Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 260

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 260 (NJ DDR 1958, S. 260); weiter gesagt, daß man beim Studium nicht den Begriff Arbeitsverhältnis mit Arbeitsrechtsverhältnis verwechseln solle. Es wird dabei das Arbeitsverhältnds vom Axbeitsrechtsverhältnis getrennt. Müßte es nicht die Ausgabe der Rechtswissenschaft sein, die engste Verbindung zwischen' gesellschaftlicher Wirklichkeit und Recht herzustellen, um die Gesetzmäßigkeit des gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses in unsere Rechtsnormen, in unsere sozialistische Gesetzlichkeit voll einschließen zu lassen? Ich möchte noch eine Bemerkung zu den Fragen des LPG-Rechtes machen. Einige Rechtswissenschaftler haben das Bestehen eines LPG-Rechtes angezweifelt Ich möchte darauf hinweisen, daß das LPG-Recht sich gesetzmäßig und wahrhaft demokratisch entwickelt hat. Die Genossenschaftsbauern selbst haben auf ihren jährlichen LPG-Konferenzen das Recht der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ausgearbeitet, beschlossen und der Regierung zur Beschlußfassung vorgelegt. Die Musterstatuten der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, die von den Delegierten der Genossenschaftsbauern ausgearbeitet wurden, sind durch Beschlüsse der Regierung und der Volkskammer gültiges Recht geworden. Es gibt so viele interessante Probleme des LPG-Rechts, daß es an der Zeit ist, daß sich die Rechtswissenschaft intensiver mit diesem Problem beschäftigt, und zwar im Sinne der Förderung der sozialistischen Entwicklung in der Landwirtschaft. Mir scheint es, daß alle diese Fragen damit Zusammenhängen, daß unsere Weltanschauung des dialektischen und historischen Materialismus nicht genügend in die Rechtsfragen hineingetragen wurde, daß unsere Rechtswissenschaft die Meisterung der marxistischen Dialektik noch nicht als ihr Hauptanliegen betrachtet. Das führt dazu, daß die Parteibeschlüsse von vielen Rechtswissenschaftlerm nicht in ihrem tiefen Wesen verstanden und die staatlichen Beschlüsse vielfach nur formal erfaßt werden. Selbstverständlich wird die bürgerliche Rechtsddeoäogie bei uns noch lange nachwirken. Es kommt jedoch darauf an, diese bürgerliche Rechtsideologie in ihrem Wesen klar zu erkennen, sie als ein Überbleibsel der alten Zeit zu erkennen und) zu überwinden. Ich erinnere hier nur an die geniale Analyse des Verhältnisses des ibürgerliehen Rechts und der gesellschaftlichen Entwicklung zum Aufbau des Sozialismus, die Marx in seiner „Kritik des Gothaer Programms“ gegeben hat: „In einer höheren Phase der kommunistischen Gesellschaft, nachdem die knechtende Unterordnung der Individuen unter die Teilung der Arbeit, damit auch der Gegensatz geistiger und körperlicher Arbeit verschwunden ist; nachdem die Arbeit nicht nur Mittel zum Leben, sondern selbst das erste Lebensbedürfnis geworden; nachdem mit der allseltigen Entwicklung der Individuen' auch die Produktionskräfte gewachsen sind und alle Springquellen des genossenschaftlichen Reichtums voller fließen erst' dann kann der enge bürgerliche Rechtshorizont ganz überschritten werden und die Gesellschaft auf ihre Fahnen schreiben: Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen!“ Die Durchbrechung des „engen bürgerlichen Rechtshorizontes“ und damit der ganzen äbstrakt-normä-tivistischen Rechtsanschauung vollzieht sich bei uns Tag für Tag im Zuge des sozialistischen Aufbaus, durch' die sozialistische Praxis der Menschen, die sie höher hebt, sie mit dem großen Strom der gesellschaftlichen Entwicklung selbst immer mehr verbindet. Die Aufgabe unserer Rechtswissenschaft besteht gerade darin, unserem Recht selbst die Form und den Inhalt zu geben1, diesen1 unseren Entwicklungsgesetzen gerecht zu werden, die Menschen aus der Isolierung der Gesellschaft, aus dem „engen, bürgerlichen Rechtshorizont“ herauszuführen. Der Angelpunkt ist dabei der sich sowohl in dem sozialistischen Betrieb wie auch in der LPG vollziehende Prozeß der Organisierung der sich aus den Aufgaben des sozialistischen Aufbaus ergebenden Arbeit durch die Arbeitenden selbst. Er wird1 im besten Falle als eine neue demokratische Organisationsform betrachtet. Nicht aber oder nur vollkommen unzulänglich wird die sich damit vollziehende Veränderung des Verhältnisses der Menschen zueinander und zur Gesellschaft gesehen. In dem Maße eben, wie die Menschen so die Organisatoren ihrer eigenen Arbeit sind, das heißt die Organisatoren und die selbstbewußten Förderer ihrer eigenen produktiven Kräfte, in dem Maße, wie sie also zum selbstbewußten Hebel der Produktion und damit der gesellschaftlichen Entwicklung werden, überschreiten sie den engen bürgerlichen Rechtshorizont, wachsen sie zu mächtiger gesellschaftlicher Wirksamkeit empor. Dieser Seite müssen wir die größte Aufmerksamkeit zuwenden. Diese Seite ist auch wie Marx sehr deutlich zeigt für die Entwicklung des Rechtes von entscheidender Bedeutung. Hier betritt man Neuland, schreitet zuerst auf unbekannten Wegen, aber das muß jeder Forscher auf sich nehmen; auch zur wissenschaftlichen Arbeit gehört Mut. Eine wissenschaftliche Arbeit, die formal richtig ist, weil sie den gegenwärtigen Zustand' dieser Wissenschaft widerspiegelt, ndoht hinter ihm zurückbleibt, aber auch nichts Neues hinzufügt, keinen Schritt weitergeht, ist heute sehr viel geringer zu werten als eine wissenschaftliche Arbeit, hinter der man deutlich das Drängen des Wissenschaftlers sieht, den alten Boden zu verlassen, unsere hohen Prinzipien der revolutionären Dialektik konkret anzuwenden, Neuland zu beschreiten. Wieviel formal Richtiges haben wir, was gesellschaftlich vollkommen wertlos ist, und wie wenig Arbeiten haben wir, die die neue Qualität unserer politischen Macht deutlich werden lassen. * Im letzten Jahr haben wir einige Fortschritte auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft zu verzeichnen. Die Auseinandersetzung mit dem Revisionismus hatte auf dem Gebiet der Staatslehre und in den Fragen des Weges zur Wiedervereinigung Deutschlands eine Klärung gebracht. Es ist auch Initiative zu verzeichnen bei der Entwicklung des Volkseigentumsrechts, des LPG-Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts. Wissenschaftler beschäftigen sich mit Fragen des Arbeitsrechtes, des Vertragsrechtes, des sozialistischen Rechtes im Handel, mit dem sozialistischen LPG- und Bodenrecht und anderen Fragen. Es fehlt jedoch ein Grundriß der marxistisch-leninistischen Staats- und Rech'tstheorie in ihrer Anwendung auf die beiden deutschen Staaten. Wir können feststellen, daß eine Anzahl Wissenschaftler und viele Studenten sich gründlicher mit den Fragen des sozialistischen Aufbaus beschäftigen, und viele nahmen an. den- Arbeitseinsätzen in der sozialistischen Produktion teil. Das sind zweifellos Fortschritte. Kritisch müssen wir jedoch sagen, daß die Entwicklung unserer Staats- und Rechtswissenschaft noch nicht dem Stand unserer gesellschaftlichen Entwicklung entspricht. Sie hat mit der Entwicklung der volksdemokratischen Ordnung in der DDR nicht Schritt gehalten und wird gegenwärtig den Aufgaben, die ihr beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der Übergangsperiode gestellt sind, nicht gerecht. Das Zurückbleiben der Staats- und Rechtswissenschaft beruht darauf, daß die Hauptfrage, die Frage der politischen Macht, nicht zur Grundlage der gesamten Arbeit genommen wird. Unsere Staats- und Rechtswissenschaft ist noch nicht von der Erkenntnis des Wesens der Herrschaft der Arbeiterklasse dm Bündnis mit den werktätigen Bauern und anderen werktätigen Schichten (Diktatur des Proletariats) durchdrungen. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken, daß unsere Staats- und Rechtswissenschaft ihrer Aufgabe nur gerecht werden kann, wenn sie an die Fragen unseres Staates und Rechtes vom Standpunkt ihrer Rolle im Prozeß der revolutionären Umwälzung herangeht, vorn Standpunkt ihrer Rolle bei der Herausbildung der neuen, sozialistischen Gesellschaft. Der bisherige Hauptmangel besteht darin, daß der bestehende Zustand der Organisation der staatlichen' Machtorgane beschrieben wird, aber daß der Staat und das Recht nicht als Hebel der sozialistischen Umwälzung dargestellt werden. Indem die Staats- und Rechtswissenschaft weitgehend in die Beschreibung der äußeren Formen, der Institutionen, der Normen verfällt, werden die grundlegenden Fragen der Volksdemokratie, der Durchsetzung der Politik, der sozialistischen Leitung und der Teilnahme der Massen an der Leitung des Staates vernachlässigt. 260;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 260 (NJ DDR 1958, S. 260) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 260 (NJ DDR 1958, S. 260)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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