Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 244

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 244 (NJ DDR 1958, S. 244); Verhandlungen von Jugendstrafsachen teilnehmen, um daraus Schlußfolgerungen für ihre weitere Arbeit ziehen zu können. Die Ständige Kommission Finanzen erstattete Bericht über die bei der Grundstücksverwaltung durchgeführte Überprüfung und wird in Zukunft dem Problem der Mietrückstände besonderes Augenmerk widmen, um das Gericht durch unnötige Klagen in dieser Hinsicht zu entlasten. Die Abgeordnetengruppe 5 in Dessau-Ziebigk berichtete darüber, daß sie 'bereits mit allen zuständigen Stellen, wie Abschnittsbevollmächtigten, FDJ, DFD u. a., über die Freizeitgestaltung der Jugend dieses Ortsteils beraten und einen Arbeitsplan aufgestellt hat. Durch gesellige Zusammenkünfte, Vorträge über Ar-beits- und Gesundheitsschutz, über die Geschichte der Arbeiterbewegung, über neue Gesetze und Verordnungen sowie weitere aktuelle Fragen soll die Jugend mit den Problemen unserer Zeit vertraut gemacht werden. Außerdem berichteten die Volksvertreter darüber, wie sie in ihren Betrieben und Wohnbezirken die Durchführung der Schöffenwahlen unterstützen wollen und was sie dabei bereits getan haben. Zur Vorbereitung auf die Diskussion waren jedem Abgeordneten Thesen zu dem Bericht und für die künftigen Aufgaben übergeben worden. Ein gewisser Mangel war es, daß nicht gleichzeitig eine Beschlußvorlage für die Stadtverordnetenversammlung vorgelegt worden war, so daß über die vielen Vorschläge und Maßnahmen kein Beschluß gefaßt wurde. Daß gleichwohl die zahlreichen Verpflichtungen keine bloßen Deklamationen waren, hat sich in der Praxis bereits erwiesen. Vor allem hat sich die Unterstützung der Volksvertreter bei den Schöffenwahlen gezeigt. Fast alle Abgeordneten waren als Referenten und Beauftragte tätig und haben dabei eine außerordentlich gute Arbeit geleistet. Auch die Verbindung zwischen Gericht und Bevölkerung wird enger, da die Abgeordneten in ihren Sprechstunden auftauchende schwierige Rechtsfragen mehr als bisher direkt an das Gericht verweisen oder selbst mit dem Gericht Verbindung aufnehmen, um eine Klärung herbeizuführen. So hat die Berichterstattung des Kreisgerichts eine sehr gute Zusammenarbeit mit der gesamten Volksvertretung angebahnt, deren Entwicklungsmöglichkeiten für beide Seiten noch längst nicht erschöpft sind. Aus der Praxis für die Praxis Zur Anwendung der neuen Strafarten Die Praxis der vergangenen Monate hat gezeigt, daß die jetzt geschaffenen neuen Strafarten, die bedingte Verurteilung und der öffentliche Tadel, zu einer Notwendigkeit geworden waren, um beim gegenwärtigen Stand der staatlichen Entwicklung allen auftretenden Problemen unserer demokratischen Justiz gerecht werden zu können. Wenn auch vor Erlaß des StEG noch nicht alle Gerichte die Möglichkeit der Verurteilung zu Gefängnisstrafe mit sofortiger Gewährung bedingter Strafaussetzung gern. § 346 StPO in den hierfür geeignetsten Verfahren angewandt haben, so war doch im allgemeinen diese Praxis richtig und stellte eine gute Schule für Richter und Staatsanwälte dar. Nicht zuletzt half sie, die stets bei der Arbeit mit neuen Gesetzen auftretenden Anfangsschwierigkeiten zu verringern. Keines der durch die neuen Strafarten auftretenden Probleme wird solche Schwierigkeiten bereiten, wie das der richtigen Differenzierung; doch hängt gerade von der Meisterung dieser Aufgaben die weitere gesunde Entwicklung unserer demokratischen Justiz wesentlich ab. Die Fälle, in denen bisher bedingte Strafaussetzung gewährt wurde, beschränkten sich vorwiegend auf kurzfristige Freiheitsstrafen von mehreren Monaten. § 1 StEG sieht jedoch vor, daß die bedingte Verurteilung bis zu zwei Jahren ausgesprochen werden kann. Dennoch werden auch in Zukunft die kurzfristigen bedingten Verurteilungen überwiegen, und nur relativ selten wird auf eine bedingte Verurteilung von zwei Jahren erkannt werden, da solche Fälle der Prüfung nach § 1 StEG nicht oft standhalten dürften. Aufgabe aller Justizfunktionäre muß es sein, darauf zu achten, daß die neuen Strafarten nur in den tatsächlich dafür geeigneten Verfahren Anwendung finden. Es kann nicht oft genug betont werden, daß die neuen Strafarten eingeführt wurden, weil die Entwicklung der Kriminalität in der Deutschen Demokratischen Republik dies ermöglichte und verlangte, daß der Erziehungsgedanke noch mehr und durch geeignetere Maßnahmen in den Vordergrund gestellt wird als bisher. Falsch sind daher solche Meinungen, die unter der Einführung der neuen Strafarten eine Liberalisierung unseres Strafrechts verstehen. Der öffentliche Tadel und die bedingte Verurteilung sind auch kein Allheilmittel, das ohne genügende Prüfung in jedem irgend geeignet erscheinenden Verfahren Anwendung finden kann. Diese Strafarten stellen noch größere Anforderungen an das Verantwortungsbewußtsein aller Justizfunktionäre als bisher und fordern eine klare politische Parteilichkeit. Eine wesentliche Aufgabe ist es jetzt, Sinn und Zweck dieser Strafarten den bei Gericht tätigen Schöffen zu erläutern, um von vornherein zu verhindern, daß diese unter Überbewertung des Subjekts der strafbaren Handlung die konkrete Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat außer acht lassen und die neuen Strafarten in ungeeigneten Verfahren anwenden. In einigen Gesprächen mit Schöffen habe ich festgestellt, daß sie dazu neigten, in Fällen, in denen bisher auf eine unbedingte Gefängnisstrafe erkannt wurde, jetzt eine bedingte Verurteilung zur Anwendung zu bringen. Eine solche allgemeine Praxis würde dem Sinn des Gesetzes widersprechen und tatsächlich die Gefahr der Liberalisierung in sich bergen. So wird man beispielsweise vorsätzliche Körperverletzungen unter Beachtung der hohen Gesellschaftsgefährlichkeit derartiger Handlungen grundsätzlich nur dadurch wirksam bekämpfen können, daß die Freiheitsstrafen auch verbüßt werden. Eine bedingte Verurteilung wird in diesen Verfahren die Ausnahme bilden müssen. Die bedingte Verurteilung und der öffentliche Tadel sind neue Strafarten. Ihre Anordnung verlangt eine ebensolche Prüfung aller Gesichtspunkte, wie eine Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe. Daher ist es keineswegs zulässig, ein Rechtsmittel deshalb zurückzuweisen oder von der Protesteinlegung nur deshalb abzusehen, weil die bedingte Verurteilung an sich nicht zu beanstanden, wenn auch in ihrer Höhe imrichtig ist, oder weil an Stelle des in erster Instanz ausgesprochenen öffentlichen Tadels doch „nur“ eine bedingte Verurteilung zu erwarten ist oder umgekehrt. Für den Verurteilten ist es doch nicht allein von Bedeutung, daß er bestraft wurde, sondern die Höhe der Strafe spielt auch dann eine Rolle, wenn er diese voraussichtlich nicht zu verbüßen braucht. Andernfalls könnten wir auf die Auswertung einer konkreten Begrenzung bei der bedingten Verurteilung überhaupt verzichten. In einem gegebenen Fall ist es nicht gleichgültig, ob eine bedingte Verurteilung zu drei oder vier Monaten erfolgt. Stets ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit der Tat ein wesentlicher Faktor zur Bestimmung der Art und Höhe der Strafe. Hiervon muß auch uneingeschränkt bei der Entscheidung über ein Rechtsmittel ausgegangen und gegebenenfalls eine viermonatige statt einer dreimonatigen bedingten Verurteilung durchgesetzt werden. Die Rechtsmittelverhandlung bietet eine weitere gute Möglichkeit, erzieherisch auf den Angeklagten einzuwirken; auf sie darf daher nicht mit dem Hinweis darauf, daß doch „nur“ eine bedingte Verurteilung zu erwarten sei, verzichtet werden. Auch wenn eine bedingte Verurteilung vorgesehen ist, muß die beantragte und ausgesprochene Strafe genau durch- 244;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 244 (NJ DDR 1958, S. 244) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 244 (NJ DDR 1958, S. 244)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie zur Zurückdrängung, Neutralisierung oder Beseitigung der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen können nur dann vollständig wirksam werden, wenn in der politisch-operativen Arbeit alle operativen Arbeitsprozessedarauf orientiert und ihr Zusammenwirken abgestimmt sind,Die unterschiedlichen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung ira Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Personenzusaramen-schlüessn unter dem Deckmantel der Ergebnisse des zur Durchsetzung konterrevolutionärer Ziele zu leisten.

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