Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1958, Seite 186

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 186 (NJ DDR 1958, S. 186); Mitarbeiter der örtlichen Räte und wissenschaftlichen Institute beteiligten, wurde zu einer wertvollen Hilfe für die Verbesserung der Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen. Eine Reihe von Volksvertretungen hat die Richtlinie nur als Formalität betrachtet und sie nicht zum Anlaß genommen, ihre Arbeitsweise kritisch zu überprüfen. Die Richtlinie des Ständigen Ausschusses geht davon aus, die Tätigkeit nur im Grundlegenden, im Wesentlichen zu regeln und dadurch die Einheitlichkeit in der Organisation und Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen zu sichern. Nach dem Gesetz über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen übt der Ständige Ausschuß die Aufsicht darüber aus, daß die Bezirks- und Kreistage ihre Pflicht zur Anleitring und Hilfe gegenüber den unteren Volksvertretungen ihres Gebiets erfüllen. Der Ständige Ausschuß hat dieser Frage von Anfang an große Aufmerksamkeit gewidmet. Allerdings wird diese Aufgabe von manchen örtlichen Volksvertretungen noch mißverstanden. Sie erwarten, daß der Ständige Ausschuß die einzelnen Volksvertretungen unmittelbar anleitet und ihnen ihre Arbeit und Aufgaben vorschreibt. Diese Aufgabe kann der Ständige Ausschuß nicht haben. Das hieße, die Initiative der örtlichen Volksvertretungen nicht zu entwickeln, sondern zu hemmen. Der Ständige Ausschuß ist kein Organ neben der Volkskammer. Er verwirklicht die Aufgaben der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen in dem Sinne, daß er ihnen durch die Verallgemeinerung ihrer Erfahrungen hilft, den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich zu leiten und ihre Verpflichtungen zur Anleitung der unteren Volksvertretungen zu erfüllen. Um die Anleitungstätigkeit zu verbessern und ihr einen richtigen, auf die Stärkung der Verantwortlichkeit der unteren Volksvertretungen gerichteten Inhalt zu geben, hat der Ständige Ausschuß als eine wichtige Methode die Berichterstattung der unteren Volksvertretungen vor den oberen entwickelt und empfohlen und Beispiele für die Anleitungstätigkeit geschaffen. Die Berichterstattung, die der Ständige Ausschuß bisher von einem Kreistag, einer Stadtverordnetenversammlung und einer Gemeindevertretung entgegengenommen hat, führte zu guten Ergebnissen. Der Erfolg dieser Methode zeigt sich darin, daß der Kreistag Königs Wusterhausen in Auswertung der Berichterstattung konkrete Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit gezogen hat. In einem Beschluß des Kreistages legt er z. B. Maßnahmen fest für eine bessere Vorbereitung der Beschlüsse und die Gewinnung der Bevölkerung für die Erfüllung der Planaufgaben. Er beschäftigte sich ferner eingehend mit der Verbesserung seiner Leitungstätigkeit gegenüber den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen. Das Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates und die Aufgaben der örtlichen Organe Für die örtlichen Organe stellt das Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates eine große Hilfe dar für die Qualifizierung ihrer eigenen Tätigkeit, für die eigene Vervollkommnung als Leitungsorgan der Massen. Das im Februar beschlossene Gesetz ist die Weiterführung des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht, in dem es heißt, daß den örtlichen Organen die Leitung des politisch-wirtschaftlichen und kulturellen Aufbaus des Sozialismus in ihrem Zuständigkeitsbereich obliegt. Das neue Gesetz, das an die Stelle der ressortmäßig-vertikalen Leitung die komplexe und territoriale setzt, erhöht die Verantwortung der örtlichen Organe, indem sie stärker in die gesamtstaatliche Planungs- und Leitungstätigkeit einbezogen werden und für die Erfüllung der Planaufgaben auf ihrem Territorium verantwortlich sind. Das macht die Verstärkung der politischen Arbeit möglich und notwendig. Aber dabei muß in der Qualität ein Schritt vorwärts gegangen werden in der Richtung der Herausarbeitung der konkreten Aufgaben und Perspektiven durch die örtlichen Volksvertreter. Das neue Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates ist eine große Hilfe für die Volksvertretungen in der Entwicklung ihrer Arbeit. Der Kern der Maßnahmen besteht darin, daß die örtlichen Räte jetzt auf der Grundlage der gesamtstaatlichen Aufgaben eine höhere Verantwortung für die Durchführung des Staatsplanes haben. Die Ausarbeitung der staatlichen Pläne auf der Grundlage der von den Räten der Bezirke und den Vereinigungen Volkseigener Betriebe mit den Werktätigen und ihren Organisationen beratenen Vorschläge macht die Erfahrungen und Vorschläge der Werktätigen schon in der Planaufstellung nutzbar. Mit dem neuen Gesetz wird eine große Anzahl bisher zentralgeleiteter Betriebe in die Verantwortung der Räte der Bezirke übergeben. Diese Betriebe haben eine -große volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Bezirkstage -und die Räte der Bezirke tragen jetzt die volle Verantwortung insbesondere dafür, daß sie sich schnell entwickeln, daß die Arbeitsproduktivität steigt und die sozialistischen Prinzipien der Wirtschaftsleitung durchgesetzt werden. Auch auf anderen Gebieten der staatlichen Leitung erhöht sich die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen, z. B. auf den Gebieten des Wohnungsbaus und der Leitung der Landwirtschaft. Die Lösung dieser Aufgaben verlangt eine qualitative Verbesserung des Arbeitsstils der örtlichen Volksvertretungen, ihre noch stärkere Hinwendung zu den Werktätigen. Dabei geht es nicht darum, neue organisatorische Formen zu entwickeln, sondern darum, die gesamte Arbeit der örtlichen Volksvertretungen mit sozialistischem Inhalt zu erfüllen. Sie müssen in die Probleme des sozialistischen Aufbaus ihres Territoriums eindringen und Klarheit über die politische und ökonomische Entwicklung und ihre Zusammenhänge gewinnen. So werden sie richtige Entscheidungen über die Perspektiven ihres Gebiets treffen und die konkreten Hauptaufgaben festlegen können. Das befähigt sie, zu einer mobilisierenden und bewußtseinsbildenden Kraft zu werden und die Massen für die Verwirklichung ihrer Beschlüsse zu gewinnen. Das Verhältnis der örtlichen Räte zu den Volksvertretungen Fragen wir, wo wir heute anpacken müssen, um diesen Umschwung in den Volksvertretungen und bei den Volksvertretern herbeizuführen, so ist auf die Schwäche der Arbeit des Rates mit der Volksvertretung zu verweisen. Rat und Volksvertretung bilden eine Einheit. In den Rat entsendet die Volksvertretung ihre besten und aktivsten Mitglieder, ihre politisch und fachlich qualifiziertesten Menschen, denen sie die Leitung der gesamten Tätigkeit des Machtorgans auferlegt. Es ist danach unrichtig zu sagen, der Rat sei nur das Exekutivorgan der Volksvertretung. Seine Funktion geht viel weiter. Er ist zugleich verantwortlich für die volle Entfaltung der Tätigkeit der Volksvertretung als des obersten Organs im Territorium. Er trägt die Verantwortung dafür, daß die Volksvertretungen und auch die einzelnen Volksvertreter ihre politische, organisatorische und erzieherische Kraft voll für den Aufbau des Sozialismus entwickeln. Dazu gehört die Erarbeitung und Durchführung der Beschlüsse, ihre Popularisierung in der Bevölkerung und die Mitwirkung an der sozialistischen Bewußtseinsbildung der Massen. Wenn es in der Präambel zu dem Gesetz über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates heißt, daß es das wichtigste Anliegen dieses Gesetzes sei, „die Einheit von straffer zentraler Planung und Leitung und größtmöglicher Teilnahme der Werktätigen an der Lenkung von Staat und Wirtschaft noch konsequenter zu verwirklichen“, so können wir feststellen, daß auf keiner anderen Grundlage als auf dieser sich auch die Qualifizierung der politischen Massenarbeit vollziehen muß. Es geht -hier um die weitere Entwicklung des Grundsatzes des demokratischen Zentralismus als des grundlegenden Prinzips unserer staatlichen Tätigkeit. Das stellt an die örtlichen Organe und ihre Mitglieder größte Anforderungen. Die Räte müssen all ihre Kraft 186;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 186 (NJ DDR 1958, S. 186) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Seite 186 (NJ DDR 1958, S. 186)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 12. Jahrgang 1958, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Die Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1958 auf Seite 868. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 12. Jahrgang 1958 (NJ DDR 1958, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.12.1958, S. 1-868).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und deren Ursachen und Bedingungen durchzuse tzen ist. Für die Schaffung einer breiten gesellschaftlichen Front zur Zurück-drängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie deren Ursachen und Bedingungen Seite - Übersicht zur Aktivität imperialistischer Geheimdienste Seite - Straftaten gegen die Volkswirt- schaftliche Entwicklung der Seite - Zu feindlichen Angriffen auf die innere Lage in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Vernehmungeft. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzuarbeitenden zur anforderungsgerechten Dokumentierung von Vernehmungsergebnissen sowie von Ergebnissen anderer Untersuchungshandlungen werden weiter entwickelt.

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