Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 259 (NJ DDR 1958, S. 259); Arbeiter-unduBauem-Macht gegen feindliche Einflüsse. Wir müssen berücksichtigen, daß die Mehrzahl der Straftaten in der DDR auf mangelnder gesellschaftlicher. Disziplin beruht oder im' Zusammenhang mit wirtschaftlichen oder persönlichen Schwierigkeiten steht. , Das von der Volkskammer beschlossene neue Strafgesetz enthält einerseits strenge Strafmaßstäbe gegen feindliche Tätigkeit, die der Unterminierung der Arbeiten-und-Bauem-Macht dient; andererseits wird gegenüber Gesetzesverletzern, deren Handlungen wohl gegen die Interessen der Werktätigen gerichtet sind, aber in ideologischer Rückständigkeit oder besonderen Schwierigkeiten ihre Ursache haben, die Strafart der moralisch-ipolitischen Mißbilligung, d. h. bedingte Verurteilung oder öffentlicher Tadel, für zweckmäßig gehalten. * Das Kriterium für die Wissenschaftlichkeit unserer Staats- und Rechtslehre ist ihr Nutzen für die Praxis des sozialistischen Aufbaus. Nur wenn sie fest mit den Problemen des sozialistischen Aufbaus verbunden ist, wenn sie tief eindringt in die Probleme der sozialistischen Umgestaltung, die unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse erfolgt, hat sie festen Boden unter den Füßen. Der eigentliche Gegenstand unserer Staatslehre ist die Anwendung der marxistisch-leninistischen Lehre von der Entwicklung der Gesellschaft und der Natur auf die Bedingungen, unter denen sich die Umwälzung vom Kapitalismus zum Sozialismus bei uns auf staatlichem Gebiet vollzieht. Unsere staatliche Praxis, das ist die exakte Ausarbeitung der Wege und Maßnahmen der sozialistischen Entwicklung, der Organisierung der neuen ökonomischen und kulturellen Verhältnisse und der Aktivierung der Menschen und ihre Erziehung zu bewußten Erbauern der neuen gesellschaftlichen Ordnung. Ich lenke die Aufmerksamkeit der Staats- und Rechtswissenschaft vor allem auf die Notwendigkeit der Überwindung des Formalismus. Der Formalismus hindert die Wissenschaftler auf dem Gebiete des Staates und Rechtes daran, die lebendige Entwicklung zu sehen, das gewaltige Feld der neuen Probleme unserer Zeit und die tiefen Veränderungen im mensch-lischen Bewußtsein und in den Beziehungen' zwischen den Menschen. Der Sinn der Beschlüsse der Volkskammer über die Rechte der Volksvertretungen, über die Entwicklung der sozialistischen Demokratie und das Gesetzeswerk über die Vervollkommnung des Staatsapparates konzentriert sich darauf, daß alle Fragen des gesellschaftlichen Lebens von dien Massen gemeistert werden müssen. Alle Schranken müssen niedergerissen werden, die die Massen vom Wissen um die Entwicklung der Gesellschaft und Natur trennen. Der ganze Reichtum des Wissens ist in die Massen zu tragen, damit sie in der Lage sind, die politische Macht auszuüben, d. h. den Übergang zur sozialistischen Gesellschaft zu vollziehen und so die revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft und damit auch der Menschen selbst durchführen zu1 können; denn die politische Bewußtheit, die Meisterung der Probleme der Produktion, der Technik, des gesellschaftlichen Neuaufbaues, der Führung der Menschen, dias verändert auch das gesellschaftliche und damit das politisch-moralische Antlitz der Menschen. Sie werden' zu vollentwickelten gesellschaftlichen Menschen, zu Menschen, die von der yerantwortung für das gesellschaftliche Ganze, für ihr Volk durchdrungen sind, mit ihm und für es leben und so all ihre Kräfte entwickeln. So verändert sich auch das politisch-moralische Antlitz des Volkes selbst. Es wird politisch bewußt. Es läßt sich nicht mehr vom Westen her betrügen und1 irreführen, es läßt sich weder in sinnlose Kriege für andere stürzen noch für andere ausibeuten und in Elend und Ohnmacht halten. Es wird fähig, selbstbewußt und systematisch seine .politischen und produktiven Kräfte, sein Wissen und seine gesellschaftliche Wirksamkeit zu steigern. So steigen die politisch-moralischen Kräfte des Volkes. Um so rascher und zielstrebiger kann es auch den Weg zn den Höhen der sozialistischen Gesellschaft gehen. Diese Grundideen stehen in prinzipiellem Gegensatz zum ganzen bürgerlichen Staatsrecht. Dieses hat die Aufgabe, den bestehenden Zustand der kapitalistischen Produktions-, Ausbeutungs- und1 politischen Machtverhältnisse zu erhalten. Es kennt nicht die systematische Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Deshalb muß das bürgerliche Staatsrecht einen formalistischen Charakter tragen. Unsere Methode der Staatstführung, die auf der marxistischen Dialektik beruht, lehrt uns, den Kampf des Neuen, Fortschrittlichen gegen däs Alte, Überlebte, des Bewußten gegenüber dem spontan Wirkenden zu führen. Das eben bedeutet Einsatz unseres Staates und Rechtes als Hebel der Partei und! Staatsmacht zur Überwindung der Widersprüche. Darum ist in der Staatslehre der Dogmatismus, das Ausgehen von abstrakten Prinzipien und Normen und deren abstrakt-schematische Durchführung außerordentlich schädlich. Der Dogmatiker macht sich die Sache sehr leicht, er glaubt, wenn er eine Rechtsregel aufgestellt hat, dann gehe auch die gesellschaftliche Entwicklung und1 die Tätigkeit der Menschen schon ganz auf der Ebene dieses Gesetzes. In diesen Erscheinungen des, Dogmatismus liegt eine Hauptschwäche unserer Staats- und Rechtswissenschaft. Es geht darum, daß die Staatswissenschaft ihre dogmatische, von der gesellschaftlichen Wirklichkeit abstrahierende Position verläßt und dea Boden der gesellschaftlichen Wirklichkeit, den Boden, des Kampfes um die sozialistische Umgestaltung der Gesellschaft beschreitet und auf dieser Grundlage ihre theoretische Forschung durchführt. * Die Entwicklung unserer volksdemokratischen Ordnung während des ersten und zweiten Fünf jahrplanes ist von der Entwicklung des sozialistischen Rechtes begleitet. Es ist verständlich, daß besonders seit Schaffung der Grundlagen des Sozialismus die Festlegung des sozialistischen Rechtes schnellere Fortschritte macht. Nachdem in der Deutschen Demokratischen Republik die kapitalistische Ausbeutung in der Hauptsache beseitigt ist und das gesellschaftliche Eigentum an den hauptsächlichsten Produktionsmitteln geschaffen wurde, ist z. B. der Schutz des sozialistischen Eigentums die Pflicht jedes Bürgers. Es ist also eine Aufgabe des Staates, die Bevölkerung zu erziehen, das sozialistische Eigentum zu wahren und alles zu tun, um das sozialistische Eigentum zu mehren', denn es ist die Grundlage für die Entwicklung des Wohlstandes der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang hat das Arbeitsrecht große Bedeutung. Die Grundrechte, das Recht auf Arbeit, auf Bildung und Erholung, haben wir verwirklicht. Aber der Nutzen, der den Menschen aus diesen Grundrechten erwächst, hängt ab von der Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Entwicklung der Arbeitsproduktivität erfordert die materielle Interessiertheit der Werktätigen. Genosse Professor Such hat sich an seinem Aufsatz „Über die Rolle des sozialistischen Rechtes bei der Leitung der Wirtschaft“ geäußert. Er geht aus von der Steigerung der Arbeitsproduktivität, von der Verbesserung der planmäßigen Leitung usw., kommt aber zu der falschen Schlußfolgerung, die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung der Planverträge sei eine Kritik der Praxis an einem Mangel in irgendeinem Teilstadium des vorausgegangenen gesamten Prozesses der Planung und ihrer Durchführung. Das ist ein formaler Standpunkt. Selbstverständlich gibt es besonders in der DDR in der Übergangsperiode Disproportionen und Widersprüche. Im Kampf um die Überwindung dieser Widersprüche gelingt es trotz aller Schwierigkeiten, in den meisten Fällen die Planverträge zu erfüllen. Durch bessere Ausnutzung der Reserven, Erhöhung der Arbeitsproduktivität und durch bessere Anwendung des Vertragssystems ist es möglich, die vorhandenen Schwierigkeiten zu (überwinden. Diese schöpferische Tätigkeit der Menschen unterschätzt Genosse Prof. Such. In der Studienanleitung für das Fernstudium, die von der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft herausgegeben wurde, wird über Gegenstand und Funktion des Axbeitsrechtes und der Arbeitsrechtswissenschaft gesagt: „Erster Schwerpunkt ist die richtige Erfassung des Gegenstandes des Arbeitsrechts.“ Es wird 259;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in Durchführung der Beschlüsse der Parteiund Staatsführung, der Verfassung, der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften der und der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen geführte Befragung eroab daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungsgeräte zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und klug auf diese Anrufer reagiert wird. Grundlage für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung. Aus dem Wesen der Zersetzung geht hervor, daß die durc h-. geführten Maßnahmen nicht als solche erkannt werden dürfen.

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