Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 229

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 229 (NJ DDR 1958, S. 229); der Durchsetzung zu schaffen, die durch nichts begründet sind. 5. Die aktive Rolle des Rechts, seine die gesellschaftliche Entwicklung fördernde Wirkung, hängt wesentlich von dem Rechtsbewußtsein der Bürger ab. Neue Normen gehen aber nicht automatisch mit dem Erlaß der Rechtsnorm in das Rechtsbewußtsein ein, sondern zu einem wesentlichen Teil erst durch das Erlebnis ihrer ständigen Verwirklichung durch den Staat und durch die Mitbürger. Dieser Prozeß setzt eine bestimmte Stabilität (hier im Sinne von Beständigkeit) der Rechtsnormen voraus. Anders gesagt: die Änderung einer Rechtsnorm bereits kurze Zeit nach ihrem Erlaß muß zwangsläufig ihre Autorität im Bewußtsein der Bürger mindern. 1956 gab es aber allein 59 Normativakte zur Änderung anderer Normativakte, die durchschnittlich erst vor einem Jahr erlassen waren35. Das erste Halbjahr 1957 brachte bereits 50 Änderungen dieser Art. Einen noch schädlicheren Einfluß als solche kurzfristigen Änderungen übt die Verwischung des Unterschieds zwischen der Rechtsnorm und der Information über die Rechtsnorm aus. So klar es ist, daß die umfassende Erläuterung jeder einzelnen Rechtsnorm zu ihrer Durchsetzung erforderlich ist, so klar ist es aber auch, daß der Inhalt solcher Erläuterungen selbst nicht zum Recht gehört. Dagegen wird noch häufig verstoßen, z. B., indem statt der Mitteilung in Mitteilungsblättern des Ministeriums, daß eine bestimmte Rechtsnorm in Kürze geändert wird, gesagt wird, daß (schon vor der Verkündung der Änderung im Gesetzblatt) die Rechtsnorm einen anderen Inhalt hat als den im Gesetzblatt verkündeten36. Es scheint erforderlich zu sein, auch hier noch einmal zu sagen, daß Rechtsnormen, sei es im Einzelfall oder generell, nicht anders als durch Rechtsnormen geändert werden können. Das gilt auch für den Gesetzgeber selbst37. Es gilt für das vom sozialistischen Staat gesetzte Recht genauso wie für das vor seiner Errichtung erlassene und durch ihn sanktionierte. Dabei darf die Änderung nur durch ein Organ vorgenommen werden, das dem erlassenden Organ gleichrangig oder übergeordnet ist. Dieses letzte Prinzip gilt allerdings nicht für das sanktionierte Recht; hier muß man vielmehr davon ausgehen, welches Organ nach den Gesetzen des sozialistischen Staates heute für die Materie generell zuständig ist38. Mit den Funktionen des Rechts im sozialistischen Staat in der Regel nicht zu vereinbaren ist das rückwirkende Inkrafttreten. Verboten ist dieses rückwirkende Inkrafttreten allerdings nur für Strafgesetze durch Art. 130 der Verfassung. Aber wie will man vom Einfluß des Rechts auf das Handeln der Bürger sprechen, wenn die Rechtsnorm erst zu einem Zeitpunkt erscheint, zu dem die Handlung des Bürgers bereits vollendet ist und er lediglich die rechtlichen Folgen zur Kenntnis nehmen kann? 1955 und 1956 gab es je etwa 100 rückwirkend in Kraft tretende Normativakte, das sind etwa 13 Prozent aller Normativakte. Im ersten Halbjahr 1957 stieg der Anteil der rückwirkenden Normativakte auf 19 Prozent (63 Nory mativakte). Noch höher liegt die Zahl der rückwirkenden Normativakte in der Rechtsetzung des Ministeriums der Finanzen39, welches gerade mit Hilfe der Abgabenpolitik gestaltend auf die wirtschaftliche Entwicklung einwirkt. Man kann doch nur bedingt von der gestaltenden Rolle des Finanzrechts sprechen, wenn der Bürger erst nach dem Ablauf des Veranlagungszeitraums erfährt, welche Vorteile er gehabt hätte, hätte er seine wirtschaftliche Tätigkeit anders eingerichtet40. 35 Die Anordnung vom 2. August 1956 über die Neuregelung des Tarifs für Arbeiten der MTS (GBl. II S. 281) wurde bereits nach sechs Wochen zum ersten Male geändert. 36 Die Anordnung vom 26. Juli 1955 über die Besteuerung der VdgB (GBl. II S. 281) wurde intern durch den Informationsbrief Nr. 4/56 der Hauptabteilung Steuern des Ministeriums der Finanzen geändert, im Gesetzblatt aber erst durch Anordnung vom 3. Juni 1957 (GBl. I S. 359). Die Änderungsanordnung im Gesetzblatt trat 17 Monate rückwirkend (!) in Kraft. 37 So auch die Richtlinie. 38 So die Richtlinie und auch Hochbaum, a. a. O. S. 59, der allerdings ohne besondere Begründung (und gegen die Praxis) die Minister hiervon ausnimmt. 39 1956 waren es 23%, im ersten Halbjahr 1957 sogar 60% (!). 6. Von der Rechtswissenschaft m. W. noch nicht untersucht ist das in der staatlichen Praxis bereits mehrfach geübte Verfahren der (meist örtlich begrenzten) probeweisen Einführung einer vorgesehenen Neuregelung vor dem Erlaß des entsprechenden Normativakts. Die Hauptbedenken scheinen sich auf die Gesetzlichkeit eines solchen Verfahrens zu richten, da es sich häufig um Abweichungen von bestehenden gesetzlichen Bestimmungen handelt. Dagegen ist zu sagen, daß ja die Gesetzlichkeit nicht um ihrer selbst willen respektiert wird, sondern u. a. um der Verhinderung willkürlicher Durchbrechungen des Rechts willen. Wenn man aber festlegt (und darauf muß bei einer solchen probeweisen Einführung unbedingt geachtet werden!), daß auf Grund der noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestehende Rechte und Pflichten nicht eingeschränkt werden41, d. h., daß z. B. bei Kompetenzverlagerungen der Bürger im Konfliktfall den Anspruch auf Entscheidung durch die bis dahin zuständige Stelle weiterhin geltend machen kann, dann sind Nachteile kaum zu erblicken. Andererseits gibt die praktische Erprobung die Möglichkeit, Mängel der vorgesehenen Regelung noch vor ihrem Erlaß zu erkennen und die Rechtsnorm entsprechend zu korrigieren. 7. Über das Problem der Bildung des Titels normativer Akte ist aus Anlaß von besonders mißglückten Schöpfungen schon oft gesprochen worden. Ohne Beispiele zu wiederholen, bleibt zu sagen42, daß der Titel immer so kurz wie möglich sein soll. Amtliche Kurztitel, d. h. Kurztitel, die durch den jeweiligen Normativakt selbst eingeführt werden43, sollen weitgehend geschaffen und auch bei der Zitierung in gesetzlichen Bestimmungen selbständig verwendet werden. Darüber hinaus ist es angebracht, amtliche Abkürzungen44 zumindest für Gesetze und Verordnungen zu schaffen, um ihre Zitierung z. B. in wissenschaftlichen Arbeiten und im internen Verkehr staatlicher Organe nicht durch willkürlich gebildete Abkürzungen zu erschweren. Die Worte „Deutsche Demokratische Republik“ sollten dem Titel besonders wichtiger Gesetze und solcher Normativakte Vorbehalten bleiben, in deren Titel sie als Ortsangabe dienen. Stärkerer Gebrauch sollte von der Bildung kurzer Titel in Verbindung mit einer Numerierung, wie es bei Preisanordnungen schon lange üblich ist, auch bei anderen Anordnungen gemacht werden. Die Erfahrung zeigt, daß sich Ziffern schnell einprägen, weshalb es in der Praxis z. B. vielfach üblich ist, die Anordnungen einfach mit der Nummer ihres Gesetzblatts zu zitieren. Dieses letzte Verfahren allerdings ist wegen der Verwechslungsgefahr nicht brauchbar. Abzulehnen ist die Übung, umfassendere Regelungen auf mehrere zugleich oder unmittelbar nacheinander erscheinende Normativakte aufzuteilen, da sich der Erfolg durch sinnvolle Gliederung ebenso erreichen läßt, wobei sich außerdem fast regelmäßig bestimmte Wiederholungen ausschließen lassen. 8. Bisher nicht generell geregelt ist die Abgrenzung zwischen dem Teil I, dem Teil II und dem Sonderdruck des Gesetzblatts. Die Richtlinie trennt entsprechend der Praxis nach Anordnungen der Minister, die nur Rechte und Pflichten staatlicher Organe, Betriebe und Einrichtungen begründen (Teil II), und allen übrigen Normativakten (Teil I). In den Sonderdruck können solche Normativakte aufgenommen werden, die sich an einen kleinen Kreis von Adressaten richten und einen besonders großen Umfang haben. Generell in einer besonderen Reihe des Sonderdrucks erscheinen zur Entlastung des Gesetzblatts die Preisanordnungen. 9. Das Recht der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus einer sehr großen Anzahl relativ kurzer Normativakte von in der Regel nur wenigen Paragraphen. Dieser Zustand entspricht nicht mehr dem 40 Die SV-Veranlagungsrichtlinien vom 27. März 1957 (GBl. II S. 157) traten z. B. 15 Monate rückwirkend in Kraft. 41 So auch die Richtlinie. 42 Das nachstehend Gesagte entspricht den Bestimmungen der Richtlinie. 43 in letzter Zeit: Strafrechtsergänzungsgesetz, Strafregistergesetz. 44 z. B.: EheVerfO, StRG, StRDB. 229;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 229 (NJ DDR 1958, S. 229) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 229 (NJ DDR 1958, S. 229)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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