262); rem Staatsapparat keine Aufgabe, die man nur vom fachlichen, vom organisierenden Standpunkt aus betrachten und lösen könnte. Eine solche Auffassung zu haben, bedeutet, sich neutral zu verhalten und sich nicht dessen bewußt zu sein, daß die Tätigkeit im Staatsapparat in erster Linie eine politische Funktion ist. Die leitende Tätigkeit im Staatsapparat verbessern, verlangt daher, die völlige Einheit von politischer und fachlicher Leitung herzustellen. * Bei der Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates tragen die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung eine besondere Verantwortung, die sich unmittelbar aus ihrer politischen Funktion im Rahmen der Leitung unseres Staates ergibt. Die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung verwirklichen unmittelbar auf der Grundlage und in Vollziehung der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer die Aufgaben und Funktionen unseres Staates. Für diese Tätigkeit sind sie der Volkskammer rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Aber sie sind nicht einfach durchführende Organe, sondern solche, die operativ, selbständig denkend und bandelnd, die Durchführung der. Gesetze und der Politik der Partei der Arbeiterklasse organisieren und um ihre Durchführung kämpfen müssen. Auch alle anderen staatlichen Organe in der Deutschen Demokratischen Republik organisieren zielstrebig und geschlossen den Aufbau des Sozialismus, verwirklichen die zentralen staatlichen Aufgaben mit einheitlicher Zielstellung und verbinden die Massen immer enger mit dem Staat. Die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung haben dafür zu sorgen, daß der sozialistische Zentralismus in der Leitung unseres Staates entsprechend den jeweiligen Bedingungen gesichert und gewährleistet ist und dazu führt, die sozialistische Demokratie zu entfalten. Die Leitungstätigkeit der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung muß daher unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, wie sie helfen kann, die Selbständigkeit und Selbsttätigkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht, die Initiative der Massen vollends zur Entfaltung zu bringen, einheitlich die gesamte Kraft aller Bürger auf die Lösung der Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus und auf die Festigung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu orientieren. Je mehr die politische und fachliche Qualifikation der örtlichen Volksvertretungen wächst, je mehr die sozialistischen Betriebe fähig sind, operativ selbständig die ihnen übertragenen Aufgaben zu lösen, je mehr sich die Verantwortung der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen für den Staat und die Lösung seiner Aufgaben entfaltet, desto stärker müssen sich die zentralen Organe der staatlichen Verwaltung auf die grundsätzlichen, wesentlichen Fragen konzentrieren. Die Partei der Arbeiterklasse hat sich in ihrem Kampf um die Vervollkommnung der Arbeit des Staatsapparates schon seit langem darauf orientiert, die zentrale staatliche Verwaltung auf die wesentlichen Grundfragen zu beschränken. Dabei ging es zunächst darum, die Kollektivität der Leitung des Ministerrats ständig zu verbessern und die persönliche Verantwortung der Minister und anderer Leiter zentraler Organe der staatlichen Verwaltung für ihre Aufgaben zu erhöhen. Das 25. Plenum des Zentralkomitees der SED forderte im Dezember 1955 Maßnahmen, um den Ministerrat und insbesondere sein Präsidium noch stärker von einer Reihe geschäftlicher und verwaltungsmäßiger Aufgaben zu befreien und sie zu befähigen, die grundsätzlichen Fragen in Politik und Wirtschaftsführung zu beraten und zu entscheiden. Die auf der Grundlage des 25. Plenums ergangenen Beschlüsse des Ministerrats befreiten ihn und sein Präsidium von allen verwaltungsmäßigen Ressortaufgaben und führten auch dazu, die Entscheidung der operativen Fragen auf derart wichtigen Gebieten, wie z. B. Industrie und Verkehr, an einer Stelle zu vereinigen und eine koordinierte Behandlung der Fragen der zentralen staatlichen Leitung herbeizuführen2. 2 Arbeitsordnung des Ministerrates vom 24. November 1955, Bekanntmachung des Beschlusses des Ministerrates über die Auf Grund der neuen Bedingungen ist es möglich und notwendig geworden, daß sich alle zentralen Organe wie es auch § 2 des Gesetzes fordert auf die Entscheidung der grundsätzlichen Fragen konzentrieren und die Kontrolle ihrer Durchführung sichern, damit um so mehr die operative Leitung des Aufbaus des Sozialismus durch die örtlichen Organe und die Leitung der volkseigenen Betriebe entfaltet werden kann. Durch das Gesetz und die Verordnungen zieht sich wie ein roter Faden die Forderung nach einer solchen Qualifizierung der Tätigkeit der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung, daß sie die politische Führung der Werktätigen vor allem dadurch herbeiführen, daß sie die unteren staatlichen Organe, .die WB und Betriebe befähigen, die staatlichen Aufgaben selbständig politisch und fachlich richtig zu lösen, daß sie sie befähigen, politische Leitungsorgane der Massen im Kampf um den Aufbau des Sozialismus zu werden. Die Verordnungen geben nur den großen Bereich der Aufgaben an, den die zentralen Organe zu erfüllen haben. Wesentlich ist z. B. für jedes zentrale Organ, die Entwicklung der Perspektivpläne, die Entwicklung der Ökonomik der einzelnen Zweige der Volkswirtschaft auszuarbeiten. Damit geben sie das Fundament, das die örtlichen Organe, die WB und Betriebe brauchen, um eine wirklich schöpferische Arbeit entfalten zu können, um diese Perspektive für ihren Verantwortungsbereich konkretisieren und schneller und besser erreichen zu können. Was wesentlich und grundsätzlich ist, ist eine politische Entscheidung des zentralen Organs der staatlichen Verwaltung, die nach den Grundforderungen des Gesetzes davon bestimmt wird, wie die Hauptaufgaben unseres Staates in der jeweiligen Periode des sozialistischen Aufbaus unter den jeweiligen politischen, ökonomischen und ideologischen Bedingungen am besten und zweckmäßigsten einheitlich gestellt und operativ mit den unteren Organen und den Massen organisiert und durchgeführt werden. Die örtlichen Organe der Staatsmacht, die WB und Betriebe können daher von den zentralen Organen nicht mehr ein Rezept erwarten, was in diesem oder jenem Fall richtig ist. Die zentralen Organe haben vielmehr nur festzulegen, wie die grundsätzliche Entwicklung verlaufen muß, und durch eine wirksame Kontrolle gemeinsam mit den unteren Organen um die Durchführung der zentralen staatlichen Aufgaben zu kämpfen. Die Leitung in den grundsätzlichen Fragen zu verwirklichen, verlangt daher von den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung, gleichzeitig darum zu kämpfen, daß die unteren Organe, Einrichtungen und Betriebe operativ, selbständig, in voller Verantwortung gegenüber dem Staat die zentralen staatlichen Aufgaben lösen. Diese Leitungstätigkeit der zentralen Organe läßt sich nur entwickeln, wenn gleichzeitig ein politisch-ideologischer Kampf um ein solches Bewußtsein bei den Mitarbeitern der zentralen Organe der staatlichen Verwaltung geführt wird, das sich vor allem durch die’ Erkenntnis auszeichnet, daß man den Sozialismus nicht durch Weisung von oben schaffen kann, sondern daß die lebendige Schaffenskraft der Massen der wichtigste Faktor unseres neuen Lebens ist. ♦ Als einen weiteren entscheidenden Grundsatz zur qualitativen Verbesserung der leitenden Tätigkeit im Staatsapparat nennt das Gesetz die Herstellung der einheitlichen, koordinierten Planung und Leitung des sozialistischen Aufbaus, wobei maximal die schöpferische Initiative der Massen und die Initiative der örtlichen Organe entfaltet und ihre Verantwortung erhöht werden muß. Dieser Grundsatz, der auf den Hinweisen Lenins für die Entwicklung einer, sozialistischen Planung beruht, Veränderung der Struktur des Regierungs-Apparates vom 24. November 1955 (GBl. 1956 I S. 1). Beschluß über die Erweiterung der Befugnisse der Minister, der Leiter der Hauptverwaltungen und Werkleiter der zentralgeleiteten Betriebe vom 8. Dezember 1950. Beschlüsse über die Bildung einer Kommission für Industrie und Verkehr und einer Kommission für Konsumgüterproduktion und die Versorgung der Bevölkerung beim Präsidium des Ministerrates vom 8. Dezember 1955. 262;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 262 (NJ DDR 1958, S. 262) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 262 (NJ DDR 1958, S. 262)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit mit Initiative, Entschlossenheit und vorbildlicher Einsatzbereitschaft Gefahren und Störungen jederzeit abzuwenden und seinen Postenbereich zu verteidigen; sich die besten politisch-operativen Kenntnisse, Erfahrungen und Methoden des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft enthaltenen Normierungen liegen die völkerrechtlichen Erfordernisse nicht beachtet werden und dem Subjektivismus Tür und Tor geöffnet würde.

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