Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 242

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 242 (NJ DDR 1958, S. 242); die in Verwirklichung der Arbeitsentschließung (Punkt 1) vom 1. März 1955 aulzustellenden Arbeitspläne, die wie in der Anfang Juli 1955 an die Bezirke gegebenen Rahmenanleitung ausdrücklich betont wurde jeden Schematismus vermeiden sollen und nur dann Sinn und Nutzen haben, wenn mit der fachlichen Förderung zugleich die persönliche Hilfe verbunden ist. Nach anfänglich gutem Start im Jahre 1956 wurden 69 solcher Pläne aufgestellt und 32 davon realisiert sind 1957 nur 21 Pläne aufgestellt und 10 verwirklicht worden. Die Mehrzahl dieser Pläne hat nicht das Ziel der Übertragung einer höheren Funktion an die betreffende Frau. Vielmehr sollen in der gegenwärtig ausgeübten Funktion Schwierigkeiten auf einzelnen Rechtsgebieten beseitigt und die verschiedentlich noch einseitige Qualifizierung überwunden werden. Das ist jedoch nur ein erster Schritt in der weiteren beruflichen Entwicklung. Ziel muß die Erhöhung des Anteils der Frauen in leitenden Funktionen sein. Seit 1955 hat sich die Zahl der weiblichen Oberrichter an den Bezirksgerichten von 11 auf 14 erhöht, und 6 Juristinnen sind jetzt als Oberinstrukteure der Justizverwaltungsstefllen in den Bezirken tätig (gegenüber 3 im Jahre 1955). Weitere 4 Mitarbeiterinnen haben leitende Funktionen im Ministerium der Justiz bzw. am Obersten Gericht übernommen. Vernachlässigt worden ist jedoch die planmäßige Entwicklung von weiblichen Kreisgerichtsdirektoren. Gegenüber 59 im Jahre 1955 waren 1957 nur noch 50 Frauen in dieser Funktion tätig. Wenn auch 7 der aus dieser Funktion ausgeschiedenen Frauen höhere Funktionen (3 Oberrichter, 3 Oberinstrukteure, ein Hauptinstrukteur im Ministerium) übernommen haben und weitere 6 als Richter am Bezirksgericht eingesetzt wurden, so zeigt doch diese Bilanz, daß es an Frauen fehlte, die sofort als Nachfolger des Kreisgerichtsdirektors aufrücken konnten. Die Beratung lenkte ferner die Aufmerksamkeit der verantwortlichen Kaderfunktionäre auf ihre Pflicht, dafür zu sorgen, daß den älteren Kolleginnen die größte Hilfe und Unterstützung zuteil wird und insbesondere Erleichterungen beim Fernstudium geschaffen werden. In diesem Zusammenhang kann nicht imerwähnt bleiben, daß 40 Prozent unserer Richterinnen im Alter zwischen 40 und 60 Jahren stehen und daß 44,4 Prozent verheiratete und 29,1 Prozent alleinstehende Hausfrauen und Mütter mit einem, zwei und drei Kindern neben ihrer beruflichen und massenpolitischen Arbeit noch Haushalt und Kinder zu versorgen haben. Es ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, daß 1957 von 15 ausgeschiedenen weiblichen Juristen 8 wegen Krankheit ausgeschieden sind; dieser Anteil liegt höher als bei den Männern. Diese Feststellungen, weisen eindringlich darauf hin, daß es nicht um die fachliche Förderung der Frauen schlechthin geht, sondern darum, mit der fachlichen Förderung gleichzeitig die persönliche Hilfe und Unterstützung zu verbinden. Es geht weiter darum, daß die männlichen Kollegen endlich mit der formalen Anerkennung der Gleichberechtigung der Frauen Schluß machen und wie der Leiter der Justizverwaltungsstelle Cottbus auf der Tagung selbstkritisch zugab „nicht nur die eigene Arbeit sehen, sondern sich in die Lage der berufstätigen Frau hineinversetzen und ihr die helfende Hand reichen“. Das gönnerhafte „Auf-die-Schulter-Klop-fen“ ist immer noch nicht ganz überwunden, und Redewendungen, wie „wenn die Frauen den Aufgaben gewachsen sind“, oder die Bezeichnung „Fräulein Richter“, wie sie von den Kaderhauptinstrukteuren der Bezirke Schwerin und Neubrandenburg gebraucht wurde, deuten darauf hin, daß noch keine volle Klarheit darüber besteht, was Gleichberechtigung bedeutet. Der Minister hob im Verlauf der Tagung hervor, daß ein Maßstab für den Stand des sozialistischen Bewußtseins das Verhalten zur Gleichberechtigung der Frau sei. Die für die Kaderarbeit verantwortlichen Funktionäre haben daher nicht nur die Aufgabe, für die Verwirklichung der Rechte der Frau zu sorgen, sondern sie müssen auch die männlichen Kollegen zum vollen Verständnis dessen erziehen, was Gleichberechtigung bedeutet. Der Minister wiederholte besonders im Hinblick auf die verhältnismäßig große Zahl der älteren Richterinnen seine Ausführungen vom 1. März 1955: „Wir legen Wert auf erfahrene Richter, die schon über eine langjährige Praxis verfügen. Wir legen Wert auf lebenserfahrene und lebensreife Frauen als Richter, die gute Lehrmeister für unsere jungen Absolventen der juristischen Fakultät sind“3. Die gleiche Aufmerksamkeit wie den weiblichen Richtern müsse auch den weiblichen Notaren gewidmet werden. . Für die Kaderabteilungen der Bezirke ergeben sich vordringlich folgende Aufgaben: 1. Es ist dafür zu sorgen, daß die älteren, erfahrenen Richterinnen der Justiz erhalten bleiben. 2. Den neuen Richterinnen ist große Aufmerksamkeit zu widmen, und es ist darauf zu achten, daß der Gesamtanteil der Frauen nicht verringert wird. 3. Die Gerichte müssen gleichmäßig mit lebenserfahrenen, älteren und mit jüngeren Richtern besetzt werden. Eine Konzentration1, die zur Überbelastung führen könnte, ist zu vermeiden. 4. Es muß eine Kaderreserve von Frauen für leitende Funktionen geschaffen und ein entsprechender Ausbilldungsplan aufgestellt werden. Für das Ministerium gilt es insbesondere, die Kontrolle und Anleitung der Kaderhauptinstrukteure in den Bezirken ernsthaft zu verbessern und die Arbeit mit den Frauen operativer zu gestalten. Die Arbeit der Interessenvertreterinnen in den Bezirken, die ihre Mitverantwortung und ihr Kontrollrecht in bezug auf alle Maßnahmen zur besseren Unterstützung der weiblichen Juristen voll anerkennen, soll künftig auf breitere Schultern verlagert werden. Der Vorschlag, in jedem Bezirk eine Interessenvertretung (Frauenausschuß) aller weiblichen Juristen (einschl. Staatliche Notare) zu bilden, die aus einem der Größe des Bezirks entsprechenden Kollektiv bestehen soll, wurde lebhaft begrüßt. Die Mitglieder des Kollektivs werden aus den Stützpunkten des Bezirks kommen4. 3 NJ 1.955 S. 173. 4 Einzelheiten über die Organisierung und die Aufgabenstellung der künftigen, erweiterten Frauenvertretung werden in einer von der Kaderabteilung des Ministeriums der Justiz auszuarbeitenden Richtlinie, die in den Bezirken zur Diskussion gestellt wird, festgelegt. Wichtige Neuerscheinung Die Referate einer Tagung der Vereinigung Demokratischer Juristen sind soeben unter dem Titel „Atomenergie wofür?“ als Broschüre erschienen. Auf dieser Tagung hatten der Physiker Prof. Dr. Havemann die physikalischen Eigenschaften der Kernenergie und der Mediziner Prof. Dr. Gietzelt die erschütternden medizinischen und biologischen Folgen der Atombombenexplosionen dargestellt. Dozent Dr. Gerhard Reintanz bewies die Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffenversuche, und Prof. Dr. Dr. Arthur Baum garten untersuchte das Menschenrecht der Völker auf Frieden und die Verantwortung für die Erhaltung des Weltfriedens im Atomzeitalter. Durch die Ereignisse der letzten Wochen hat der Inhalt dieser Referate noch an Bedeutung und Aktualität gewonnen. Jeder Leser der Broschüre wird in ihr wichtiges wissenschaftliches Material für die eigene Argumentation in dieser Lebensfrage der Menschheit finden. Die Broschüre ist 56 Seiten stark und zum Preise von 0,90 DM beim Buchhandel erhältlich. 242;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 242 (NJ DDR 1958, S. 242) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 242 (NJ DDR 1958, S. 242)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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