Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 202

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 202 (NJ DDR 1958, S. 202); der Wagentüren und Luftklappen bei G-Wagen rechtlich zu beurteilen sind. Oben wurde bereits darauf hin-gewiesen, daß ein G-Wagen durch Offenlassen der Türen oder Luftklappen nicht zu einem offenen Wagen wird und daß sich die Reichsbahn deshalb hier nicht auf § 83 Abs. 1 Buchst, a EVO berufen kann. Sie kann in solchen Fällen jedoch unter Umständen aus anderen Gründen von der Verantwortlichkeit für Funkenflugschäden befreit werden. Der Absender ist bei Selbstverladung (§ 59 EVO in Verbindung mit § 38 ATV des Deutschen Eisenbahn-Güter-Tarifs vom 1. Mai 1955 Teil I Abt. B) nach der verbindlichen Allgemeinen Aus-führungslbestimmung I zu § 66 EVO soiwie u. U. auch nach Anlage C Randnummer 350 verpflichtet, die Luftklappen und Türen gedeckter Wagen zu verschließen. Kommt er dieser Verpflichtung aus dem Beförderungsrechtsverhältnis nicht nach, so liegt mangelhafte Verladung vor, für die die Eisenbahn nach § 83 Abs. 1 gelegt wurden unter Berufung darauf, daß diese Innenverpackung im Gegensatz zur äußeren Umhüllung Bestandteil des Gutes sei (OG, Urteil vom 29. Dezember 1955 2 Uz V 5/54); bei in Holzwolle und Papier in Kisten verpackten Glaswaren (OLG Potsdam, Urteil vom 8. August 1952 1 U/V 16/51); bei mit Holzwolle gefüllten Harrassen, in denen Fensterglas verladen war (BG Dresden, Urteil vom 25. November 1952 2 S 146/52); bei Glasballons, die in mit Holzwolle ausgefüllten Eisenblechkörben verpackt waren (KrG Karl-Marx-Stadt, Urteil vom 20. Januar 1954 IC 267/53). 28 vgl. dazu OLG Halle, Urteil vom 4. September 1952 1 U 39/52, das mit Recht diese Verpflichtung bereits aus den Erfordernissen einer sachgemäßen Verladung leicht feuerfangender Güter herleitete. In dem vom OLG Halle entschiedenen Fall konnte das Offenlassen der Luftklappen als Ursache für das Eindringen der Funken angesehen werden, da in der Nähe der geöffneten Klappen in Fahrtrichtung die Wagenwand durchgebrannt war, während die übrigen Wagenwände nur angekohlt waren. Buchst, c EVO nicht einzustehen hat36, und auch zugleich Verschulden, zumal die Tatsache des verstärkten Funkenfluges unter den gegenwärtigen Bedingungen des Eisenbahnbetriebes allgemein bekannt ist und deshalb vom Versender verlangt werden muß, daß er diesen Umständen Rechnung trägt und seinerseits alles unternimmt, um seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und die Brandgefahr durch das Eindringen von Funken der Lokomotive in offen gelassene Türen und Luftklappen gedeckter Wagen zu verhindern. In derartigen Fällen wird die Eisenbahn auch nach § 82 EVO (Verschulden des Absenders) von der Verantwortlichkeit für Brandschäden durch Funkenflug befreit. Ebenso hat die Eisenbahn für solche Schäden dann nicht einzustehen, wenn der Absender im Frachtbrief vorgeschrieben hat, daß die Luftklappen oder Türen oder die Luftklappen und Türen geöffnet bleiben sollen (Allgemeine Ausführungsbestimrnung zu § 66 EVO), und durch diese Öffnungen Funken in das Innere des Wagens dringen und die Ladung entzünden. Hier liegt eine von der Eisenbahn unverschuldete Anweisung des Absenders vor, für die die Eisenbahn nach § 82 EVO ebenfalls nicht einzustehen hat. Im Gegensatz zur Regelung der Beweislastverteilung nach § 83 EVO hat in diesen zuletzt genannten Fällen des § 82 die Eisenbahn sowohl Ursache als auch den aus dieser Ursache entstandenen Schaden zu beweisen37, um von der Verantwortlichkeit für Funkenflugschäden befreit zu werden. 37 vgl. dazu Wiemann, a. a. O. S. 264/265. Zur Diskussion Die Bedeutung des Tatbestandsmerkmals „Unternehmen“ bei Spionageverbrechen und seine Anwendung Von MAX ERBEN und HELMUT LÖSER, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Die NATO-Politiker und ihre Helfer versuchen, durch Spionage und Diversionshandlungen, durch Hetze sowie durch Abzug von Arbeitskräften den Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik zu unterminieren und zu hemmen. Die gefährlichste Form dieser feindlichen Tätigkeit ist die Spionage. Mit derartigen Verbrechen befassen sich in Westberlin rund 80 Spionageorganisationen, die ständig versuchen, in breiter Form ein Agentennetz in unserer Republik zu errichten. Ihr Bestreben ist es, nach Möglichkeit viele unserer Forschungsergebnisse und Berichte aus unserem politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau zu erhalten, um dann zerstörend und schädigend wirken zu können. Sehr häufig ist das Angriffsziel derartiger Unternehmen unsere Verteidigungsbereitschaft. Die besondere Gefährlichkeit der Spionage ergibt sich auch aus der Tatsache, daß durch derartige Handlungen andere Verbrechen vorbereitet und ermöglicht werden sollen* 1. Dabei versucht man systematisch, Katastrophen zu verursachen, Betriebe zu zerstören und im Endergebnis einen neuen Krieg mit Raketenwaffen und Atombomben auszulösen, der die Vernichtung des deutschen Volkes zur Folge hätte. Es darf auch nicht verkannt werden, daß diese Organisationen im Falle eines Krieges gegen die DDR tätig werden sollen und dafür bereits jetzt Maßnahmen durchführen. Die Ermittlungsorgane, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte unserer Republik haben bisher zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates derartige Verbrechen gern. Art. 6 der Verfassung geahndet und einen erfolgreichen Kampf gegen die Spionageorganisationen geführt. Bei l vgl. z. B. Prozeß gegen Burianek u. a. (OGSt Bd. 2 S. 37 fl.); Prozeß gegen Held, Rudert u. a. (NJ 1956 S. 99 ff.). der Anwendung dieser Strafrechtsnorm wurden von 1949 an große Erfahrungen gesammelt, die nun ihren Niederschlag im Strafrechtsergänzungsgesetz gefunden haben. Deshalb behalten die Grundsatzentscheidungen des Obersten Gerichts auch bei der Anwendung der neuen Staatsverbrechenstatbestände ihre Gültigkeit und sind von Richtern und Staatsanwälten nach wie vor zu beachten. Es bedarf wohl keiner weiteren Begründung, daß die Strafpolitik bei derartigen Verbrechen auch nach dem Strafrechtsergänzungsgesetz keine Veränderung erfahren kann, denn diese verbrecherischen Handlungen, die zwar innerhalb unserer Gesamtkriminalität nur einen geringen Prozentsatz ausmachen, sind besonders gesellschaftsgefährlich; sie richten sich immer gegen die Grundlagen unseres Staates und müssen deshalb auch mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Der Gefährlichkeit der verbrecherischen Tätigkeit der Spionageorganisationen entsprechend, ist die Spionage gern. § 14 StEG ebenso wie die anderen schwersten Staatsverbrechen Unternehmensdelikt. Diese Verbrechen „müssen schon im Keim erfaßt“, „im frühesten Stadium bekämpft werden“2. „Mit dem Begriff des Unternehmens wird daher jedes Verhalten des Täters erfaßt, das auf die Verwirklichung der objektiven Seite des Verbrechens gerichtet ist, also auch jede Art von Vorbereitungshandlung sowie der Versuch“3. Im folgenden sollen einige Überlegungen darüber angestellt werden, welche Handlungen des Täters als Unternehmensbeginn strafrechtlich bedeutsam sind4. 2 Melsheimer auf der Arbeitstagung der Justizfunktionäre am 10. Januar 1958 (NJ 1958 S. 41 ff.). 3 ebenda. Ähnlich Kühlig in NJ 1956 S. 428. 4 vgl. hierzu z. B. auch Jahn in „Staat und Recht“ 1956 Heft 1 S. 78, Renneberg in NJ 1958 S. 6. 202;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 202 (NJ DDR 1958, S. 202) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 202 (NJ DDR 1958, S. 202)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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