Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 234

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 234 (NJ DDR 1958, S. 234); von abhängen soll, wie der Handelnde selbst seine Handlung einschätzt. Das bedeutet nicht, daß das Bewußtsein ohne Einfluß auf den Charakter der Handlung wäre, wohl aber, daß man bei der Beurteilung einer Handlung von ihrem objektiven Gesicht ausgehen muß und nicht davon, was sich der Handelnde bei seiner Handlung vorgestellt hat. Jedoch wäre es falsch, so führte der Referent weiter an, wollte man mit der Feststellung des .Charakters einer einzelnen Handlung zugleich ein Werturteil über die ganze Person des Handelnden fällen. Nach der Lehre des Marxismus ist der Mensch die Reihe seiner Handlungen. Es ist deshalb unrichtig, aus der Klassenfeindlichkeit einer einzelnen Handlung auf die Stellung der betreffenden Person im Klassenkampf zu schließen. Der Referent ging weiter darauf ein, daß dadurch, daß eine Handlung auf den Klassenkampf zurückgeführt wird, noch nichts darüber gesagt ist, ob diese Handlung eine typische Ausdrucksform des Klassenkampfes ist oder nicht2. Anschließend wurde ausgeführt und bewiesen, daß es keine klassenneutralen Verbrechen, für Staat und Recht also keine klassenneutralen Aufgaben bei der Bekämpfung der Verbrechen geben kann. Weiter behandelte der Referent einige spezifische Probleme des Klassenkampfes in der Übergangsperiode zwischen Kapitalismus und Sozialismus3. Dabei war sein Ausgangspunkt die These Lenins, wonach der Klassenkampf in dieser Periode nicht aufgehört, sondern nur seine Formen geändert hat. Als eine solche Form des Widerstandes des Kapitalismus gegen die neue Gesellschaft arbeitete der Referent den Charakter und Klassenursprung kleinbürgerlicher Disziplinlosigkeit und Anarchie heraus. In dem von Renneberg vorgetragenen Teil des Referats war die Aufgabe gestellt, die praktische Nutzanwendung der von Lekschas entwickelten Leitsätze für das Strafrecht zu ziehen. Der Referent führte dabei u a. aus, daß die Übergangsordnung neue Aufgaben für den Klassenkampf hervorbringt. Er ging auf die sozialen Ursachen des Verbrechens in der Deutschen Demokratischen Republik ein, die samt und sonders kapitalistischer Natur sind. Dabei sind diese Ursachen nicht nur in vorhandenen objektiven Überresten des Kapitalismus zu suchen, sondern auch in subjektiven ideologischen Faktoren. Diese ideologischen Verbrechensursachen erläuterte der Referent an einer Reihe von Beispielen, wobei er auch gerade auf Sittlichkeitsdelikte einging, die auf den ersten Blick doch „klassenneutral“ erscheinen. Auch zu den Fahrlässigkeitsdelikten nahm der Referent Stellung und wandte sich gegen die Tendenz, die Richtigkeit einer allgemeinen theoretischen These durch das Zitieren von Grenzfällen zweifelhaft zu machen, da dort, wo die strafrechtliche Relevanz einer Handlung bereits fraglich wird, die allgemeinste theoretische Erkenntnis über das Verbrechen naturgemäß schwer nachzuweisen sein wird. Anschließend setzte sich der Referent mit dem Klassencharakter der Formen einer verbrecherischen Handlung auseinander. Er stellte sehr überzeugend dar, daß sich die Gegner der Deutschen Demokratischen Republik gerade den Klassencharakter der „unpolitischen“ verbrecherischen Handlungen zunutze machen und versuchen, auch dieses allgemeine Verbrechertum für ihre Wühl- und Umsturztätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik auszunutzen. In einem weiteren Abschnitt widerlegte Renneberg ■die Auffassung, die vor allen Dingen von Streit vertreten worden war, daß die Frage: „Ist der Täter ein Klassenfeind oder nicht?“ an den Anfang unserer Strafpolitik gestellt werden müsse. Er legte dar, daß man nur dann von einem Menschen als von einem Klassenfeind sprechen kann, wenn er durch sein gesamtes Verhalten sich gegen die Interessen der Arbeiterklasse stellt, daß aber im Vordergrund jeder strafrechtlichen Verurteilung die Handlung und ihre Schwere und nicht der Täter steht. Die Forderung nach einer Freund-Feind-Differenzierung sei ein Rückschritt, da sie nicht die Kompliziertheit der Widersprüchlichkeit der Handlungen des einzelnen genügend zum Ausdruck bringe. 2 a. a. O. S. 19. 3 a. a. O. S. 24. 234 Die zusammenfassenden Schlußfolgerungen Rennebergs gipfelten in der Feststellung, daß die Erkenntnis vom Verbrechen als spezifischer Erscheinungsform des Klassenkampfes eine unerläßliche, wenn auch die allgemeinste, theoretisch-ideologische Wahrheit für das Strafrecht ist. In einem weiteren Referat hatten sich Geräts und M a 11 h e s die Aufgabe gestellt, die These, daß das Verbrechen eine Erscheinungsform des Klassenkampfes ist, an dem speziellen Problem der Verkehrsdelikte nachzuweisen. Bei der Auswahl gerade dieses Gebietes der Kriminalität hat eine Rolle gespielt, daß zur Widerlegung der These „Verbrechen ist Ausdrucksform des Klassenkampfes“ gerade die Verkehrsdelikte zitiert worden waren. In einer äußerst interessanten und sicher auch in der Methode neuartigen Untersuchung analysierte Geräts die Ursachen der Verkehrsdelikte bei der Berliner BVG und legte eine ganze Reihe konkreter Verbrechensursachen dar. Zusammenfassend kam auch er zu dem Ergebnis, daß auch diese Verbrechen in einem Konflikt mit unserer gesellschaftlichen Ordnung stehen, der antagonistische Züge aufweist. Dabei ist besonders interessant zu lesen, wie der Referent was auch seine beiden Vorredner taten gerade den Klassencharakter der Disziplinwidrigkeit überzeugend darlegt. * Seit dieser Konferenz ist über ein Jahr vergangen. Die inzwischen vorwärtsgegangene Entwicklung ermöglicht es uns, zu dem damals behandelten Problem nicht nur eine Meinung zu sagen, sondern die Richtigkeit der damaligen Darlegungen abschließend nachzuprüfen. Die Erfahrungen der Arbeiter-und-Bauern-Macht im Klassenkampf um den Aufbau des Sozialismus haben auf dem 33. Plenum des Zentralkomitees der SED einen klaren Ausdruck gefunden. Dort sind die Wurzeln des Klassenkampfes in der gegenwärtigen Übergangsperiode deutlich festgestellt worden: Sie liegen einmal in den von außen hereingetragenen Störversuchen der in der NATO organisierten reaktionären und militaristischen Kräfte. Eine innere Ursache des Klassenkampfes sind jene kapitalistischen Kreise und früheren Faschisten, die der westlichen NATO-Ideo-logie anhängen und die Hoffnung auf eine Restauration des Imperialismus auf dem Gebiete der DDR noch nicht begraben haben. Die dritte Wurzel sind aber die alten Ideologien und Lebensgewohnheiten, die aus der kapitalistischen Zeit infolge ihrer Zählebigkeit noch weiterwirken. Diese Wurzeln des Klassenkampfes sind gleichzeitig die in den vorliegenden Referaten festgestellten Ursachen des Verbrechens in der Deutschen Demokratischen Republik. Angesichts dieser Tatsache ist kein Zweifel mehr möglich, daß die These „Das Verbrechen ist Ausdrucksform des Klassenkampfes“ eine unbestreitbare marxistische Grunderkenntnis ist, die auch für die Übergangsordnung volle Gültigkeit hat. Dabei kommt es mir weniger darauf an, ob die im Protokoll niedergelegten Thesen Lekschas’ und Rennebergs1 in der einen oder anderen Formulierung noch diskutiert und geändert werden müssen, als vielmehr darauf, daß der Klassencharakter des Verbrechens in allen weiteren Diskussionen unverrückbar feststeht, ebenso wie auf die Erkenntnis, daß der Kampf der Staatsorgane und der Werktätigen gegen das Verbrechen ein wichtiger Teil des Klassenkampfes ist. Auch die Rezension Piontkowskis, der mit Hinblick auf ihre dialektische Betrachtung der behandelten Probleme noch Beachtung zu schenken sein wird, über die Rennebergsche Arbeit „Die objektive Seite des Verbrechens“4 5 ist nicht geeignet, die Richtigkeit der obigen These irgendwie in Zweifel zu ziehen. Indem sich Piontkowski gegen die Formulierung Rennebergs wendet, jede verbrecherische Handlung sei ein Anschlag auf die Klassenverhältnisse, mißt er der Bezeichnung „Klassenverhältnisse“ eine ganz spezielle Bedeutung bei. Unter Klassenverhältnisse will Piontkowski die Beziehungen zwischen den in der Übergangsordnung existierenden Klassen verstanden wissen, unter An- 4 a. a. O. S. 92 ff. 5 Die Rezension ist in RID 1958 Nr. 3 Sp. 65 ff. abgedruckt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 234 (NJ DDR 1958, S. 234) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 234 (NJ DDR 1958, S. 234)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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