Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 256

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 256 (NJ DDR 1958, S. 256); Die Unrichtigkeit ist also nicht offenbar. Die Praxis läßt aber die Berichtigung häufig auch zu, wenn ein Widerspruch zwischen dem vom Gericht Gewollten und dem von ihm Ausgedrückten vorliegt, obgleich dieser Widerspruch aus dem Urteilsinhalt überhaupt nicht ersichtlich ist, so daß „das Erfordernis der ,offenbaren‘ Unrichtigkeit fast zur Inhaltslosigkeit abgewandelt wirdDamit aber noch nicht genug! Es gibt sogar Tendenzen, nicht nur bei Mängeln im Willensausdruck, die dem Gericht unterlaufen sind, sondern auch bei Mängeln in der Willensbildung des Gerichts Abhilfe nach § 319 zu suchen. Auf diesem Umweg wird die Bindung des Richters an seine Entscheidung (§ 318 ZPO) und, wenn die Berichtigung nach Eintritt der Rechtskraft erfolgt, auch die formelle Rechtskraft des Urteils verletzt. Wenn zwar die Zivilprozeßwissenschaft der Bundesrepublik im Einklang mit der dortigen Praxis auf ihrem Weg zur immer weiteren Unterhöhlung der eigenen bürgerlichen Gesetzlichkeit solche Erscheinungen gutheißts oder sich wenigstens damit abfindet1, so sind sie doch mit unserer sozialistischen Gesetzlichkeit völlig unvereinbar. Trotzdem ist es einigermaßen verständlich, wenn das Bezirksgericht in Kenntnis dieser Tendenzen davor zurückschreckt, die Verantwortung für solche tiefen Eingriffe in ein bereits gefälltes, vielleicht sogar rechtskräftig gewordenes Urteil dem Vorsitzenden allein zu überlassen. Richtiger wäre es allerdings gewesen, sich auf den klaren Wortlaut des Gesetzes zu besinnen und einen dem Gesetz entsprechenden strengen Maßstab an den Begriff der Offenkundigkeit anzulegen. Das gilt gerade auch für den vorliegenden Fall. Sicher war die Kostenentscheidung der ersten Instanz, wonach jede 5 Stein/Jonas, ZPO-Kommentar, 18. Aufl., Anmerkung I 3 zu § 319 mit Hinweis auf die Praxis in der Bundesrepublik. Leider zeigt aber unsere Praxis auf diesem Sondergebiet ähnliche Tendenzen. 6 So z. B. Stein/Jonas, 18. Aufl., Anmerkung I 3 zu § 319. 7 Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 7. Aufl., S. 251. Partei die gesamten Kosten des Rechtsstreits ohne Unterscheidung von gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten je zur Hälfte zu tragen hat, etwas ungewöhnlich. Es mag auch sein, daß sie falsch war; jedenfalls führte sie dazu, daß der offensichtlich nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene Kläger neben der Hälfte der Gerichtskosten auch die Hälfte der Kosten des Anwalts seiner geschiedenen Frau zu tragen hatte. Deswegen liegt aber noch lange keine offenbare Unrichtigkeit vor. Die Kostenentscheidung war, wie aus der summarischen Begründung des Bezirksgerichts ersichtlich ist, auf die Vorschrift des § 19 Abs. 1 EheVO gestützt. Diese Bestimmung sieht im Satz 2 ausdrücklich die Möglichkeit vor, eine vom Normalfall abweichende Kostenentscheidung zu treffen. Es ist also nicht unmöglich, daß das Gericht erster Instanz Anlaß dazu hatte, diese etwas ungewöhnliche Form der Kostenentscheidung deshalb zu wählen, um zu erreichen, daß beide Teile ungefähr die gleiche Kostenlast tragen. Nur wenn ein Widerspruch zwischen verkündetem und abgesetztem Urteil oder zwischen der in der Urteilsformel enthaltenen Kostenentscheidung und der entsprechenden Stelle der Begründung vorliegen würde, könnte von einer offenbaren Unrichtigkeit i. S. des § 319 ZPO die Rede sein. Dafür, daß sich die Sache so verhält, liegen keine Anhaltspunkte vor. So hätte das Bezirksgericht an die Dinge herangehen sollen und hätte dann einen Beitrag zur Bekämpfung der mißbräuchlichen, allzu extensiven Handhabung des § 319 ZPO geliefert. Zur Beseitigung von Fehlern und Irrtümern, die in Wirklichkeit Fehlentscheidungen darstellen und keine offenbaren Unrichtigkeiten i. S. des §319 sind, ist das Rechtsmittelverfahren, äußerstenfalls das Kassationsverfahren da, niemals aber eine nachträgliche, die Rechtssicherheit gefährdende Urteilsberichtigung. Prof. Dr. Fritz Niethammer, Direktor des Instituts für Prozeßrecht der Deutschen Akademie für Staats- u. Rechtswissenschaft Buchbesprechungen Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1957 Herausgeber: Deutsches Institut für Zeitgeschichte. Verlag Die Wirtschaft, Berlin 1957. 520 S.; Preis: 15. DM. Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1956 Herausgeber: Staatliche Zentralverwaltung für Statistik. VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. 683 S.; Preis: 19, DM. Beide Bände stellen die Fortsetzung der 1956 begonnenen Reihe dar, von der hier bereits die ersten beiden Bände besprochen wunden (NJ 1956 S. 676a). Damals schon wurde die große Bedeutung dieser aktuellen Nachschlagewerke für den praktisch und wissenschaftlich tätigen Juristen hervorgehoben. Angesichts der beiden nun vorliegenden Bände ist das noch einmal ausdrücklich zu unterstreichen. Es ist verständlich, daß den beiden ersten Bänden eine Reihe von Wachstumsschwierigkeiten anhaftete. Auf einige wurde seinerzeit bereits hingewiesen. Diese Schwächen sind in den beiden Fortsetzungen im wesentlichen überwunden. Korrigiert wunden auch einige Ungenauigkeiten, die sich in das reichhaltige Zahlenmaterial eingeschlichen hatten. Hiervon waren u. a. auch die Ehescheidungsziffem des Statistischen Jahrbuchs 1955 betroffen. Das neue Statistische Jahrbuch enthält auf S. 55 die berichtigten Ziffern. Im Falle der Verwendung dieser Zahlen sollte hierauf geachtet werden. Das Jahrbuch der DDR 1957 wunde in seinem Aufbau wesentlich verbessert. Weil dadurch eine ganze Reihe von Überschneidungen, die der erste Band noch enthielt (z. B. „Innenpolitik“ „Wiedervereinigung“), vermieden werden konnten, ist das Jahrbuch um fast einhundert Seiten schmaler geworden. Gleichwohl ist das Material des Jahrbuchs 1957 um vieles reichhaltiger. Es ist auch bedeutend übersichtlicher. Insbesondere wirkt es sich sehr vorteilhaft aus, daß an die Stelle mancher Tabellen graphische Darstellungen getreten sind, die dem Leser das zeitraubende Studium der Zahlenreihen ersparen. Das Jahrbuch der DDR gibt in Wort und Zahl einen konzentrierten Überblick über die Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1956. Mehr kann und mehr will es nicht. Zum Studium des Quellenmate-rials in allen seinen Einzelheiten dient dagegen das Statistische Jahrbuch 1956. Es hat den mehr als doppelten Umfang des ersten Statistischen Jahrbuchs und bietet ausgezeichnetes wissenschaftliches Quellenmaberial. Die vier Hauptteile betiteln sich: 1. Gebiet und Bevölkerung, Kultur und Politik 2. Volkswirtschaftliche Bilanz (Gesellschaftliches Gesamtprodukt und Nationaleinkommen, Verteilung usw.) 3. Wirtschaftsbereiche (Industrie, Handel usw.) 4. Finanzen (Staatshaushalt, Geldumlauf usw.) Die drei angehängten Abschnitte beinhalten: I. Meteorologische, hydrologische und phänologische Daten II. Bundesrepublik und Saarland III. Internationale Übersichten. Zu diesen einzelnen Hauptteilen und Abschnitten enthält das Buch eine Fülle von interessanten Tabellen und graphischen Übersichten. Erstmalig sind ihm auch Tabellen mit Zahlenmaterial aus dem Bereich der Justiz (S. 139/140) enthalten. Es muß darauf hingewiesen werden, daß die Viertel-jahneshefte zur Statistik der DDR, für die ebenfalls die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik verantwortlich zeichnet, das Statistische Jahrbuch durch Berichte und aktuelles Material laufend ergänzen. Schließlich werden in Kürze auch Statistische Jahrbücher der Bezirke erscheinen, die für die Justizfunktionäre in den Bezirken und Kreisen bald unentbehrliche Hilfsmittel sein werden. In manchen Kreisen (z. B. Sangerhausen) sind sogar schon Statistische Jahrbücher für 'das Kreisgebiet erschienen, deren Qualität zwar infolge Fehlens einer einheitlichen Redaktion noch unterschiedlich ist, deren Fehlen sich aber bei den Justizorganen in den Kreisen und Bezirken (Instruktionen!) sehr bald als empfindliche Lücke bemerkbar machen würde. Nach so langen „trockenen“ Jahren wirkt diese Fülle von authentischem Quellenmaterial geradezu überwältigend. Wir sollten es jedoch nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern 'damit arbeiten. Die Jahrbücher sind der sichtbarste Ausdruck dafür, daß die Statistik der DDR nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis eine einheitliche Statistik ist. An uns ist es jetzt, das reichhaltige Material bei der Arbeit mit der Gerichtsstatistik weitestgehend zu nutzen (Häufigkeitsziffem, Bevölkerungsstruktur usw.) Harri Harrland, Ministerium der Justiz 256;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 256 (NJ DDR 1958, S. 256) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 256 (NJ DDR 1958, S. 256)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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